Nutzungsvertrag für KYTH.Kolli
Bedingungen für die Nutzung der Shopify-App KYTH.Kolli durch Händlerinnen und Händler.
| Fassung | 1.0 |
| Stand | 01.10.2026 |
| Kennung des Zustimmungsnachweises | 1.0-2026-10-01 |
| Gilt für | KYTH.Kolli (bis zum 27.09.2026: Kuno), Shopify-App, https://kolli.kyth.systems |
| Abgebildeter Quelltextstand | 01.10.2026 |
Umbenannt ist die App: Kuno heißt seit dieser Fassung KYTH.Kolli, im Shopify App Store „Kolli - EPR Verpackungsmeldung“, und ist unter https://kolli.kyth.systems erreichbar. Vertragspartner, Leistung, gespeicherte Daten und Deine Einstellungen bleiben dieselben.
Warum es dieses Dokument gibt. Die Datenschutzerklärung stützt sich an mehreren Stellen auf die Rechtsgrundlage „Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag)". Ein solcher Vertrag muss deshalb bestehen und lesbar sein — bei Kartuu, dem Gerüst dieser App, fehlte er eine Zeitlang ganz, und die Rechtsgrundlage verwies auf ein Dokument, das mit einem Fehler antwortete.
⚠ Eine siebte Hebung ist am 01.10.2026 geschehen. Die Kennung des Zustimmungsnachweises steht seither auf
1.0-2026-10-01. Derselbe Wert steht in der Datenschutzerklärung, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Geändert sind diese Regeln: § 1a ist neu und sagt, wie KYTH.Kolli zu Shopify steht; § 2 begrenzt im neuen Absatz „Geltungsbereich“, wofür KYTH.Kolli Mengen aufbereitet — für die Meldungen in Deutschland und Österreich und nach der PPWR; § 11 begrenzt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, und der Absatz „Wofür KYTH nicht einsteht“ ist gestrichen; § 13 wählt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht und einen Gerichtsstand am Sitz von KYTH und sagt, dass KYTH.Kolli und die drei Texte des Zustimmungsschritts nur auf Deutsch vorliegen; § 5 lässt ein Testabonnement nur auf einem Entwicklungsshop als den Tarif zählen, den es nennt, und sonst wie Free; § 3 sagt, dass KYTH.Kolli mehrere Shops nicht zu einer Meldung zusammenfasst, weil der Verbund in dieser Fassung nicht freigeschaltet ist; § 10 sagt, dass KYTH.Kolli eine Löschmeldung von Shopify nicht ausführt, wenn Du KYTH.Kolli inzwischen wieder installiert und verbunden hast, und dass KYTH.Kolli das Abschlusspaket nach der Deinstallation im Hintergrund baut, es mit dem nächsten täglichen Versandlauf verschickt und keines entsteht, wenn die Löschmeldung vor dem Bau kommt; und § 12 sagt, dass die App Dich nach einer neuen Fassung von jeder Seite zum Zustimmungsschritt führt und ihre Adressen Dir bis zu Deiner Zustimmung außerhalb dieses Schritts keine Daten herausgeben und keine Änderung annehmen. Neu beschrieben sind in § 2 und § 2.1 der Knopf „Jetzt neu rechnen“ auf der Verpackungsseite und in der Karte „Wie KYTH.Kolli rechnet“ und in § 2 die Zahl der offenen Vorfälle auf der Startseite. Berichtigt sind in § 5, wie die Paketgrenze und die Länderzahl gezählt werden und welchen Vermerk die Dateien aus einem Testabonnement tragen, in § 10, was im Abschlusspaket fehlen kann, in § 2, dass die Sendungsseite auch die Vorfallliste führt, und in § 12 die Notizen zum Verbund mehrerer Shops. Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (§ 12); bis zu dieser Zustimmung ruht die regelmäßige Nachfrage bei Shopify nach Deinen Sendungen (Datenschutzerklärung 6.1).Außerdem geändert sind diese Regeln: KYTH.Kolli steht nur Shops offen, deren Geschäftsadresse in Shopify in der EU oder im EWR liegt, und prüft das beim Verbinden (§ 1, § 4). Eine neue Fassung wird erst mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam; bis dahin gilt die bisherige, und die weitere Nutzung ist keine Zustimmung (§ 12). § 11 begrenzt die Haftung auch für Ansprüche aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag, nicht aber gegenüber betroffenen Personen und nicht für den Ausgleich nach Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO, und schließt die Haftung ohne Verschulden für Mängel aus, die schon bei Vertragsschluss bestehen; § 8 beschreibt die Leistung und schließt keine Mängelrechte aus. § 13 nimmt die Zustimmung in der App von der Textform aus. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieses Vertrags; beim Zustimmen bestätigst Du, sie zur Kenntnis genommen zu haben (§ 4, § 9). Weitere Daten forderst Du an, solange KYTH.Kolli installiert ist; eine solche Anforderung hält die Löschung bis zur Bereitstellung auf, und gelingt kein Bau des Abschlusspakets, entsteht keines (§ 10). Außerdem berichtigt ist, wozu die Länderübersicht Angaben druckt (§ 3, § 7).
Bis zum 01.10.2026 nannte dieser Hinweis den 27.09.2026 und die Kennung
1.0-2026-09-27, bis zum 27.09.2026 den 26.09.2026 und die Kennung1.0-2026-09-26. Es bleibt dieselbe siebte Hebung: Sie trägt den Tag, an dem die Texte wirklich fertig wurden, und dazwischen ist nichts ausgeliefert worden und hat niemand zugestimmt.⚠ Eine sechste Hebung ist am 19.09.2026 geschehen. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-19. Derselbe Wert stand in der Datenschutzerklärung, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass: Seit dem 15.09.2026 sind die beiden Stufen aus § 5 bei Shopify als Tarife angelegt, und dieser Vertrag sagte in § 2.2, § 5 und § 6 bis zum 19.09.2026, es gebe keinen Tarif. Mit berichtigt sind, was die Startseite ohne aktives Abonnement zeigt (§ 2, § 2.1, § 2.2, § 5 und die Notiz vom 06.09.2026 über die Startseite in § 12), wann die Startseite die drei Einrichtungspunkte zeigt und dass sie sich auch im Einrichtungsassistenten bedienen lassen (§ 2; die Bedingung auch in derselben Notiz in § 12), dass die regelmäßige Nachfrage bei Shopify Deine Zustimmung zur geltenden Fassung voraussetzt (§ 2.1), was der Knopf „Jetzt nachladen“ nach einem Fehlschlag tut (§ 2.1, § 2.2), was ohne aktives Abonnement ausbleibt (§ 5), was beim Mailversand für das Karl-Bundle gilt (§ 2.1), worauf die Anzeige „Testphase“ beruht (§ 6), welche Seiten KYTH.Kolli ohne Anmeldung ausliefert (§ 3) und dass KYTH.Kolli im App Store noch nicht angeboten wird (§ 13). Geändert sind zwei Dinge: Die Kündigung des Tarifs beendet diesen Vertrag nicht mehr (§ 10), und § 5 nimmt zwei Zusagen zurück, soweit das Programm sie nie erfüllt hat — die Startseite mit Deinen Zahlen ohne aktives Abonnement und, mit Karl-Bundle, die Ausgaben aus Nummer 1 der Aufzählung „Vier Gründe, aus denen eine Ausgabe ausbleibt“ ohne aktives Abonnement (§ 12). Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (§ 12); bis zu dieser Zustimmung ruht die regelmäßige Nachfrage bei Shopify nach Deinen Sendungen (Datenschutzerklärung 6.1).⚠ Eine fünfte Hebung ist am 15.09.2026 geschehen, am selben Tag wie die zweite bis vierte. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-15-4. Derselbe Wert stand in der Datenschutzerklärung, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass: KYTH.Kolli fragt seither bei einer Bestellung mit sehr vielen Teilsendungen die weiteren Sendungen einzeln ab, beschrieben in denselben beiden Texten. Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (§ 12).⚠ Eine vierte Hebung ist am 15.09.2026 geschehen, am selben Tag wie die zweite und die dritte. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-15-3. Derselbe Wert stand in der Datenschutzerklärung, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass ist die Einrichtung des Betriebs: Die tägliche Sicherung läuft seit jenem Tag, und nach einem Neustart des Servers arbeitet KYTH.Kolli so lange nicht, bis KYTH die verschlüsselte Datenbank wieder entsperrt hat (§ 8). Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (§ 12).⚠ Eine dritte Hebung ist am 15.09.2026 geschehen, am selben Tag wie die zweite. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-15-2; der Zusatz-2unterscheidet sie von1.0-2026-09-15, die an diesem Tag schon ausgeliefert war. Derselbe Wert stand in der Datenschutzerklärung, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass sind eine zusätzliche Leseberechtigung bei Shopify und eine zusätzliche Zahl beim Nachladen älterer Sendungen, beschrieben in denselben beiden Texten. Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (§ 12).⚠ Eine zweite Hebung ist am 15.09.2026 geschehen. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-15, und derselbe Wert stand in der Datenschutzerklärung, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass ist das Nachladen älterer Sendungen: Shopify nimmt den Auftrag dafür in der Form, die der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 3.4) und die Datenschutzerklärung bis dahin beschrieben, nicht an. KYTH.Kolli fragt diese Sendungen seither auf einem anderen Weg ab, und beschrieben ist er in denselben beiden Texten. Anders als am 13. und 14.09.2026 ist das keine Nachführung derselben Hebung, denn1.0-2026-09-14war ausgeliefert. Wer ihr zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (§ 12). Änderungsnotizen, die von „derselben einen Hebung" sprechen, meinen weiterhin die vom 14.09.2026.⚠ Die angekündigte eine Hebung ist am 14.09.2026 geschehen. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach bis zum 15.09.2026 auf
1.0-2026-09-14, und derselbe Wert stand in der Datenschutzerklärung, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Jede Änderungsnotiz dieses Vertrages, die von „derselben einen Hebung" spricht, meint diese — sie sind damit alle in einem Zug wirksam geworden. Der Tag ist gemessen und nicht geplant: Er ist der Tag, an dem die letzte Textänderung dieses Durchgangs geschrieben wurde. Ein Plantext vom 30.08.2026 hatte dafür einen späteren, damals bloß erwarteten Tag vorgesehen; eine Fassungskennung, die in der Zukunft datiert, behauptete auf einem Zustimmungstext einen Stand, den es am Tag der Zustimmung noch nicht gibt. Die Fassungsnummer bleibt1.0, weil die Gliederung dieses Vertrages unverändert ist. Wer schon zugestimmt hatte, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (§ 12) — zugestimmt hatte bis zu jenem Tag niemand.Bis zum 14.09.2026 nannte dieser Hinweis den 13.09.2026 und die Kennung
1.0-2026-09-13, bis zum 13.09.2026 den 12.09.2026 und1.0-2026-09-12. Es bleibt dieselbe eine Hebung: Sie trägt den Tag, an dem die Texte wirklich fertig wurden, und dazwischen ist nichts ausgeliefert worden und hat niemand zugestimmt.⚠ Inhaltlich nachgezogen am 01.09.2026 — die Fassungskennung ist am 14.09.2026 nachgezogen worden. Bis zum 12.09.2026 sagte diese Überschrift, sie stehe noch aus. Die Angaben in § 2 und § 3 über den gebauten Stand bilden den Quelltextstand vom 01.09.2026 ab; die Kennung und der abgebildete Quelltextstand in der Tabelle darüber standen bis zum 12.09.2026 auf dem 30.08.2026. Die Hebung ist am 14.09.2026 geschehen und fiel damit vor die erste Installation in einem fremden Shop: KYTH.Kolli ist bei Shopify nicht veröffentlicht, und bis zu jenem Tag hatte kein Händler zugestimmt. Welche Stellen dabei gemeinsam nachzuführen waren, steht in § 12. Bis zum 12.09.2026 kündigte dieser Hinweis die Hebung als bevorstehend an; er steht weiter hier, weil er belegt, welche Sätze sie erfasst hat. Dieselbe Zeile tragen die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
⚠ Am 03.09.2026 nimmt KYTH.Kolli erstmals Sendungen aus dem Shop entgegen. § 2.1, § 2.2 und § 3 bilden damit den Quelltextstand vom 03.09.2026 ab: Vier Routen nehmen die Meldungen von Shopify entgegen, und aus einer Sendungsmeldung entsteht eine Zeile des Mengenkontos. Sätze, die bis dahin sagten, es gebe „keine Route und keine Meldung, die eine Sendung entgegennähme" und KYTH.Kolli nehme „aus keinem Kanal etwas entgegen", sind an Ort und Stelle datiert berichtigt.
⚠ Am 04.09.2026 kommt die Mengenermittlung selbst dazu — der Programmteil, der aus einem Paket und der Katalogfassung seines Versandtages Materialzeilen macht und sie je Zielland und Materialfraktion zusammenfasst (§ 2.1). Am Abend desselben Tages kommt die Zuordnungskette dazu, die diesen Programmteil ruft. ⚠ Zwei Stunden später, um 19:56 Uhr desselben Abends, kommt der Auslöser: Ein Arbeitslauf startet mit der Anwendung, holt Pakete ohne Verpackungswahl aus der Datenbank und schickt sie durch die Zuordnungskette. ⚠ Am 06.09.2026 kommt die Bedienseite dazu: Auf der Sendungsseite weist Du mehreren Paketen zugleich eine Verpackung zu oder nimmst sie von Hand aus der Zählung, und beides rechnet die betroffenen Materialzeilen neu (§ 2.1). Die Mengenermittlung als Vorgang, den Du anstößt, steht deshalb seit jenem Tag nicht mehr unter § 2.2. Bis zum 07.09.2026 stand hier „Was weiterhin fehlt, ist die Bedienseite — die Mengenermittlung als Vorgang, den Du anstoßen kannst, steht deshalb weiterhin unter § 2.2"; das traf schon am 06.09.2026 nicht mehr zu, und § 2.1 desselben Vertrages führte den richtigen Stand bereits. Bis zu jener Stunde stand hier „Was beiden fehlt, ist der Auslöser: Weder eine Bedienseite noch ein Arbeitslauf stößt die Zuordnung an"; die zweite Hälfte trägt seit dem Start dieses Laufs nicht mehr. Bis zum späten Abend des 04.09.2026 stand hier „Weder eine Bedienseite noch ein anderer Programmteil stößt ihn an"; der zweite Halbsatz trägt seit der Zuordnungskette nicht mehr. Bis zum 04.09.2026 stand hier „Was weiterhin fehlt, ist die Mengenermittlung selbst (§ 2.2)"; das war an dem Tag falsch, an dem die Rechnung gebaut wurde, und § 2.1 sagte schon das Gegenteil.
Kennung und abgebildeter Quelltextstand in der Tabelle oben blieben bis zum 12.09.2026 auf dem 30.08.2026 — auch dieser Stand wird von derselben einen Hebung erfasst, die oben angekündigt ist.
Am 01.09.2026 ist zusätzlich der Außenname von „Kilo" auf Kuno geändert worden und der Leitspruch auf „Ship. Weigh. Repeat."; die Wortmarke lautet jetzt
KYTH.Kuno. Auch das wird mit derselben einen Hebung wirksam und löst keine zweite aus. Der Name in diesem Dokument war deshalb schon der neue, während die Kennung darüber bis zum 12.09.2026 die alte blieb. Wo der alte Name in Anführungszeichen stehen geblieben ist, gehört er zu einer datierten Selbstkorrektur und wird nicht mitgezogen — sonst wäre der Beleg falsch. Intern heißt alles unverändertkilo(Paket, Datenbank, Rolle, Logger).Die Adresse in der Tabelle oben ist am 12.09.2026 gewechselt. Bis zum 12.09.2026 stand in der Zeile „Gilt für“
https://kilo.kyth.systems, und dieser Absatz begründete das eigens: Die Adresse sei „kein übersehener Rest, sondern derselbe interne Name“, unter ihr laufe die Anwendung, an ihr hängen die Bereitstellung, die Weiterleitungsadresse der Anmeldung und die Einrichtung beim Betreiber. Die erste Hälfte war eine richtige Beobachtung mit einer falschen Folgerung, die zweite war unwahr. Richtig war, dass die Adresse den Innennamen trug; daraus folgt aber nicht, dass sie bei ihm bleiben dürfe — eine Adresse ist eine Angabe nach außen, und sie steht in den drei Rechtstexten des Zustimmungsschritts und in jeder Weiterleitung der Anmeldung. Unwahr war der Rest: Die Adressekilo.kyth.systemshat es nie gegeben — gemessen am 12.09.2026 mitnslookup: „Non-existent domain“. Der Absatz beschrieb damit im Präsens einen Betriebszustand, den es nie gab, und zwar in einem Text, dem ein Händler zustimmt.Was seither gilt. Die Anwendung wird unter
https://kuno.kyth.systemserreichbar sein, sobald sie ausgeliefert ist. Der Name steht seit dem 06.09.2026 im DNS und löst unmittelbar auf die Adresse des Servers in Berlin auf; unter derselben Adresse wird auch dieser Text ausgeliefert. Am 12.09.2026 ist Kuno noch nicht ausgeliefert — die App ist bei Shopify nicht veröffentlicht, und bis zu jenem Tag hatte kein Händler zugestimmt. Der Innenname bleibt unverändertkilo(Paket, Datenbank, Rolle, Logger); er ist kein Bestandteil einer Adresse, unter der jemand etwas aufruft.Am 27.09.2026 ist der Außenname erneut gewechselt, auf KYTH.Kolli, im Shopify App Store „Kolli - EPR Verpackungsmeldung“, und die Adresse auf
https://kolli.kyth.systems. Der neue Name steht ohne Proxy-Modus im DNS und löst auf denselben Server auf (gemessen am 27.09.2026 um 17:45 UTC:Resolve-DnsName kolli.kyth.systems→85.215.155.92, und die Antwort des Servers trug wedercf-raynochserver: cloudflare). Die bisherige Adressehttps://kuno.kyth.systemsbeantwortet derselbe Server, bis sie abgeschaltet ist; ein neuer Empfänger entsteht dadurch nicht. Der Name in diesem Dokument ist seither der neue; wo „Kuno“ in Anführungszeichen steht, gehört es zu einer datierten Selbstkorrektur und wird nicht mitgezogen. Vertragspartner, Leistung, gespeicherte Daten und Deine Einstellungen bleiben dieselben.
§ 1 Vertragspartner und Vertragsgegenstand
Anbieter ist die
KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt) Prof.-Mederer-Straße 4, 92348 Berg, Deutschland Amtsgericht Nürnberg, HRB 46313 Vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Grasse und Stephan Wittmann E-Mail: hello@kyth.systems
— im Folgenden KYTH.
Vertragspartner ist die Betreiberin oder der Betreiber eines Shopify-Shops, die oder der KYTH.Kolli in diesem Shop installiert — im Folgenden der Händler.
KYTH.Kolli richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die App soll über den Shopify App Store an Shop-Betreiber abgegeben werden; eine Nutzung zu privaten Zwecken ist weder vorgesehen noch möglich, weil sie einen Shopify-Shop voraussetzt.
Bis zum 01.09.2026 stand der erste Halbsatz im Präsens. KYTH.Kolli ist im Shopify App Store
eingereicht und nicht veröffentlicht; eine Abgabe über den App Store findet heute nicht
statt. Der zweite Halbsatz gilt unverändert, und zwar aus einem Grund, der von der
Veröffentlichung nicht abhängt. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 stand hier „Kuno ist
bei Shopify nicht veröffentlicht; eine Abgabe über den App Store findet heute nicht statt,
und bis heute hat kein Händler zugestimmt.“ Der letzte Halbsatz ließ sich nicht belegen: In
dem Shop, in dem Shopify die App vor der Freigabe prüft, ist seit dem 15.09.2026 eine
Zustimmung festgehalten.
KYTH.Kolli steht nur Händlern offen, deren Shop in Shopify eine Geschäftsadresse in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen führt (EU
und EWR). Maßgeblich ist das Land, das Shopify für die Geschäftsadresse des Shops nennt.
KYTH.Kolli prüft es beim Verbinden des Shops, bei der ersten und bei jeder erneuten Installation:
nachdem der Händler zugestimmt hat und bevor KYTH.Kolli die Zustimmung festhält. Liegt das Land
außerhalb oder nennt Shopify keines, verbindet KYTH.Kolli den Shop nicht und hält weder die
Zustimmung noch die Kontaktadresse fest, und dieser Vertrag kommt nicht zustande. Bis zur
Fassung 1.0-2026-10-01 stand in diesem Vertrag keine Bedingung zum Ort des Händlers.
§ 1a Verhältnis zu Shopify
KYTH.Kolli ist eine App von KYTH, nicht von Shopify.
- Allein KYTH ist für KYTH.Kolli verantwortlich.
- Shopify haftet nicht für Fehler von KYTH.Kolli oder für Schäden, die aus der Installation oder Nutzung von KYTH.Kolli entstehen.
- Shopify leistet keine Unterstützung bei Installation oder Nutzung von KYTH.Kolli, soweit Shopify dies nicht ausdrücklich zusagt.
- Für jede Haftung, die aus dem Zugang zu KYTH.Kolli oder seiner Nutzung durch den Händler entsteht, ist allein KYTH verantwortlich, auch soweit sie aus Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb oder Unterstützung von KYTH.Kolli oder aus Zugriff, Nutzung, Weitergabe oder Speicherung von Daten des Händlers durch KYTH entsteht; ihren Umfang regelt § 11.
Diese vier Aussagen verlangt Shopify von jeder App (API-Bedingungen von Shopify, Abschnitt 6.1.2). Sie sagen, dass für KYTH.Kolli nicht Shopify verantwortlich ist, sondern KYTH. Eine Garantie oder eine Freistellung übernimmt KYTH damit nicht, und an der Verantwortung des Händlers nach § 7 ändern sie nichts. Was zwischen dem Händler und Shopify gilt, regeln die Bedingungen, die der Händler mit Shopify vereinbart hat.
Bis zum 26.09.2026 stand in diesem Vertrag nichts über das Verhältnis zu Shopify.
§ 2 Was KYTH.Kolli leistet
KYTH.Kolli soll aus den Sendungen eines Shopify-Shops ermitteln, wie viel Verpackungsmaterial in welches Zielland gegangen ist, und das Ergebnis so bereitstellen, dass der Händler es für seine Verpackungsmeldungen verwenden kann. Was davon heute gebaut ist, steht in § 2.1; was nicht, in § 2.2.
Wofür die Vorsichtsform seit dem 05.09.2026 noch steht. Die Rechnung gibt es seit dem
04.09.2026, die fünf Dateien und die neun Adressen, über die Du sie abholst, seit dem
05.09.2026 (§ 2.1). Den Bildschirm, auf dem Du einen Meldezeitraum wählst und eine
Datei anforderst, gibt es seit dem späten Abend des 06.09.2026 — die Meldungsseite,
weiter unten beschrieben. Was bleibt, ist jedes Meldeformat, das § 2.1 nicht
aufzählt, und das Nachtragen einer Menge von Hand. Bis zum 07.09.2026 stand hier „Was
fehlt, ist die Bedienseite — der Bildschirm, auf dem Du einen Meldezeitraum wählst und
eine Datei anforderst — und jedes Meldeformat, das § 2.1 nicht aufzählt"; die erste Hälfte
traf schon an dem Abend nicht mehr zu, an dem die Meldungsseite gebaut wurde, und derselbe
Absatz beschrieb sie sieben Zeilen weiter unten. Seit dem 06.09.2026 ist dieser Satz
genauer zu lesen: Das Menü der App führt
seit jenem Tag vier weitere Punkte — Sendungen, Verpackungen, Produkte und Meldungen —, und
hinter jedem liegt eine Seite mit Titel, Menü und Fußzeile. Auf dreien der vier stehen
seit dem 06.09.2026 Bedienelemente: auf der Sendungsseite, auf der Verpackungsseite und —
seit dem späten Abend desselben Tages — auf der Meldungsseite. Bis zum 07.09.2026
nannte dieser Satz zwei Seiten statt dreier; der Absatz darunter führte die
Meldungsseite zu diesem Zeitpunkt bereits. Die Sendungsseite führt eine Filterzeile
über Zeitraum, Lieferland, Zuordnungsquelle und den offenen Rest, darunter Deine Sendungen
mit ihren Paketen, rechts daneben zu jedem Paket seine Materialfraktionen mit Gewicht in
Gramm — und zwei Knöpfe, mit denen Du mehreren Paketen zugleich eine Verpackung zuweist
oder sie von Hand aus der Zählung nimmst. Seit der Fassung 1.0-2026-10-01 führt sie außerdem die
Vorfallliste: was KYTH.Kolli nicht wie vorgesehen verarbeiten konnte, je Vorfall mit Grund,
Datum und Zustand; dort hakst Du einen Vorfall ab, und an Deinen Mengen ändert das nichts
(Datenschutzerklärung 9.9). Die Verpackungsseite trägt seit dem Abend
desselben Tages zwei Reiter: Unter „Katalog" legst Du Komponenten mit Gewicht,
Maßeinheit (je Stück oder je laufendem Meter), Materialfraktion, Belegart und Stichtag an,
übernimmst einen Referenzwert samt Quelle und Stand aus der Bibliothek, lässt aus mehreren
eigenen Wiegungen Mittelwert und Spanne ausrechnen, setzt daraus eine Verpackungseinheit
zusammen oder übernimmst eine fertige, siehst je Einheit die Fassungen ihrer Stückliste mit
Gültigkeit und speicherst eine geänderte Stückliste als neue Version ab einem Tag,
den Du wählst; unter „Regeln" legst Du eine Zuordnungsregel an, siehst vorab, wie viele
Deiner zuletzt versendeten Pakete sie träfe und wie viele danach unzugeordnet blieben, und
beendest eine Regel wieder. Die Maßeinheit, der Wiege-Assistent und die Fassungen je
Einheit sind später am Abend des 06.09.2026 nachgezogen worden; bis dahin nannte die
Vorschauzeile hier „wie viele Pakete sie in zwölf Monaten träfe". Angesehen werden
höchstens die 5.000 jüngsten Pakete des Zeitraums, und die Seite sagt es Dir, wenn ältere
Sendungen nicht darin sind. Ändern kannst Du dort weder eine bereits angelegte Komponente noch eine
bestehende Regel; beides legst Du neu an. Bis zu jenem Abend nannte dieser Absatz nur
die Sendungsseite. Seit der Fassung 1.0-2026-10-01 bietet sie Dir nach dem Speichern
einer Fassung, die ab heute oder früher gilt, den Knopf „Jetzt neu rechnen“ an: Er rechnet
alle Pakete neu, die ab dem frühesten Tag der Fassungen versendet sind, die Du auf der
geöffneten Seite gespeichert und noch nicht neu gerechnet hast — nicht nur die mit einer
neuen Fassung —, und zwar mit den Einstellungen, die in diesem Moment in der Karte
„Wie KYTH.Kolli rechnet“ der Administration gelten (§ 2.1). Die Mengen einer festgeschriebenen Meldung
bleiben dabei, wie sie sind. Weicht die neue Rechnung am Ende davon ab, legt KYTH.Kolli unter
„Meldungen“ einen Nachtrag als Entwurf an, soweit das Zielsystem der Meldung einen Nachtrag
kennt und KYTH.Kolli für Deinen Shop ein aktives Abonnement feststellt (§ 5); ob Du ihn abgibst,
entscheidest Du.
Die Meldungsseite trägt ihre Bedienelemente seit dem späten Abend des 06.09.2026, und sie führt vier Reiter. Unter „Exporte“ legst Du einen Meldezeitraum an — Land, Zielsystem, Zeitraum und Meldeart —, siehst zu jedem angelegten Zeitraum die Zahl der noch nicht zugeordneten und der unbelegten Pakete samt seinen Mengenzeilen als Vorschau, schreibst ihn fest und lädst LUCID-Meldedatei, Meldebogen oder PPWR-Tabelle herunter; zu einem festgeschriebenen Zeitraum legst Du eine Nachtragsmeldung an, ändern kannst Du ihn nicht. Daneben steht die Länderübersicht über ein Zeitfenster Deiner Wahl; sie hängt an keinem Meldezeitraum. Unter „Prognose“ rechnest Du die Planmenge fürs kommende Jahr nach einer von drei Methoden und, mit Sätzen, die Du selbst einträgst, eine Kostenschätzung dazu; vorbelegt ist kein Satz. Unter „Nachweise“ lädst Du zu jedem festgeschriebenen Zeitraum das Nachweis-PDF. Der vierte Reiter „Zusatzmengen“ trägt bis heute kein Bedienelement: Mengen von Hand oder als CSV nachzutragen ist für Dich nicht bedienbar, und der Reiter sagt genau das. Bis zum Abend des 07.09.2026 endete dieser Satz mit „Mengen von Hand oder als CSV nachzutragen ist nicht gebaut"; seit jenem Abend gibt es die fünf Adressen dafür (§ 12), und was fehlt, ist allein die Bedienung.
Die Seite „Produkte" trägt ihre Bedienelemente seit dem Abend des 08.09.2026: Sie führt Deine zuletzt versendeten Produktvarianten nach Menge und zeigt je Zeile, ob eine Verpackung hinterlegt ist; Du stellst die Stückliste einer Variante aus Deinen Verpackungskomponenten zusammen, wählst die Länder aus, in denen Du sie mitzählst, und nimmst eine hinterlegte Verpackung samt allen ihren Fassungen wieder zurück. Daneben steht der Anteil Deines Versands, für den eine Verpackung hinterlegt ist, samt der Zahl, auf die er sich bezieht. Angeboten werden zur Auswahl die Länder, in die Du zuletzt geliefert hast; angehakt wird von Dir — vorbelegt ist kein Land, und keine Auswahl ist auch eine Angabe. Damit trägt jede der sechs Seiten ihre Bedienelemente.
Bis zu jenem Abend stand hier „Für die eine übrige — Produkte — trifft er unverändert zu, und dort steht dieser Satz weiterhin", und der Satz war „Diese Seite ist noch im Bau. Sie zeigt heute nichts an und lädt auch nichts nach.". Bis zum späten Abend des 06.09.2026 stand derselbe Satz auf der Meldungsseite; bis zum Vormittag desselben Tages stand hier „Auf keiner von ihnen steht bis heute ein Bedienelement: kein Feld, kein Knopf, keine Zahl, nur der Satz ‚Diese Seite ist noch im Bau. Sie zeigt heute nichts an und lädt auch nichts nach.'". Bis zum Abend des 06.09.2026 stand auf der Produktseite „Wird geladen …"; das kündigte einen Vorgang an, den es damals nicht gab.
Für die Startseite gilt derselbe Satz seit dem 06.09.2026 nicht mehr. Sie ist der
erste Bildschirm dieser App mit Bedienelementen: Nur wenn KYTH.Kolli für Deinen Shop ein aktives Abonnement feststellt (§ 5), zeigt sie
Deine Sendungen, Deine Kilogramm insgesamt und für Deutschland, den Verlauf der letzten zwölf Monate, Deine
Länder- und Fraktionsmengen samt ihrer Paarung und die nächste Frist mit ihrer Quelle —
die Zahlen alle über die letzten zwölf Monate. Daneben, in einer eigenen Karte und
ausdrücklich ohne Zeitfenster, die noch nicht zugeordneten und die nur geschätzten
Pakete: Sie werden über Deinen ganzen Bestand gezählt, denn ein Paket aus einem
früheren Jahr fehlt in der Meldung für jenes Jahr weiterhin. Bis zum Abend des
06.09.2026 zählte dieser Satz beide in einer Aufzählung mit den Zahlen des Fensters
auf, und auf dem Bildschirm standen sie unter derselben Überschrift; das las sich, als
gehörten sie in denselben Zeitraum. Seit der Fassung 1.0-2026-10-01 steht in derselben
Karte die Zahl der offenen Vorfälle, ebenfalls über Deinen ganzen Bestand, und daneben
der Verweis „Zu den Vorfällen“ auf die Vorfallliste der Sendungsseite. Bedienen kannst
Du dort dreierlei: die Nacherfassung anfordern, das Meldejahr wählen, unter dessen
Zielcodes die Mengen stehen, und die drei Einrichtungspunkte abhaken oder wieder öffnen.
Die drei Punkte zeigt sie nur, solange sie unter „Als Nächstes“ keinen offenen Schritt des
Einrichtungsassistenten nennt; abhaken und wieder öffnen kannst Du sie außerdem auf dem Abschlussbildschirm des
Einrichtungsassistenten („Das weiß KYTH.Kolli jetzt“); den Assistenten öffnest Du über die Administration
(Karte „Einrichtung“), und dort setzt die App kein aktives Abonnement voraus.
Die vier Seiten Sendungen, Verpackungen, Produkte und Meldungen bleiben davon unberührt.
Bis zum 19.09.2026 stand hier „die drei Einrichtungspunkte abhaken oder wieder öffnen“ ohne diese Bedingung und ohne den Einrichtungsassistenten.
Ohne aktives Abonnement zeigt die Startseite statt all dessen den Schritt zur Tarifwahl
bei Shopify; die Nacherfassung forderst Du dann im Einrichtungsassistenten an (§ 2.1).
Bis zum 19.09.2026 standen die Sätze über die Startseite hier ohne diese Bedingung; zur
Tarifwahl schickt sie einen Shop ohne aktives Abonnement seit dem 31.08.2026.
Was als fehlend beschrieben ist, sind seit dem 06.09.2026 also die Bedienelemente und nicht mehr die
Adresse — dieselbe Trennung, die dieser Vertrag seit dem 04.09.2026 zwischen dem Weg und dem
Bildschirm zieht. Solange das fehlt, bleibt „soll" die genauere Form: Sie zeigt auf § 2.1 und
§ 2.2 statt einen fertigen Ablauf zu behaupten. Bis zum 01.09.2026 stand dieser Satz im
Präsens: „Kilo ermittelt aus den Sendungen eines
Shopify-Shops, wie viel Verpackungsmaterial in welches Zielland gegangen ist, und stellt das
Ergebnis so bereit". Er sagte damit unmittelbar über der Aufzählung des Gebauten zu, was
§ 2.2 desselben Paragraphen als „vorgesehen und noch nicht gebaut" führt — und zwar dort,
wo ausdrücklich dabeisteht, die ungebauten Teile stünden „ausdrücklich nicht im Präsens,
damit niemand sie für den heutigen Stand hält". Der Kopf der
Datenschutzerklärung und § 1.1 des
Auftragsverarbeitungsvertrags haben denselben Zweck von
Anfang an mit „soll" beziehungsweise „ist dafür bestimmt" beschrieben.
Der maßgebliche Satz dieses Paragraphen, und er gilt für jede Ausbaustufe:
Was KYTH.Kolli liefert, sind Berechnungen und Exportdateien. Keine Rechts- oder Steuerberatung; Registrierung und Meldung nehmen Sie selbst vor.
Bis zum 05.09.2026 stand hier „Was Kuno liefern soll"; Anlage 1 Abschnitt C des Auftragsverarbeitungsvertrags führt die Zeile „Berichte und Exportdateien" seit jenem Tag als abrufbar, und die Vorsichtsform ist damit zurückgenommen. Bis zum 01.09.2026 stand hier das Präsens „Kilo erstellt Berechnungen und Exportdateien" — damals, während derselbe Abschnitt C dieselbe Zeile noch als nicht vorhanden führte. Als Grenze gemeint, als Zusage lesbar; die Grenze trägt in beiden Formen.
Geltungsbereich. KYTH.Kolli bereitet Verpackungsmengen für die Meldungen nach dem Verpackungsrecht in Deutschland und Österreich und nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auf. Für andere Länder und ihr Recht sagt KYTH.Kolli nichts zu: kein Meldeformat, keine Führung durch eine Meldung und keine Aussage darüber, ob die Mengen, die KYTH.Kolli je Lieferland ausweist, oder die Angaben der Länderübersicht (§ 3) dort für eine Meldung taugen. Die Materialfraktionen, in denen KYTH.Kolli rechnet, folgen der PPWR und dem deutschen Verpackungsregister LUCID, auch für einen Shop, dessen Geschäftsadresse nicht in Deutschland liegt. Wo dieser Vertrag von Formaten oder Stellen spricht, die KYTH.Kolli noch nicht kennt (§ 2.1, § 2.2), meint er Formate und Stellen in diesem Geltungsbereich. Bis zum 26.09.2026 stand in diesem Vertrag kein Satz zum Geltungsbereich.
2.1 Was heute gebaut ist
Der abgebildete Quelltextstand umfasst die Grundlage, auf der alles Weitere aufsetzt:
- Verbinden des Shops. KYTH.Kolli nimmt die Shop-Domain und die Zustimmung des Händlers entgegen, holt bei Shopify die Zugangstoken ab und erneuert sie.
- Prüfung eingehender Nachrichten von Shopify auf ihre Echtheit, einschließlich der drei von Shopify vorgeschriebenen Datenschutz-Meldungen.
- Feststellung des Abonnementstands des Shops bei Shopify.
- Einrichtungsübersicht im Adminbereich: welche Schritte erledigt sind und welcher als Nächstes ansteht.
- Auskunft über die Sendungen und den Stand der Nacherfassung, seit dem 03.09.2026 und als Schnittstelle der App: die versendeten Sendungen mit Lieferland, Versandzeitpunkt, Artikelanzahl und Warengewicht, Zählwerte über dieselben Zeilen (darunter seit dem 03.09.2026 die Zahl der Sendungen ohne Paketzeile — ein Befund über die Verarbeitung) und der Stand der Nacherfassung samt dem Zeitpunkt, ab dem die Historie tatsächlich reicht. Herausgegeben werden je Sendung der Ländercode, die Kennungen aus Shopify, die Bestellnummer, der Zusteller, der Stand der Zeile samt Ausschlussgrund, die Vermerke über Storno und Erstattung und der Weg, auf dem die Zeile entstanden ist — keine Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern; für sie gibt es keine Spalte. Bis zum 03.09.2026 stand hier, herausgegeben würden „nur der Ländercode und die Kennungen aus Shopify"; der Zusteller ist beides nicht. Seit dem 06.09.2026 gibt diese Schnittstelle je Sendung auch ihre Pakete heraus — je Paket die laufende Nummer, die zugeordnete Verpackung, die Herkunft der Zuordnung samt Klartextgrund, die festgehaltene Regelfassung und die Materialfraktionen mit ihrem Gewicht in Gramm und dem Belegstand dieses Gewichts. Es sind dieselben pseudonymen Angaben aus demselben Bestand; hinzugekommen ist die Verpackungsmenge. Bis zu jenem Tag stand hier „Eine Verpackungsmenge ist nicht dabei: Diese Schnittstelle gibt sie nicht heraus"; sie gibt sie seither heraus, weil die Seite, die auf ihr aufsetzt, dem Händler zeigen muss, worauf eine Zuweisung wirkt. Bis zum 04.09.2026 stand als Grund dafür, die Berechnung sei nicht gebaut (§ 2.2); seit jenem Tag gibt es sie — siehe den Punkt über die berechneten Materialzeilen weiter unten —, und seit dem Abend desselben Tages (19:56 Uhr) hat sie auch ihren Auslöser. Bis zu jener Stunde stand hier „und was ihr fehlt, ist der Auslöser". Zwei Seiten zeigen das seit dem 06.09.2026: Die Startseite der App zeigt — nur, wenn KYTH.Kolli für Deinen Shop ein aktives Abonnement feststellt (§ 5) — Deine Kilogramm je Zielland und je Materialfraktion, die Paarung aus beidem, den Verlauf der letzten zwölf Monate und daneben, wie viel davon noch keiner Verpackung zugeordnet ist; die Sendungsseite zeigt dieselben Zahlen je Sendung und je Paket und lässt Dich dort eingreifen. Bis zu jenem Tag stand hier, die Seite sei „es ebenfalls noch nicht — sie entsteht mit dem Ausbau der Oberfläche".
- Die drei Tabellen des Mengenkontos — Sendung, Pakete, Positionen — und der Programmteil, der in sie schreibt. Sie bestehen seit dem 01.09.2026; seit dem 02.09.2026 besteht auch der Teil, der eine Shopify-Sendung in diese Zeilen umsetzt. Sie füllen sich seit dem 03.09.2026 im laufenden Betrieb: Meldet Shopify eine Sendung, nimmt KYTH.Kolli sie entgegen und schreibt sie fort; daneben fragt KYTH.Kolli seit dem 02.09.2026 in regelmäßigen Abständen von sich aus bei Shopify nach, was ein Händler versendet hat, solange er der geltenden Fassung zugestimmt hat (Datenschutzerklärung 6.1; bis zum 19.09.2026 fehlte hier diese Bedingung) — welche Aufrufe das sind und was sie übertragen, steht in § 3.4 des Auftragsverarbeitungsvertrags und in Abschnitt 7 der Datenschutzerklärung. Seit dem 03.09.2026 kann ein Händler die Nacherfassung außerdem selbst anfordern; was daran weiterhin fehlt, ist allein die Wahl des Stichtags (§ 2.2) — bis zu diesem Tag stand hier, es fehle „die Stelle, an der ein Händler eine Nacherfassung anfordert". Bis zum 03.09.2026 stand hier außerdem, die Tabellen trügen „trotzdem keine Zeile", weil es keine Route und keine Meldung gebe, die eine Sendung entgegennähme; beides trägt seit diesem Tag nicht mehr. Bis zum 02.09.2026 stand hier nur die erste Hälfte, zusammen mit dem Grund „es gibt niemanden, der den Schreibpfad aufruft"; den gibt es seither, und ohne die zweite Hälfte trug der genannte Grund seine Folgerung nicht mehr: Der Lauf für die Nacherfassung schreibt ohne Route und ohne Meldung in genau diese Tabellen, sobald ein Auftrag in der Warteschlange steht. Die spaltengenaue Aufzählung dessen, was dort stehen kann, steht in Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags.
- Die berechneten Materialzeilen — eine vierte Tabelle neben den drei
des Mengenkontos, seit dem 04.09.2026. Sie hält je Paket und Materialfraktion ein
Gewicht in Gramm fest: das Ergebnis, aus dem eine Jahresmenge entsteht. Den
Rechenlauf, der sie füllt, gibt es seit dem 04.09.2026 — er nimmt ein Paket, liest
die Stücklistenfassung, die zu seinem Versandtag galt, und schreibt daraus die Zeilen.
Seit demselben Tag ruft ihn die Zuordnung eines Pakets; angestoßen wird diese
Zuordnung seit dem Abend desselben Tages (19:56 Uhr) von einem Arbeitslauf, der mit
der Anwendung startet, und seit dem 06.09.2026 zusätzlich von Dir selbst: Auf der
Sendungsseite weist Du mehreren Paketen zugleich eine Verpackung zu oder nimmst sie von
Hand aus der Zählung; beides rechnet die betroffenen Materialzeilen neu. Wie viele
Zeilen es sind, hängt seither am Bestand Deines Shops, an Deinem Katalog und an dem, was
Du dort von Hand entscheidest. Bis zum 06.09.2026 nannte dieser Satz nur den
Arbeitslauf; die Adresse für die Handzuweisung stand seit dem 04.09.2026 im Programm,
eine Seite dorthin gab es bis zu jenem Tag nicht.
Bis zu jener Stunde stand hier „angestoßen wird diese Zuordnung heute von keiner Stelle —
weder von einer Bedienseite noch von einem Arbeitslauf —, und deshalb hängt die Zahl der
Zeilen an nichts"; das galt eine Stunde und achtundfünfzig Minuten, nämlich von 17:57 Uhr
bis 19:56 Uhr desselben Tages. Bis zum späten Abend
des 04.09.2026 stand hier „Ausgelöst wird er heute von keiner Stelle — weder von einer
Bedienseite noch von einem anderen Programmteil"; die zweite Hälfte ist mit der
Zuordnungskette desselben Tages überholt worden. Bis zum
Abend des 04.09.2026 stand hier stattdessen „wie viele es sind, hängt am Bestand des
Shops"; der Vorbehalt stand zwei Sätze weiter unten, und dieselbe Sache in vier
Dokumenten unterschiedlich vollständig zu führen ist der Befund, mit dem das
Schlussreview zu Plan 2 das Impressum beanstandet hat. Bis zum Vormittag desselben
Tages hieß dieser Punkt
„Der Platz für die berechneten Materialzeilen" und sagte
„Geschrieben wird darin heute von keinem Programmteil — der Rechenlauf, der sie füllt,
gehört zur Mengenermittlung und steht deshalb weiter unter § 2.2." Was daran weiterhin
trägt: Angestoßen wird der Lauf von keiner Bedienseite — die Mengenermittlung als
Vorgang, den ein Händler anstößt, steht weiter unter § 2.2. Bis zum Abend des
04.09.2026 hieß dieser Halbsatz „Angestoßen wird der Lauf von keiner Bedienseite und von
keinem Arbeitslauf"; einen Arbeitslauf gibt es seit jener Stunde, eine Bedienseite
nicht.
Bis zum späten Abend des 04.09.2026 stand an dieser Stelle „Ausgelöst wird
der Lauf von keiner Bedienseite und von keinem anderen Programmteil"; ein anderer
Programmteil ruft ihn seither sehr wohl, nur stößt niemand jenen an.
Der Punkt steht hier, weil
Anlage 1 Abschnitt A des
Auftragsverarbeitungsvertrags seine Spalten
einzeln aufzählt. Mit ihm sind an diesem Tag die Rechenregeln des Shops
dazugekommen: Betriebsart, die Regel für Nebenbestandteile, eine Standardverpackung,
Sitzland, LUCID-Nummer, Aufbewahrungsdauer und der Beginn der erfassten Historie.
Seit dem Abend des 06.09.2026 stellt der Händler sie wirklich um — über eine
Adresse der App, die genau diese sieben Angaben schreibt und jede einzeln prüft.
Spätabends desselben Tages sind die Bedienelemente dazugekommen: Die Administration
führt die Karte „Wie KYTH.Kolli rechnet“ mit der Betriebsart, der Regel für
Nebenbestandteile, dem Sitzland, der LUCID-Nummer und der Aufbewahrungsdauer; neben den
beiden ersten steht je ein Hinweis mit Quelle und Stand, der beide Lesarten nennt und
keine empfiehlt. Zwei der sieben Angaben stehen dort nicht: die Standardverpackung, weil
sie eine Einheit aus dem Verpackungskatalog ist und dorthin gehört, und der Beginn der
erfassten Historie, weil KYTH.Kolli ihn aus der frühesten erfassten Sendung rechnet statt ihn
abzufragen. Bis zu jenem Abend endete dieser Punkt mit „Was fehlt, sind die
Bedienelemente darauf (§ 2.2)“. Bis zum Abend des 06.09.2026 endete er mit
„Einstellen kann der Händler sie heute nicht — es gibt keine Bedienseite dorthin"; die
Hälfte über die Bedienseite trägt weiter — seit dem 06.09.2026 auf der Stufe der
Bedienelemente, weil es die Seiten seit jenem Tag gibt (§ 12) —, die über das
Einstellen nicht mehr. Es ist
derselbe Satztyp, den § 2.2 am 04.09.2026 aus demselben Grund berichtigt hat.
Seit der Fassung
1.0-2026-10-01bietet die Karte nach einer Umstellung der Betriebsart oder der Regel für Nebenbestandteile den Knopf „Jetzt neu rechnen“ an, mit einem Versandtag, den Du wählst; was er rechnet und was er zu festgeschriebenen Meldungen anlegt, steht beim gleichnamigen Knopf der Verpackungsseite (§ 2). Einen Tag, ab dem eine dieser Einstellungen gilt, speichert KYTH.Kolli nicht: Jedes Paket, das KYTH.Kolli rechnet — auch später, etwa bei einer Neuberechnung ab einem früheren Tag —, rechnet es mit der Einstellung, die in diesem Moment gilt, und ein schon gerechnetes Paket behält seine Rechnung bis dahin. - Die vier Tabellen der Meldung — seit dem 05.09.2026 (Migration
0022): der Meldezeitraum mit Land, Zielsystem, Zeitraum und Meldeart, seine Mengen je Materialart, die daraus erzeugten Dateien mit ihrer Prüfsumme und das Protokoll der Neuberechnungen. Sie halten fest, welche Zahl gemeldet worden ist — und anders als alles darüber werden sie nicht neu gerechnet, wenn sich Dein Katalog ändert: Ein eingefrorener Stand bleibt stehen und bekommt bei Bedarf eine neue Fassung daneben. Seit dem 05.09.2026 hält die Datenbank das selbst und weist jede neue Mengenzeile zu einer eingefrorenen Meldung ab; bis zu diesem Tag stützte sich derselbe Satz allein darauf, dass die Anwendung auf den Mengen einer Meldung kein Änderungsrecht hat — das trifft weiterhin zu und war als Riegel zu wenig, weil Löschen und Neuschreiben dasselbe leistet wie ein Ändern. Es gibt genau einen Weg, der in sie schreibt, und seit dem 05.09.2026 steht darüber die Fachschicht der Meldung: der Programmteil, der einen Meldezeitraum erzeugt, ihn einfriert, eine Nachtragsmeldung als Differenz bildet und eine Neuberechnung protokolliert. Angestoßen wird sie seit dem 05.09.2026 von Dir — über vier Adressen der App, die einen Meldezeitraum auflisten, anlegen, festschreiben und die Differenzmeldung dazu bilden. Bis zu jenem Tag stand hier, sie werde „von keiner Stelle des Programms“ angestoßen, und einen Abruf, über den Du eine Meldedatei bekämst, gebe es ebenfalls nicht; beides trifft seit jenem Tag nicht mehr zu. Die Bedienseite dazu gibt es seit dem späten Abend des 06.09.2026 — der Menüpunkt „Meldungen“ (§ 2.1). Bis zu jenem Abend endete dieser Satz mit „Was fehlt, ist die Bedienseite dazu (§ 2.2)“. Bis zum 05.09.2026 stand hier außerdem, der Schreibweg selbst werde von keiner Stelle des Programms angestoßen; bis zu diesem Tag war das richtig, seither liegt die Stelle, die ihn anstoßt, eine Ebene höher. Der Punkt steht hier und nicht dort, weil Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags diese vier Bestände seit demselben Tag aufzählt und eine Aufzählung, die sich abschließend nennt, keine Tabelle auslassen darf. Bis zum 08.09.2026 hieß es hier, sie hielten fest, welche Zahl „aus Deinen Sendungen" gemeldet worden ist; seit jenem Tag stammt die Zahl aus drei Quellen — Deinen Sendungen, den Mengen, die Du für andere Kanäle selbst nachgetragen hast, und der Verpackung Deiner Produkte (§ 3). -
Der Lauf für die Nacherfassung. Er besteht seit dem 02.09.2026 und startet mit der Anwendung: Er erteilt Shopify den Auftrag, die versendeten Bestellungen eines Zeitraums als Datei bereitzustellen, fragt dessen Stand ab, holt die Datei ab und schreibt die Sendungen in das Mengenkonto fort. Er arbeitet ausschließlich Aufträge aus einer Warteschlange ab; einen solchen Auftrag legt KYTH.Kolli seit dem 03.09.2026 auf Deine Anforderung hin dort an. Die Seite, auf der Du den Abruf auslöst, gibt es seit dem 06.09.2026: Die Startseite führt — nur, wenn KYTH.Kolli für Deinen Shop ein aktives Abonnement feststellt (§ 5) — die Karte „Sendungen nachladen" mit einem Knopf dafür, und solange ein Lauf angefordert ist oder läuft, ist er zu. Ist ein Versuch dieses Laufs fehlgeschlagen, heißt er „Jetzt erneut versuchen“ und ist offen — so lange, bis Du ihn drückst, bis ein späterer Durchgang beim Holen der Bestellungen ohne Fehler zu Ende gegangen ist oder bis der Lauf endet, abgeschlossen oder nach dem letzten Fehlversuch aufgegeben; danach heißt er wieder „Jetzt nachladen“. Das Drücken hebt nur eine noch laufende Wartezeit auf, ein zweiter Auftrag entsteht nicht (bis zum 19.09.2026 ohne diese Ausnahme). Seit dem 14.09.2026 gibt es eine zweite: Im Einrichtungsassistenten (Administration, Karte „Einrichtung“) löst Du den Abruf mit „Sendungen holen“ aus, und dort setzt die App kein aktives Abonnement voraus. Was fehlt, ist allein die Wahl eines eigenen Stichtags — der Zeitraum steht in der Betriebskonfiguration und nicht in Deiner Hand (§ 2.2). Bis zum 19.09.2026 stand hier und im Punkt über die Auskunft über die Sendungen die Startseite ohne die Bedingung eines aktiven Abonnements, und der Einrichtungsassistent fehlte. Bis zum 07.09.2026 stand hier „Was fehlt, ist zweierlei: die Wahl eines eigenen Stichtags … und die Seite, auf der Du den Abruf auslöst; gebaut ist bislang die Schnittstelle"; die zweite Hälfte traf seit dem 06.09.2026 nicht mehr zu, und § 2.2 desselben Vertrages sagte das an jenem Tag bereits — der Verweis führte also in den Widerspruch. Bis zum 03.09.2026 stand hier, einen Auftrag trage „heute keine Stelle des Programms dort ein". Wo diese Datei liegt und wer sie dabei berührt, steht nicht hier, sondern dort, wo die Empfänger vollständig aufgezählt sind: Shopify legt sie auf einer eigenen Ergebnisablage ab — der einzigen Gegenstelle bei Shopify, die nicht bei Deinem Shop liegt; seit dem 12.09.2026 kommt als vierter ausgehender Weg Dein eigener Mailserver dazu (§ 5 und § 6.5 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Bis zu jenem Tag nannte dieser Halbsatz die Gegenstellen der App als Menge und bezifferte sie mit drei — eine Zahl über alle ausgehenden Wege, und der vierte bestand bereits. Shopify nennt dafür eine signierte Adresse, unter der KYTH.Kolli sie abholt. Einzelheiten in § 3.4 und § 6.5 des Auftragsverarbeitungsvertrags und in den Abschnitten 7 und 8 der Datenschutzerklärung. Bis zum 02.09.2026 nannte dieser Punkt nur, was der Lauf tut, und verwies für die Empfänger nirgendwohin.
-
Die fünf Exportdateien und der Weg zu ihnen, seit dem 05.09.2026. KYTH.Kolli formt aus einem Meldezeitraum die LUCID-Meldedatei, den Meldebogen des dualen Systems (als Tabellendatei zum Ablegen und als Druckstück zum Abtippen) und den Nachweis, der den Rechenweg dazuschreibt. Die LUCID-Meldedatei entsteht nur aus einem festgeschriebenen Meldezeitraum — sie ist die einzige der fünf, die eine Behörde erreicht, und die einzige, der man einen Entwurfsstand nicht ansieht. Meldebogen und Nachweis entstehen auch aus einem Entwurf und tragen dann sichtbar den Stand „Entwurf"; sonst müsstest Du festschreiben, um zu sehen, was Du festschreibst, und Festschreiben ist nicht rücknehmbar. Sind im Zeitraum Pakete ohne Zuordnung übrig, halten die beiden Meldedateien an, bis Du das ausdrücklich bestätigst — der Nachweis nicht, denn er ist der Beleg, mit dem Du darüber entscheidest. Ohne Meldezeitraum entstehen die Länderübersicht über einen Zeitraum Deiner Wahl von einem bis 36 Kalendermonaten (vorgegeben sind zwölf) und die PPWR-Tabelle nach Anhang IX Teil B. Fünf Adressen der App liefern sie aus, jede nur auf Deine Anfrage und jede nur an einen in Deinem Shopify-Adminbereich angemeldeten Nutzer. Bis zum 12.09.2026 endete dieser Satz mit „Von sich aus erzeugt KYTH.Kolli keine Datei und verschickt keine." Das trägt seit dem 12.09.2026 nicht mehr: Seither gibt es einen sechsten Dateibauer, und der läuft ohne Deine Anfrage — das Abschlusspaket, das KYTH.Kolli bei der Deinstallation packt und Dir an Deine hinterlegte Kontaktadresse schickt (§ 10). Über denselben Weg gehen der Monatsreport und die Fristen-Erinnerung hinaus. Beide Mails setzen einen Tarif voraus, der sie trägt (§ 5): Im Tarif „Free" ohne Karl-Bundle (§ 5) siehst Du Deine Zahlen und Termine in der App, per Mail geht Dir dazu nichts zu. Bis zum 19.09.2026 fehlte hier „ohne Karl-Bundle“; mit ihm gilt für beide Mails die Stufe Starter, auch wenn bei Shopify der Tarif Free gewählt ist, und ob ein Abonnement aktiv ist, fragen sie dann nicht ab. Der Monatsreport setzt zusätzlich den Haken „Monatsreport an mich schicken" in der Administration voraus (Karte „Mailversand"). Am späten Abend des 12.09.2026 berichtigt: Hier stand „…, sobald Du einen Mailweg hinterlegt hast" — der Mailweg ist die notwendige und nicht die hinreichende Bedingung. Wer diesen Satz las, trug seinen Weg ein, setzte den Haken und verließ sich auf die Erinnerung an seine Frist; der Tageslauf überspringt den Zweig still und meldet Dir das Ausbleiben nicht. In der Nacht zum 13.09.2026 ein zweites Mal berichtigt: Bis dahin endete dieser Satz mit „…, ohne Fehlermeldung und ohne Hinweis in der Oberfläche". Die zweite Hälfte traf nicht zu: Die Karte „Mailversand" der Administration trägt den Tarifvorbehalt seit dem 12.09.2026 an drei Stellen — im Absatz über dem Formular für beide Mails und mit dem Tarifnamen, im Hilfetext am Haken für den Monatsreport und in der Zeile unter dem eingetragenen Weg ohne Namen. Wer nur diesen Vertrag las, suchte den Hinweis in der App gar nicht erst, weil der Vertrag ihm sagte, es gebe keinen. Die Tariftabelle in § 5 desselben Vertrages hatte es an jenem Tag bereits richtig. Verschickt wird all das über Deinen eigenen Mailserver, nicht über einen von KYTH. Vier der fünf verlangen ein aktives Abonnement; die Länderübersicht nicht, und ebenso wenig das Auflisten und Anlegen eines Entwurfs — wer den Entwurf nicht sehen darf, kann nicht beurteilen, ob sich das Abonnement lohnt. Die Seite, auf der Du das tust, gibt es seit dem späten Abend des 06.09.2026: die Meldungsseite mit dem Reiter „Exporte" (§ 2). Was fehlt, sind die Formate der Stellen, die KYTH.Kolli heute noch nicht kennt. Bis zum 07.09.2026 stand hier „Was fehlt, ist die Seite, auf der Du das tust (§ 2.2), und die Formate der Stellen, die KYTH.Kolli heute noch nicht kennt"; die erste Hälfte traf seit jenem Abend nicht mehr zu, und § 2 desselben Vertrages beschrieb die Seite bereits. Die Bytes werden nicht gespeichert; festgehalten wird zu einer LUCID-Meldedatei und zu einem Meldebogen aus einem festgeschriebenen Meldezeitraum eine Zeile mit dem Prüfwert der ausgelieferten Datei.
Bis zum 01.09.2026 zählte dieser Abschnitt nur die ersten vier Punkte auf und führte das Mengenkonto vollständig unter § 2.2. Bis zum 02.09.2026 stand auch der Lauf für die Nacherfassung dort, als sei er ungebaut. Bis zum 05.09.2026 fehlte der letzte Punkt über die fünf Exportdateien; sie standen bis dahin vollständig unter § 2.2.
Zweimal berichtigt worden ist derselbe Punkt noch am Abend des 05.09.2026. Erstens sagte er, KYTH.Kolli forme alle drei zeitraumgebundenen Dateien „aus einem festgeschriebenen Meldezeitraum"; das galt für die LUCID-Meldedatei und für die beiden anderen nicht — sie entstanden auch aus einem Entwurf, und der Satz sagte eine Voraussetzung zu, die das Programm nicht kannte. Berichtigt sind seither beide Seiten: die Voraussetzung steht jetzt dort, wo sie gilt, und das Programm setzt sie an derselben Stelle durch. Zweitens nannte er die Länderübersicht eine Datei „über zwölf Kalendermonate"; zwölf ist der Vorgabewert, den Du ändern kannst, und nicht die Grenze.
2.2 Was KYTH.Kolli werden soll
Die folgenden Teile sind vorgesehen und noch nicht gebaut. Sie stehen hier, weil der Händler wissen soll, wofür er die App installiert — und sie stehen ausdrücklich nicht im Präsens, damit niemand sie für den heutigen Stand hält:
- ein Verpackungskatalog, in dem der Händler seine Verpackungen mit Material und Gewicht hinterlegt, und Regeln, die Produkte diesen Verpackungen zuordnen. Seit dem 03.09.2026 bestehen die drei Tabellen des Katalogs (Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags), seit dem 04.09.2026 auch die der Zuordnungsregeln, und seit dem 04.09.2026 stehen auch die Fachschicht und die Endpunkte dahinter — sie prüfen eine Angabe, versionieren eine Änderung, rechnen eine Wiegereihe aus und nehmen entgegen, was der Händler schickt. Seit dem Abend des 06.09.2026 bedient er sie auch selbst: auf der Verpackungsseite mit den Reitern „Katalog" und „Regeln" (§ 2.1). Der Punkt steht deshalb weiter hier, aber mit einem sehr kleinen Rest: Was fehlt, ist das Ändern einer bereits angelegten Komponente und einer bestehenden Regel — beides legt der Händler heute neu an. Bis zu jenem Abend hieß der Rest „der Bildschirm, auf dem der Händler das tut", und bis zum Vormittag desselben Tages stand am Anfang dieses Punktes „was fehlt, ist die Bedienseite, über die der Händler etwas einträgt". Bis zum 04.09.2026 endete dieser Absatz mit „Eintragen kann heute niemand etwas, weil es weder eine Bedienseite noch eine Route dorthin gibt"; die Hälfte über die Route trägt seit dem Bau der Endpunkte nicht mehr. Bis zum 04.09.2026 endete der zweite Satz dieses Punktes mit „und es fehlen die Regeln"; ihre Tabelle ist an diesem Tag mit der Migration 0019 angelegt worden, und Anlage 1 Abschnitt A zählt ihre Spalten seither einzeln auf. Bis zum selben Tag endete dieser Punkt mit „und keine der drei Tabellen trägt bisher eine Zeile"; seit die Fachschicht die Schreibwege ruft, ist das keine Zusage mehr, die dieser Vertrag halten kann;
- die Fortschreibung des Mengenkontos: die laufende Entgegennahme der Sendungen, das Fortschreiben der Mengen je Zielland und Materialfraktion und das Gegenrechnen von Stornierungen. Der Platz dafür besteht (§ 2.1) und seit dem 02.09.2026 auch ein Weg dorthin — der über die Nacherfassung. Seit dem 03.09.2026 besteht auch die laufende Entgegennahme aus dem Shop: Vier Routen nehmen die Meldungen von Shopify entgegen. Seit dem 04.09.2026 besteht auch die Mengenermittlung selbst: Ein Programmteil setzt ein Paket in Materialzeilen um und fasst sie je Zielland und Materialfraktion zusammen (§ 2.1), und seit dem Abend desselben Tages ruft ihn die Zuordnungskette, die entscheidet, welche Verpackung ein Paket bekam. Seit 19:56 Uhr desselben Abends stößt ein Arbeitslauf diese Zuordnung im laufenden Betrieb an; das Fortschreiben der Mengen geschieht damit wirklich, soweit Dein Katalog für ein Paket eine Verpackung hergibt. Seit dem 06.09.2026 gibt es auch die Seite, auf der Du es siehst und auslöst: Die Startseite zeigt — nur, wenn KYTH.Kolli für Deinen Shop ein aktives Abonnement feststellt (§ 5) — Deine Kilogramm je Zielland und Materialfraktion, die Sendungsseite dieselben Zahlen je Sendung und je Paket, und dort weist Du mehreren Paketen zugleich eine Verpackung zu oder nimmst sie von Hand aus der Zählung — beides rechnet die betroffenen Materialzeilen neu (§ 2.1). Dieser Punkt steht damit nur noch wegen des Gegenrechnens von Stornierungen hier. Bis zum 07.09.2026 stand hier „Was weiterhin fehlt, ist die Seite, auf der Du es siehst und auslöst (Plan 6)"; das traf seit dem 06.09.2026 nicht mehr zu, und § 2.1 desselben Vertrages nannte beide Seiten an jenem Tag bereits — zwei Stände desselben Sachverhalts, 33 Zeilen auseinander. Bis zu jener Stunde stand hier „Was weiterhin fehlt, ist ihr Auslöser — es gibt keine Stelle, die diese Zuordnung im laufenden Betrieb anstößt, und keine Seite, auf der Du sie anstößt"; die erste Hälfte trägt seit dem Start dieses Laufs nicht mehr, die zweite seit dem 06.09.2026 ebenfalls nicht — bis zum 07.09.2026 stand hier stattdessen „die zweite trägt weiter". Bis zum späten Abend des 04.09.2026 stand hier „es gibt keine Stelle, die diese Rechnung im laufenden Betrieb anstößt"; die Rechnung hat seither einen Aufrufer im Programm, angestoßen wird er trotzdem von niemandem. Bis zum 04.09.2026 stand hier, was weiterhin fehle, sei „die Mengenermittlung selbst — das Fortschreiben der Mengen je Zielland und Materialfraktion"; die Rechnung gibt es seit diesem Tag, ihr Fortschreiben im Betrieb nicht. Bis zum 02.09.2026 stand hier „der Weg dorthin nicht"; das war ab dem Tag zu weit, an dem der Lauf für die Nacherfassung gebaut wurde. Bis zum 03.09.2026 stand hier, es gebe „keine Route und keine Meldung, die eine Sendung entgegennähme";
- die Wahl des Stichtags für die Nacherfassung: Der Abruf selbst ist gebaut (§ 2.1), und seit dem 03.09.2026 nimmt die App auch Deine Anforderung dafür entgegen. Was fehlt, ist die Wahl des Stichtags — der Zeitraum steht in der Betriebskonfiguration und nicht in Deiner Hand. Die Seite, auf der Du den Abruf auslöst, gibt es seit dem 06.09.2026: Die Startseite führt — nur, wenn KYTH.Kolli für Deinen Shop ein aktives Abonnement feststellt (§ 5) — die Karte „Sendungen nachladen" mit einem Knopf dafür; solange ein Lauf angefordert ist oder läuft, ist er zu. Ist ein Versuch dieses Laufs fehlgeschlagen, heißt er „Jetzt erneut versuchen“ und ist offen — so lange, bis Du ihn drückst, bis ein späterer Durchgang beim Holen der Bestellungen ohne Fehler zu Ende gegangen ist oder bis der Lauf endet, abgeschlossen oder nach dem letzten Fehlversuch aufgegeben; danach heißt er wieder „Jetzt nachladen“. Das Drücken hebt nur eine noch laufende Wartezeit auf, ein zweiter Auftrag entsteht nicht (bis zum 19.09.2026 ohne diese Ausnahme). Bis zu jenem Tag stand hier zusätzlich „und die Seite, auf der Du den Abruf auslöst". Seit dem 14.09.2026 löst Du ihn außerdem im Einrichtungsassistenten aus, auch ohne Abonnement (§ 2.1). Bis zum 19.09.2026 stand hier und im Punkt über die Fortschreibung die Startseite ohne die Bedingung eines aktiven Abonnements, und der Einrichtungsassistent fehlte. Bis zum 03.09.2026 stand hier, es fehle „die Stelle, an der Du einen Stichtag wählst und ihn auslöst"; das war für die Schnittstelle seit diesem Tag zu weit und für die Seite weiterhin richtig. Bis zum 02.09.2026 stand hier „eine Nacherfassung ab einem Stichtag, den der Händler wählt" ohne diese Unterscheidung;
- Berichte und Exportdateien in den Formaten, die die jeweilige Stelle verlangt. Seit dem 05.09.2026 gibt es sie: fünf Dateien — die LUCID-Meldedatei, der Meldebogen als Tabellendatei und als Druckstück, der Nachweis mit dem Rechenweg, die Länderübersicht über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten (bis zum Abend des 05.09.2026 stand hier „über zwölf Monate" — zwölf ist der Vorgabewert und nicht die Grenze) und die PPWR-Tabelle — und neun Adressen, über die Du einen Meldezeitraum anlegst, festschreibst und die Dateien dazu abholst (§ 2.1). Seit dem späten Abend des 06.09.2026 gibt es auch die Seite, auf der Du das tust: die Meldungsseite mit dem Reiter „Exporte" (§ 2). Der Punkt steht deshalb weiter hier, aber mit einem kleinen Rest: Was fehlt, sind die Formate der Stellen, die KYTH.Kolli heute noch nicht kennt — gebaut sind LUCID, der Meldebogen des dualen Systems und die PPWR-Tabelle —, und das Nachtragen einer Menge von Hand: Der Reiter „Zusatzmengen" steht dort und trägt kein Bedienelement. Die fünf Adressen dahinter gibt es seit dem Abend des 07.09.2026 (§ 12); für Dich ändert das nichts, solange der Reiter kein Feld und keinen Knopf trägt — und genau deshalb steht der Punkt weiter hier. Bis zum 07.09.2026 stand hier „Was fehlt, ist die Seite, auf der Du das tust (Plan 6)"; das traf seit jenem Abend nicht mehr zu, und § 2.1 desselben Vertrages beschrieb die Meldungsseite bereits. Bis zu jenem Tag stand dieser Punkt ohne jeden Zusatz unter der Überschrift dieses Abschnitts und war damit vollständig ungebaut.
Bis zum 01.09.2026 stand hier „ein Mengenkonto" ohne diese Unterscheidung — als sei auch sein Platz noch nicht gebaut. Seit der Anlage der drei Tabellen war das die Hälfte einer richtigen Aussage; getrennt ist sie jetzt so, dass keine Hälfte mehr falsch wird, wenn die erste Sendung verbucht wird.
Der jeweils gebuchte Leistungsumfang ergibt sich aus § 5. Eine Tarifbeschreibung in der App gibt es seit dem 12.09.2026: Die Tarifseite führt die beiden Stufen mit ihren Leistungen und ihren beiden Mengengrenzen und zeigt Dir daneben, wie weit Du im laufenden Monat gekommen bist; § 5 nennt dieselben Zahlen. Im Shopify App Store gibt es am 19.09.2026 keine, weil KYTH.Kolli dort an diesem Tag nicht veröffentlicht ist (§ 1); angelegt sind die beiden Tarife bei Shopify seit dem 15.09.2026 (§ 5). Bis zum 19.09.2026 begann dieser Absatz mit „Der jeweils gebuchte Leistungsumfang ergibt sich aus der Tarifbeschreibung im Shopify App Store und in der App“, und der Grund für das Fehlen im App Store hieß „weil dort kein Tarif ausgewiesen ist (§ 5)“; § 5 führte bis dahin, es gebe keinen buchbaren Tarif. Die Tarife gibt es seit dem 15.09.2026; was im App Store fehlt, ist KYTH.Kolli selbst. Bis zum 12.09.2026 stand hier „Eine solche Beschreibung gibt es heute nicht, weil es keinen Tarif gibt“ — das traf für beide Hälften des Satzes zu, seit dem 12.09.2026 nur noch für die zweite und seit dem 15.09.2026 für keine mehr. Bis zum 01.09.2026 stand er ohne jeden Zusatz da und verwies auf eine Beschreibung, die der Arbeitsteil dieses Vertrages selbst als nicht vorhanden führt.
§ 3 Was KYTH.Kolli ausdrücklich nicht leistet
Diese Aufzählung ist Vertragsbestandteil und keine Werbung im Konjunktiv. Sie beschreibt den Stand zum oben genannten Quelltextstand.
- KYTH.Kolli berät nicht. Was es liefert, sind Berechnungen und Exportdateien. Ob eine
Registrierung oder eine Meldung geschuldet ist, in welchem Land, gegenüber welcher Stelle
und mit welcher Frist, ist eine Rechtsfrage. Sie zu beantworten ist nicht Gegenstand
dieses Vertrages — eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes
erbringt KYTH nicht. Die Länderübersicht druckt seit dem 05.09.2026 allgemeine Angaben
dazu: zu den Lieferländern, für die KYTH.Kolli solche Angaben hinterlegt hat, was eine
Recherche zur zuständigen Stelle, zur Mengenschwelle, zur Meldefrist und zum
Mindestbeitrag gefunden hat, und wo sie nichts gefunden hat, sagt sie das; für die übrigen
Länder nennt sie keine. Das sind Rechercheergebnisse mit dem Stand ihres Abrufs, gleich
für jeden Händler und ohne Bezug auf Deinen Fall; ob sie für Dich gelten und ob sie heute
noch aktuell sind, prüfst Du selbst — im Zweifel mit rechtlichem Rat. Eine Beurteilung
Deiner Lage ist damit nicht verbunden, und die Angaben ersetzen keine Auskunft der
zuständigen Stelle. Bis zum 06.09.2026 stand hier, die Beantwortung dieser Fragen sei
„weder Gegenstand dieses Vertrages noch technisch Teil der App"; die zweite Hälfte traf
seit dem 05.09.2026 nicht mehr zu und ließ einen Inhalt unerwähnt, nach dem sich ein
Händler richtet. Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01stand hier „je Lieferland die zuständige Stelle, die Mengenschwelle, die Meldefrist und einen Mindestbeitrag“. - KYTH.Kolli fasst mehrere Shops nicht zu einer gemeinsamen Meldung zusammen. Der Verbund mehrerer Shops zu einer Rechtseinheit ist in dieser Fassung nicht freigeschaltet: Jeder Shop zählt für sich, seine Meldezeiträume enthalten nur die Mengen dieses Shops — aus seinen Sendungen, der Verpackung seiner Produkte und seinen eigenen Zusatzmengen (§ 2.1) — und keine eines anderen Shops, und die sechs Adressen des Verbunds antworten nur, dass er nicht verfügbar ist (Datenschutzerklärung 5.1, Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags).
- KYTH.Kolli registriert nichts und meldet nichts. Es gibt keine Verbindung zu einer Registerstelle, zu einem dualen System oder zu einer Behörde. Was KYTH.Kolli erzeugen soll, ist eine Datei; wer sie einreicht, ist der Händler.
- KYTH.Kolli prüft die hinterlegten Gewichte nicht. Gerechnet wird mit den Werten, die der Händler einträgt — hinterlegen kann er sie seit dem 04.09.2026, denn seit jenem Tag nimmt das Programm sie entgegen (§ 2.2), und seit dem Abend des 06.09.2026 trägt die Verpackungsseite die Bedienelemente dazu (§ 2.1). Geprüft werden die Gewichte damit weiterhin nicht: KYTH.Kolli rechnet mit dem, was dasteht. Bis zu jenem Abend endete dieser Punkt mit „was fehlt, sind die Bedienelemente dazu", und bis zum Vormittag desselben Tages mit „was fehlt, ist die Bedienseite dazu"; die Seite gab es seit jenem Vormittag, ihre Bedienelemente erst seit dem Abend (§ 12). Bis zu jenem Tag stand hier „hinterlegen kann er heute keine, weil es die Bedienseite für den Verpackungskatalog noch nicht gibt"; die Begründung trug den Weg und die Seite in einem Satz, und nur die Seite fehlt noch. Bis zum 03.09.2026 stand hier als Grund, es gebe „den Verpackungskatalog noch nicht"; seine drei Tabellen bestehen seit diesem Tag. Ist ein Gewicht falsch, ist das Ergebnis falsch, und KYTH.Kolli kann das nicht bemerken.
- KYTH.Kolli misst nur Sendungen, die es selbst entgegengenommen hat. Was ein Händler über einen Kanal versendet, aus dem KYTH.Kolli nichts entgegennimmt — Marktplatz, Ladentheke, Telefonbestellung —, sieht KYTH.Kolli nicht und wiegt es nicht. Seit dem 08.09.2026 rechnet es solche Mengen jedoch mit, sobald der Händler sie selbst einträgt: Er hinterlegt je Kanal, Lieferland, Materialfraktion und Zeitraum eine Masse, und diese Masse steht anschließend in seinen Meldezeiträumen neben den gemessenen. Sie bleibt seine Angabe — KYTH.Kolli prüft sie nicht und kann sie nicht prüfen; im Meldebogen und in der PPWR-Tabelle trägt sie deshalb den Vermerk „Referenzwert" und nicht „belegt". Dasselbe gilt seit demselben Tag für die Verpackung des Produktes selbst: Hinterlegt der Händler zu einer Variante eine Stückliste und kreuzt die Länder an, in denen er sie mitzählt, rechnet KYTH.Kolli sie mit. Bis zum 08.09.2026 endete der zweite Satz dieses Punktes mit „kommt in keiner Berechnung vor", und die Überschrift lautete „Kuno rechnet nur mit Sendungen, die es selbst entgegengenommen hat". Beides traf, solange der Rechenweg die nachgetragenen Mengen und die Stücklisten nicht las; er liest sie seit jenem Tag. Seit dem Nachmittag des 09.09.2026 nimmt KYTH.Kolli Sendungen aus zwei Kanälen entgegen: aus Shopify, über die Meldungen des Shops und über die Nacherfassung (§ 2.1), und aus der Versand-App KYTH.Karl derselben Gesellschaft, die Du gesondert einsetzt — und zwar nur, wenn Du die Übernahme angeordnet hast (§ 12, Karte „Paketmeldungen aus KYTH.Karl“ in der Administration). Was Karl meldet, wird dabei nicht nur einer bekannten Sendung zugeordnet: Kennt Shopify die Sendung nicht — ein Label zu einer Bestellung von einem Marktplatz —, legt KYTH.Kolli sie selbst an, und ihre Verpackung geht in Deine Mengen ein. Bis zum Nachmittag des 09.09.2026 stand hier, KYTH.Kolli nehme seit dem 03.09.2026 Sendungen aus einem Kanal entgegen, und zwei Herkünfte seien lediglich vorgesehen; davor stand hier, es nehme „aus keinem Kanal etwas entgegen". Beide Sätze waren an ihrem Tag richtig. Der zweite ist an dem Tag falsch geworden, an dem die Verbuchung entstand — und ein Vertrag, der einen Kanal für nicht vorhanden erklärt, aus dem Mengen in die Meldung des Händlers eingehen, ist der teuerste Satz dieses Abschnitts. Die Datenbank unterscheidet die beiden Herkünfte seit dem 01.09.2026. Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags führt beide auf. Bis zum 01.09.2026 stand hier „Kilo sieht nur Sendungen aus Shopify" — das war schon an dem Tag falsch, an dem die Spalte für das Herkunftssystem entstand.
- KYTH.Kolli verschickt keine Nachrichten an die Kundschaft des Händlers und fügt seinem Onlineshop nichts hinzu. Bedient wird die App im Adminbereich des Händlers. Ohne Anmeldung liefert KYTH.Kolli Seiten aus, die jeder lesen kann — die Rechtstexte, die häufigen Fragen und die Neuerungen —, und das Gerüst seiner übrigen Seiten, das Angaben zu einem Shop erst nach dem Sitzungsnachweis von Shopify nachlädt (Datenschutzerklärung 5.7). Bis zum 19.09.2026 stand hier „Die App läuft ausschließlich im Adminbereich“; die Rechtstexte waren schon vorher ohne Anmeldung zu lesen, und das Gerüst der übrigen Seiten lieferte der Server schon vorher ohne Anmeldung aus.
- KYTH.Kolli speichert keine Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern der Kundschaft. Das ist die Grenze, an der sich der Zuschnitt dieser App von einer Bestell-App unterscheidet; dafür ist auch keine Spalte vorgesehen. Aus der Lieferadresse wird als einzige Angabe das Lieferland übernommen. Was eine Sendung darüber hinaus trägt — die pseudonymen Kennungen von Bestellung, Sendung und Position, die Bestellnummer, Ursprungsland, Empfängerart als Kategorie, Zusteller, Versanddienst und Standort, Anzahl und Gewicht sowie die Angaben zu Paketen und Positionen —, zählt Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags Spalte für Spalte auf und wird dort gegen das Datenbankschema geprüft. Einzelheiten stehen außerdem in Abschnitt 6 der Datenschutzerklärung. Bis zum 01.09.2026 stand hier, aus einer Sendung werde das Lieferland verarbeitet „und im Übrigen nur die von Shopify vergebenen Kennungen der Bestellung und der Sendung" — eine abschließende Aufzählung, die einen Teil der bestehenden Spalten ungenannt ließ. Ein Vertrag, dessen Aufzählung sich abschließend gibt, wird an ihr gemessen; deshalb steht sie an genau einer Stelle und nicht an dreien.
- KYTH.Kolli ist einsprachig (Deutsch). Eine Übersetzung des Adminbereichs gibt es nicht.
Bis zum 05.09.2026 stand der erste dieser Punkte in der Vorsichtsform „Was es liefern soll"; seit jenem Tag gibt es die Dateien und den Weg zu ihnen (§ 2.1), und die Form ist zurückgenommen. Bis zum 01.09.2026 standen drei dieser Punkte im Präsens: KYTH.Kolli „erstellt Berechnungen und Exportdateien", „Was Kilo erzeugt, ist eine Datei" und „Es rechnet mit den Werten, die der Händler einträgt". Alle drei waren als Grenze gemeint und beschrieben dabei Leistungen, die § 2.2 damals als noch nicht gebaut führte. Eine Grenze, die eine Leistung voraussetzt, sagt sie zugleich zu.
§ 4 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Händler KYTH.Kolli in seinem Shopify-Shop installiert, im
Einrichtungsablauf der App diesem Nutzungsvertrag und dem Auftragsverarbeitungsvertrag
zustimmt und dabei bestätigt, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben, und
wenn KYTH.Kolli die Zustimmung festhält (Auftragsverarbeitungsvertrag § 0.2). Vorher prüft KYTH.Kolli
beim Verbinden die Geschäftsadresse des Shops (§ 1). Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01
endete dieser Absatz mit „… diesem Nutzungsvertrag, der Datenschutzerklärung und dem
Auftragsverarbeitungsvertrag zustimmt.“
KYTH hält fest, welcher Fassung der Händler zugestimmt hat und wann. Ändert sich eine dieser Fassungen inhaltlich, wird sie mit einer neuen Kennung ausgeliefert und erneut vorgelegt (§ 12).
Einmal ist das nicht in dieser Reihenfolge geschehen. Am 01.09.2026 sind die Tabellen
des Mengenkontos entstanden, und alle drei Texte sind inhaltlich nachgezogen worden, bevor
die Kennung gehoben war; sie stand bis zum 12.09.2026 auf 1.0-2026-08-30. Die Hebung
ist am 14.09.2026 geschehen und fiel damit vor die erste Installation in einem fremden
Shop — bis zu jenem Tag hatte kein Händler zugestimmt, es gibt also keine Zustimmung
zu einer überholten Fassung. Bis zum 12.09.2026 stand hier, sie folge zum Abschluss des
laufenden Ausbaus. Der Vorgang steht im Hinweis im Kopf, die Liste der gemeinsam
nachzuführenden Stellen in § 12. Bis zum 01.09.2026 stand der Satz darüber ohne diesen
Vorbehalt da.
§ 5 Vergütung und Abrechnung
Die Abrechnung läuft vollständig über Shopify. Der Händler bucht den Tarif im Shopify-Adminbereich; Shopify stellt die Beträge im Rahmen seiner eigenen Abrechnungsbeziehung mit dem Händler in Rechnung und kehrt sie an KYTH aus. KYTH stellt dem Händler keine eigenen Rechnungen und zieht keine Zahlungen ein.
Der aktuelle Tarif und sein Preis werden vor der Buchung auf der Tarifauswahl von Shopify angezeigt, zu der die App Dich führt. Bis zum 19.09.2026 stand hier „im Shopify App Store und in der App“: Im App Store ist KYTH.Kolli am 19.09.2026 nicht veröffentlicht (§ 2.2), und die Tarifseite der App nennt keinen Preis. Für Zahlungsmittel, Rechnungsstellung, Steuerausweis und Mahnwesen gelten die Bedingungen von Shopify.
Die beiden Stufen. KYTH.Kolli führt seit dem 11.09.2026 zwei Leistungsstufen. Diese Tabelle steht hier seit dem 12.09.2026; bis dahin nannte dieser Paragraph weder eine Stufe noch eine Menge, während das Programm beide längst durchsetzte.
| Stufe | Mengen im Monat bzw. im Kalenderjahr | Was sie trägt |
|---|---|---|
| Free | bis 100 gezählte Pakete im Monat; 1 Lieferland (Dein Sitzland) | Länder-Exposure als PDF, Jahres-CSV für das Sitzland, Festschreiben eines Meldezeitraums, Verpackung je Produktvariante |
| Starter | bis 1.000 gezählte Pakete im Monat; bis 3 Lieferländer | zusätzlich LUCID-XML in allen Meldearten, Meldebogen, Nachweis-PDF, PPWR-CSV, Planmenge, Fristen-Erinnerung, Monatsreport |
Bis zum 12.09.2026 nannte die Free-Zeile als dritte Leistung eine „LUCID-Eingabehilfe als PDF". Eine solche Datei baut KYTH.Kolli nicht: Die Eingabehilfe für LUCID ist die XML-Meldedatei, und die trägt Starter — auf jedem Nachweis und auf jedem Meldebogen als Druckstück steht dieser Satz seit dem 05.09.2026 wörtlich. Am späten Abend des 12.09.2026 berichtigt: Hier stand „auf jedem Meldebogen und auf jedem Nachweis". Der Meldebogen als Tabellendatei trägt den Satz nicht — und genau der ist die Free-Leistung („Jahres-CSV für das Sitzland"). Wer die Berichtigung nachprüfte, öffnete seine einzige Meldebogen-Datei und fand den angeführten Beleg dort nicht. Was Free an dieser Stelle wirklich bekommt, ist das Festschreiben eines Meldezeitraums; unter jenem Namen lief die Prüfung im Programm, und der Name allein erzeugt keine Datei. Wer sich auf die alte Zeile verließ, suchte zur Frist einen Download, den es nie gab. Die Zeile ist deshalb berichtigt und nicht gestrichen.
Gezählt wird das Paket und nicht die Bestellung. Eine Sendung mit drei Paketen zählt drei; ausgeschlossene und keiner Verpackung zugeordnete Pakete zählen nicht mit, weil sie in keiner Meldezeile stehen. Bis zum 12.09.2026 stand in beiden Zeilen „gezählte Sendungen"; das Listing im App Store ist am selben Tag mit berichtigt worden. Durchgesetzt hat das Programm seit dem 11.09.2026 die Pakete, und zwar an genau derselben Zahl: Ein Händler mit 60 Zwei-Stück-Sendungen im Monat lag nach diesem Vertrag unter seinen 100, bekam aber für denselben Monat keine Jahresdatei mehr. Eine Zusage in einer Einheit, die niemand misst, ist keine. Am 13.09.2026 ist das Paket als Einheit dieser Zusage entschieden worden, und die Spezifikation ist nachgezogen. Bis zu jenem Tag stand hier, ob die 100 künftig 100 Sendungen sein sollen, sei „eine kaufmännische Entscheidung" und stehe „ausdrücklich offen". Die Zahl 100 selbst ist unverändert geblieben.
Eine Stufe über Starter gibt es in dieser Fassung nicht. Die Zahlen sind dieselben, die die Tarifseite in der App anzeigt und die jede Ausgabe vor dem Erzeugen abfragt.
Karl-Bundle. Wer die Schwesteranwendung KYTH.Karl derselben Gesellschaft mit KYTH.Kolli verbunden hat, bekommt den Leistungsumfang der Stufe Starter — ohne eigene Vergütung für KYTH.Kolli, auch wenn bei Shopify der Tarif Free gewählt ist. Maßgeblich ist die erste angenommene Paketmeldung aus Karl, die kein Testlabel trägt: Sie schaltet den Umfang frei, und zwar dauerhaft. Was Du dabei wissen musst, und bis zum 12.09.2026 stand hier stattdessen „solange die Verbindung besteht": Eine Rücknahme kennt das Programm nicht. Wer KYTH.Karl später deinstalliert oder die Weisung zur Übergabe widerruft, behält den Starter-Umfang.
Am 13.09.2026 sind beide offenen Punkte dieses Absatzes entschieden worden. Erstens: Die Freischaltung bleibt dauerhaft; sie endet nicht, wenn die Verbindung endet. Zweitens: Eine Testmeldung aus Karl schaltet den Umfang seither nicht frei — bis zu jenem Tag tat sie es, obwohl ihre Pakete aus jeder Meldemenge fallen. Bis zum 13.09.2026 stand hier stattdessen, beides sei „heute so gebaut und keine Zusage für die Zukunft" und eine kaufmännische Entscheidung, die „in dieser Fassung nicht getroffen" sei. Sie ist getroffen; eine spätere Änderung wird über § 12 nachgeführt. Eine echte Meldung, die aus der Meldemenge fällt — ein Retourenlabel, ein stornierter Auftrag —, schaltet den Umfang weiterhin frei: Ihr Ausschluss betrifft die Menge und nicht die Anbindung.
Für die Ausgaben aus Nummer 1 der Aufzählung „Vier Gründe, aus denen eine Ausgabe ausbleibt“ braucht es auch mit dem Karl-Bundle ein aktives Abonnement bei Shopify; unter welchem der beiden Tarife es läuft, spielt dafür keine Rolle. Stellt KYTH.Kolli für Deinen Shop kein aktives Abonnement fest (§ 2.1, Feststellung des Abonnementstands), gibt es diese Ausgaben auch mit verbundenem Karl nicht heraus, und die Startseite zeigt statt Deiner Zahlen die Tarifwahl. Zu Shops, die KYTH freistellt, siehe den Absatz „Erreichbar bleiben ohne aktives Abonnement“. Bis zum 19.09.2026 stand beim Karl-Bundle „ohne etwas zu buchen“; für diese Ausgaben traf das an keinem Tag zu, denn sie fragen zuerst, ob überhaupt ein Abonnement aktiv ist.
Vier Gründe, aus denen eine Ausgabe ausbleibt. Der Vertrag nennt sie seit dem 12.09.2026 alle vier; bis dahin stand hier allein der erste, und die drei übrigen wiesen Dich im Betrieb ab, ohne in diesem Vertrag vorzukommen.
- Ohne aktives Abonnement bei Shopify stehen die Ausgaben nicht zur Verfügung, die dieser Punkt aufzählt, gleich welcher Stufe der Tabelle oben sie angehören. Maßgeblich ist der Abonnementstand, den KYTH.Kolli bei Shopify feststellt (§ 2.1); Shops, die KYTH freistellt, gelten als abonniert (Absatz „Erreichbar bleiben ohne aktives Abonnement“). Bis zum 19.09.2026 begann dieser Punkt mit „Ohne gebuchten Tarif steht der kostenpflichtige Leistungsumfang nicht zur Verfügung“. „Kostenpflichtig“ zog eine falsche Grenze: Verriegelt sind auch zwei Leistungen der Stufe Free, das Festschreiben und der Meldebogen als Jahres-CSV für das Sitzland. Diese Regel sperrt seit dem 05.09.2026 wirklich: Die Prüfung wird seit dem 06.09.2026 an vier Stellen des Programms aufgerufen und deckt damit sechs der neun Adressen ab, über die Du einen Meldezeitraum führst und Deine Dateien bekommst (§ 2.1), sowie eine weitere. Verriegelt sind das Festschreiben eines Meldezeitraums, die Nachtragsmeldung, vier der fünf Dateien — LUCID-Meldedatei, Meldebogen, Nachweis und PPWR-Tabelle — und seit dem 06.09.2026 die Hochrechnung Deiner Planmenge für das kommende Jahr. Bis zum 06.09.2026 nannte dieser Absatz drei Stellen und eine Adresse weniger; die vierte Stelle ist an jenem Tag mit der Planmenge dazugekommen.
- Die Leistung ist in Deiner Stufe nicht enthalten. Free trägt vier der elf Leistungen; welche, steht in der Tabelle oben. Die Antwort nennt dabei die Leistung beim Namen, damit die App Dir sagen kann, welche Stufe sie trägt. Bis zum 12.09.2026 hieß es hier „drei der elf", und die Tabelle führte die Verpackung je Produktvariante unter Starter — obwohl keine Adresse der App sie je abfragt und die Änderungsliste dieses Vertrages weiter unten seit dem 08.09.2026 schreibt, ein Riegel hänge daran nicht, weil sie Eingabe und keine Ausgabe ist. Ein Vertrag, der eine kostenpflichtige Stufe mit einer Leistung bewirbt, die die freie Stufe ebenso bekommt, ist eine Falschangabe über das Entgelt; berichtigt ist deshalb die Tabelle, nicht das Programm.
- Du hast mehr Pakete im Monat gezählt, als Deine Stufe trägt — 100 bei Free, 1.000 bei Starter. Gezählt wird jeder Kalendermonat des Zeitraums, für den Du die Ausgabe oder das Festschreiben anforderst — bei der Planmenge des Zeitraums, aus dem sie hochrechnet —, bis zum heutigen Tag; liegt einer davon über der Grenze, bleibt die Ausgabe aus. Bis zum 26.09.2026 stand hier „Gezählt wird der Monat, für den Du die Ausgabe anforderst“. Bis zum 12.09.2026 stand hier „mehr Sendungen im Monat"; gezählt hat das Programm auch an jenem Tag die Pakete (siehe die Tabelle oben).
- Du willst für mehr Lieferländer ausgeben, als Deine Stufe trägt — eines bei Free, drei bei Starter. Gerechnet wird über das Kalenderjahr und nicht über die eine Anfrage: Sonst ließe sich die Grenze umgehen, indem man jedes Land einzeln anfordert. Mitgezählt werden auch die Länder Deiner von Hand nachgetragenen Zusatzmengen; bis zum 26.09.2026 fehlte dieser Satz.
Wo die Regel ausdrücklich nicht hängt, steht weiter unten.
Seit dem 15.09.2026 sind beide Stufen bei Shopify als Tarife angelegt (Shopify App Pricing), und Du wählst einen davon auf der Tarifauswahl von Shopify. Ob für Deinen Shop ein aktives Abonnement besteht, liest KYTH.Kolli bei Shopify ab (§ 2.1, Feststellung des Abonnementstands); für Nummer 1 oben kommt es allein darauf an und nicht darauf, unter welchem der beiden Tarife es läuft. Bis zum 19.09.2026 stand hier „Einen buchbaren Tarif gibt es heute noch nicht“, dazu, solange im App Store keiner ausgewiesen sei, habe kein Shop ein aktives Abonnement, und die beiden Stufen der Tabelle seien „eine Beschreibung des Programms und noch kein Angebot“. Das traf seit dem 15.09.2026 nicht mehr zu.
Ein Testabonnement zählt nur auf einem Entwicklungsshop als der Tarif, den es nennt.
Ein Testabonnement ist ein Abonnement, das Shopify als Testabonnement kennzeichnet und für
das es nichts berechnet. Ein Entwicklungsshop ist ein Shop, den Shopify auf die Abfrage von
KYTH.Kolli hin als Entwicklungsshop ausweist. KYTH.Kolli fragt dazu bei Shopify ab, ob Dein Shop ein
solcher Entwicklungsshop ist
(§ 2.1, Feststellung des Abonnementstands). Ist er es nicht, oder beantwortet Shopify die
Frage nicht — auch dann, wenn die Abfrage bei Shopify gerade scheitert; eine frühere
Bestätigung gilt dann nicht weiter —, zählt Dein Testabonnement wie der Tarif Free: Es ist
ein aktives Abonnement im Sinne von Nummer 1 der Aufzählung oben, trägt aber nur den
Leistungsumfang und die Grenzen der Stufe Free; mit dem Karl-Bundle gilt, was oben dazu
steht. Beantwortet Shopify die Frage
bei einer späteren Abfrage, gilt ab dann diese Antwort. Shops, die KYTH freistellt, und
Abonnements, die Shopify nicht als Testabonnement kennzeichnet, berührt das nicht. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 zählte ein Testabonnement auf jedem Shop als der Tarif,
den es nennt. Solange Shopify Dein Abonnement als Testabonnement ausweist, tragen
LUCID-Meldedatei, Meldebogen, Nachweis und PPWR-Tabelle, wenn Du sie in der App
herunterlädst, den Vermerk „Testbetrieb - Testabonnement bei Shopify, nicht zur Abgabe“ und
im Dateinamen den Vorsatz „TESTBETRIEB-“. Meldebogen und Nachweis im Abschlusspaket (§ 10)
tragen denselben Vermerk, ihre Dateinamen aber keinen Vorsatz; bis zum 26.09.2026 nannte
dieser Vertrag den Vermerk nicht.
Erreichbar bleiben ohne aktives Abonnement die Erfassung der Mengen, ihre Nacherfassung, das Auflisten und Anlegen eines Meldezeitraums, die Länderübersicht und — seit dem 06.09.2026 — Deine Meldevorgaben, Dein Fristenkalender und die Abfrage, welche Rechenwege für die Hochrechnung zur Wahl stehen. Die Startseite gehört nicht dazu: Ohne aktives Abonnement zeigt sie Dir statt Deiner Zahlen den Schritt zur Tarifwahl bei Shopify, und mit ihr fehlt die Karte „Sendungen nachladen“; eine Nacherfassung forderst Du dann über den Einrichtungsassistenten an (Administration, Karte „Einrichtung“). Bis zum 19.09.2026 begann dieser Absatz mit „Erreichbar bleiben ohne Tarif“, und der Absatz „Was ein fehlender Tarif nie betrifft“ weiter unten sprach ebenso vom Tarif; gemeint ist in beiden das aktive Abonnement aus Nummer 1. Bis zum 19.09.2026 stand in der Aufzählung „die Startseite mit Deinen Zahlen“, und das traf an keinem Tag zu: Die Startseite schickt jeden Shop ohne aktives Abonnement seit dem 31.08.2026 zur Tarifwahl, also schon, bevor sie Zahlen zeigte. Bis zum 06.09.2026 hieß es hier „die sechs verriegelten Adressen"; seit jenem Tag ist eine siebte dazugekommen (siehe Nummer 1 der Aufzählung oben). Ausgenommen sind außerdem Shops, die KYTH ausdrücklich freistellt; sie gelten als abonniert.
Bis zum 06.09.2026 stand hier, es gebe keinen Tarif, „und deshalb sperrt diese Regel heute nichts: Die Prüfung, ob ein Tarif gebucht ist, ist im Programm vorhanden und an keiner Stelle aufgerufen — es gibt noch keine Leistung, an die sie gehören würde." Beide Hälften trafen seit dem 05.09.2026 nicht mehr zu. Wer sich darauf verließ, forderte am 31.12. die LUCID-Meldedatei an und bekam sie nicht — und dasselbe gilt für Festschreiben, Nachtrag, Meldebogen, Nachweis und PPWR-Tabelle, also für alles, was zur Frist gebraucht wird.
Was ein fehlendes Abonnement nie betrifft: die fortlaufende Erfassung der Mengen und ihre Nacherfassung. Sie hängen an keiner Bezahlschranke. Der Grund ist einfach: Ein Mengenkonto, das während einer Kündigung Lücken bekommt, wäre danach wertlos, und die Lücke fiele erst bei der Meldung auf.
§ 6 Testzeitraum
Ob zu einem Tarif ein Testzeitraum gehört, legt KYTH in der Einrichtung der Tarife bei Shopify fest und nicht im Programm. KYTH.Kolli legt keinen fest und wertet keinen aus: Die Zahl der Testtage fragt es bei Shopify mit ab, speichert sie aber nicht und rechnet nicht mit ihr. Gehört zum gewählten Tarif ein Testzeitraum, gilt: Er beginnt mit der Buchung des Tarifs und wird von Shopify verwaltet. Wird der Tarif während des Testzeitraums gekündigt, entsteht keine Zahlungspflicht. Auch während des Testzeitraums gilt dieser Vertrag in vollem Umfang.
Zeigt die App Dein Abonnement als „Testphase“ an, beruht das auf dem Kennzeichen, mit dem Shopify ein Testabonnement ausweist (§ 2.1, Feststellung des Abonnementstands), und nicht auf einem Testzeitraum nach diesem Paragraphen.
Bis zum 19.09.2026 begann dieser Paragraph mit „Ab dem ersten ausgewiesenen Tarif gilt: Der im App Store ausgewiesene Testzeitraum …“. Tarife gibt es seit dem 15.09.2026 (§ 5); im App Store ist KYTH.Kolli am 19.09.2026 nicht veröffentlicht (§ 2.2), und ob ein Tarif einen Testzeitraum trägt, steht bei Shopify und nicht im Programm.
Bis zum 01.09.2026 stand dieser Paragraph ohne den Vorbehalt da und beschrieb einen Testzeitraum, den es damals nicht gab: Einen Tarif gab es bis zum 15.09.2026 nicht (§ 5), und KYTH.Kolli war im App Store nicht ausgewiesen (am 19.09.2026 ist es dort weiterhin nicht veröffentlicht, § 2.2). Bis zum 19.09.2026 stand in diesem Satz „den es nicht gibt: Es gibt keinen Tarif (§ 5), und Kuno ist im App Store nicht ausgewiesen“. Der letzte Satz der Regel gilt unabhängig davon.
§ 7 Pflichten und Verantwortung des Händlers
- Der Händler ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten seiner Kundschaft. KYTH verarbeitet sie in seinem Auftrag; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Der Händler verantwortet die Richtigkeit der Angaben, mit denen KYTH.Kolli rechnet — insbesondere der hinterlegten Verpackungen, ihrer Materialien und Gewichte und ihrer Zuordnung zu seinen Produkten. KYTH.Kolli kann sie nicht prüfen. Gerechnet wird seit dem 04.09.2026, und eintragen kann der Händler seit demselben Tag: Die Endpunkte, über die er Komponenten, Verpackungseinheiten und Zuordnungsregeln füllt, bestehen seit jenem Tag, und seit dem Abend des 06.09.2026 bedient er sie auch selbst — auf der Verpackungsseite mit den Reitern „Katalog" und „Regeln" (§ 2.1). An der Verantwortung ändert das nichts: KYTH.Kolli rechnet mit dem, was der Händler dort einträgt. Bis zu jenem Abend endete dieser Satz mit „Was fehlt, ist die Bedienseite dazu (§ 2.2)". Bis zum 01.09.2026 hieß es hier „mit denen Kilo rechnet"; danach stand hier bis zum 06.09.2026 „mit denen KYTH.Kolli rechnen wird" und der Zusatz, gerechnet werde noch nicht und hinterlegen lasse sich heute nichts. Beides traf seit dem 04.09.2026 nicht mehr zu; derselbe Sachverhalt ist im Auftragsverarbeitungsvertrag am 06.09.2026 berichtigt worden. Wer den alten Satz las, um zu klären, wofür er einsteht, hielt die Katalogpflege für unerreichbar und trug kein Gewicht ein — seine Pakete liefen dann weiter über Referenzwerte statt über belegte Wiegungen.
- Der Händler prüft eine Exportdatei, bevor er sie einreicht. Sie ist ein Rechenergebnis und keine Erklärung; die Erklärung gibt er ab.
- Die Melde- und Registrierungspflichten bleiben beim Händler. Ob und wo er
registrierungspflichtig ist, welche Fristen für ihn gelten und welche Stelle zuständig
ist, entscheidet er — im Zweifel mit rechtlichem oder steuerlichem Rat. KYTH.Kolli trifft
diese Entscheidung nicht. Die Länderübersicht nennt seit dem 05.09.2026 zu den
Lieferländern, für die KYTH.Kolli solche Angaben hinterlegt hat, was eine Recherche zu
zuständiger Stelle, Schwelle, Meldefrist und Mindestbeitrag gefunden hat — als
allgemeine Angaben aus einer Recherche mit dem Stand ihres Abrufs und nicht als Aussage
über Deinen Fall. Ob ein Recherchestand überholt ist, kann KYTH.Kolli nicht erkennen; die
Entscheidung und die Frist bleiben Deine. Bis zum 06.09.2026 stand hier, KYTH.Kolli bereite
diese Entscheidung „nicht vor"; seit dem 05.09.2026 druckt die Länderübersicht zu den
Ländern, für die KYTH.Kolli Angaben hinterlegt hat, allgemeine Angaben zu den Fragen, nach denen
ein Händler sie trifft. Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01nannte die Übersicht hier „je Lieferland die zuständige Stelle, die Schwelle, die Meldefrist und einen Mindestbeitrag“, und dieser Punkt sagte, sie drucke „genau die Angaben, nach denen ein Händler sie trifft“. - Der Händler hält seine Kontaktadresse aktuell.
§ 8 Verfügbarkeit
KYTH betreibt KYTH.Kolli mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und hält den technischen Aufbau nach dem Stand, den Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrages beschreibt — unter anderem eine tägliche, verschlüsselte Datenbanksicherung, eingerichtet seit dem 15.09.2026. Bis zum 15.09.2026 stand hier „ab Inbetriebnahme" mit dem Zusatz, die App sei in noch keiner Umgebung eingerichtet; Anlage 2 Abschnitt 7.2 führte das bis dahin als offenen Punkt.
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. KYTH weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Überwachung der Erreichbarkeit von außerhalb des Servers nicht eingerichtet ist; ein Totalausfall des Servers wird deshalb nicht automatisch erkannt. Wartungsarbeiten und Störungen können zu Unterbrechungen führen. Das gilt auch nach einem Neustart des Servers: Die Datenbank liegt seit dem 15.09.2026 verschlüsselt, und bis KYTH sie wieder entsperrt hat, arbeitet KYTH.Kolli nicht.
KYTH.Kolli setzt den Betrieb des Shopify-Shops voraus. Ausfälle oder Änderungen auf Seiten von Shopify liegen außerhalb des Einflussbereichs von KYTH.
Dieser Paragraph beschreibt die Leistung und schließt die Rechte des Händlers bei einem
Mangel nicht aus; wofür KYTH bei Schäden einsteht, regelt § 11. Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01 stand dieser Absatz hier nicht.
§ 9 Datenschutz
Für die Verarbeitung im Auftrag des Händlers gilt der
Auftragsverarbeitungsvertrag; er ist Bestandteil dieses
Vertrags und geht ihm bei Widersprüchen vor, soweit es um die Verarbeitung im Auftrag geht.
Wie KYTH Daten als Verantwortliche verarbeitet, beschreibt die
Datenschutzerklärung; sie ist eine Information nach Art. 13 und
14 DSGVO und nicht Bestandteil dieses Vertrags. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 hieß es
hier, Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag seien beide Bestandteil dieses
Vertrags.
Die Datenschutzerklärung nennt als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Händlerdaten an mehreren Stellen „Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag)". Gemeint ist dieser Vertrag.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Händler beendet ihn jederzeit, indem er die App in seinem Shop deinstalliert. Eine Frist ist nicht einzuhalten. Die Abrechnung des laufenden Zeitraums richtet sich nach den Bedingungen von Shopify.
Kündigt der Händler nur den Tarif über Shopify und lässt die App installiert, endet damit sein Abonnement und nicht dieser Vertrag. Die Erfassung seiner Sendungen hängt an keinem Tarif (§ 5) und wird von der Kündigung nicht angehalten, und gelöscht wird dadurch nichts. Stellt KYTH.Kolli danach kein aktives Abonnement mehr fest, bleiben die Ausgaben aus, die § 5 in Nummer 1 der Aufzählung „Vier Gründe, aus denen eine Ausgabe ausbleibt“ nennt. Bis zum 19.09.2026 stand hier, der Händler beende den Vertrag, indem er die App deinstalliere „oder den Tarif über Shopify kündigt“. Das widersprach § 5 desselben Vertrages: Eine Kündigung des Tarifs hält die Erfassung nicht an — also die Verarbeitung, für die dieser Vertrag die Grundlage ist.
KYTH kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Händler KYTH.Kolli für rechtswidrige Zwecke einsetzt.
Was mit den Daten geschieht, regeln § 9.1 bis § 9.4 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Kurz: Die Zugangstoken werden bei der Deinstallation sofort entfernt; die übrigen Daten werden gelöscht, wenn Shopify die Löschmeldung zustellt und KYTH.Kolli sie ausführt, spätestens aber nach der dort genannten Frist. Nicht ausgeführt wird sie, wenn der Händler KYTH.Kolli inzwischen wieder installiert und verbunden hat — die App nach der Neuinstallation geöffnet und, soweit KYTH.Kolli danach fragt, zugestimmt —, und in den weiteren Fällen, die § 9.1 des Auftragsverarbeitungsvertrags nennt.
Was das für Ihre Meldedaten bedeutet. Ein Mengenkonto ist zugleich ein Nachweis
darüber, was Sie gemeldet haben. Seit dem 12.09.2026 bekommen Sie ihn beim Deinstallieren
unaufgefordert zurück: KYTH.Kolli nimmt bei der Deinstallation den Auftrag an und erzeugt danach
im Hintergrund, in der Regel binnen Minuten, ein
Abschlusspaket — ein ZIP mit Ihrem Katalog, Ihren Verpackungseinheiten, Ihren
Meldezeiträumen, Ihrer Sendungsliste und, soweit vorhanden, den eingefrorenen Meldebögen und
Nachweisen — und verschickt es mit dem nächsten täglichen Versandlauf über Ihren eigenen
Mailserver an die Kontaktadresse, die Sie hinterlegt haben (§ 9.1 des
Auftragsverarbeitungsvertrags). Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 entstand das Paket in
demselben Verarbeitungsschritt wie die Deinstallation. Einen Tarif setzt das nicht
voraus; einen hinterlegten Mailweg und eine hinterlegte Kontaktadresse schon. Fehlt eines
von beiden, geht nichts hinaus. Vollständig zugesagt ist das Paket nicht: Es fehlt, was
nicht in einen Mailanhang passt, was in den zwei Minuten Bauzeit nicht mehr an die Reihe
kommt, Meldebögen und Nachweise zu den festgeschriebenen Meldezeiträumen jenseits der
jüngsten 1.200 und, wenn ein anderes Abschlusspaket den Platz zum Bauen hält und auch ein
erneuter Bau keinen bekommt, sämtliche Meldebögen und Nachweise. Fehlt etwas aus einem Grund,
der vorübergehend sein kann, baut KYTH.Kolli das Paket vor dem ersten Versand erneut. Stellt
Shopify die Löschmeldung zu, bevor das Paket gebaut ist, oder gelingt kein Bau, entsteht
keines. Eine Textdatei im
Paket nennt, was fehlt, mit dem Grund; alle Gründe stehen in § 9.2 des
Auftragsverarbeitungsvertrags. Bis zum 26.09.2026 fehlte
dieser Vorbehalt hier.
Bis zum 12.09.2026 stand hier „Wer die App beendet, verliert diesen Nachweis, sobald die Löschfrist abläuft. Fordern Sie Ihre Daten vor der Deinstallation an … Eine Ausleitefunktion in der App gibt es nicht; KYTH stellt die Daten von Hand zusammen“. Das war an jenem Tag falsch geworden: Der Versand lief seit demselben Tag und fragt niemanden. Wer den Satz las, rechnete mit einer Anforderung in Textform — und bekam stattdessen ein ZIP über seinen eigenen Mailserver, ohne es zu erwarten.
Was Sie weiterhin selbst anfordern müssen: alles, was über das Abschlusspaket hinausgeht — die technischen Angaben zu Ihrem Shop oder ein anderes Format. Dafür gibt es keine Ausleitefunktion; § 9.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags gibt Ihnen das Recht, KYTH stellt die Daten von Hand zusammen und braucht dafür die dort genannten 14 Tage; fordern Sie die Daten an, solange KYTH.Kolli installiert ist — dann hält KYTH die Löschung bis zur Bereitstellung auf, längstens 30 Tage nach der Deinstallation. Bis zum 01.09.2026 fehlte dieser Hinweis auf die Handarbeit hier ganz, obwohl § 9.2 ihn führte — ein Verweis, der die Einschränkung des Verwiesenen weglässt, ist eine größere Zusage als das Verwiesene selbst. Wie lange gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine solche Aufstellung bei Ihnen selbst binden, entscheiden Sie; KYTH bewahrt sie nach Ablauf der Frist nicht für Sie auf.
§ 11 Haftung
KYTH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit KYTH eine Garantie übernommen hat.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KYTH nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler vertrauen darf —, und dann nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung nach der DSGVO gegenüber betroffenen Personen bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleibt der Ausgleich zwischen KYTH und dem Händler für Schadenersatz, den einer von beiden einer betroffenen Person geleistet hat (Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO). Im Übrigen gilt dieser Paragraph auch für die Haftung von KYTH aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag, auch für die Unterauftragsverarbeiter nach dessen § 6.2.
Für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden sind, haftet KYTH nicht ohne Verschulden: Die Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Hat KYTH einen solchen Mangel zu vertreten, haftet KYTH nach den Absätzen oben. Eine Garantie, die KYTH ausdrücklich übernommen hat, und die übrigen Rechte des Händlers bei einem Mangel bleiben unberührt.
Dass der Händler seine Registrierung und seine Meldungen selbst vornimmt und eine Exportdatei prüft, bevor er sie einreicht, regeln § 2, § 3 und § 7.
Bis zum 26.09.2026 begann dieser Paragraph mit „Es gilt die gesetzliche Haftung.
Eine Beschränkung ist nicht vereinbart.“ und der Begründung, eine Haftungsbegrenzung wirke
ausschließlich zu Lasten des Händlers; werde sie später vereinbart, dann über eine neue
Fassung, der der Händler nach § 12 ausdrücklich zustimmen muss. Das ist mit der Fassung 1.0-2026-10-01 geschehen. Seit derselben Fassung ist außerdem die Haftung ohne Verschulden für Mängel ausgeschlossen, die schon bei Vertragsschluss bestehen; bis dahin galt auch sie. Gestrichen ist dabei der Absatz „Wofür KYTH nicht einsteht“: Nach ihm waren
Bußgelder, Nachzahlungen, Nacherhebungen, Vertragsstrafen und Verfahrenskosten aus einer
unterbliebenen, verspäteten oder falschen Registrierung oder Meldung kein von KYTH zu
ersetzender Schaden, während KYTH für einen Fehler in der Berechnung selbst nach den
gesetzlichen Regeln haften sollte. Beide Sätze überschnitten sich, wenn KYTH.Kolli falsch rechnet
und daraus ein Bußgeld entsteht; es gilt seither allein die Regel am Anfang dieses
Paragraphen. Jener Absatz trug auch den Satz „Was Kuno liefert, sind Berechnungen und
Exportdateien“; ihm gelten die beiden Selbstkorrekturen vom 05.09.2026 und vom 01.09.2026
in diesem Paragraphen.
Bis zum 05.09.2026 stand hier die Vorsichtsform „Was Kuno liefern soll", an derselben dritten Stelle wie in § 2 und § 3 und aus demselben Grund zurückgenommen. Bis zum 01.09.2026 stand hier „Kilo erstellt Berechnungen und Exportdateien" — dieselbe Zusage im Präsens wie in § 2 und § 3, an einer dritten Stelle desselben Vertrages.
§ 12 Änderungen dieses Vertrags
KYTH kann dem Händler eine geänderte Fassung dieses Vertrages vorlegen, wenn dies zur
Anpassung an geänderte Leistungen, an Änderungen bei Shopify oder an eine geänderte
Rechtslage erforderlich ist. Die geänderte Fassung trägt eine neue Kennung und wird dem
Händler in der App zur Zustimmung vorgelegt. Wirksam wird sie erst mit seiner
ausdrücklichen Zustimmung dort; Schweigen, die weitere Nutzung und das Ausbleiben eines
Widerspruchs gelten nicht als Zustimmung. Bis dahin gilt die Fassung weiter, der er
zuletzt zugestimmt hat; ihren Text stellt KYTH ihm auf Anfrage an datenschutz@kyth.systems
in der Form bereit, in der er zum Zeitpunkt seiner Zustimmung ausgeliefert war. Stimmt er
nicht zu, kann er den Vertrag nach § 10 jederzeit beenden, und KYTH kann ihn nach § 10 mit
einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01
begann dieser Absatz mit „KYTH kann diesen Vertrag ändern“ und sagte nicht, welche Fassung
bis zur Zustimmung gilt.
Bis zu seiner Zustimmung zeigt die App statt ihrer Seiten den Zustimmungsschritt: Bis er
zustimmt, führt die App ihn von jeder ihrer Seiten zum Zustimmungsschritt, und außer im
Zustimmungsschritt selbst geben ihre Adressen ihm keine Daten heraus und nehmen keine
Änderung an. Dort zeigt die App ihm die
bereits hinterlegte Kontaktadresse und nimmt seine Zustimmung samt Kontaktadresse an. Die
Erfassung seiner Sendungen läuft nach der bisherigen Fassung weiter, und gelöscht wird
dadurch nichts; die regelmäßige Nachfrage bei Shopify nach seinen Sendungen ruht (§ 2.1,
Datenschutzerklärung 6.1). Weiter laufen die Entgegennahme und Verbuchung der Meldungen von
Shopify und, soweit er sie angeordnet hat, aus KYTH.Karl, eine bereits angeforderte
Nacherfassung, Monatsreport und Fristen-Erinnerung; die Einzelheiten stehen in § 0.1 des
Auftragsverarbeitungsvertrags (Absatz „Nach einer neuen Fassung“). Deinstalliert er die
App, gilt für das Abschlusspaket § 10. Weitere Daten kann er nach § 9.2 des
Auftragsverarbeitungsvertrags anfordern, solange KYTH.Kolli installiert ist. Die drei Texte
bleiben ohne Anmeldung lesbar. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 liefen die Seiten der
App bis zur Zustimmung weiter, und dieser Absatz stand nicht hier.
Was bei der nächsten Erhöhung nachzuführen ist. Dieser Vertrag beschreibt eine App im Aufbau. § 1, § 1a, § 2, § 2.1, § 2.2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, § 10, § 11, § 12 und § 13 sind die Stellen, an denen er heute etwas verneint, was morgen zutrifft, oder einen Vorbehalt trägt; dazu kommt der Hinweis im Kopf. Wer eine dieser Stellen berührt, hebt die Kennung — andernfalls stimmt ein Händler einer Beschreibung zu, die es nicht mehr gibt. Die entsprechende Liste führt die Datenschutzerklärung in Abschnitt 14 und der Auftragsverarbeitungsvertrag in § 0.3. Diese Liste gab es bis zum 01.09.2026 nicht; sie fehlte, während dieselbe Lücke in den beiden anderen Texten schon zweimal aufgefallen war.
Am selben Tag ist die Aufzählung darüber um § 2, § 7 und § 11 erweitert worden — drei Stellen, die im Präsens zusagten, was § 2.2 als ungebaut führt — und um § 8, dessen beide Sätze über die tägliche Sicherung und über die Überwachung der Erreichbarkeit ausdrücklich erst „ab Inbetriebnahme" galten (bis zum 15.09.2026). Diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck, damit die Prüfung im Prüfstand die eine Aufzählung liest und nicht zwei.
Am selben Tag sind § 1 und § 6 dazugekommen: Beide beschrieben die Abgabe über den Shopify App Store und den dort ausgewiesenen Testzeitraum im Präsens, obwohl KYTH.Kolli dort nicht veröffentlicht ist, und beide fehlten in dieser Liste.
Am 05.09.2026 haben die beiden anderen Zustimmungstexte ihre Bestandsverzeichnisse fünfmal fortgeschrieben — von einer Stelle, die eine Datei formt, auf fünf. Der Kopf dieses Vertrages nannte dabei bis zum 12.09.2026 weiter den abgebildeten Quelltextstand 30.08.2026, während § 2 und § 3 den 05. und den 06.09.2026 beschreiben — bis zum 06.09.2026 stand hier „den 03.09.2026", und das war um drei Tage und zwei Ausbaustufen zu wenig, in dem Absatz, dessen einziger Zweck es ist, diesen Abstand festzuhalten. Auch dieser Abstand wird von derselben einen Hebung erfasst, die im Kopf angekündigt ist; er steht hier, weil ein Vorbehalt, den nur der Kopf trägt, beim Abschluss übersehen wird. Diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 06.09.2026 sind vier Stellen berichtigt worden, an denen dieser Vertrag hinter dem Programm zurückgeblieben war. § 5 sagte, die Tarifregel sperre heute nichts, weil die Prüfung an keiner Stelle aufgerufen sei — sie ist seit dem 05.09.2026 an drei Stellen aufgerufen und deckt sechs der neun Adressen ab. § 3 und § 7 sagten, die Fragen nach Stelle, Frist und Schwelle seien nicht technisch Teil der App und würden von ihr nicht vorbereitet — die Länderübersicht druckt genau diese Angaben seit dem 05.09.2026. § 7 sagte außerdem, gerechnet werde noch nicht und hinterlegen lasse sich nichts — beides trifft seit dem 04.09.2026 nicht mehr zu, und derselbe Sachverhalt war im Auftragsverarbeitungsvertrag bereits berichtigt. Auch diese Änderungen werden von derselben einen Hebung erfasst; keine erweitert den Leistungsumfang, alle vier beschreiben Vorhandenes zutreffender. Diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend desselben Tages ist der Weg zu den Dateien dazugekommen: Neun Adressen der App führen seither einen Meldezeitraum und liefern die fünf Dateien aus. Berührt sind § 2 — der maßgebliche Satz steht seither wieder im Präsens —, § 2.1 mit einem neuen Punkt über die fünf Exportdateien, § 2.2 mit dem verbliebenen Rest dieses Punktes, § 3 und § 11. Was in § 2 bei der Vorsichtsform blieb, waren die fehlenden Bedienelemente; die Meldungsseite trägt sie seit dem späten Abend des 06.09.2026, und der Absatz weiter unten verzeichnet sie. Bis zum 07.09.2026 stand dieser Satz im Präsens („Was in § 2 bei der Vorsichtsform bleibt, sind die fehlenden Bedienelemente"); das traf seit jenem Abend nicht mehr zu. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 06.09.2026 haben die beiden anderen Zustimmungstexte ihre Bestandsverzeichnisse um zwei
Bestände erweitert: die Zielsysteme je Land und den Fristenkalender (Migration 0025).
Dieser Vertrag war davon am Vormittag nicht berührt — er beschreibt Leistungen und keine
Datenbestände, und eine Leistung war mit den beiden Tabellen allein nicht dazugekommen.
Bis zum Abend desselben Tages endete dieser Absatz mit „Eine Adresse oder eine
Bedienseite, über die der Händler ein Zielsystem oder einen Termin einträgt, gibt es an
diesem Tag nicht. Der Vorbehalt in § 2 über die fehlende Bedienseite trägt also
unverändert"; die Adressen gibt es seit jenem Abend, und den Bildschirm dazu seit dem
späten Abend desselben Tages — die Administration führt seither die Karten „Zielsysteme je
Land" und „Fristen" (Absatz weiter unten). Bis zum 07.09.2026 endete dieser Satz mit
„und was in § 2 bei der Vorsichtsform bleibt, ist allein der Bildschirm"; den Bildschirm
gibt es seit jenem Abend. Berührt sind seither § 2.1 — der Punkt über die
Rechenregeln des Shops — und § 5, beide datiert berichtigt. Diese Notiz steht
hier, weil ein Leser dieser Liste sonst nicht erkennt, ob die Stelle geprüft und für nicht
berührt befunden oder schlicht übersehen wurde. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem
eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Nachmittag desselben Tages sind zwei Programmteile dazugekommen: einer, der aus den Zielsystemen des Händlers die Termine seines Fristenkalenders ableitet, und einer, der aus den erfassten Mengen eine Planmenge für das kommende Jahr hochrechnet und sie mit den Kostensätzen bewertet, die der Händler selbst einträgt. Am Abend desselben Tages sind Adressen zu beiden dazugekommen: Angestoßen wird der erste seither von jeder Änderung an einem Zielsystem, der zweite von einem Abruf des Händlers, und beide sind damit eine Leistung, die er in Anspruch nehmen kann. Die Hochrechnung der Planmenge setzt dabei ein aktives Abonnement voraus (§ 5); der Fristenkalender und die Meldevorgaben tun das nicht. Bis zu jenem Abend stand hier, „Angestoßen wird keiner von beiden, eine Adresse zu ihnen gibt es nicht, und eine Leistung, die der Händler in Anspruch nehmen könnte, ist damit nicht entstanden"; das trifft seither nicht mehr zu. Bedient werden beide seit dem späten Abend des 06.09.2026: der Fristenerzeuger über die Karten „Zielsysteme je Land" und „Fristen" der Administration, die Planmenge über den Reiter „Prognose" der Meldungsseite (Absatz weiter unten). Bis zum 07.09.2026 stand hier „Der Vorbehalt in § 2 über die fehlenden Bedienelemente trägt weiter — was fehlt, sind seit dem 06.09.2026 sie und nicht mehr der Bildschirm oder der Weg"; das traf seit jenem Abend nicht mehr zu. Genannt sind sie hier, weil dieselbe Prüfung, die den Absatz darüber veranlasst hat, sie erfasst hat. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Ebenfalls am 06.09.2026 haben die vier Adressen der Bedienung ihre Seiten bekommen — Sendungen, Verpackungen, Produkte und Meldungen —, und das Menü der App führt seither sechs Punkte statt zweier. Eine Leistung ist damit nicht dazugekommen: Die vier Seiten tragen Titel, Menü und Fußzeile und sonst nichts; kein Feld, kein Knopf, keine Zahl und kein Abruf über den Shop — die Bibliothek App Bridge laden sie wie jede eingebettete Seite dieser App aus dem Shopify-CDN. Das beschreibt den Stand jenes Vormittags; drei der vier Seiten haben ihre Bedienelemente noch am selben Tag bekommen — die Sendungsseite am Nachmittag, die Verpackungsseite am Abend und die Meldungsseite am späten Abend. Bis zum 07.09.2026 verwies dieser Satz auf „den Absatz darunter" und nannte nur zwei Seiten; ein Absatz über die Sendungsseite stand bis dahin in dieser Liste überhaupt nicht, der Verweis führte also ins Leere. Am frühen Morgen des 13.09.2026 sind hinter den drei Seiten die Verweise „(nächster Absatz)", „(übernächster Absatz)" und „(vierter Absatz von hier)" gestrichen worden: Keiner traf den Absatz, den er meinte — der Absatz über die Startseite ist am 07.09.2026 unmittelbar dahinter eingeschoben worden, und die Zählung hat ihn nie mitgezählt. Ein Verweis, den die nächste Selbstkorrektur wieder falsch macht, steht seither nicht mehr da. Berührt ist § 2, wo der Vorbehalt seither von den fehlenden Bedienelementen spricht und nicht mehr von einer fehlenden Seite: Die Adresse besteht, die Seite auch, die Bedienelemente nicht. Seit dem Abend des 08.09.2026 trägt keine der vier Seiten diesen Vorbehalt mehr — die Produktseite hat ihre Bedienelemente an jenem Abend bekommen (§ 12). Bis zu jenem Abend stand hier „Von den vier Seiten trägt seit dem 07.09.2026 nur noch die Produktseite diesen Vorbehalt". Bis zum 07.09.2026 endete dieser Absatz mit „Der Vorbehalt selbst trägt weiter — was fehlt, ist seither weder der Weg noch der Bildschirm, sondern das, was auf ihm steht"; für drei der vier Seiten traf das seit dem 06.09.2026 nicht mehr zu. Genannt ist die Änderung hier, weil ein Leser dieser Liste sonst nicht erkennt, ob eine Stelle geprüft und für nicht berührt befunden oder schlicht übersehen wurde. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Nachmittag des 06.09.2026 hat die Startseite ihre Kennzahlen bekommen: Sendungen und Kilogramm, die Mengen je Zielland und je Materialfraktion samt ihrer Paarung, der Verlauf der letzten zwölf Monate, die noch offenen Posten und die nächste Frist mit ihrer Quelle; bedienen lassen sich dort die Anforderung der Nacherfassung („Sendungen nachladen"), die Wahl des Meldejahres und — seit dem 14.09.2026 nur, solange die Startseite keinen offenen Schritt des Einrichtungsassistenten nennt — die drei Einrichtungspunkte. Ohne aktives Abonnement zeigt die App statt der Startseite den Schritt zur Tarifwahl (§ 5). Dieser Satz steht seit dem 19.09.2026 hier; bis dahin nannte die Notiz Kennzahlen und Bedienelemente ohne diese Bedingungen. Erfasst wird diese Berichtigung von der sechsten Hebung. Eine Leistung ist damit nicht dazugekommen: Die Adressen dahinter bestehen seit dem 03. bis 05.09.2026, und die Karte „Sendungen nachladen" bedient dieselbe Anforderung, die § 2.1 seit dem 03.09.2026 führt. Berührt sind § 2.1 — der Punkt über den Lauf für die Nacherfassung — und § 2.2, wo die Wahl des Stichtags als einziger Rest stehen bleibt. Diese Notiz ist am 07.09.2026 nachgetragen worden; bis dahin verzeichnete diese Liste die Startseite nicht, obwohl § 2.1 und § 2.2 sie seit dem 06.09.2026 beschreiben. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am selben Nachmittag hat die Sendungsseite ihre Bedienelemente bekommen: eine Filterzeile über Zeitraum, Lieferland, Zuordnungsquelle und den offenen Rest, darunter die Sendungen mit ihren Paketen und je Paket die Materialfraktionen mit Gewicht in Gramm, dazu zwei Knöpfe, mit denen der Händler mehreren Paketen zugleich eine Verpackung zuweist oder sie von Hand aus der Zählung nimmt. Eine Leistung ist auch damit nicht dazugekommen: Die Adresse für die Handzuweisung besteht seit dem 04.09.2026, und die Seite bedient sie; gerechnet wird dabei mit demselben Programmteil, den § 2.1 seit jenem Tag führt. Berührt sind § 2.1 — der Punkt über die berechneten Materialzeilen — und § 2.2, wo der Punkt über die Fortschreibung des Mengenkontos seinen Rest verliert. Auch diese Notiz ist am 07.09.2026 nachgetragen worden. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend desselben Tages hat die Verpackungsseite ihre Bedienelemente bekommen: zwei Reiter, unter denen der Händler seine Verpackungskomponenten anlegt, eine Verpackungseinheit zusammensetzt oder eine fertige aus der Bibliothek übernimmt, eine geänderte Stückliste als neue Version ab einem gewählten Tag speichert und seine Zuordnungsregeln anlegt, vorab ansieht und beendet. Eine Leistung ist auch damit nicht dazugekommen: Die Endpunkte dahinter bestehen seit dem 04.09.2026, und die Seite bedient sie; sie rechnet nichts selbst. Berührt sind § 2.1, § 2.2, § 6 und § 7, wo die Sätze über die Bedienung von Katalog und Regeln datiert berichtigt sind. Was in § 2.2 bei der Vorsichtsform bleibt, ist das Ändern einer bereits angelegten Komponente und einer bestehenden Regel. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Später am Abend desselben Tages sind auf derselben Seite drei Bedienwege nachgezogen worden: die Maßeinheit einer Komponente (je Stück oder je laufendem Meter) als eigenes Feld, ein Wiege-Assistent, der aus mehreren Wiegungen des Händlers Mittelwert und Spanne ausrechnet und zurückgibt, und die Fassungen je Verpackungseinheit mit ihrer Gültigkeit. Eine Leistung ist auch damit nicht dazugekommen: Die Rechenschritte dahinter bestehen seit dem 04.09.2026 — § 2.1 nennt die Wiegereihe seit jenem Tag —, und die Seite bedient sie. Berührt ist § 2.1, wo der Absatz über die beiden Reiter datiert nachgezogen ist und die Vorschauzeile seither die angesehene Menge nennt statt „zwölf Monate". Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am späten Abend desselben Tages haben die Meldungsseite und die Administration ihre Bedienelemente bekommen. Die Meldungsseite führt vier Reiter: Unter „Exporte" legt der Händler einen Meldezeitraum an, sieht dessen Mengenzeilen als Vorschau, schreibt ihn fest, legt zu einem festgeschriebenen eine Nachtragsmeldung an und lädt LUCID-Meldedatei, Meldebogen oder PPWR-Tabelle herunter; unter „Prognose" rechnet er die Planmenge fürs kommende Jahr und, mit selbst eingetragenen Sätzen, eine Kostenschätzung; unter „Nachweise" holt er Nachweis und Länderübersicht; der vierte Reiter „Zusatzmengen" trägt kein Bedienelement und sagt das. Die Administration führt seither zusätzlich die Karten „Wie KYTH.Kolli rechnet", „Zielsysteme je Land" und „Fristen". Eine Leistung ist auch damit nicht dazugekommen: Alle Adressen dahinter bestehen seit dem 05. und 06.09.2026, und die Seiten bedienen sie. Berührt sind § 2, § 2.1, § 2.2 und § 5 — die Hochrechnung der Planmenge setzt ein aktives Abonnement voraus, der Fristenkalender nicht. Auch diese Notiz ist am 07.09.2026 nachgetragen worden; bis dahin verzeichnete diese Liste weder die Meldungsseite noch die drei Karten, obwohl § 2 und § 2.1 sie seit jenem Abend beschreiben. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
In der Nacht darauf sind aus der Prüfung zu jener Aufgabe acht Befunde nachgezogen worden; für diesen Vertrag berührt davon einer den Leistungsumfang: Die Meldungsseite fragt vor der LUCID-Meldedatei und vor dem Meldebogen nach der Kennung des Systembetreibers, weil sie in der Datei steht. Berührt ist § 2.1. Auch diese Notiz ist am 07.09.2026 nachgetragen worden. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 07.09.2026 haben die beiden anderen Zustimmungstexte ihre Bestandsverzeichnisse um einen
Bestand erweitert: die Mengen aus anderen Kanälen (Migration 0026) — was der Händler über
Amazon, eBay oder seinen Laden verschickt hat. Dieser Vertrag ist davon nicht berührt — er
beschreibt Leistungen und keine Datenbestände, und eine Leistung ist damit nicht
dazugekommen. Bis zum Abend des 07.09.2026 stand hier weiter „Eine Adresse oder eine
Bedienseite, über die der Händler einen solchen Posten einträgt, gibt es an diesem Tag
nicht"; die Adressen gibt es seit jenem Abend, und die Berichtigung steht im Absatz über
die fünf Adressen für die Mengen aus anderen Kanälen. Der Reiter „Zusatzmengen" der
Meldungsseite trägt weiterhin kein Bedienelement und sagt das; der Vorbehalt in § 2 über die fehlende Bedienung trägt also
unverändert. Diese Notiz steht hier, weil ein Leser dieser Liste sonst nicht erkennt, ob
die Stelle geprüft und für nicht berührt befunden oder schlicht übersehen wurde. Auch diese
Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am selben Tag ist im Programm ein Leser für Tabellendateien dazugekommen, der eine solche Datei zeilenweise prüft und ihre Zeilen erst auf ausdrückliche Anweisung einträgt. Eine Leistung ist auch damit nicht dazugekommen. Bis zum Abend des 07.09.2026 stand hier weiter „Es gibt weiterhin keine Adresse und kein Bedienelement, über die Du eine Datei übergeben könntest"; die Adresse gibt es seit jenem Abend, das Bedienelement nicht, und der Reiter „Zusatzmengen" der Meldungsseite sagt das unverändert. Der Vorbehalt in § 2 trägt also weiter, und berührt ist keine Bestimmung dieses Vertrages. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend des 07.09.2026 sind fünf Adressen dazugekommen, über die die Mengen aus anderen Kanälen geführt werden: eine listet die Posten eines Shops auf, eine legt einen Posten an, eine löscht einen, eine nimmt eine Tabellendatei entgegen und zeigt sie zuerst nur an — eingetragen wird sie erst auf ausdrückliche Anweisung —, und eine liefert die leere Vorlage dieser Datei aus. Alle fünf verlangen einen angemeldeten Händler-Nutzer dieses Shops; keine verlangt ein aktives Abonnement, weil ein nachgetragener Posten eine Eingabe des Händlers ist und keine Leistung, die KYTH herstellt. Eine Leistung im Sinne dieses Vertrages ist damit trotzdem noch nicht entstanden: Der Reiter „Zusatzmengen" der Meldungsseite trägt kein Bedienelement, und ohne Bildschirm ist eine Adresse für einen Händler nicht bedienbar — der Vorbehalt in § 2 und der Punkt in § 2.2 tragen deshalb weiter, beide seit jenem Abend mit einem datierten Zusatz. Berührt sind § 2 und § 2.2. Bis in die Nacht desselben Tages stand hier „Berührt sind § 2.1 und § 2.2"; angefasst worden sind an jenem Abend die Einleitung von § 2 und der Punkt in § 2.2, § 2.1 dagegen gar nicht — er sagt über die Mengen aus anderen Kanälen kein Wort. Der Satz davor nannte im selben Absatz schon die richtigen beiden Stellen. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Ebenfalls am 07.09.2026 haben die beiden anderen Zustimmungstexte ihre
Bestandsverzeichnisse um einen weiteren Bestand erweitert: die Verpackung je
Produktvariante (Migration 0027) — die Stückliste des Produktes selbst, versioniert, mit
den Ländern, in denen der Händler sie mitzählt. Dieser Vertrag ist davon nicht berührt — er
beschreibt Leistungen und keine Datenbestände, und eine Leistung war damit an jenem Tag
nicht dazugekommen. Am Abend des 08.09.2026 ist sie es: Drei Adressen der App führen
seither in diesen Bestand, und die Produktseite trägt die Bedienelemente dazu — was ein
Händler dort einträgt, geht in seine Meldemengen ein. Berührt sind § 2 und § 2.1;
der Vorbehalt in § 2 trägt für diese Seite nicht mehr. Ein Abo-Riegel hängt daran nicht:
Die Produktverpackung ist Eingabe und keine Ausgabe (§ 5). Bis zu jenem Abend endete
dieser Absatz mit „Geschrieben wird in den Bestand über einen eigenen Programmteil, eine
Adresse der App und ein Bedienelement dafür gibt es an diesem Tag nicht, und die
Produktseite sagt das unverändert. Der Vorbehalt in § 2 trägt also weiter." Diese Notiz
steht hier, weil ein Leser dieser Liste sonst nicht erkennt, ob die Stelle geprüft und für
nicht berührt befunden oder schlicht übersehen wurde. Auch diese Änderungsnotiz steht in
einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 08.09.2026 hat der Rechenweg die beiden Bestände aus den Migrationen 0026 und 0027
zum ersten Mal gelesen: Die nachgetragenen Mengen aus anderen Kanälen und die
Produktverpackung je Variante gehen seither in die Meldezeilen eines Meldezeitraums ein.
Anders als bei der Aufnahme der beiden Bestände ist dieser Vertrag davon sehr wohl
berührt —
nicht, weil ein Bestand dazugekommen wäre, sondern weil sich die Berechnung geändert
hat, und über die Berechnung trifft § 3 eine Aussage. Der dortige Punkt sagte, was ein
Händler über einen Kanal versende, aus dem KYTH.Kolli nichts entgegennehme, komme „in keiner
Berechnung vor"; das war bis zum 07.09.2026 richtig — den Bestand gab es seit jenem Tag,
aber keine Berechnung las ihn — und ist es seither nicht mehr. Der Punkt ist datiert
berichtigt: Gemessen wird weiterhin nur, was KYTH.Kolli selbst entgegengenommen hat; gerechnet
wird zusätzlich mit dem, was der Händler selbst einträgt, und diese Zahlen tragen im Export
den Vermerk „Referenzwert". Eine Leistung ist damit dazugekommen, und sie unterliegt
keinem Abo-Riegel, weil sie an der Erfassung hängt und nicht an einem Ausgabeweg (§ 5).
Berührt sind § 3 und § 2.1. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung
erfasst. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Ebenfalls am 08.09.2026 sind in den beiden anderen Rechtstexten des Zustimmungsschritts
zwei Bestände für einen Verbund mehrerer Shops zu einer Rechtseinheit dazugekommen (Anlage 1
Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags, Datenschutzerklärung 5.1). Der Verbund
mehrerer Shops ist nicht freigeschaltet (§ 3). Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 standen
hier die Regeln des ruhenden Programmteils und ein Verweis auf § 2.1.
Ebenfalls am 08.09.2026 ist im Datenbankschema ein Bestand entstanden, der
Verpackungsdaten aus KYTH.Karl aufnehmen kann (Migration 0032) — der erste dieses
Schemas, dessen Inhalt weder von Shopify abgeholt noch vom Händler eingetragen wird. Karl
ist die Scanner-App derselben KYTH. Systems UG und kennt zu jedem gekauften Versandlabel die
tatsächlich verwendete Verpackung; Shopify kennt sie nicht und hat kein Feld dafür. Eine
Leistung ist damit an jenem Vormittag noch nicht dazugekommen: Was zu diesem Zeitpunkt
bestand, war der Platz dafür und der Programmteil, der ihn füllen kann. Bis zum Abend
desselben Tages stand hier zusätzlich, die Adresse, unter der Karl eine Meldung abliefert,
sei ungebaut; der Absatz über den Empfang aus KYTH.Karl hält fest, was seither gilt. Ein
weiterer
Unterauftragsverarbeiter entsteht dadurch nicht; die Einordnung samt ihrer Grenze steht in
Anlage 1 Abschnitt A und in § 6.4 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Berührt sind damit
§ 2.2 und § 9. Ein eigener Abo-Riegel ist mit diesem Bestand nicht verbunden: Was
hereinkommt, ist Erfassung, und Erfassung trägt in KYTH.Kolli nie einen Riegel — verriegelt sind
die Exporte und die Berichte (§ 5). Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen
Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend desselben Tages ist der Empfang aus KYTH.Karl entstanden: die Adresse, an der Karl eine Meldung abliefert, mit Signaturprüfung, Vertragsprüfung und einer Quittung, die zur Wiederholung auffordert, wenn das Verbuchen scheitert. Bis zum Nachmittag des 09.09.2026 stand hier, die Adresse stehe, „verbucht wird dahinter noch nichts", und bis zum Vormittag desselben Tages, es sei eine Leistung dazugekommen und die Mengen aus Karl gingen in dieselbe Rechnung ein wie die aus Shopify. Jene zweite Fassung war eine Leistungszusage über etwas, das nicht lief — der schwerere Fehler von beiden, weil er nicht wie eine offene Stelle aussieht, sondern wie eine erbrachte Leistung. Beide sind berichtigt und nicht gelöscht, damit Du den Stand nachmessen kannst statt ihn zu glauben. Der Riegel bleibt, wo er ist: An dieser Adresse hängt keiner, denn sie nimmt entgegen und gibt nichts heraus (§ 5). Berührt sind § 2.2 und § 9. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Nachmittag des 09.09.2026 ist die Verbuchung dazugekommen, und mit ihr die Stelle, an der Du sie anordnest. Was sich dadurch ändert: Aus einer eingegangenen Meldung entstehen die Sendung, ihre Pakete und deren Materialmengen; sie gehen damit in dieselbe Rechnung ein wie die aus Shopify. Das geschieht nur, wenn Du es angeordnet hast — auf der Karte „Paketmeldungen aus KYTH.Karl" in der Administration. Ohne Deine Anweisung wird jede Meldung aus Karl abgewiesen und nichts gespeichert. Nimmst Du sie zurück, wirkt das nach vorn: Die nächste Meldung wird abgewiesen; was schon verbucht ist, bleibt stehen und unterliegt der Aufbewahrung aus § 9. Bis zu jenem Nachmittag stand hier, Du habest kein Bedienelement, mit dem Du diese Übernahme anordnest oder abstellst. Ein eigener Abo-Riegel ist auch damit nicht verbunden: Was hereinkommt, ist Erfassung, und Erfassung trägt in KYTH.Kolli nie einen Riegel (§ 5). Berührt sind § 2.2, § 5 und § 9. Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 19.09.2026 sind Stellen dieses Vertrages berichtigt worden, die hinter der Einrichtung bei Shopify oder hinter dem Programm zurückgeblieben waren. Seit dem 15.09.2026 sind die beiden Stufen bei Shopify als Tarife angelegt: § 2.2 begründete das Fehlen im App Store mit einem fehlenden Tarif und nannte den App Store als Quelle des gebuchten Leistungsumfangs, § 5 nannte ihn als Ort, an dem Tarif und Preis vor der Buchung stehen, und führte keinen buchbaren Tarif, § 6 stellte den Testzeitraum unter den Vorbehalt eines ersten Tarifs, und § 13 sagte im Präsens, KYTH.Kolli werde dort weltweit angeboten. Hinter dem Programm zurück waren § 2, § 2.1 und § 2.2, die die Startseite ohne die Bedingung eines aktiven Abonnements beschrieben und den Einrichtungsassistenten nicht nannten — ohne diese Bedingung stand die Startseite auch in der Notiz vom 06.09.2026 in dieser Nummer —, § 2.1 außerdem beim Mailversand, wo der Satz über den Tarif Free das Karl-Bundle nicht ausnahm, § 3, nach dem die App ausschließlich im Adminbereich läuft, und § 5, dessen Nummer 1 den verriegelten Umfang „kostenpflichtig“ nannte. § 2 nannte außerdem die drei Einrichtungspunkte der Startseite ohne die Bedingung, dass sie keinen offenen Schritt des Einrichtungsassistenten nennt, und ohne den Weg über dessen Abschlussbildschirm, und § 2.1 die regelmäßige Nachfrage bei Shopify ohne die Bedingung Deiner Zustimmung zur geltenden Fassung; dieselbe Bedingung für die Einrichtungspunkte fehlte in der Notiz vom 06.09.2026 in dieser Nummer. § 2.1 und § 2.2 nannten den Knopf „Jetzt nachladen“ zu, solange ein Lauf angefordert ist oder läuft; seit dem 15.09.2026 heißt er nach einem fehlgeschlagenen Versuch „Jetzt erneut versuchen“ und ist offen, bis Du ihn drückst, bis ein späterer Durchgang beim Holen der Bestellungen ohne Fehler zu Ende gegangen ist oder bis der Lauf endet. Zurückgenommen sind dabei zwei Zusagen aus § 5, soweit das Programm sie nie erfüllt hat: „die Startseite mit Deinen Zahlen“ ohne Tarif und beim Karl-Bundle „ohne etwas zu buchen“ für die Ausgaben aus Nummer 1 der Aufzählung „Vier Gründe, aus denen eine Ausgabe ausbleibt“. Monatsreport und Fristen-Erinnerung hängen mit dem Karl-Bundle nicht daran, ob ein Abonnement aktiv ist; für sie ist diese Zusage nicht zurückgenommen (§ 2.1). § 10 ist inhaltlich geändert: Bis zu diesem Tag beendete auch die Kündigung des Tarifs diesen Vertrag; seither beendet ihn der Händler, indem er die App deinstalliert, und die Kündigung des Tarifs beendet nur sein Abonnement. § 6 sagt seither außerdem, worauf die Anzeige „Testphase“ in der App beruht. § 13 steht seit demselben Tag in der Aufzählung „Was bei der nächsten Erhöhung nachzuführen ist“; bis dahin fehlte er dort, und sein Präsens über das Angebot im App Store ist bei keiner Hebung angefasst worden. Erfasst werden alle diese Änderungen von der sechsten Hebung (Hinweis im Kopf). Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 26.09.2026 sind Regeln dieses Vertrages geändert worden, entschieden von KYTH am 25.09.2026. § 1a ist neu: KYTH.Kolli ist eine App von KYTH und nicht von Shopify, mit den vier Aussagen, die Shopify von jedem Vertrag einer App mit einem Händler verlangt. § 2 begrenzt im neuen Absatz „Geltungsbereich“, wofür KYTH.Kolli Mengen aufbereitet. § 11 begrenzt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; der Absatz „Wofür KYTH nicht einsteht“ ist gestrichen. § 13 wählt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht und einen Gerichtsstand am Sitz von KYTH und sagt, dass KYTH.Kolli und die drei Texte, denen der Händler zustimmt, nur auf Deutsch vorliegen; bis dahin war weder eine Rechtswahl noch ein Gerichtsstand vereinbart. § 5 lässt ein Testabonnement nur auf einem Entwicklungsshop als den Tarif zählen, den es nennt. § 3 sagt, dass KYTH.Kolli mehrere Shops nicht zu einer gemeinsamen Meldung zusammenfasst: Der Verbund mehrerer Shops ist in dieser Fassung nicht freigeschaltet. Die Leistung, die die Notiz vom späten Abend des 08.09.2026 in dieser Nummer beschreibt, ruht damit, und die Notiz beschreibt seither den abgeschalteten Programmteil. § 10 sagt, dass KYTH.Kolli eine Löschmeldung von Shopify nicht ausführt, wenn der Händler KYTH.Kolli inzwischen wieder installiert und verbunden hat. Berichtigt sind § 5 — gezählt wird für die Paketgrenze jeder Kalendermonat des angefragten Zeitraums bis heute und für die Länderzahl auch die Länder der Zusatzmengen, und Dateien aus einem Testabonnement tragen den Vermerk „Testbetrieb“ —, § 10, der seither sagt, was im Abschlusspaket fehlen kann, und § 2, wo die Sendungsseite mit der siebten Hebung auch die Vorfallliste führt. § 1a steht seit demselben Tag in der Aufzählung „Was bei der nächsten Erhöhung nachzuführen ist“. Erfasst werden alle diese Änderungen von der siebten Hebung (Hinweis im Kopf). Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 26. und 27.09.2026 ist derselbe Durchgang fortgesetzt und die siebte Hebung am 27.09.2026
auf den Tag ihres Endstands nachgeführt worden, von 1.0-2026-09-26 auf 1.0-2026-09-27;
ausgerollt war jene nicht, zugestimmt hatte ihr niemand. Geändert sind dabei Regeln:
§ 10 sagt, dass KYTH.Kolli das Abschlusspaket nach der Deinstallation im Hintergrund baut, es
mit dem nächsten täglichen Versandlauf verschickt, es vor dem ersten Versand neu baut, wenn
ihm aus einem vorübergehenden Grund etwas fehlt, und dass keines entsteht, wenn die
Löschmeldung vor dem Bau kommt; § 12 sagt, dass die App den Händler nach einer neuen
Fassung von jeder Seite zum Zustimmungsschritt führt und ihre Adressen ihm bis zu seiner
Zustimmung außerhalb dieses Schritts keine Daten herausgeben und keine Änderung annehmen, und
was weiterläuft. Neu beschrieben sind in § 2 und § 2.1 der Knopf „Jetzt neu rechnen“
und in § 2 die Zahl der offenen Vorfälle auf der Startseite. Berichtigt ist die Notiz
vom späten Abend des 08.09.2026 über den Verbund in dieser Nummer, die für seine Regeln auf
§ 2.1 verwies. Erfasst werden alle diese Änderungen von derselben siebten Hebung (Hinweis im
Kopf). Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Vom 27.09. bis zum 01.10.2026 ist derselbe Durchgang ein weiteres Mal fortgesetzt und
die siebte Hebung am 01.10.2026 auf den Tag ihres Endstands nachgeführt worden, von
1.0-2026-09-27 auf 1.0-2026-10-01; ausgerollt war jene nicht, zugestimmt hatte ihr
niemand. Grundlage sind Entscheidungen von KYTH vom 26.09.2026. Geändert sind dabei Regeln: § 1 und § 4
lassen KYTH.Kolli nur Shops mit Geschäftsadresse in der EU oder im EWR offen und die
Zustimmung nur zusammen mit dem Zugang entstehen; § 12 lässt eine neue Fassung erst
mit der ausdrücklichen Zustimmung wirksam werden, und bis dahin gilt die bisherige; §
11 begrenzt die Haftung auch aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag, nicht gegenüber
betroffenen Personen, und schließt die Haftung ohne Verschulden für anfängliche Mängel
aus; § 13 nimmt die Zustimmung in der App von der Textform aus; § 4 und § 9
führen die Datenschutzerklärung als Information, deren Kenntnisnahme der Händler
bestätigt, und nicht mehr als Bestandteil dieses Vertrags; § 10 lässt eine Anforderung
weiterer Daten die Löschung aufhalten, und kein Abschlusspaket entsteht, wenn kein Bau
gelingt. Neu beschrieben ist § 8; berichtigt sind § 3 und § 7 zur
Länderübersicht. Am 27.09.2026 hat die App den Namen KYTH.Kolli bekommen (Hinweis unter
der Tabelle im Kopf). Erfasst werden alle diese Änderungen von derselben siebten Hebung
(Hinweis im Kopf). Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne
Fettdruck.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von KYTH (Berg, Deutschland), soweit der Händler Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. KYTH kann den Händler auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Dieselbe Regel steht in § 11 Nr. 5 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie gilt auch für einen Händler, dessen Sitz außerhalb Deutschlands liegt. KYTH.Kolli steht nur Händlern offen, deren Shop in Shopify eine Geschäftsadresse in der EU oder im EWR führt (§ 1); was KYTH.Kolli abdeckt, begrenzt § 2 im Absatz „Geltungsbereich“.
Sprache. KYTH.Kolli, dieser Vertrag, die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag liegen nur auf Deutsch vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; eine Übersetzung, gleich von wem, ist unverbindlich. Der Auftragsverarbeitungsvertrag sagt dasselbe in § 11 Nr. 7.
Bis zum 26.09.2026 stand am Anfang dieses Paragraphen „Eine Rechtswahl und ein
ausschließlicher Gerichtsstand sind nicht vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Regeln.“,
begründet damit, dass KYTH.Kolli weltweit angeboten werden soll und eine Klausel, die für jeden
Händler deutsches Recht und den Sitz von KYTH festschriebe, gegenüber einem Teil der
Händler nicht durchsetzbar wäre. Ohne Rechtswahl bestimmte im Streitfall aber jedes
angerufene Gericht nach seinen eigenen Regeln, welches Recht gilt; seit der Fassung
1.0-2026-10-01 gilt für jeden Händler dieselbe Regel. Bis zum 19.09.2026 stand in jener Begründung das Präsens
„Kuno wird über den Shopify App Store weltweit angeboten“; § 1 desselben Vertrages führte
das Angebot da schon als Vorhaben.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Nebenabreden bestehen nicht. Eine neue Fassung dieses Vertrages wird nach § 12 mit der
ausdrücklichen Zustimmung des Händlers in der App wirksam; einer weiteren Form bedarf sie
nicht. Andere Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Absprachen
gehen vor (§ 305b BGB). Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 stand hier allein „Änderungen
bedürfen der Textform.“, und offen blieb, ob die Zustimmung in der App diese Form wahrt.