Datenschutzerklärung für KYTH.Kolli
KYTH.Kolli ist eine Shopify-App der KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt). Sie soll aus den Sendungen eines Shops ermitteln, wie viel Verpackungsmaterial in welches Zielland gegangen ist, damit der Händler seine Verpackungsmeldungen erstellen kann.
Diese Erklärung beschreibt, welche Daten KYTH.Kolli verarbeitet. Sie beschreibt den tatsächlichen Stand der Software und nicht das, was geplant ist. Wo die App heute weniger tut, als ihre Beschreibung im Shopify App Store vermuten lässt, steht das hier ausdrücklich.
| Fassung | 1.0 |
| Stand | 01.10.2026 |
| Kennung des Zustimmungsnachweises | 1.0-2026-10-01 |
| Gilt für | KYTH.Kolli (bis zum 27.09.2026: Kuno), Shopify-App, https://kolli.kyth.systems |
| Abgebildeter Quelltextstand | 01.10.2026 |
Umbenannt ist die App: Kuno heißt seit dieser Fassung KYTH.Kolli, im Shopify App Store „Kolli - EPR Verpackungsmeldung“, und ist unter https://kolli.kyth.systems erreichbar. Vertragspartner, Leistung, gespeicherte Daten und Ihre Einstellungen bleiben dieselben.
Erste Fassung. Sie beschreibt den Stand, mit dem KYTH.Kolli zum ersten Mal in einem fremden Shop läuft. Ändert sich der Inhalt, ändert sich die Kennung, und jeder Händler wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt — die Begründung steht in Abschnitt 14.
⚠ Eine siebte Hebung ist am 01.10.2026 geschehen. Die Kennung des Zustimmungsnachweises steht seither auf
1.0-2026-10-01. Derselbe Wert steht im Nutzungsvertrag, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Geändert hat sich, was KYTH.Kolli verarbeitet: Zum Abonnementstand fragt KYTH.Kolli bei Shopify mit ab, ob Ihr Shop ein Entwicklungsshop ist, und speichert das bei einem Testabonnement; ein Testabonnement zählt nur dort als der Tarif, den es nennt (5.1, 5.3). An einem eingefrorenen Meldezeitraum hält KYTH.Kolli Betriebsart und Regel für Nebenbestandteile fest, wie sie beim Einfrieren eingestellt waren (5.1). Die Vorfälle bei der Verarbeitung zeigt die Sendungsseite einzeln, Sie haken sie dort ab, und am Vorfall steht, wer ihn erledigt hat (4.1, 9.9). Eine Löschmeldung von Shopify führt KYTH.Kolli nicht aus, wenn Sie KYTH.Kolli inzwischen wieder installiert und verbunden haben (6.4, 9.2, 9.3). Die Antwort an KYTH.Karl nennt keine Zuordnungszählungen mehr und statt der Zeilennummer eine undurchsichtige Kennung (7). Der Verbund mehrerer Shops ist nicht freigeschaltet (4.2, 5.1, 14). Die Sicherung ist an einen öffentlichen Schlüssel verschlüsselt, dessen privaten Teil allein die Geschäftsführung außerhalb des Servers verwahrt (9.6). Beim Zustimmen hält KYTH.Kolli im Verlauf der Zustimmungen die Benutzerkennung fest, die Shopify der Person gibt, die zustimmt (1, 5.1, 5.2, 5.3, 5.6). Ihr Abschlusspaket entsteht nach der Deinstallation im Hintergrund und wird, wenn ihm aus einem vorübergehenden Grund etwas fehlt, vor dem ersten Versand neu gebaut; eine Löschmeldung, die KYTH.Kolli nicht ausgeführt hat, führt spätestens 30 Tage nach ihrem Eingang zur Löschung (4.2, 5.1, 5.3, 9.3). Nennt eine Löschmeldung nicht, wann Shopify sie ausgelöst hat, entscheidet allein, ob Ihr Shop als installiert gilt, und ein Prüflauf auf unserem Server zählt die Löschmeldungen, die KYTH.Kolli nicht ausgeführt hat (9.2, 9.3). Die Frage nach dem Shopnamen, die keine Stelle rief, ist aus dem Programm entfernt, und an ihre Stelle ist die Frage nach dem Land der Geschäftsadresse beim Verbinden getreten; über die Admin-API laufen sechs Aufrufe (1, 4.2, 5.3, 7). Berichtigt sind in 9.6, wo der Schlüssel der verschlüsselten Felder liegt, welche Felder er verschlüsselt, wie lange eine Sicherung bei gesperrtem Datenträger auf dem Server liegt und was von den Kennwörtern der älteren Sicherungen bleibt; in 5.1 und 5.3, was im Abschlusspaket fehlen kann und wie Paketgrenze und Länderzahl gezählt werden; in 5.3 die Anlässe, zu denen wir Ihnen an Ihre Kontaktadresse schreiben; in 5.1, was der Vertrag mit KYTH.Karl an den freien Textfeldern bindet; in 5.1, 6.4, 9.5 und 10.2, welche Bestände die Suche nach einer einzelnen Person erreicht — auch Ihre Abschlusspakete und die Verarbeitungsvorfälle —; in 1, 6.1 und 10.2, welche Angaben zu einer Bestellung bei uns liegen, auch die Bestellnummer; in 4.2, 5.2 und 6.1, was aus einer Meldung von Shopify ankommt und was davon bleibt; und in 9.1, wann Sie nach einer Neuinstallation nicht erneut zustimmen müssen. Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (13); bis zu dieser Zustimmung ruht der Abgleich (6.1).Außerdem hat sich geändert: KYTH.Kolli steht nur Shops offen, deren Geschäftsadresse in Shopify in der EU oder im EWR liegt, und prüft das beim Verbinden (5.3). Diese Erklärung ist eine Information und nicht Bestandteil der Verträge; beim Zustimmen bestätigen Sie, sie zur Kenntnis genommen zu haben (1, 3, 13). Eine neue Fassung der Verträge wird erst mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam (13). Mengendaten bewahren wir über die Löschung hinaus nicht auf; weitere Daten fordern Sie an, solange KYTH.Kolli installiert ist, und eine solche Anforderung hält die Löschung bis zur Bereitstellung auf (6.2, 9.2). Gelöscht wird spätestens 30 Tage nach der Deinstallation, ohne auf ein Abschlusspaket zu warten, und bis Sie KYTH.Kolli nach einer Neuinstallation wieder verbunden haben, verbucht KYTH.Kolli eingehende Sendungsmeldungen nicht (9.2, 9.3). Auf dem Server liegt nur die jüngste Sicherung (9.6). Außerdem berichtigt sind, wozu die Länderübersicht Angaben druckt (4.2), und wie lange eine Sicherung im Objektspeicher als ältere Version liegt (9.6).
Bis zum 01.10.2026 nannte dieser Hinweis den 27.09.2026 und die Kennung
1.0-2026-09-27, bis zum 27.09.2026 den 26.09.2026 und die Kennung1.0-2026-09-26. Es bleibt dieselbe siebte Hebung: Sie trägt den Tag, an dem die Texte wirklich fertig wurden, und dazwischen ist nichts ausgeliefert worden und hat niemand zugestimmt.⚠ Eine sechste Hebung ist am 19.09.2026 geschehen. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-19. Derselbe Wert stand im Nutzungsvertrag, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass: Seit dem 15.09.2026 setzt KYTH.Kolli die von Shopify verwalteten Tarife ein, und diese Erklärung sagte bis zum 19.09.2026, KYTH.Kolli habe keinen Tarif (5.3). Seit dem 19.09.2026 beschreibt sie außerdem, was beim Aufruf einer Seite geschieht, die KYTH.Kolli ohne Anmeldung ausliefert (1, 3, 5.4 und 5.7), und dass der Abgleich nur für Shops läuft, deren Händler der geltenden Fassung zugestimmt hat (1, 4.1, 4.2, 4.3, 6.1, 7, im Hinweis „Inhaltlich nachgezogen am 01.09.2026“ und in diesem Hinweis). In 1, 4.2, 4.3, 6.1, 7 und im Hinweis „Inhaltlich nachgezogen am 01.09.2026“ verweist sie für die Bedienung, mit der Sie eine Nacherfassung anfordern, seither auf den Nutzungsvertrag (§ 2.1); bis zum 19.09.2026 nannte sie dafür die Startseite ohne die Bedingung, unter der diese die Karte „Sendungen nachladen“ zeigt, und die Notiz vom 06.09.2026 über die Startseite in 14 nannte deren Bedienelemente ohne die Bedingung eines aktiven Abonnements und die drei Einrichtungspunkte ohne die Bedingung, dass die Startseite keinen offenen Schritt des Einrichtungsassistenten nennt. 5.1 nimmt beim Tarif „Free“ seither das Karl-Bundle aus (Nutzungsvertrag § 5): Ohne Karl-Bundle gehen Ihnen im Tarif „Free“ weder Monatsreport noch Fristen-Erinnerung zu; bis zum 19.09.2026 stand dort ohne diese Ausnahme, zu Ihren Zahlen und Terminen gehe Ihnen im Tarif „Free“ per Mail nichts zu. Außerdem nannte 4.3 den Zugriffread_all_orders„noch nicht“ ausgeübt, 5.1 die Nachweise und Auswertungen ohne die Bedingung von Abonnement und Stufe, und 13 legte jede Fassung „vor der weiteren Nutzung“ zur Zustimmung vor. Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (13); bis zu dieser Zustimmung ruht der Abgleich (6.1).⚠ Eine fünfte Hebung ist am 15.09.2026 geschehen, am selben Tag wie die zweite bis vierte. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-15-4. Derselbe Wert stand im Nutzungsvertrag, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass: Trägt eine Bestellung mehr Sendungen, als der Abgleich auf einmal abfragt, fragt er die fehlenden einzeln ab (Abschnitt 6.1). Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (13).⚠ Eine vierte Hebung ist am 15.09.2026 geschehen, am selben Tag wie die zweite und die dritte. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-15-3. Derselbe Wert stand im Nutzungsvertrag, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass ist die Einrichtung des Betriebs: Die Sicherung läuft seit jenem Tag (9.6), die Datenbank liegt auf einem verschlüsselten Datenträger (9.6), Protokollzeilen werden nach 14 Tagen entfernt (9.7), und der vorgelagerte Proxy schreibt nachgeprüft keine Zugriffe mit (9.8). Bis dahin beschrieb diese Erklärung das als Zusage ab Inbetriebnahme. Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (13).⚠ Eine dritte Hebung ist am 15.09.2026 geschehen, am selben Tag wie die zweite. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-15-2; der Zusatz-2unterscheidet sie von1.0-2026-09-15, die an diesem Tag schon ausgeliefert war. Derselbe Wert stand im Nutzungsvertrag, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass sind zwei Änderungen: KYTH.Kolli fordert zusätzlich die Berechtigungread_locationsan (4.3), und ein Abruf der Bestellhistorie hat eine Spalte für die Zahl der Bestellungen, die Shopify für ihn gezählt hat. Wer zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (13).⚠ Eine zweite Hebung ist am 15.09.2026 geschehen. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach auf
1.0-2026-09-15, und derselbe Wert stand im Nutzungsvertrag, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Anlass ist der Auftrag für die Bestellhistorie: Shopify nimmt ihn in der Form, die Abschnitt 7 bis dahin beschrieb, nicht an. Er fordert seither nur noch die Kennungen Ihrer versendeten Bestellungen an, und ihre Sendungen fragt der Abgleich je Bestellung ab (Abschnitt 7). Anders als am 13. und 14.09.2026 ist das keine Nachführung derselben Hebung, denn1.0-2026-09-14war ausgeliefert. Wer ihr zugestimmt hat, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (13). Änderungsnotizen, die von „derselben einen Hebung" sprechen, meinen weiterhin die vom 14.09.2026.⚠ Die angekündigte eine Hebung ist am 14.09.2026 geschehen. Die Kennung des Zustimmungsnachweises stand danach bis zum 15.09.2026 auf
1.0-2026-09-14, und derselbe Wert stand im Nutzungsvertrag, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der einen Stelle des Programms, die ihn beim Zustimmen mitschreibt. Jede Änderungsnotiz dieser Erklärung, die von „derselben einen Hebung" spricht, meint diese — sie sind damit alle in einem Zug wirksam geworden. Der Tag ist gemessen und nicht geplant: Er ist der Tag, an dem die letzte Textänderung dieses Durchgangs geschrieben wurde. Ein Plantext vom 30.08.2026 hatte dafür einen späteren, damals bloß erwarteten Tag vorgesehen; eine Fassungskennung, die in der Zukunft datiert, behauptete auf einem Zustimmungstext einen Stand, den es am Tag der Zustimmung noch nicht gibt. Die Fassungsnummer bleibt1.0, weil die Gliederung dieser Erklärung unverändert ist. Wer schon zugestimmt hatte, wird beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (13) — zugestimmt hatte bis zu jenem Tag niemand.Bis zum 14.09.2026 nannte dieser Hinweis den 13.09.2026 und die Kennung
1.0-2026-09-13, bis zum 13.09.2026 den 12.09.2026 und1.0-2026-09-12. Es bleibt dieselbe eine Hebung: Sie trägt den Tag, an dem die Texte wirklich fertig wurden, und dazwischen ist nichts ausgeliefert worden und hat niemand zugestimmt. Am 14.09.2026 hat Shopify den Zugriffread_all_orderserteilt; Abschnitt 4.3 ist daraufhin berichtigt worden.⚠ Inhaltlich nachgezogen am 01.09.2026 — die Fassungskennung ist am 14.09.2026 nachgezogen worden. Bis zum 12.09.2026 sagte diese Überschrift, sie stehe noch aus. Abschnitt 6 beschreibt den Schemastand vom 01.09.2026; die Abschnitte 1, 4.2, 4.3, 6.1 und 7 bilden zusätzlich den Quelltextstand vom 02.09.2026 ab: Seit diesem Tag stehen der Auftrag für die Bestellhistorie und die Frage nach seinem Stand im Programm — der dritte und der vierte Aufruf an die Admin-API. Seit demselben Tag arbeitet der Lauf für die Bestellhistorie sie ab und holt die Ergebnisdatei von der Ergebnisablage, die Shopify dafür bereitstellt; sie liegt als einzige Gegenstelle nicht bei Ihrem Shop (Abschnitte 1 und 7). Bis zum 02.09.2026 nannte dieser Hinweis beide Aufrufe „von keiner Stelle ausgelöst"; das trägt so nicht mehr, und die Abschnitte 1, 4.2, 4.3, 6.1, 7 und 8 sagen jetzt genau, was geschieht — die datierten Selbstkorrekturen stehen dort, wo sie in die Nachführliste (Abschnitt 14) gehören. Der Lauf greift ausschließlich Aufträge auf, die in einer Warteschlange stehen. Seit dem 03.09.2026 gibt es die Stelle, die einen Auftrag dort einträgt: KYTH.Kolli nimmt eine Anforderung des Händlers entgegen und legt den Auftrag daraufhin an — von sich aus erteilt KYTH.Kolli ihn nicht (4.1, 4.2, 4.3, Abschnitt 7). Gebaut ist dabei die Schnittstelle, und seit dem 06.09.2026 gibt es für diese Anforderung in der App eine Stelle, seit dem 14.09.2026 eine zweite; wo sie liegen und unter welchen Bedingungen sie sich bedienen lassen, steht in § 2.1 des Nutzungsvertrags. Bis zum 19.09.2026 stand hier, die Startseite der App führe dafür die Karte „Sendungen nachladen“; es fehlten die Bedingung, unter der die Startseite sie zeigt, und die zweite Stelle im Einrichtungsassistenten. Bis zum 06.09.2026 stand hier, die Seite dafür entstehe „mit dem weiteren Ausbau der Oberfläche“. Bis zum 03.09.2026 stand hier, einen Auftrag trage „heute keine Stelle des Programms dort ein".
⚠ Am selben Tag ist der Abgleich dazugekommen, und er ändert mehr als eine Zahl. Seit dem 02.09.2026 steht der Abgleich im Programm (
kiloAbgleich) — der fünfte Aufruf an die Admin-API. Er unterscheidet sich von allen vorherigen darin, dass ihn niemand auslösen muss: Solange die App installiert ist und Sie der geltenden Fassung zugestimmt haben (6.1), fragt KYTH.Kolli etwa alle 15 Minuten und zusätzlich einmal je Nacht nach, welche versendeten Bestellungen sich geändert haben, und schreibt daraus die Zeilen des Mengenkontos (6.1). Damit werden die Berechtigungenread_ordersundread_fulfillmentsund die Kundendatenkategorie „Adresse" erstmals wirklich ausgeübt, und die Tabellen des Mengenkontos füllen sich im laufenden Betrieb. Grund ist, dass Shopify die Zustellung seiner Ereignismeldungen nicht zusichert: Ohne diesen Abgleich fehlten einzelne Sendungen in einer Jahresmenge, ohne dass es jemandem auffiele. Sätze, die bis zum 02.09.2026 sagten, es fließen „keine Bestelldaten" und in den Tabellen des Mengenkontos stehe „keine Zeile", sind in den Abschnitten 1, 4.2, 4.3, 6.1, 7, 8 und 9 nachgezogen. Die Kennung und der abgebildete Quelltextstand in der Tabelle darüber standen bis zum 12.09.2026 auf dem 30.08.2026. Die Hebung ist am 14.09.2026 geschehen und fiel damit vor die erste Installation in einem fremden Shop: KYTH.Kolli ist bei Shopify nicht veröffentlicht, und bis zu jenem Tag hatte kein Händler zugestimmt. Bis zum 12.09.2026 kündigte dieser Hinweis sie als bevorstehend an; er steht weiter hier, weil er belegt, welche Sätze sie erfasst hat.⚠ Am 03.09.2026 sind die Meldungen von Shopify eingeschaltet worden. Bis dahin sagte diese Erklärung an mehreren Stellen, die Bestell- und Sendungsmeldungen seien „in der App-Konfiguration ausgeschaltet" und es gebe keine Route, die sie annähme. Seit diesem Tag nimmt KYTH.Kolli sie entgegen: die Sendungsmeldung, den Storno einer Bestellung, die Erstattung und die Fertigmeldung einer Sammelabfrage (Abschnitte 4.3, 6.1 und 8). Aus einer Sendungsmeldung entsteht eine Zeile des Mengenkontos; Storno und Erstattung sind Vermerke und ändern keine Menge. Dazu kommt der sechste Aufruf an die Admin-API (Abschnitt 7): die Abfrage einer einzelnen Bestellung (
kiloBestellung). Sie überträgt nichts als die Kennung der gemeldeten Bestellung und holt sieben Felder zurück, darunter aus der Lieferadresse als einziges den Ländercode — ohne sie zählte eine Testbestellung oder eine Abholung als gemeldete Verpackung mit. Es kommt keine Berechtigung dazu: Alle vier Meldungen hängen anread_ordersundread_fulfillments, die seit dem 30.08.2026 angefordert werden (Abschnitt 4.1). Kennung und abgebildeter Quelltextstand in der Tabelle oben blieben bis zum 12.09.2026 auf dem 30.08.2026 — auch dieser Stand wird von derselben einen Hebung erfasst, die oben angekündigt ist.Am 01.09.2026 ist zusätzlich der Außenname von „Kilo" auf Kuno geändert worden und der Leitspruch auf „Ship. Weigh. Repeat."; die Wortmarke lautet jetzt
KYTH.Kuno. Auch das wird mit derselben einen Hebung wirksam und löst keine zweite aus. Der Name in diesem Dokument war deshalb schon der neue, während die Kennung darüber bis zum 12.09.2026 die alte blieb. Wo der alte Name in Anführungszeichen stehen geblieben ist, gehört er zu einer datierten Selbstkorrektur und wird nicht mitgezogen — sonst wäre der Beleg falsch. Intern heißt alles unverändertkilo(Paket, Datenbank, Rolle, Logger).Die Adresse in der Tabelle oben ist am 12.09.2026 gewechselt. Bis zum 12.09.2026 stand in der Zeile „Gilt für“
https://kilo.kyth.systems, und dieser Absatz begründete das eigens: Die Adresse sei „kein übersehener Rest, sondern derselbe interne Name“, unter ihr laufe die Anwendung, an ihr hängen die Bereitstellung, die Weiterleitungsadresse der Anmeldung und die Einrichtung beim Betreiber. Die erste Hälfte war eine richtige Beobachtung mit einer falschen Folgerung, die zweite war unwahr. Richtig war, dass die Adresse den Innennamen trug; daraus folgt aber nicht, dass sie bei ihm bleiben dürfe — eine Adresse ist eine Angabe nach außen, und sie steht in den drei Rechtstexten des Zustimmungsschritts und in jeder Weiterleitung der Anmeldung. Unwahr war der Rest: Die Adressekilo.kyth.systemshat es nie gegeben — gemessen am 12.09.2026 mitnslookup: „Non-existent domain“. Der Absatz beschrieb damit im Präsens einen Betriebszustand, den es nie gab, und zwar in einem Text, dem ein Händler zustimmt.Was seither gilt. Die Anwendung wird unter
https://kuno.kyth.systemserreichbar sein, sobald sie ausgeliefert ist. Der Name steht seit dem 06.09.2026 im DNS und löst unmittelbar auf die Adresse des Servers in Berlin auf (Abschnitt „Cloudflare“); unter derselben Adresse wird auch dieser Text ausgeliefert. Am 12.09.2026 ist Kuno noch nicht ausgeliefert — die App ist bei Shopify nicht veröffentlicht, und bis zu jenem Tag hatte kein Händler zugestimmt. Der Innenname bleibt unverändertkilo(Paket, Datenbank, Rolle, Logger); er ist kein Bestandteil einer Adresse, unter der jemand etwas aufruft.Am 27.09.2026 ist der Außenname erneut gewechselt, auf KYTH.Kolli, im Shopify App Store „Kolli - EPR Verpackungsmeldung“, und die Adresse auf
https://kolli.kyth.systems. Der neue Name steht ohne Proxy-Modus im DNS und löst auf denselben Server auf (gemessen am 27.09.2026 um 17:45 UTC:Resolve-DnsName kolli.kyth.systems→85.215.155.92, und die Antwort des Servers trug wedercf-raynochserver: cloudflare). Die bisherige Adressehttps://kuno.kyth.systemsbeantwortet derselbe Server, bis sie abgeschaltet ist; ein neuer Empfänger entsteht dadurch nicht. Der Name in diesem Dokument ist seither der neue; wo „Kuno“ in Anführungszeichen steht, gehört es zu einer datierten Selbstkorrektur und wird nicht mitgezogen. Vertragspartner, Leistung, gespeicherte Daten und Ihre Einstellungen bleiben dieselben.
1. Auf einen Blick
- KYTH.Kolli speichert keine Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern Ihrer Kundschaft. Es gibt dafür keine Spalte und keine Tabelle. Das ist keine Absicht auf Zeit, sondern die Bauform: Aus einer Sendung wird das Lieferland als Zwei-Buchstaben-Code übernommen, dazu die von Shopify vergebenen Kennungen der Bestellung, der Sendung und ihrer Positionen, die Bestellnummer, die Ihr Shop vergibt, und die Empfängerart als eine von drei Kategorien (privat, gewerblich, unbekannt); daneben Angaben zum Versand und zu den Positionen wie Versandzeitpunkt, Zusteller, Artikelnummer, Menge und Gewicht, Spalte für Spalte aufgezählt in Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags. Bis zum 27.09.2026 endete diese Aufzählung mit „die Empfängerart als eine von drei Kategorien (privat, gewerblich, unbekannt) — mehr nicht“: Die Bestellnummer und die Angaben zu Versand und Positionen stehen seit dem 01.09.2026 in denselben Tabellen. Die Tabellen dafür stehen seit dem 01.09.2026 und füllen sich seit dem 02.09.2026 im laufenden Betrieb; wie viele Zeilen darin stehen, hängt am Bestand Ihres Shops. Einzelheiten in 6.1. Bis zum 03.09.2026 endete dieser Punkt mit „stehen seit dem 01.09.2026 und sind leer" — das war der erste Satz, den Sie hier über das Mengenkonto gelesen haben, und 6.1 sagte seit dem 02.09.2026 das Gegenteil.
- Was heute wirklich gespeichert wird, betrifft Sie als Händler, nicht Ihre Kundschaft:
die myshopify-Domain Ihres Shops, ein nicht umkehrbarer Suchwert darüber, die
verschlüsselten Shopify-Zugangstoken, Ihre verschlüsselte Kontaktadresse, Zeitpunkt und
Fassung Ihrer Zustimmung samt der Shopify-Benutzerkennung der Person, die zugestimmt hat
(seit der Fassung
1.0-2026-10-01), der zuletzt bei Shopify gelesene Abonnementstand, der Einrichtungsstand und einige technische Zeitstempel. Einzelheiten in 5.1. - Bei der Installation fragen wir Sie einmal nach einer E-Mail-Adresse, unter der wir
Sie erreichen können, und bitten Sie, diese Erklärung zur Kenntnis zu nehmen und den
Nutzungsvertrag sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Beides ist
Pflicht — ohne Zustimmung wird die App nicht verbunden, und es entsteht kein Datensatz zu
Ihrem Shop. Einzelheiten in 5.3. Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01hieß es hier, wir fragten nach Ihrer Zustimmung auch zu dieser Erklärung; sie ist eine Information und kein Vertrag (3). - KYTH.Kolli ruft von sich aus vier fremde Endpunkte auf. Der vierte ist seit dem 12.09.2026
der Mailserver, den Sie selbst hinterlegen — über ihn gehen Monatsreport,
Fristen-Erinnerung und Ihr Abschlusspaket hinaus; ohne hinterlegten Mailweg geschieht
nichts davon. Bis zum 12.09.2026 hieß es hier „drei", und derselbe Satz stand in § 6.5
des Auftragsverarbeitungsvertrags mit der Zusage, damit seien die ausgehenden Verbindungen
vollzählig aufgezählt. Zwei davon liegen bei Ihrem eigenen
Shop: der Token-Endpunkt und die Admin-API. Über die Admin-API laufen sechs Aufrufe:
die Frage nach dem Land der Geschäftsadresse Ihres Shops beim Verbinden (5.3), die Frage
nach dem Abonnementstand Ihres Shops, der Auftrag für die Bestellhistorie,
die Frage nach dessen Stand, der Abgleich der versendeten Bestellungen und die
Abfrage einer einzelnen Bestellung, sobald Shopify eine Sendung meldet. Bis zum
03.09.2026 waren es fünf, ohne die letzte davon und mit der Frage nach dem Shopnamen.
Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01stand im Programm außerdem die Frage nach dem Shopname Ihres Ladens; keine Stelle rief sie, und mit dieser Fassung ist sie entfernt. Bis zum 26.09.2026 zählte dieser Absatz sie als sechsten Aufruf mit, zuletzt mit dem Satz, sie stehe im Programm, aber keine Stelle rufe sie auf. Der dritte Endpunkt ist die Ergebnisablage: Auf ihr stellt Shopify die Datei bereit, die ein solcher Auftrag erzeugt, und sie liegt als einzige nicht bei Ihrem Shop. Der Auftrag für die Bestellhistorie, die Frage nach seinem Stand und der Abruf der Datei stehen seit dem 02.09.2026 im Programm; sie geschehen erst, wenn ein Auftrag in der Warteschlange steht — und seit dem 03.09.2026 legt KYTH.Kolli einen solchen Auftrag auf Ihre Anforderung hin an (die Schnittstelle dafür steht, und seit dem 06.09.2026 gibt es für diese Anforderung in der App eine Stelle, seit dem 14.09.2026 eine zweite; wo sie liegen und unter welchen Bedingungen sie sich bedienen lassen, steht in § 2.1 des Nutzungsvertrags. Bis zum 19.09.2026 stand hier, die Startseite der App führe dafür die Karte „Sendungen nachladen“; es fehlten die Bedingung, unter der die Startseite sie zeigt, und die zweite Stelle im Einrichtungsassistenten. Bis zum 06.09.2026 stand hier, die Seite dafür entstehe „mit dem weiteren Ausbau der Oberfläche“). Bis zum 03.09.2026 stand hier, einen Auftrag trage „heute keine Stelle des Programms dort ein". Der Abgleich dagegen läuft von selbst: Solange die App installiert ist und Sie der geltenden Fassung zugestimmt haben (6.1), fragt KYTH.Kolli etwa alle 15 Minuten und zusätzlich einmal je Nacht nach, welche versendeten Bestellungen sich geändert haben — Shopify sichert die Zustellung seiner Ereignismeldungen nicht zu, und ohne diese Nachfrage fehlten einzelne Sendungen in Ihrer Jahresmenge. Bis zum 02.09.2026 waren es die beiden Endpunkte bei Ihrem Shop, und die beiden Aufrufe wurden „von keiner Stelle" ausgelöst. Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern fragt KYTH.Kolli dort nicht ab — aus der Lieferadresse nennen der Auftrag und der Abgleich als einziges Feld den Ländercode. Einzelheiten in 4.1, 4.3 und 7. - Ihr Browser lädt beim Öffnen der App eine Programmbibliothek direkt von Shopify
(
cdn.shopify.com). Shopify sieht dabei Ihre IP-Adresse; öffnen Sie die App im Shopify-Adminbereich, ist das dieselbe Stelle, die Ihnen den Adminbereich ohnehin anzeigt. Dieselbe Bibliothek laden die Seiten der eingebetteten Oberfläche auch, wenn jemand sie außerhalb des Adminbereichs aufruft; die Seiten zum Lesen, die der Punkt „KYTH.Kolli fügt Ihrem Onlineshop nichts hinzu“ nennt, laden sie nicht (5.7). Einzelheiten in 5.4. Bis zum 19.09.2026 stand der Halbsatz über dieselbe Stelle ohne die Bedingung, die App im Adminbereich zu öffnen. - KYTH.Kolli fügt Ihrem Onlineshop nichts hinzu und schreibt Ihrer Kundschaft nicht. Es gibt keinen Block im Theme. Zum Lesen ohne Anmeldung stellt KYTH.Kolli die vier Rechtstexte bereit und außerdem die häufigen Fragen und die Neuerungen; wer diese Erklärung liest, kann deshalb auch jemand sein, der KYTH.Kolli nicht installiert hat. Die übrigen Seiten der App liefert unser Server ebenfalls ohne Anmeldung aus, als Gerüst, das Angaben zu einem Shop erst nach dem Sitzungsnachweis von Shopify nachlädt. Was beim Aufruf einer dieser Seiten verarbeitet wird, steht in 5.7. Bis zum 19.09.2026 endete der zweite Satz mit „und keine öffentliche Abrufseite“, und hier stand „Wer diese Erklärung liest, ist deshalb entweder Sie selbst oder jemand, der für Sie handelt“. Die Rechtstexte selbst liefert KYTH.Kolli ohne Anmeldung aus (3), und wer sie liest, muss dafür nichts installiert haben. Bis zum 12.09.2026 endete der erste Satz mit „und schreibt niemandem" und der zweite mit „und keinen Mailversand". Beides trägt seit dem 12.09.2026 nicht mehr: KYTH.Kolli schreibt Ihnen — Monatsreport, Fristen-Erinnerung und das Abschlusspaket bei der Deinstallation, an die Kontaktadresse, die Sie hinterlegt haben, und über den Mailserver, den Sie selbst eintragen (5.1, 5.3 und 9.3). An Ihre Kundschaft schreibt KYTH.Kolli weiterhin nicht, und einen Versanddienstleister gibt es weiterhin nicht.
- Kein Tracking, keine Analytics, keine Cookies, keine Schriftarten oder Symbole von fremden Servern.
- Server und Datenbank stehen in Berlin. Die täglichen Datenbanksicherungen liegen ebenfalls in Berlin, im Objektspeicher der IONOS. Einzelheiten in 7 und 9.6.
2. Verantwortlicher
KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt) Prof.-Mederer-Straße 4 92348 Berg Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Grasse und Stephan Wittmann Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, HRB 46313
Kontakt in Datenschutzfragen: datenschutz@kyth.systems Allgemeiner Kontakt: hello@kyth.systems Telefon: 0157 51603446
Die angegebene Telefonnummer ist die Geschäftsnummer der Gesellschaft; sie wird von der Geschäftsführung persönlich betrieben.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Gesellschaft steht im Impressum. Für diese Erklärung ist sie kein Pflichtbestandteil — sie wird hier bewusst nicht wiederholt, damit sie nur an einer Stelle gepflegt werden muss.
Datenschutzbeauftragter: Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt. Nach § 38 BDSG besteht dazu bei der derzeitigen Unternehmensgröße keine Pflicht. Für alle Anliegen ist die oben genannte Adresse zuständig.
3. Drei Rollen — bitte auseinanderhalten
Diese Erklärung richtet sich an drei Gruppen, und für jede gilt etwas anderes. Wer eine Seite von KYTH.Kolli ohne Anmeldung aufruft, findet in 5.7, was dabei verarbeitet wird, gleich ob er zu einer dieser Gruppen gehört; für diesen Aufruf sind wir verantwortlich. Bis zum 19.09.2026 fehlte dieser zweite Satz, und wer eine öffentliche Seite las, ohne Händler zu sein oder für einen zu handeln, kam in dieser Erklärung nicht vor.
| Sie sind Händlerin oder Händler und installieren KYTH.Kolli in Ihrem Shop | Sie handeln für einen Händler im Shopify-Adminbereich | Sie haben in einem Shop eingekauft, der KYTH.Kolli einsetzt | |
|---|---|---|---|
| Unsere Rolle | Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO | Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO | Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO |
| Verantwortlich ist | KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt) | KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt) | der Shop, bei dem Sie bestellt haben |
| Wir handeln | auf eigener Rechtsgrundlage, siehe Abschnitt 5 | auf eigener Rechtsgrundlage, siehe Abschnitt 5.6 | ausschließlich auf Weisung des Shops |
| Ihre Rechte richten Sie an | uns, siehe Abschnitt 10.1 | uns, siehe Abschnitt 10.1 | zuerst an den Shop, siehe Abschnitt 10.2 |
| Zuständiger Abschnitt | 5 | 5.6 | 6 |
Die dritte Spalte ist heute fast leer, und das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts. KYTH.Kolli speichert von der Kundschaft eines Shops nichts, was sie benennt — keinen Namen, keine Anschrift, keine Adresse, keine Telefonnummer. Aus der Lieferadresse wird künftig als einzige Angabe das Lieferland übernommen; was eine Sendung darüber hinaus tragen wird, zählt 6.1 auf und Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags Spalte für Spalte. Der Personenbezug ist dabei mittelbar: Über die Bestellkennung ließe sich im Shop des Händlers eine Person auffinden — bei uns nicht. Bis zum 01.09.2026 hieß es hier, gespeichert werden sollten „das Lieferland einer Sendung und die Kennungen, die Shopify der Bestellung und der Sendung gibt" — eine abschließende Aufzählung, die einen Teil der Angaben ungenannt ließ; der Verweis auf 6.1 daneben machte sie nicht zur Verweisung.
Wir entscheiden nicht selbst über Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Kundendaten eines Shops. Wir setzen um, was der Shop uns aufträgt. Grundlage dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, den der Händler mit uns schließt.
Wie der Vertrag zustande kommt. Beim Verbinden der App im Shopify-Adminbereich zeigen
wir Ihnen alle drei Dokumente — diese Erklärung, den
Auftragsverarbeitungsvertrag und den
Nutzungsvertrag — und bitten Sie mit einem nicht
vorbelegten Häkchen, diese Erklärung zur Kenntnis zu nehmen und die beiden Verträge
abzuschließen. Diese Erklärung ist eine Information nach Art. 13 und 14 DSGVO und nicht
Bestandteil des Nutzungsvertrags oder des Auftragsverarbeitungsvertrags. Eine Einwilligung
nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO holen wir nicht ein; keine der hier beschriebenen
Verarbeitungen stützt sich auf sie. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 stand hier, wir
fragten Ihre Zustimmung „als bewusste Handlung“ ab, ohne zu sagen, worauf sie sich bei
dieser Erklärung bezieht. Ohne Zustimmung wird die App nicht verbunden: Es entsteht kein Datensatz zu
Ihrem Shop, und es werden keine Zugangstoken bei Shopify abgeholt. Was wir dabei als
Nachweis speichern, steht in 5.3.
Ändert sich einer der drei Texte inhaltlich, erhöhen wir die Fassungskennung; beim nächsten Öffnen der App werden Sie erneut gefragt. Eine reine Tippfehlerkorrektur führt nicht zu einer neuen Kennung — ein Zustimmungsfenster ohne Anlass entwertet die Zustimmung.
Einmal ist das nicht in dieser Reihenfolge geschehen, und der Satz darüber steht deshalb seit dem 01.09.2026 mit diesem Vorbehalt: Alle drei Texte sind an jenem Tag inhaltlich nachgezogen worden, bevor die Kennung gehoben war. Die Hebung ist am 14.09.2026 geschehen, und damit vor der ersten Installation in einem fremden Shop; bis zu jenem Tag hatte kein Händler zugestimmt. Bis zum 12.09.2026 stand hier, sie folge zum Abschluss des laufenden Ausbaus. Einzelheiten in 13 und im Hinweis im Kopf.
Alle drei Dokumente liefert die App unter https://kolli.kyth.systems/rechtliches/ aus,
ohne Anmeldung und in derselben Fassung, der Sie zustimmen. Unabhängig davon erhalten Sie
sie jederzeit auf Anfrage an datenschutz@kyth.systems.
Zum Auslieferungsriegel. Die App liefert einen Rechtstext in der Produktivumgebung nur aus, wenn er keine offenen Stellen mehr trägt; andernfalls verweigert sie dort den Start. Eine Zustimmung zu einem Text, den man nicht lesen kann, wäre unwirksam. Alle vier Texte sind vollständig; der Riegel ist damit offen und bleibt als Mechanismus bestehen.
4. Stand der Software — was KYTH.Kolli heute wirklich tut
KYTH.Kolli befindet sich im Aufbau. Der Funktionsumfang, der hier beschrieben wird, entspricht dem im Kopf genannten Quelltextstand.
Zur Zeitform dieses Dokuments. Wir beschreiben im Präsens ausschließlich das, was das Programm tatsächlich tut. Alles, wozu wir nur berechtigt sind oder was für spätere Ausbaustufen geplant ist, steht ausdrücklich als solches gekennzeichnet daneben — niemals im Präsens.
4.1 Was heute geschieht
KYTH.Kolli nimmt Ihre Shop-Domain und Ihre Zustimmung entgegen, holt bei Shopify Zugangstoken ab und erneuert sie, prüft eingehende Meldungen von Shopify auf ihre Echtheit, bedient die drei von Shopify vorgeschriebenen Datenschutz-Meldungen, liest bei Shopify den Abonnementstand Ihres Shops und zeigt Ihnen im Adminbereich, welche Einrichtungsschritte erledigt sind.
Seit dem 02.09.2026 kommt der Abgleich dazu: Solange Sie der geltenden Fassung zugestimmt haben (6.1), fragt KYTH.Kolli in regelmäßigen Abständen bei Shopify nach, welche versendeten Bestellungen sich geändert haben, und schreibt daraus die Zeilen des Mengenkontos fort (4.2, 6.1). Seit dem 03.09.2026 nimmt KYTH.Kolli zusätzlich die Sendungs- und Bestellmeldungen Ihres Shops entgegen (4.2) und stellt zweierlei über eine Schnittstelle der App bereit — die Seiten im Adminbereich, die das anzeigen, entstehen mit dem weiteren Ausbau der Oberfläche. Seit dem 06.09.2026 ist dieser Halbsatz genauer zu lesen: Die Adressen gibt es seit jenem Tag — das Menü der App führt die Punkte Sendungen, Verpackungen, Produkte und Meldungen. Die Sendungsseite zeigt seit dem 06.09.2026 wirklich etwas und ruft dafür Ihre eigenen Sendungen samt ihren Paketen und deren Materialfraktionen ab (4.2); bis zu jenem Tag galt der unten zitierte Satz über die fehlende Anzeige auch für sie. Seit dem Abend desselben Tages gilt dasselbe für die Verpackungsseite: Sie zeigt Ihren Verpackungskatalog und Ihre Zuordnungsregeln und nimmt entgegen, was Sie dort eintragen; eine Angabe über Ihre Kundschaft steht auf ihr nicht. Bis zu jenem Abend nannte der Satz über die fehlende Anzeige vier Seiten statt zweier. Seit dem späten Abend desselben Tages gilt dasselbe für die Meldungsseite: Sie ruft Ihre Meldezeiträume mit ihren Mengenzeilen und Ihre Planmenge ab und nimmt entgegen, was Sie dort anfordern (4.2); eine Angabe über Ihre Kundschaft steht auch auf ihr nicht. Seit dem Abend des 08.09.2026 gilt dasselbe für die Produktseite: Sie zeigt Ihnen die zuletzt versendeten Produktvarianten mit ihrer Artikelnummer und der versendeten Menge, nimmt entgegen, welche Verpackung Sie je Variante hinterlegen und in welchen Ländern Sie sie mitzählen, und nennt daneben, für welchen Anteil Ihres Versands eine Verpackung hinterlegt ist (4.2). Eine Angabe über Ihre Kundschaft steht auch auf ihr nicht: Was sie zeigt, sind Produkte aus Ihrem Sortiment und Stückzahlen, keine Bestellung und keine Person. Bis zu jenem Abend stand hier „Was der verbliebenen Produktseite fehlt, ist jede Anzeige: Sie trägt Titel, Menü und Fußzeile, sonst nichts, und ruft von sich aus nichts über Sie oder Ihre Kundschaft ab". Einen Abruf lösen alle Seiten aus, auch eine leere: Wie jede eingebettete Seite laden sie die Bibliothek App Bridge aus dem Shopify-CDN, und dieser Aufruf geht aus Ihrem Browser an Shopify (5.4). Bis zum Abend des 06.09.2026 endete dieser Halbsatz mit „und rufen von sich aus nichts ab"; absolut gelesen traf das nicht zu und widersprach 5.4 desselben Textes. Bis zu jenem Tag endete der Halbsatz ohne diesen Zusatz:
- Sendungsübersicht. KYTH.Kolli gibt Ihre versendeten Sendungen mit Lieferland, Versandzeitpunkt, Artikelanzahl und Warengewicht heraus, damit Sie nachvollziehen können, worauf die späteren Mengen beruhen werden. Herausgegeben werden je Sendung der Ländercode, die Kennungen aus Shopify, die Bestellnummer, der Zusteller, der Stand der Zeile samt Ausschlussgrund, die Vermerke über Storno und Erstattung und der Weg, auf dem die Zeile entstanden ist — keine Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern; für sie gibt es keine Spalte. Bis zum 03.09.2026 stand hier, herausgegeben würden „nur der Ländercode und die Kennungen aus Shopify"; der Zusteller ist beides nicht. Dazu kommen Zählwerte über dieselben Zeilen: wie viele Pakete vorliegen, wie viele davon nicht mitgezählt werden oder noch keiner Verpackung zugeordnet sind, wie viele kein Lieferland tragen, wie viele Vorgänge liegengeblieben sind und — seit dem 03.09.2026 — wie viele Sendungen gar keine Paketzeile haben. Bis zum Abend des 06.09.2026 stand hier dreimal „Sendungen", wo die Zahlen Pakete zählen: Gezählt wird, was zugeordnet wird, und das ist das Paket. Solange jede Sendung genau ein Paket trägt, fällt der Unterschied nicht auf; bei einer Sendung aus zwei Paketen stünde dort eine 2, wo Sie eine 1 erwarten. Die letzte Zahl ist ein Befund über die Verarbeitung und keine Angabe über Sie: Eine Sendung ohne Paketzeile fällt aus Liste und Zählung heraus, und ohne diese Zahl sähe niemand, dass sie fehlt. Seit dem 06.09.2026 kommen je Sendung ihre Pakete dazu — je Paket die laufende Nummer, die zugeordnete Verpackung, die Herkunft der Zuordnung samt Klartextgrund, die festgehaltene Regelfassung und die Materialfraktionen mit Gewicht in Gramm und Belegstand, dazu die Angabe, ob der eingestellte Filter dieses Paket meint —, dazu zwei weitere Zählwerte: wie viele Pakete auf einem Referenzwert statt auf einem Beleg stehen und wie viele Pakete zu einer retournierten Sendung gehören. Es sind dieselben pseudonymen Angaben aus denselben Beständen (5.1); neu ist, dass diese Übersicht sie zusammen zeigt. Die Seite dazu gibt es seit demselben Tag — die Sendungsseite der App —, und auf ihr können Sie mehreren Paketen zugleich eine Verpackung zuweisen oder sie von Hand aus der Zählung nehmen. Die liegengebliebenen Vorgänge gibt die Übersicht auch einzeln heraus: je Vorfall eine undurchsichtige Kennung, den Grund aus einem festen Vokabular, den Zeitpunkt der Anlage und den der Erledigung, den Zustand — offen, von Ihnen abgehakt oder von KYTH.Kolli geschlossen — und, wenn die betroffene Sendung eindeutig ist, deren undurchsichtige Kennung. Die Kennungen aus Shopify und die weiteren Angaben, die KYTH.Kolli zu einem Vorfall festhält, gibt sie nicht heraus. Sie nimmt außerdem entgegen, dass Sie einen Vorfall abhaken (9.9). Bis zum 26.09.2026 nannte dieser Punkt für die Vorgänge nur ihre Zahl.
- Stand der Nacherfassung, und ihre Anforderung: Sie erfahren, ob ein Auftrag an Shopify läuft, woran er gescheitert ist und ab welchem Zeitpunkt Ihre Historie tatsächlich reicht — abgelesen an der ältesten Sendung, die wirklich angekommen ist, nie an einem Wunschdatum. Und Sie können einen solchen Auftrag auslösen; von sich aus erteilt KYTH.Kolli ihn nicht.
Seit dem 04.09.2026 kommt die Mengenermittlung dazu: KYTH.Kolli ordnet jedem Paket eine Verpackung zu, rechnet daraus die Gewichte je Materialart aus und schreibt sie in das Mengenkonto (4.2, 6.1). Eingetragen werden können seit demselben Tag der Verpackungskatalog und die Zuordnungsregeln, über die diese Rechnung läuft; bedienen können Sie beides seit dem Abend des 06.09.2026 — auf der Verpackungsseite mit den Reitern „Katalog" und „Regeln". Was dort fehlt, ist das Ändern einer bereits angelegten Komponente und einer bestehenden Regel; beides legen Sie heute neu an. Bis zu jenem Abend endete dieser Satz mit „was fehlt, sind die Bedienseiten dazu".
Seit dem 05.09.2026 kommt die Meldung dazu, und mit ihr vier weitere Bestände: der Meldezeitraum, seine Mengen je Materialart, die daraus erzeugten Dateien und das Protokoll der Neuberechnungen (5.1). Die Fachschicht darüber erzeugt einen Meldezeitraum, friert ihn ein, bildet die Nachtragsmeldung als Differenz und protokolliert eine Neuberechnung; fünf Dateibauer formen daraus die LUCID-Meldedatei, den Meldebogen als Tabelle und als Druckstück, den Nachweis, die Länderübersicht und die PPWR-Tabelle. Angestoßen wird das alles von Ihnen — über neun Adressen der App, die einen Meldezeitraum auflisten, anlegen, festschreiben und die Differenzmeldung dazu bilden und die fünf Dateien ausliefern, jede nur auf Ihre Anfrage und jede nur an einen in Ihrem Shopify-Adminbereich angemeldeten Nutzer (4.2). Bis zum 12.09.2026 folgte hier „Von sich aus erzeugt Kuno keine Datei und verschickt keine." Seit dem 12.09.2026 trifft das nicht mehr zu: Ein sechster Dateibauer packt bei der Deinstallation Ihr Abschlusspaket, ohne dass Sie es anfordern, und drei Zustellungen gehen ohne Ihre Anfrage hinaus — dieses Paket, der Monatsreport und die Fristen-Erinnerung, alle drei an Ihre hinterlegte Kontaktadresse und alle drei über Ihren eigenen Mailserver (5.1, 5.3, 9.3). Seit dem späten Abend des 06.09.2026 gibt es die Bedienseite dazu: Der Menüpunkt „Meldungen“ führt die Reiter „Exporte“, „Prognose“ und „Nachweise“, über die Sie einen Meldezeitraum anlegen, seine Mengenzeilen sehen, ihn festschreiben und die Dateien herunterladen. Bis zu jenem Abend endete dieser Absatz mit „die Bedienseiten dazu entstehen mit dem weiteren Ausbau der Oberfläche“.
Das ist der vollständige Umfang. Einzelheiten in Abschnitt 5. Bis zum 03.09.2026 endete dieser Abschnitt mit dem ersten Absatz; der Abgleich und die Entgegennahme der Meldungen standen zu diesem Zeitpunkt bereits in 4.2 und 6.1, nicht aber hier. Bis zum 06.09.2026 endete er mit dem Stand vom 03.09.2026 und nannte die Mengenermittlung, die Fachschicht der Meldung, die vier Bestände der Meldung, die fünf Dateibauer und die neun Adressen nicht — obwohl Abschnitt 4.2 derselben Erklärung sie seit dem 05. und 06.09.2026 ausführlich beschreibt und der Kopf dieses Abschnitts zusagt, im Präsens stehe ausschließlich das, was das Programm tatsächlich tut. Es ist derselbe Fehler, den der Absatz davor schon einmal protokolliert: Wer nur diesen Abschnitt las, schloss daraus, dass KYTH.Kolli weder rechnet noch eine Datei erzeugt, suchte den Export nicht und tippte die Zahlen ab oder meldete gar nicht.
4.2 Was heute nicht geschieht
Es gibt im Programm keine Stelle, die
- Kundendatenfelder bei Shopify abruft — außer dem Ländercode aus der
Lieferadresse (dazu 4.3 und 6.4): keine Anschrift, keine Telefonnummer,
keine Zahlungsdaten, keinen Namen. Bis zum 03.09.2026 begann dieser Punkt ohne
diese Ausnahme, während 4.3 dieselbe Kategorie seit dem 02.09.2026 als ausgeübt
führt und 6.4 seit dem 03.09.2026 fünf Zwecke des Zugriffsprotokolls für
geschützte Kundendaten aufzählt, drei davon aus dem Ingest. Der Punkt nannte
die Ausnahme erst weiter unten; wer 4.2 neben 6.4 legte, fand in einem
Zustimmungstext zwei gegensätzliche Antworten auf dieselbe Frage. Über die Admin-API laufen sechs Aufrufe, und alle
sind in Abschnitt 7 aufgezählt, zuerst die Frage nach dem Land der Geschäftsadresse Ihres
Shops beim Verbinden (5.3). Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01stand an ihrer Stelle die Frage nach dem Shopnamen, die entfernt ist (siehe 1). Drei davon sind seit dem 02.09.2026 im Programm angelegt: der Auftrag für die Bestellhistorie, die Frage nach seinem Stand und der Abgleich. Die ersten beiden erteilt der Lauf für die Bestellhistorie, und der arbeitet ausschließlich Aufträge ab, die in einer Warteschlange stehen; seit dem 03.09.2026 entsteht ein solcher Auftrag auf Ihre Anforderung hin — von sich aus erteilt KYTH.Kolli die Nacherfassung nicht. Gebaut ist die Schnittstelle, über die die App die Anforderung entgegennimmt, und seit dem 06.09.2026 gibt es für diese Anforderung in der App eine Stelle, seit dem 14.09.2026 eine zweite; wo sie liegen und unter welchen Bedingungen sie sich bedienen lassen, steht in § 2.1 des Nutzungsvertrags. Bis zum 19.09.2026 stand hier, die Startseite der App führe dafür die Karte „Sendungen nachladen“; es fehlten die Bedingung, unter der die Startseite sie zeigt, und die zweite Stelle im Einrichtungsassistenten. Bis zum 06.09.2026 stand hier, die Seite dafür entstehe „mit dem weiteren Ausbau der Oberfläche“. Bis zum 03.09.2026 stand hier, einen Auftrag trage „heute keine Stelle des Programms dort ein" und es gebe „weder Route noch Lauf, der einen anfordert"; die Route gibt es seit diesem Tag. Bis zum 02.09.2026 stand hier, die beiden würden „von keiner Stelle" ausgelöst und es gebe „keinen Lauf"; den Lauf gibt es seither. Der Abgleich braucht dagegen keinen Auftrag: Er läuft, solange die App installiert ist und Sie der geltenden Fassung zugestimmt haben (6.1), etwa alle 15 Minuten und einmal je Nacht (4.3, Abschnitt 7). Auch er nennt aus der Lieferadresse als einziges Feld den Ländercode (4.3), wie die Abfrage, die der Auftrag für die Bestellhistorie an Shopify übergibt; - Sendungs- und Bestellmeldungen aus Ihrem Shop annimmt, ohne sie zu prüfen. Bis zum 03.09.2026 stand an dieser Stelle „Bestellungen oder Sendungen entgegennimmt — die Meldungen dazu sind in der App-Konfiguration ausgeschaltet, und es gibt keine Route, die sie annähme". Das trägt seit dem 03.09.2026 nicht mehr: Die Meldungen sind eingeschaltet, und vier Routen nehmen sie entgegen (4.3, Abschnitt 7). Jede von ihnen prüft zuerst die Signatur, mit der Shopify die Meldung unterschreibt; eine Meldung ohne gültige Signatur wird abgewiesen, bevor irgendetwas gespeichert wird. Was KYTH.Kolli daraus übernimmt, sind die Kennungen von Bestellung, Sendung und Positionen, Artikelnummer, Menge und Gewicht der Positionen, Standort, Versandart und Zusteller, die Zeitpunkte von Versand und Storno und das Lieferland als Zwei-Buchstaben-Code — dieselbe Aufzählung wie in Anlage 1 Abschnitt B des Auftragsverarbeitungsvertrags. Shopify schickt in diesen Meldungen außerdem Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen Ihrer Kundschaft mit, dazu freien Text zu Positionen und Erstattungen; das liest KYTH.Kolli nicht aus, übernimmt es nicht und verwirft es mit der Meldung (Anlage 1 Abschnitt B des Auftragsverarbeitungsvertrags). Bis zum 27.09.2026 stand hier „Was dabei ankommt, sind Sendungs- und Bestellkennungen, der Versandzeitpunkt, das Lieferland als Zwei-Buchstaben-Code und die Positionen“ — angekommen ist schon damals der ganze Datensatz, den Shopify schickt;
- eine Meldedatei an eine Behörde oder an ein duales System weitergibt.
⚠ DIESER PUNKT HAT SICH AM 12.09.2026 EIN ZWEITES MAL GEDREHT und trägt seine alte
Fassung deshalb nur noch als Zitat. Bis zu jenem Tag lautete er „einen Bericht oder eine
Meldedatei ohne Ihre Anforderung erzeugt oder weitergibt", und das trifft seit dem
12.09.2026 nicht mehr zu: Drei Zustellungen gehen ohne Ihre Anforderung hinaus — der
Monatsreport und die Fristen-Erinnerung an einen von Ihnen hinterlegten Mailweg und
in einem Tarif, der sie trägt (5.1) — der Monatsreport zusätzlich nur dann, wenn Sie in der
Administration den Haken „Monatsreport an mich schicken" gesetzt haben —, und Ihr
Abschlusspaket bei der Deinstallation
(5.1, 5.3, 9.3). Am späten Abend des 12.09.2026 berichtigt: Hier stand „…, sobald Sie
einen Mailweg hinterlegt haben" — derselbe Satz, der am selben Tag auch in § 2.1 des
Nutzungsvertrags stand und dort berichtigt worden ist: Der Mailweg ist notwendig, nicht
hinreichend. In der Nacht zum 13.09.2026 um den Haken ergänzt: Jene Berichtigung nannte
hier Mailweg und Tarif und ließ den Schalter weg, obwohl § 2.1 des Nutzungsvertrags und
Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags ihn am selben Tag bereits als dritte
Bedingung führten; 5.1 beschreibt ihn als gespeicherten Wunsch und nicht als
Versandbedingung. Alle drei gehen an Ihre
eigene Kontaktadresse und über Ihren eigenen Mailserver; an eine Behörde, an ein duales
System oder an einen Dritten geht weiterhin nichts, und genau das sagt dieser Punkt
seither.
⚠ Dieser Punkt hat sich am 05.09.2026 zur Hälfte umgedreht und steht deshalb hier mit
einer eigenen Vorbemerkung. Bis zu jenem Tag hieß er „eine Auswertung, einen Bericht
oder eine Meldedatei an Sie ausliefert" und sagte weiter, es gebe „keine Route, über die
eine berechnete Menge oder eine fertige Datei Ihren Bildschirm erreicht, und keinen Knopf,
der eine anfordert". Die Route gibt es seit jenem Tag: Neun Adressen führen aus dem
Programm zu Ihnen — vier für den Meldezeitraum (auflisten, anlegen, festschreiben,
Differenzmeldung) und fünf für die fünf Dateien. Jede von ihnen verlangt, dass Sie in
Ihrem Shopify-Adminbereich angemeldet sind, und jede antwortet nur auf Ihre Anfrage.
Bis zum 12.09.2026 folgte hier „von sich aus erzeugt Kuno keine Datei und schickt keine
an niemanden"; die drei unaufgeforderten Zustellungen stehen in der Vorbemerkung oben.
Den Knopf dazu gibt
es seit dem späten Abend des 06.09.2026 auf der Seite „Meldungen“; bis zu jenem Abend
stand hier, er fehle weiterhin und die Bedienseite entstehe mit dem weiteren Ausbau der
Oberfläche. An dem, was
in den Dateien steht, ändert der Weg nichts: dieselben Bestände, dieselben Summen, und
gespeichert werden die Bytes weiterhin nicht. Bis zum 05.09.2026 stand hier, es gebe im Programm
keine Stelle, die „Mengen berechnet oder Exportdateien erzeugt. Das ist der Zweck der App
und noch nicht gebaut“ — und beide Hälften trafen zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr
zu. Die Rechnung läuft seit dem 04.09.2026: Angestoßen wird sie von einem Arbeitslauf,
den die App beim Start selbst in Gang setzt — der Zuordnungslauf wählt zu jedem Paket einer
Sendung eine Verpackung und rechnet daraus die Materialzeilen aus, die 5.1 seither in der
Liste der durchsuchten Tabellen führt. Seit dem 06.09.2026 können Sie sie außerdem
selbst anstoßen: Auf der Sendungsseite weisen Sie mehreren Paketen zugleich eine
Verpackung zu oder nehmen sie von Hand aus der Zählung, und beides rechnet die
betroffenen Materialzeilen neu. Bis zu jenem Tag stand hier „Eine Seite, auf der Sie
die Rechnung anstoßen könnten, gibt es nicht"; die Adressen dafür standen seit dem
04.09.2026 im Programm, die Seite dorthin nicht. Und seit dem 05.09.2026 gibt es sechs Stellen, die aus den
gespeicherten Mengen eine Datei formen. Drei von ihnen brauchen dafür einen
Meldezeitraum: die eine die LUCID-Meldedatei, die andere
den Meldebogen — dieselben Mengen als Tabellendatei zum Ablegen und als Druckstück zum
Abtippen —, die dritte den Nachweis, der neben denselben Mengen den Rechenweg
aufschreibt. Die LUCID-Meldedatei entsteht nur aus einem eingefrorenen
Meldezeitraum; Meldebogen und Nachweis entstehen auch aus einem Entwurf und tragen
dann sichtbar den Stand „Entwurf". Bis zum Abend des 05.09.2026 stand hier, alle drei
formten die Datei „aus einem eingefrorenen Meldezeitraum" — das traf für die
LUCID-Meldedatei zu und für die beiden anderen nicht; an dem, was verarbeitet wird,
ändert die Berichtigung nichts. Die vierte ist die Länderübersicht; sie braucht
keinen Meldezeitraum und zählt stattdessen je Lieferland die versendeten Pakete und ihr
Verpackungsgewicht über einen Zeitraum von einem bis 36 Kalendermonaten zusammen —
vorgegeben sind zwölf, und bis zum Abend des 05.09.2026 stand hier die Zwölf als feste
Zahl. Die fünfte ist die PPWR-Tabelle; auch sie braucht
keinen Meldezeitraum und gibt dieselben Mengen eines Lieferlands und eines
Kalenderjahres in den sieben Kategorien des Anhangs IX Teil B der
EU-Verpackungsverordnung als Tabellendatei aus. Die sechste ist seit dem
12.09.2026 Ihr Abschlusspaket; auch sie braucht keinen Meldezeitraum und packt bei
der Deinstallation Katalog, Verpackungseinheiten, Meldezeiträume, Sendungsliste und
— soweit vorhanden — die eingefrorenen Meldebögen und Nachweise in EINE
Archivdatei. Alle sechs liefern die Bytes an ihren
Aufrufer zurück; gespeichert wird davon allein das Abschlusspaket. Es entsteht nach der
Deinstallation im Hintergrund aus den Zeilen, die bis zur Löschmeldung stehen, und liegt
bis zur Löschung Ihrer Shop-Zeile (5.1, 9.1). Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01stand hier, gespeichert werde es „bis zu seiner Zustellung — nach der Deinstallation ließe es sich nicht mehr erzeugen, und genau dafür gibt es die Zeile“: Die Datei lag schon damals bis zur Löschung der Shop-Zeile, und seither entsteht das Paket gerade nach der Deinstallation. Seit dem 05.09.2026 ruft je eine Route die fünf anderen, wenn Sie eine Datei anfordern; für das Abschlusspaket gibt es keine Adresse — es entsteht ohne Bedienung und geht per Mail an Sie. Bis zu jenem Tag stand hier, sie würden „heute von keiner Route gerufen". Bis zum 05.09.2026 nannte dieser Punkt nur die erste; die vier anderen gibt es seit demselben Tag, und an dem, was verarbeitet wird, ändern sie nichts — es sind dieselben Bestände. Bis zum Abend jenes Tages nannte er vier: Die fünfte ist die PPWR-Tabelle, und ein datiertes Bestandsverzeichnis, das vier von fünf nennt, ist um eine zurück. Bis zum 12.09.2026 nannte er fünf: Die sechste ist Ihr Abschlusspaket, und ein datiertes Bestandsverzeichnis, das fünf von sechs nennt, ist um eine zurück. Bis zum Abend des 05.09.2026 stand hier, der Punkt habe zuvor „nur die erste" genannt und die vier anderen gebe es seit demselben Tag — richtig für den Vormittag, und trotzdem ein Sprung von einer auf fünf Stellen an einem Tag: Der Stand „vier", der an jenem Tag mehrere Stunden galt, fehlte darin. Der Auftragsverarbeitungsvertrag hat ihn von Anfang an geführt. Kundendaten im Sinn von Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern stehen in keiner der sechs Dateien. Der Nachweis geht dabei am weitesten und sagt das hier ausdrücklich: Er druckt neben den Summen eine Stichprobe von höchstens 500 Zeilen aus Ihrem Mengenkonto — je Zeile Versanddatum, Ihre Bestellnummer, die Paketnummer, die Herkunft der Zuordnung, das Gewicht, den Belegstand dieses Gewichts, den Vermerk, ob die Bestellung retourniert wurde, und einen Prüfwert. Bis zur Fassung1.0-2026-10-01beschrieb dieser Punkt außerdem, was der Nachweis bei einer Meldung über mehrere Shops trüge; der Verbund mehrerer Shops ist nicht freigeschaltet. Bis zum 05.09.2026 nannte diese Aufzählung den Belegstand und den Retourenvermerk nicht, obwohl beide schon damals in der gedruckten Tabelle standen. Das sind dieselben Angaben, die Abschnitt 5.1 für das Mengenkonto führt, in derselben pseudonymen Form; wer die Bestellnummer einer Person zuordnen will, braucht dafür Ihren Shop. Die Länderübersicht nennt neben den Zahlen für die Lieferländer, zu denen KYTH.Kolli solche Angaben hinterlegt hat, was eine Recherche zur dort zuständigen Stelle, zu Schwelle, Meldefrist und Mindestbeitrag gefunden hat; das sind allgemeine Angaben aus einer Recherche mit Stand des Abrufs, keine Daten über Sie oder Ihre Kundschaft, und was daraus folgt, entscheiden Sie. Bis zur Fassung1.0-2026-10-01stand hier „die für ein Lieferland zuständige Stelle mit ihrer Meldefrist und ihrem Mindestbeitrag“. Bis zum 05.09.2026 endete dieser Punkt mit „Was fehlt, ist der Weg nach draußen — dieser Punkt sagt seither das und nur das"; der Weg besteht seit jenem Tag. Die Bedienelemente auf der Meldungsseite stehen seit dem späten Abend des 06.09.2026 — die des Verpackungskatalogs und der Regeln seit dem Abend desselben Tages (4.2). Was die Meldungsseite noch nicht kann, ist das Nachtragen von Hand: Der Reiter „Zusatzmengen“ steht dort, trägt aber kein Bedienelement und sagt das. Bis zur Nacht des 06.09.2026 begann dieser Halbsatz mit „Was auf der Meldungsseite fehlt, ist der Reiter ‚Zusatzmengen‘“ — er verneinte und bejahte damit im selben Satz die Existenz desselben Reiters; ungebaut ist nicht der Reiter, sondern seine Bedienung. Seit der Nacht des 06.09.2026 fragt die Meldungsseite vor der LUCID-Meldedatei und vor dem Meldebogen nach der Kennung Ihres Systembetreibers — sie steht in der Datei und ist eine Registernummer des Betreibers, nicht Ihre eigene; - Nachrichten an Ihre Kundschaft verschickt. Einen Versanddienstleister gibt es nicht, und ein eigenes Postfach von KYTH steht in keinem Versandweg dieser App. ⚠ Bis zum 12.09.2026 lautete dieser Punkt „Nachrichten verschickt — weder an Sie noch an Ihre Kundschaft. Es gibt keinen Mailversand und keinen Versanddienstleister". Die erste Hälfte trifft seit dem 12.09.2026 nicht mehr zu: An Sie schreibt KYTH.Kolli seither — Monatsreport, Fristen-Erinnerung und das Abschlusspaket (5.1, 5.3, 9.3). Verschickt wird über den Mailserver, den Sie selbst hinterlegen; ohne diesen Eintrag bleiben Monatsreport und Fristen-Erinnerung aus. An Ihre Kundschaft schreibt KYTH.Kolli unverändert nicht, und das ist die Hälfte, die dieser Punkt seither trägt;
- etwas in Ihrem Shop verändert. KYTH.Kolli fordert keine Schreibberechtigung an (4.3).
- Kein Verbund mehrerer Shops. Er ist nicht freigeschaltet; KYTH.Kolli rechnet keinen Meldezeitraum über mehrere Shops zusammen (5.1).
In der Liste der Tabellen, die die Auskunftsfunktion und die Löschfunktion durchsuchen, stehen seit dem 02.09.2026 die drei Tabellen des Mengenkontos und die der Verarbeitungsvorfälle, seit dem 04.09.2026 zusätzlich die der berechneten Materialzeilen und seit dem 08.09.2026 die der Verpackungsdaten aus KYTH.Karl (5.1); seit dem 24.09.2026 durchsuchen beide Funktionen außerdem die Abschlusspakete des Shops (9.5). Bis zum 04.09.2026 nannte dieser Satz vier Tabellen; bis zum 27.09.2026 endete er mit den Materialzeilen, obwohl es seit dem 08.09.2026 sechs Tabellen sind. Beide Funktionen laufen bei jeder Anfrage und suchen darin über die Bestellungen, die die Meldung nennt, und schreiben genau das ins Zugriffsprotokoll. Bis zum 02.09.2026 stand hier, in dieser Liste stehe keine Tabelle und es werde deshalb gar keine Abfrage gestellt; am selben Tag stand hier noch „sie treffen heute null Zeilen, weil dort keine Zeile steht" — auch das trägt nicht mehr, seit der Abgleich die Zeilen des Mengenkontos von selbst anlegt (siehe der Hinweis im Kopf und 6.1). Was bei einem Löschverlangen mit diesen Zeilen geschieht, steht in 9.5 und ausführlich in § 7.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Bis zum 01.09.2026 stand hier als Grund „es gibt keine solche Tabelle" und dazu die Zusage, diese Erklärung ändere sich vorher. Beides trägt nicht mehr: Die Tabellen bestehen seit dem 01.09.2026, und sie sind vor der Hebung der Fassungskennung entstanden. Der Inhalt dieser Erklärung ist am selben Tag nachgezogen worden, und die Kennung ist am 14.09.2026 gehoben (siehe der Hinweis im Kopf und 12.1). Bis zum 12.09.2026 stand hier, sie werde in einem Zug gehoben.
4.3 Welche Berechtigungen erteilt sind — und welche davon ausgeübt werden
KYTH.Kolli fordert bei der Installation fünf Berechtigungen an sowie den Zugriff auf die
geschützte Kundendatenkategorie „Adresse". Shopify zeigt Ihnen das bei der Installation an,
und Sie erteilen es damit. Vom 13. bis zum 14.09.2026 waren es drei und bis zum 15.09.2026 vier; die Zeilen zu
read_all_orders und read_locations sagen, was sich geändert hat.
| Berechtigung | Wozu | Wird sie ausgeübt? |
|---|---|---|
read_orders |
Bestellungen und ihre Positionen lesen, um zu erkennen, was versendet worden ist — die Zähleinheit jeder Verpackungsmeldung | Ja, seit dem 02.09.2026. Der Abgleich (kiloAbgleich, Abschnitt 7) fragt etwa alle 15 Minuten und einmal je Nacht nach den versendeten Bestellungen, die sich geändert haben, solange die App installiert ist und Sie der geltenden Fassung zugestimmt haben (6.1). Die Abfrage der Bestellhistorie (kiloBackfillStarten) steht seit demselben Tag im Programm, wird aber erst erteilt, wenn ein Auftrag in der Warteschlange steht; seit dem 03.09.2026 legt KYTH.Kolli einen solchen Auftrag auf Anforderung des Händlers hin an — die Schnittstelle dafür steht, und seit dem 06.09.2026 gibt es für diese Anforderung in der App eine Stelle, seit dem 14.09.2026 eine zweite; wo sie liegen und unter welchen Bedingungen sie sich bedienen lassen, steht in § 2.1 des Nutzungsvertrags. Bis zum 19.09.2026 stand hier, die Startseite der App führe dafür die Karte „Sendungen nachladen“; es fehlten die Bedingung, unter der die Startseite sie zeigt, und die zweite Stelle im Einrichtungsassistenten. Bis zum 06.09.2026 stand hier, die Seite dafür entstehe „mit dem Ausbau der Oberfläche“. Bis zum 03.09.2026 stand hier, einen Auftrag trage „keine Stelle des Programms dort ein". Bis zum 02.09.2026 stand hier „Noch nicht" mit der Begründung, es fließen keine Bestelldaten; davor, ausgelöst werde die Abfrage „von keiner Stelle", und davor, es rufe keine Stelle im Programm Bestelldaten ab |
read_all_orders |
Meldezeiträume sind Kalenderjahre. Ohne diesen Zugriff gibt Shopify nur die letzten 60 Tage heraus, und eine Nacherfassung ab einem selbst gewählten Stichtag wäre unmöglich | Ja, sobald KYTH.Kolli Bestellungen abfragt, die älter als 60 Tage sind — etwa bei einer Nacherfassung, deren Zeitraum laut Betriebskonfiguration so weit zurückreicht (ohne abweichende Einstellung ab dem 1. Januar des Vorjahres), oder im Abgleich, wenn sich eine ältere versendete Bestellung ändert (bis zum 19.09.2026 stand hier „Noch nicht.“). Shopify hat den Zugriff am 14.09.2026 erteilt; seither steht er wieder in der App-Konfiguration. Bis zu jenem Tag stand hier „gesondert zu beantragen; bis dahin ist er nicht erteilt und wird nicht ausgeübt", und vom 13.09.2026 an zusätzlich, er stehe deshalb auch nicht in der App-Konfiguration |
read_fulfillments |
Sendungen lesen: Erst die Sendung sagt, was den Shop wirklich verlassen hat — eine bezahlte Bestellung allein sagt es nicht | Ja, seit dem 02.09.2026. Der Abgleich liest zu jeder gefundenen Bestellung ihre Sendungen samt Positionen. Seit dem 03.09.2026 sind zusätzlich die Ereignismeldungen zu Sendungen eingeschaltet: Meldet Shopify eine Sendung, nimmt KYTH.Kolli sie entgegen und fragt die zugehörige Bestellung ab. Bis zum 03.09.2026 stand hier, die Meldungen seien „weiterhin in der App-Konfiguration ausgeschaltet"; bis zum 02.09.2026 war genau das der ganze Grund, aus dem hier „Noch nicht" stand |
read_locations |
Den Lagerort lesen, von dem eine Sendung ausgeht, damit eine Verpackungsregel mit der Bedingung „Lagerort ist“ greift | Ja, sobald Sie sie erteilt haben — und nur für eine Angabe je Sendung. Der Abgleich fordert zu jeder Sendung die Kennung ihres Lagerorts an; gespeichert wird sie in der Sendungszeile. Name, Anschrift und Bestände eines Lagerorts fragen wir nicht ab. Angefordert ist die Berechtigung seit dem 15.09.2026; bis dahin fragte der Abgleich die Kennung schon ab, ohne dass sie angefordert war |
read_products |
Produkte und Varianten lesen, um Verpackungen zuzuordnen und das hinterlegte Variantengewicht zu übernehmen | Ja, seit dem 02.09.2026 — und nur für fünf Angaben je versendeter Position. Der Abgleich und die Abfrage der Bestellhistorie fordern die Produkt- und die Variantenkennung, die Artikelnummer, das Stückgewicht und die Schlagworte des Produkts an; gespeichert werden sie in der Positionszeile. Titel, Beschreibung, Bilder, Preise und Bestände fragen wir nicht ab. Der Verpackungskatalog, für den die Berechtigung ursprünglich gedacht war, hat seit dem 03.09.2026 seine Tabellen, seit dem 04.09.2026 die Fachschicht dazu und seit demselben Tag die Endpunkte, über die Sie ihn füllen. Seit dem Abend des 06.09.2026 gibt es auch die Bedienelemente dazu: Die Verpackungsseite trägt die Reiter „Katalog" und „Regeln"; was dort fehlt, ist das Ändern einer bereits angelegten Komponente und einer bestehenden Regel (14). Bis zu jenem Abend endete dieser Satz mit „was fehlt, sind die Bedienelemente dazu", und bis zum Vormittag desselben Tages hieß es „was fehlt, ist die Bedienseite dazu"; die Seite gab es seit jenem Vormittag — das Menü der App führt die Punkte Verpackungen und Produkte —, ihre Bedienelemente erst seit dem Abend. Eine Zuordnung zwischen Produkt und Verpackung ist damit seit dem 04.09.2026 möglich: Eine Ihrer Zuordnungsregeln darf als Bedingung eine Produktkennung, eine Artikelnummer oder ein Schlagwort nennen. Ob sie stattfindet, hängt an Ihren Regeln und nicht an diesem Text. Bis zu jenem Tag stand hier, es gebe „keine Bedienseite, über die Sie etwas eintragen könnten: Eine Zuordnung zwischen Produkt und Verpackung findet damit nicht statt"; die zweite Hälfte hing an der ersten und trägt mit ihr nicht mehr. Bis zum 04.09.2026 hieß es hier, er habe „weder Zeilen noch eine Bedienseite"; über den Füllstand sagen wir seither nichts mehr zu (5.1). Bis zum 03.09.2026 stand hier nacheinander „Noch nicht. Der Verpackungskatalog ist noch nicht gebaut" und danach, er sei „weiterhin nicht gebaut" — beides sagte über das Datenbankschema mehr, als seither zutrifft |
| Kategorie „Adresse" (geschützte Kundendaten) | Aus der Lieferadresse wird ausschließlich der Ländercode verarbeitet, weil Verpackungsmengen je Zielland zu melden sind | Ja, seit dem 02.09.2026 — und ausschließlich das Land. Der Abgleich und die Abfrage der Bestellhistorie nennen als einziges Feld der Lieferadresse den Ländercode (countryCodeV2); gespeichert wird er als Zwei-Buchstaben-Code in der Sendungszeile (6.1). Straße, Ort, Postleitzahl, Name, Adresse und Telefonnummer werden weder abgefragt noch gespeichert noch angezeigt — für sie gibt es keine Spalte. Bis zum 02.09.2026 stand hier „Noch nicht", weil die Abfrage erst mit einem Auftrag in der Warteschlange erteilt worden wäre; der Abgleich braucht keinen |
Schreibberechtigungen sind ausdrücklich nicht angefordert — kein write_orders, kein
write_products. KYTH.Kolli liest aus Ihrem Shop und schreibt nichts hinein. Ebenso wenig
angefordert ist read_customers: Wer bestellt hat, geht KYTH.Kolli nichts an.
Warum eine neue Zustimmung ansteht. Eine Änderung des Berechtigungsumfangs zwingt jeden
Händler zu einer erneuten Zustimmung bei Shopify, und diese Änderung ist eingetreten:
Shopify hat read_all_orders am 14.09.2026 erteilt, und wir haben den Zugriff am selben Tag
wieder in die App-Konfiguration eingetragen. Über die Erteilung entschied Shopify, über den
Tag des Eintrags wir. Was von den erteilten Berechtigungen heute benutzt wird, sagt die
rechte Spalte.
Am 14.09.2026 berichtigt: Bis dahin stand hier, die Änderung sei „eingeplant", und der
Eintrag folge, „sobald Shopify read_all_orders erteilt". Beides ist an jenem Tag
geschehen.
Am 13.09.2026 berichtigt: Hier stand „Sie einmal vollständig anzufordern ist deshalb der
Weg, der Sie seltener stört" — eine Zusage, Sie würden nicht noch einmal gefragt. Sie trug
nicht mehr, seit read_all_orders an jenem Tag aus der App-Konfiguration genommen war. Am
selben Tag ist ein zweiter Satz gefallen: „Ob und wann das geschieht, entscheidet Shopify" —
über die Erteilung ja, über den Tag des Eintrags nicht.
5. Daten der Händlerinnen und Händler (wir sind Verantwortliche)
Wozu wir Ihre Daten nicht verwenden. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken — insbesondere zu Werbung, Profiling, Weiterverkauf, zum Training von Modellen oder zu Auswertungen über Händler hinweg — findet nicht statt.
5.1 Was gespeichert wird
Ein Personenbezug entsteht hier nur mittelbar: Die Shop-Domain bezeichnet einen Shop, und hinter einem Shop steht in der Regel ein Unternehmen. Bei einem Einzelunternehmen kann das eine natürliche Person sein; deshalb behandeln wir diese Angaben durchgehend so, als wären sie personenbezogen.
| Angabe | Form | Rechtsgrundlage | Löschung |
|---|---|---|---|
Shop-Domain (z. B. beispielshop.myshopify.com) |
Klartext | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) | siehe 9.1 bis 9.3 |
| Suchwert über die Shop-Domain (nicht umkehrbarer HMAC) | 64 Hexzeichen | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse: im Betrieb über einen Suchwert statt über den Klartext nachzuschlagen | wie Shop-Domain |
| Shopify-Zugangstoken (Access- und Refresh-Token) | AES-256-GCM verschlüsselt | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) | bei Deinstallation sofort auf NULL |
| Berechtigungsumfang (die von Shopify bestätigten Scopes) | Klartext | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO | wie Shop-Domain |
| Ihre Kontaktadresse | AES-256-GCM verschlüsselt, ohne Suchwert | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Art. 28, 33 DSGVO) und lit. b | wie Shop-Domain |
| Zustimmungsnachweis: Zeitpunkt und Fassungskennung | Klartext | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO) | wie Shop-Domain |
| Abonnementstand: ob ein Abonnement aktiv ist, Tarifname, Kennzeichen „Testabonnement", bei einem Testabonnement das Kennzeichen „Entwicklungsshop" (ob Shopify Ihren Shop als Entwicklungsshop ausweist; 5.3), Zeitpunkt der letzten Abfrage | Klartext | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO | wie Shop-Domain |
| Einrichtungsstand: welche Schritte Sie als erledigt bestätigt haben und wann Sie die Einrichtung abgeschlossen haben | Klartext | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse: Ihnen den nächsten offenen Schritt zeigen zu können | wie Shop-Domain |
Technische Zeitstempel: Ablauf- und Rotationszeitpunkte der Token, Token-Version, Zeitpunkte von Installation und Deinstallation, seit der Fassung 1.0-2026-10-01 der Eingang einer Löschmeldung, die KYTH.Kolli nicht ausgeführt hat (9.3) |
Klartext | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse: Token-Lebenszyklus und Löschfristen steuern zu können | wie Shop-Domain |
Verlauf der Zustimmungen: je erteilter Zustimmung die Fassungskennung und der Zeitpunkt; seit der Fassung 1.0-2026-10-01 außerdem die Benutzerkennung, die Shopify der Person gibt, die zugestimmt hat (5.3) |
Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung; die Benutzerkennung nur als Ziffernfolge, datenbankseitig erzwungen | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO; für die Benutzerkennung Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (5.3) | wie Shop-Domain |
| Kennungen eingehender Meldungen von Shopify (Duplikatschutz) | Klartext, ohne Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse: dieselbe Meldung nicht zweimal zu verarbeiten | 30 Tage nach Abschluss, siehe 9.4 |
| Zugriffsprotokoll für geschützte Kundendaten: Zeitpunkt, Akteur, Zweck, das vollständige Kategorienvokabular, Anzahl der Datensätze | Klartext, ohne jede Spalte, die einen Namen oder eine Adresse aufnehmen könnte | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — diese Anforderung von Shopify an Apps, die geschützte Kundenfelder wie die Anschrift abrufen dürfen, zu erfüllen und Zugriffe nachweisen zu können. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 standen hier lit. c und lit. f und „Auflage aus der Shopify-Freigabe“; eine Vertragsanforderung von Shopify ist keine rechtliche Verpflichtung nach lit. c |
wie Shop-Domain, siehe 9.2 |
| Ihr Verpackungskatalog: Ihre Verpackungskomponenten mit Bezeichnung, Art, Material, Gewicht, Beleg und Gültigkeit, Ihre Verpackungseinheiten mit Maßen und deren Stücklistenversionen | Klartext, in drei eigenen Tabellen mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) | wie Shop-Domain |
| Die Rechenregeln Ihres Shops: die Betriebsart (alle Komponenten oder nur die von Ihnen selbst in Verkehr gebrachten), die Regel für Nebenbestandteile, eine hinterlegte Standardverpackung, Ihr Sitzland, Ihre LUCID-Nummer, die gewählte Aufbewahrungsdauer in Jahren und der Beginn der erfassten Historie | Klartext, in der Zeile Ihres Shops | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) | wie Shop-Domain |
| Ihr Mailweg: der Mailserver und der Port, Benutzername und Passwort Ihres Postfachs, Ihre Absender- und Ihre Antwortadresse, ob Sie den Monatsreport wollen, und zwei Stände: bis wann er hinausging und bis wann an Ihre Fristen erinnert wurde. KYTH.Kolli schickt Ihnen den Monatsreport und die Erinnerung an Ihre Fristen über Ihren eigenen Mailserver; KYTH betreibt kein Versandkonto für Händlerpost. Einmal am Tag, und nur, wenn es etwas zu melden gibt — die beiden Stände halten fest, wie weit gemeldet wurde. Beide Mails setzen einen Tarif voraus, der sie trägt: Im Tarif „Free“ ohne Karl-Bundle (Nutzungsvertrag § 5) geht Ihnen über diesen Weg weder Monatsreport noch Fristen-Erinnerung zu; Ihre Zahlen und Termine sehen Sie dann in der App. Bis zum 19.09.2026 stand hier „Im Tarif „Free“ sehen Sie Ihre Zahlen und Termine in der App, per Mail geht Ihnen dazu nichts zu“, ohne die Ausnahme für das Karl-Bundle. Am Abend des 12.09.2026 in zwei Punkten berichtigt: Hier stand erstens „Höchstens einmal am Tag“ — die Anwendung läuft mit vier Arbeitern, jeder hält seinen eigenen Tageslauf, und die beiden Stände werden erst nach dem Versand gesetzt, damit eine gescheiterte Mail nicht verschluckt wird; treffen zwei Arbeiter im selben Augenblick auf denselben Shop, kann dieselbe Mail an einem Tag zweimal hinausgehen. Und zweitens fehlte der Tarifvorbehalt für die Erinnerung an Ihre Fristen ganz, obwohl er für sie ebenso gilt wie für den Monatsreport. Am Nachmittag des 12.09.2026 berichtigt: Hier stand „Am 12.09.2026 geht über diesen Weg noch nichts hinaus — die drei Mails sind an jenem Tag nicht gebaut, gespeichert ist bis dahin nur die Einstellung.“ Das galt für wenige Stunden; noch am selben Tag sind zwei der drei Mails gebaut worden. Am späten Abend des 12.09.2026 berichtigt: Hier stand „Ihr Abschlusspaket bei der Deinstallation fehlt weiterhin.“ Auch die dritte Mail geht seither über diesen Weg hinaus; was in ihrem Anhang liegt, sagt die Zeile „Ihr Abschlusspaket“ unten. Sie setzt als einzige der drei keinen Tarif voraus. Tragen Sie keinen Mailserver ein, bekommen Sie keine dieser Mails; Ihre Auswertungen und Nachweise holen Sie sich weiterhin selbst über die Meldungsseite — die Länderübersicht auch ohne Abonnement, die übrigen Dateien, soweit Ihr Abonnement und Ihre Stufe sie tragen (Nutzungsvertrag § 5; bis zum 19.09.2026 ohne diese Bedingung) | Benutzername und Passwort AES-256-GCM verschlüsselt, Mailserver, Port, Absender- und Antwortadresse Klartext, in der Zeile Ihres Shops. Die App gibt Ihnen das Passwort nie zurück — zum Ändern tippen Sie es neu, und wenn Sie nichts tippen, bleibt das gespeicherte stehen | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) | wie Shop-Domain |
Ihr Abschlusspaket: die verschlüsselte Adresse Ihres Postfachs, der Dateiname des ZIP, die Datei selbst, ihre Größe, der Zeitpunkt der Erzeugung und der der Zustellung, die Zahl der Zustellversuche, eine Fehlerkennung aus festem Vokabular und der Zeitpunkt, ab dem ein nicht mehr zustellbares Paket ruht; seit der Fassung 1.0-2026-10-01 außerdem der Zeitpunkt, zu dem das ZIP gebaut wurde, die Zahl der Bauversuche, der Zeitpunkt des nächsten Baus, der Vermerk, ob beim Auftrag ein Testabonnement bestand, und die Zahl der Dateien, die ein erneuter Bau noch füllen könnte. Deinstallieren Sie KYTH.Kolli, nimmt KYTH.Kolli vor dem Leeren des Zugangstokens den Auftrag an, und danach entsteht im Hintergrund, in der Regel binnen Minuten, ein ZIP aus Ihren eigenen Beständen — Katalog, Verpackungseinheiten, Meldezeiträume, Sendungsliste und, soweit vorhanden, die eingefrorenen Meldebögen und Nachweise —; mit dem nächsten Tageslauf geht es über Ihren eigenen Mailserver an Ihre Kontaktadresse. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 entstand das ZIP selbst vor dem Leeren des Zugangstokens. Die Sendungsliste darin trägt Lieferland, Datum, Masse je Materialfraktion, den Vermerk, ob die Bestellung retourniert wurde, die Fassung der verwendeten Verpackungseinheit und die pseudonymen Kennungen von Bestellung und Versandvorgang — keinen Namen, keine Anschrift und keine Bestellnummer. Die Nachweise im selben Paket führen die Bestellnummer dagegen sehr wohl, je Zeile und gedeckelt auf 500 Zeilen, dazu den Nutzernamen dessen, der einen unvollständigen Meldezeitraum bestätigt hat; es sind Dokumente derselben Art, wie sie die App auf der Meldungsseite ausgibt; herunterladen können Sie sie dort, soweit Ihr Abonnement und Ihre Stufe sie tragen (Nutzungsvertrag § 5). Bis zum 19.09.2026 stand hier „dieselben Dokumente, die Sie sich in der App jederzeit selbst herunterladen“. Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern Ihrer Kundschaft kommen in keiner dieser Dateien vor — KYTH.Kolli speichert sie nicht. Am 12.09.2026 berichtigt: Hier stand „Es enthält keinen Namen, keine Anschrift und keine Bestellnummer" — unbedingt, über das ganze Paket. Das galt für die Sendungsliste und nicht für die mitgepackten Nachweise, und es stand damit falsch in einem Text, dem Sie zustimmen. Vollständig zugesagt ist es nicht: Es fehlt, was nicht in den Mailanhang passt, was in den zwei Minuten Bauzeit nicht mehr an die Reihe kommt, Meldebögen und Nachweise zu den festgeschriebenen Meldezeiträumen jenseits der jüngsten 1.200 und in einem Notpaket sämtliche Meldebögen und Nachweise; fehlt etwas aus einem Grund, der vorübergehend sein kann, wird das Paket vor dem ersten Versand erneut gebaut, und kommt die Löschmeldung vor dem Bau oder gelingt kein Bau, entsteht keines. Eine Textdatei im Paket nennt, was fehlt, mit dem Grund, einzeln oder als Zahl (alle Gründe in § 9.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Bis zum 26.09.2026 hieß es hier, was nicht hineinpasse oder sich nicht erzeugen lasse, nenne die Textdatei „beim Namen“. Anders als der Monatsreport und die Fristen-Erinnerung setzt es keinen Tarif voraus. Tragen Sie keinen Mailserver ein, bleibt das Paket liegen, bis es mit Ihren übrigen Daten gelöscht wird |
Die Adresse AES-256-GCM verschlüsselt, Dateiname und Fehlerkennung unter einem Zeichenmuster, die Datei selbst als Binärwert, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung. Höchstens ein offenes Paket je Shop und höchstens 17 MiB je Zeile — die Grenze, die ein Mailanhang trägt | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) | Mit der Zustellung als versendet vermerkt; die Datei fällt mit Ihrer Shop-Zeile, siehe 9.1. Nach fünf gescheiterten Versuchen ruht das Paket, und es fällt mit der Löschung Ihres Shops, spätestens 30 Tage nach der Deinstallation (9.3). Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 wartete die Löschung eines verwaisten Shops höchstens sieben Tage darauf. Wird aus einem Auftrag nach sieben Bauversuchen kein Paket, ruht er. Die Suche nach einer einzelnen Person Ihrer Kundschaft durchsucht seit dem 24.09.2026 auch Ihre Pakete, denn Sendungsliste und Nachweise führen die Kennungen und Nummern von Bestellungen; geändert wird an einem Paket dabei nichts (9.5). Bis zum 27.09.2026 nannte diese Zeile das nicht. Am 12.09.2026 berichtigt: Ein ruhendes Paket sperrt seither kein künftiges mehr; bis dahin hätte ein zweites Deinstallieren desselben Shops gar kein Paket mehr ergeben |
| Ihre Zuordnungsregeln: je Regel eine Bezeichnung, eine Reihenfolge, die Bedingung (Zielland, Gewichts- oder Stückzahlband, Anfang einer Artikelnummer, Schlagwort, Produkt-, Standort- oder Versanddienstkennung, Zusteller), der Verweis auf eine Verpackungseinheit, eine Fassungsnummer und ein Gültigkeitsfenster | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) | wie Shop-Domain |
| Die berechneten Materialzeilen Ihrer Sendungen: je Paket und Materialfraktion ein Gewicht in Gramm, dazu Verpackungsebene, Stückzahl, Belegstatus, der Verweis auf die Stücklistenfassung und der Zeitpunkt der Berechnung | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) und lit. c — der Nachweis über abgegebene Verpackungsmeldungen | wie Shop-Domain; über das Paket auch im Löschweg einer einzelnen Person auffindbar (9.5) |
| Ihre Meldezeiträume: je Meldung Land, Zielsystem, Zeitraum, Meldeart, Codesatz, der Status (Entwurf oder eingefroren), eine Prüfsumme über die Eingangsdaten, die Anzahl unzugeordneter Pakete und die Anzahl der Positionen ohne eigenen Gewichtsbeleg, Ihr Bestätigungstext samt anmeldendem Shop und Zeitpunkt, die Fassungsnummer mit dem Verweis auf die vorige Fassung, die Zeitpunkte der Erzeugung und des Einfrierens und — an einem eingefrorenen Meldezeitraum eines einzelnen Shops — die beim Einfrieren festgehaltene Methode: Betriebsart und Regel für Nebenbestandteile, wie sie in diesem Augenblick eingestellt waren | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO — der Nachweis über abgegebene Verpackungsmeldungen — und lit. b | wie Shop-Domain |
| Die Mengen je Materialart einer Meldung: Zielcode, Bezeichnung, Masse in Kilogramm, Stückzahl, Anzahl der zugrunde liegenden Sendungen und der Belegstatus | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | wie beim Meldezeitraum | wie Shop-Domain |
| Die erzeugten Meldedateien: je Datei der Kanal (LUCID-XML oder Meldebogen), eine Prüfsumme der Datei, der Zeitpunkt der Erzeugung sowie der von Ihnen nachgetragene Abgabezeitpunkt und das Bestätigungskennzeichen aus dem Zielsystem. Die Datei selbst legen wir nicht ab | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | wie beim Meldezeitraum | wie Shop-Domain |
| Neuberechnungsläufe: je Lauf der Auslöser, die betroffenen Meldezeiträume, Start, Ende und die Ergebniszahlen | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO — nachvollziehbar zu machen, warum eine Zahl heute anders lautet als in einer abgegebenen Meldung | wie Shop-Domain |
| Ihre Zielsysteme je Land: je Lieferland der Ländercode, der Code des von Ihnen beauftragten Systems, Ihre Registrierungsnummer bei diesem System, die Frist Ihres Vertrages und das vereinbarte Meldeintervall | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) | wie Shop-Domain |
| Ihr Fristenkalender: je Termin der Ländercode, die Bezeichnung, das Datum, die Quelle als Zitat mit Datum sowie — wenn Sie ihn abhaken — der Zeitpunkt der Erledigung und das Bestätigungskennzeichen aus Ihrem Zielsystem | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) und lit. c — der Nachweis über abgegebene Verpackungsmeldungen | wie Shop-Domain |
| Ihre Mengen aus anderen Kanälen: je Posten die Bezeichnung des Kanals (etwa Amazon, eBay oder Ladenverkauf), das Lieferland, Beginn und Ende des Zeitraums, die Materialfraktion, die Masse in Kilogramm, die Stückzahl sowie eine Beleg-Referenz und eine Notiz von Ihnen | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) und lit. c — eine Verpackungsmeldung geht über alle Ihre Kanäle und nicht nur über Ihren Shop | wie Shop-Domain |
| Ihre Verpackung je Produktvariante: je Fassung die Shopify-Kennung der Variante und die des Produktes, die Stückliste aus Ihren Verpackungskomponenten mit ihrer Menge, die Länder, in denen Sie diese Verpackung mitzählen, eine Fassungsnummer und der Beginn der Gültigkeit | Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) | wie Shop-Domain |
Verpackungsdaten aus KYTH.Karl: je eingehender Meldung die Kennung der Karl-Sendung, der Zeitpunkt des Eingangs, die unveränderte Nutzlast als JSON-Objekt, der Zeitpunkt der Verarbeitung und — falls sie scheiterte — ein Grundwort dafür. In der Nutzlast — seit dem 08.09.2026 Feld für Feld statt zusammengefasst: die Version des Vertrags, die Kennung der Karl-Sendung, die Shop-Domain, die pseudonyme Kennung der Bestellung und die der Fulfillung, die Bestellnummer, das Versanddatum, das Lieferland, das Versandland, der Zusteller sowie drei Ja/Nein-Merker — ob das Label storniert wurde, ob es ein Retourenlabel ist und ob es ein Testlabel ist; je Paket die Paketnummer, die Kennung des verwendeten Verpackungs-Presets, dessen Bezeichnung, das Bruttogewicht, die drei Kantenmaße und der Merker, ob dieses einzelne Label storniert wurde (seit dem 09.09.2026 — die Versand-App führt den Storno je Label, und ein Merker allein an der Sendung konnte eines von mehreren gevoideten Labels nicht ausdrücken); je Bestandteil eines Pakets die Materialfraktion, das Gewicht des Bestandteils, die Menge des Bestandteils und die Bezeichnung des Bestandteils. Vier davon sind freier Text — Bestellnummer, Zusteller und die beiden Bezeichnungen —, und was darin steht, bestimmt Karl; wir werten sie nicht aus (5.1, Absatz zum Vorbehalt). Bis zum 08.09.2026 nannte diese Zeile zwölf der Felder nicht. Die Bestellkennung ist nicht zwingend eine Shopify-Kennung: Für ein Label, das Sie außerhalb Ihres Shops erzeugt haben, trägt sie den Kanal vorweg (etwa ebay:1402-3311-9987), und eine Sendungskennung gibt es dann nicht. Bis zum 08.09.2026 stand hier „die Shopify-Kennungen von Bestellung und Sendung"; der Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieb denselben Bestand an derselben Stelle bereits neutral, und wer nur diese Zeile las, hielt den Fall für ausgeschlossen. Dazu in der Zeile Ihres Shops zwei Zeitpunkte: seit wann für diesen Shop die erste Meldung aus Karl ohne Testlabel angekommen ist (bis zum 13.09.2026 genügte jede erste Meldung, auch eine mit Testlabel) und — seit dem 09.09.2026 — wann Sie die Übernahme angeordnet haben. Der zweite ist der Beleg Ihrer Weisung (§ 3.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags) und zugleich ihre Durchsetzung: Steht er nicht, weist KYTH.Kolli jede Meldung aus Karl ab. Nehmen Sie die Anweisung zurück, wird das Feld geleert. Bis zu jenem Tag nannte diese Zeile nur den ersten Zeitpunkt, und der Auftragsverarbeitungsvertrag führte den zweiten in Anlage 1 Abschnitt A bereits spaltengenau |
Klartext, in einer eigenen Tabelle mit Shop-Zuordnung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) und lit. c — der Nachweis darüber, woher eine gemeldete Menge stammt | wie Shop-Domain; über die Bestellkennung in der Nutzlast auch im Löschweg einer einzelnen Person auffindbar (9.5) |
Die vier Bestände der Meldung stehen seit dem 05.09.2026 im Datenbankschema (Migration 0022): der Meldezeitraum, seine Mengen je Materialart, die daraus erzeugten Dateien und das Protokoll der Neuberechnungen. Keiner von ihnen nennt eine Angabe über Ihre Kundschaft: Eine Meldung ist eine Summe über viele Sendungen. Bis zum 05.09.2026 stand hier „Keiner von ihnen nennt eine Person", und die Zeile über den Meldezeitraum in der Tabelle darüber widerlegte das im selben Abschnitt: Frieren Sie einen Meldezeitraum trotz unzugeordneter Pakete ein, hält er Ihren Bestätigungstext samt Zeitpunkt fest. Seit dem 06.09.2026 steht daneben nicht mehr eine Person, sondern Ihre Shop-Domain: Der Name des anmeldenden Zugangs wird aus dem geprüften Sitzungstoken belegt, und was der Browser unter diesem Namen mitschickt, wird verworfen. Bis zu jenem Tag reichte die App das Feld unverändert durch, und dort konnte ein Personenname des für Sie handelnden Personals stehen; bis zum 06.09.2026 sagte diese Zeile deshalb „samt Person“ und schloss daraus auf „eine Angabe über die für Sie handelnde Person“ — eine Verarbeitung von Beschäftigtendaten, die es seither nicht mehr gibt. Personenbezogen bleiben kann allein der Text selbst: Er ist freier Text, den Sie füllen; tragen Sie darin den Namen einer Person ein, steht er in dieser Tabelle, und das Datenbankschema kann das nicht verhindern. Es gibt genau einen Weg, der in die vier Bestände schreibt. Seit dem 05.09.2026 steht über ihm die Fachschicht der Meldung — der Programmteil, der einen Meldezeitraum erzeugt, ihn einfriert, eine Nachtragsmeldung als Differenz bildet und eine Neuberechnung protokolliert. Angestoßen wird sie seit dem 05.09.2026 von Ihnen — über vier Adressen der App, die einen Meldezeitraum auflisten, anlegen, festschreiben und die Differenzmeldung dazu bilden; über fünf weitere Adressen bekommen Sie seit demselben Tag die Meldedatei selbst (4.2). Ein Arbeitslauf stößt die Meldung nicht an. Seit dem späten Abend des 06.09.2026 gibt es auch die Bedienseite dazu — den Menüpunkt „Meldungen“ mit den Reitern „Exporte“, „Prognose“ und „Nachweise“ (4.2); bis zur Nacht des 06.09.2026 endete dieser Satz mit „und eine Bedienseite dafür gibt es noch nicht“, und das traf seit jenem Abend nicht mehr zu. Wer nur diesen Abschnitt las, hielt die Meldung weiterhin für etwas, das nur über Adressen erreichbar ist. Bis zum 06.09.2026 stand hier „Angestoßen wird sie bislang von keiner Stelle des Programms — weder von einer Bedienseite noch von einem Arbeitslauf —, und einen Abruf, über den Sie eine Meldedatei bekämen, gibt es ebenfalls nicht.“ Beide Hälften trafen seit dem 05.09.2026 nicht mehr zu, und Abschnitt 4.2 derselben Erklärung nannte die neun Adressen bereits. Wer nur diesen Abschnitt las, suchte den Export nicht und tippte die Zahlen ab oder meldete gar nicht. Bis zum 05.09.2026 stand hier, der Schreibweg selbst werde von keiner Stelle des Programms angestoßen; bis zu diesem Tag war das richtig, seither liegt die Stelle, die niemand anstößt, eine Ebene höher. Wie viele Zeilen dort stehen, hängt daran. Ein eingefrorener Meldezeitraum wird nicht mehr geändert, und seit dem 05.09.2026 hält die Datenbank das selbst: Sie weist jede neue Mengenzeile zu einer eingefrorenen Meldung ab, und der Schreibweg der Anwendung rührt die vorhandenen nicht mehr an. Bis zu diesem Tag stützte sich dieselbe Zusage allein darauf, dass die Anwendung auf den Mengen einer Meldung kein Änderungsrecht hat — das trifft weiterhin zu und war als Riegel zu wenig: Löschen und Neuschreiben leistet dasselbe wie ein Ändern. Eine Korrektur entsteht als neue Fassung neben der alten. Löschen können Sie beides jederzeit über die Löschung Ihres Shops (9.2).
Ihre Meldevorgaben stehen seit dem 06.09.2026 im Datenbankschema (Migration 0025):
die Zielsysteme je Land und der Fristenkalender, der daraus folgt. Beide beschreiben einen
Vorgang von Ihnen und keine Angabe über Ihre Kundschaft — welches duale System Sie
beauftragt haben und wann Sie etwas melden wollten. Die Registrierungsnummer ist eine
Registernummer Ihres Unternehmens, wie Ihre LUCID-Nummer. Das Bestätigungskennzeichen einer
erledigten Frist ist freier Text, den Sie aus Ihrem Zielsystem abschreiben; tragen Sie
dort den Namen einer Person ein, steht er in dieser Tabelle, und das Datenbankschema kann
das nicht verhindern. Geschrieben wird in beide Bestände über je einen eigenen
Programmteil, und seit dem Abend des 06.09.2026 gibt es Adressen dorthin — über sie
lesen Sie Ihre Zielsysteme, legen eines für ein Land an, ändern es, nehmen es zurück, lesen
Ihren Fristenkalender und haken einen Termin ab. Bis zu jenem Abend stand hier, „eine
Adresse oder eine Bedienseite, über die Sie ein Zielsystem oder einen Termin eintragen
könnten, gibt es noch nicht — bis dahin bleiben beide leer"; die Adressen gibt es seither,
und beide Bestände füllen sich damit wirklich. Seit dem späten Abend des 06.09.2026 gibt
es auch die Bedienelemente darauf: Die Administration führt die Karte „Zielsysteme je
Land“ — dort tragen Sie Land, System, Registrierungsnummer, Vertragsfrist und
Meldeintervall ein und nehmen ein Land zurück — und die Karte „Fristen“, die jeden Termin
mit Datum, Quelle und Abstand zu heute zeigt und ihn abhaken lässt, wahlweise mit einer
Bestätigungsnummer. Bis zu jenem Abend endete dieser Satz mit „Was weiterhin fehlt,
sind die Bedienelemente darauf“. Woher die
Termine kommen, sobald es sie gibt: Seit dem Nachmittag des 06.09.2026 steht über dem
Fristenkalender ein Programmteil, der sie aus Ihren Zielsystemen ableitet — je Land die
Termine, für die eine öffentliche Quelle geprüft ist, samt der Fundstelle und ihrem Stand,
und daneben die Frist, die Sie in Ihrem Systemvertrag eingetragen haben. Getippt wird davon
nur Ihre Vertragsfrist; alles andere ist eine Rechnung dieser App und keine Angabe aus Ihrer
Hand. Angestoßen wird dieser Programmteil seit dem Abend des 06.09.2026 von Ihnen selbst:
Jede Änderung an einem Zielsystem räumt die noch BEVORSTEHENDEN offenen Termine dieses
Landes weg und lässt sie neu entstehen. Zwei Arten von Terminen bleiben dabei stehen: die
bereits abgehakten, weil sie Ihr Nachweis über eine abgegebene Meldung sind, und die
überfälligen offenen, weil der Erzeuger keinen vergangenen Termin anlegt und sie sonst
spurlos verschwänden. Nehmen Sie ein Land dagegen ganz zurück, gehen alle offenen Termine
dieses Landes mit — dann steht kein Zielsystem mehr da, aus dem ein Termin folgen könnte. Bis zu jenem Abend stand hier, „Angestoßen wird dieser
Programmteil an diesem Tag von nichts, und deshalb bleibt der Bestand leer, bis es die
Bedienseite gibt"; beide Hälften treffen seither nicht mehr zu. Dieser Absatz steht hier,
weil der Satz darüber sonst gelesen wird, als stamme der ganze Kalender aus Ihren Eingaben.
Ihre Mengen aus anderen Kanälen stehen seit dem 07.09.2026 im Datenbankschema
(Migration 0026). Eine Verpackungsmeldung geht über alle Kanäle eines Herstellers und
nicht nur über einen Shop; was Sie über Amazon, eBay oder Ihren Laden verschicken, sieht
KYTH.Kolli nicht. Ein Posten ist deshalb Ihre Angabe und keine Messung dieser App: KYTH.Kolli holt
davon nichts ab, es gibt keine Amazon-Schnittstelle und keinen Abgleich gegen fremde
Umsätze. Eine Angabe über Ihre Kundschaft steht nicht darin — ein Posten ist eine Summe
über einen Kanal und gehört keiner einzelnen Bestellung; das Lieferland darin sagt etwas
über ein Land und nicht über eine Person. Beleg-Referenz und Notiz sind freier Text,
den Sie füllen; tragen Sie darin den Namen einer Person ein, steht er in dieser Tabelle,
und das Datenbankschema kann das nicht verhindern. Eine eingetragene Menge lässt sich
nicht überschreiben — änderbar sind nur Beleg-Referenz und Notiz. Wer eine Zahl
korrigiert, löscht den Posten und legt ihn neu an; dann steht die Korrektur mit eigenem
Eingabezeitpunkt in der Zeile. Geschrieben wird in den Bestand über einen eigenen
Programmteil. Seit dem Abend des 07.09.2026 führen fünf Adressen dorthin: Sie listen
Ihre Posten auf, legen einen an, löschen einen, übergeben eine Tabellendatei — die zuerst
nur zur Ansicht geprüft und erst auf Ihre ausdrückliche Anweisung eingetragen wird — und
holen sich die leere Vorlage dieser Datei. Alle fünf verlangen, dass Sie als Nutzer dieses
Shops angemeldet sind. Was weiterhin fehlt, ist die Bedienung: Der Reiter
„Zusatzmengen" der Meldungsseite trägt kein Bedienelement und sagt das; bis dahin bleibt
der Bestand in aller Regel leer. Bis zum Abend des 07.09.2026 endete dieser Absatz mit
„eine Adresse oder eine Bedienseite, über die Sie einen Posten eintragen könnten, gibt es
noch nicht"; die erste Hälfte traf ab jenem Abend nicht mehr zu.
Ihre Verpackung je Produktvariante steht seit dem 07.09.2026 im Datenbankschema
(Migration 0027). Gemeint ist die Verpackung des Produktes — das Glas, der Deckel, das
Etikett —, nicht der Karton, in dem es verschickt wird. In welchen Ländern Sie diese
Verpackung mitzählen, wählen Sie selbst aus; KYTH.Kolli kreuzt kein Land für Sie an und
beurteilt Ihre Auswahl nicht. Eine Angabe über Ihre Kundschaft steht nicht darin: Was hier
steht, beschreibt ein Produkt aus Ihrem Sortiment und keine Bestellung — welche Person
welche Variante bestellt hat, steht in den Positionen einer Sendung. Freien Text nehmen
die beiden Kennungen und die Länderauswahl nicht auf: Beide Kennungen stehen unter einem
festen Muster, jedes Land unter genau zwei Großbuchstaben; ein Name ließe sich in keines
dieser Felder eintragen. Für die Stückliste gilt dieser Satz nicht, und das steht hier
ausdrücklich: Sie ist kein Textfeld, sondern ein strukturiertes Feld, und das
Datenbankschema bindet an ihr nur die Form — ein bis zwanzig Einträge —, nicht die Namen
der Felder in einem Eintrag. Heute schreibt der Programmteil dort ausschließlich die Kennung
einer Verpackungskomponente und eine Menge; nimmt er je Eintrag einmal ein freies Feld auf,
kann darin auch ein Name stehen, und dann ist dieser Absatz zu berichtigen. Bis zum
08.09.2026 stand hier „Freien Text nimmt dieser Bestand nicht auf", begründet allein mit
den Kennungen und der Länderauswahl; die Stückliste blieb ungenannt, und die Zusage war
damit weiter als das, was das Schema hält.
Eine eingetragene Stückliste lässt sich nicht überschreiben — ändern Sie sie, entsteht
eine neue Fassung mit eigenem „Gilt ab", und die alte bleibt stehen, weil sie die Grundlage
jeder Menge ist, die je mit ihr gerechnet wurde. Entfernen können Sie eine Variante, und
dann samt allen ihren Fassungen. Geschrieben wird in den Bestand über einen eigenen
Programmteil; seit dem Abend des 08.09.2026 führen drei Adressen der App dorthin, und die
Produktseite trägt die Bedienelemente dazu (4.2). Bis zu jenem Abend stand hier „eine
Adresse und eine Bedienseite, über die Sie eine Stückliste eintragen könnten, gibt es an
diesem Tag nicht — die Produktseite trägt kein Bedienelement und sagt das". An der
Länderauswahl ändert sich dadurch nichts: Die Seite bietet Ihnen die Länder an, in die Sie
zuletzt geliefert haben, belegt aber kein Kästchen vor; eine leere Auswahl wird als leere
Auswahl gespeichert.
Der Verbund mehrerer Shops zu einer Rechtseinheit ist nicht freigeschaltet. KYTH.Kolli legt
keine Rechtseinheit an, erzeugt keine Verbindungscodes und rechnet keinen Meldezeitraum über
mehrere Shops zusammen; die zugehörigen Adressen der App antworten nur, dass er nicht
verfügbar ist. Für den Verbund speichern wir deshalb nichts. Ruft die App eine dieser
Adressen auf — die Administrationsseite fragt beim Öffnen danach —, wird der Aufruf geprüft
und protokolliert wie jeder andere (5.1, 9.7, 9.8). Welche LUCID-Nummer in einer Meldung
steht, ist damit eindeutig: Heute liest der Kopf einer Meldung die Nummer aus den
Rechenregeln Ihres Shops (Zeile „Die Rechenregeln Ihres Shops“ oben). Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01 beschrieb dieser Abschnitt den Verbund mit zwei Tabellenzeilen und den Regeln des ruhenden
Programmteils, als könnten Sie ihn nutzen.
Seit dem 08.09.2026 gibt es im Datenbankschema einen Bestand, der Daten aus einer ANDEREN
Anwendung aufnehmen kann (Migration 0032) — und er ist der erste seiner Art. Bis dahin
hat alles, was KYTH.Kolli speichert, genau eine Herkunft: KYTH.Kolli holt es bei Shopify ab, oder Sie
tragen es selbst ein. Die zweite Herkunft heißt KYTH.Karl, die Scanner-App derselben
KYTH. Systems UG. Karl kennt zu jedem gekauften Versandlabel die tatsächlich verwendete
Verpackung; Shopify kennt sie nicht und hat kein Feld dafür. Was ankommen darf, zählt die
Zeile „Verpackungsdaten aus KYTH.Karl" oben auf; Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und
Telefonnummern sind nicht darunter — weder von Ihrer Kundschaft noch von Ihrem Personal.
Diese eine Zusage ruht nicht auf dem Datenbankschema, und das steht hier, statt still zu
bleiben: Die Nutzlast ist ein strukturiertes Feld (ein JSON-Objekt), und die Datenbank
bindet an ihr nur die Form, nicht die Namen der Felder darin. Dass nichts davon ankommt,
folgt aus dem Vertrag zwischen beiden Apps und aus der Prüfung des Eingangs, die ihn
durchsetzt — deren Beschreibung der zulässigen Felder ist abschließend, ein unbekanntes
Feld führt zur Ablehnung der ganzen Meldung und nicht zum Herausschneiden einzelner Felder.
Diese Prüfung steht seit dem 08.09.2026, und seit dem Abend desselben Tages auch die
Adresse dahinter — bis zum Vormittag jenes Tages stand hier, beides sei ungebaut, und
bis zu jenem Abend, es fehle noch die Adresse; ohne sie hätte ohnehin nichts ankommen
können. Der Vorbehalt hat eine zweite Hälfte: Vier Felder der Nutzlast sind freier
Text — die Bestellnummer, der Zusteller und die Bezeichnungen von Verpackungs-Preset und
Bestandteil. Der Vertrag bindet an ihnen Länge, Textform und Zeichenvorrat — ein Feld muss
Text sein, darf seine Höchstlänge nicht überschreiten und in seinem Inneren kein
Steuerzeichen tragen —; was darin steht, schreibt Karl, und wir werten es nicht aus. Bis zum
26.09.2026 hieß es hier, der Vertrag binde an ihnen „die Länge und sonst nichts“. Trüge eine spätere Karl-Fassung dort einen
Namen ein, käme er durch die Prüfung. Die eingegangene Meldung wird ungeteilt abgelegt und erst danach ausgewertet:
Karl löscht seine eigenen Sendungen nach 90 Tagen — die Frist sagt jene App in § 9 ihres
eigenen Auftragsverarbeitungsvertrages zu und setzt sie über einen nächtlichen Aufräumlauf
durch —, und scheitert die Auswertung an einer fehlenden Verpackung im Katalog oder an einem
Programmfehler, ließen sich diese Angaben sonst nirgends mehr holen. Bis zum Vormittag des
11.09.2026 stand hier „seine eigenen Sendungen" ohne Hervorhebung; am selben Tag kam die
Hervorhebung dazu und mit ihr der Satz „Die Verpackungsdaten selbst haben bei Karl eine
eigene, längere Aufbewahrung; die 90 Tage treffen die Sendungsangaben." Der Satz ist am Abend
desselben Tages wieder herausgenommen worden — er war falsch. Die getrennte Tabelle, auf
die er sich stützte, ist ein Vorhaben für jene App und nicht ihr Programm; nachgeschlagen am
11.09.2026 stehen Maße und Bruttogewicht dort in derselben Sendungstabelle, die nach 90 Tagen
geleert wird. Die Frist trifft sie also genauso — und das ist gerade der Grund, aus dem
die Meldung hier ungeteilt liegen bleibt. Dass Karl und KYTH.Kolli von derselben
Firma stammen, macht die Übernahme nicht zur Selbstverständlichkeit: Sie ist eine Verarbeitung zu einem anderen Zweck als dem, zu dem
Karl die Daten erhoben hat, und braucht deshalb Ihre Weisung. Ein weiterer
Unterauftragsverarbeiter entsteht dadurch nicht — die Einordnung samt ihrer Grenze steht in
Anlage 1 Abschnitt A des
Auftragsverarbeitungsvertrags und in Abschnitt 7 dieser
Erklärung. Seit dem Abend des 08.09.2026 gibt es die Adresse, unter der Karl eine solche
Meldung abliefert; bis zu jenem Abend stand hier, sie sei ungebaut. Seit dem 09.09.2026
gibt es auch die Stelle, an der Sie diese Übernahme anweisen: die Karte „Paketmeldungen
aus KYTH.Karl" in der Administration. Steht Ihre Anweisung dort nicht, weist KYTH.Kolli jede Meldung
aus Karl ab und speichert nichts davon — auch keinen Eingangsbeleg. Bis zu jenem Tag stand
hier, was fehle, sei genau diese Stelle, und dafür gebe es an keiner Stelle der App ein
Bedienelement. Nehmen Sie die Anweisung zurück, wirkt das nach vorn: Die nächste Meldung
wird abgewiesen, bereits verbuchte Pakete bleiben stehen — sie sind Ihr Nachweis, und für
sie gilt die Aufbewahrung aus Abschnitt 9. Das ist eine Aussage über den heutigen
Programmstand und keine Zusage über die Zahl der Zeilen.
Die Zuordnungsregeln stehen seit dem 04.09.2026 im Datenbankschema, aus demselben Grund wie der Katalog. Seit dem Abend des 06.09.2026 bedienen Sie sie selbst: Unter dem Reiter „Regeln" der Verpackungsseite legen Sie eine Regel an, sehen vorab, wie viele Ihrer zuletzt versendeten Pakete sie träfe, und beenden sie wieder; ändern können Sie eine bestehende Regel dort noch nicht. Bis zum Abend des 06.09.2026 stand hier „wie viele Pakete sie in zwölf Monaten träfe". Angesehen werden höchstens die 5.000 jüngsten Pakete des Zeitraums; die Seite nennt seither die angesehene Menge und sagt es, wenn ältere Sendungen nicht darin sind. Bis zu jenem Abend stand hier „und mit derselben Einschränkung wie der Katalog: Eine Bedienseite, über die Sie eine Regel schreiben könnten, gibt es nicht". Die Bedingung einer Regel beschreibt ein Sortiment oder einen Versandweg und nie eine Person; welches Paket eine bestimmte Bestellung bekommen hat, steht nicht dort, sondern beim Mengenkonto. Die Bezeichnung ist freier Text — was Sie dort hineinschreiben, entscheiden Sie.
Die berechneten Materialzeilen stehen seit dem 04.09.2026 im Datenbankschema. Sie sind das Ergebnis einer Rechnung und keine Eingabe: Für jedes Paket steht darin je Materialfraktion ein Gewicht in Gramm. Den Rechenlauf, der sie schreibt, gibt es seit dem 04.09.2026, und seit demselben Tag ruft ihn die Zuordnung eines Pakets; angestoßen wird diese Zuordnung seit dem Abend desselben Tages (19:56 Uhr) von einem Arbeitslauf, der mit der Anwendung startet und Pakete ohne Verpackungswahl aus der Datenbank holt, und seit dem 06.09.2026 zusätzlich von Ihnen selbst über die Sendungsseite (4.2). Wie viele Zeilen darin stehen, hängt seither an Ihren Sendungen, an Ihrem Katalog und an dem, was Sie dort von Hand entscheiden. Bis zum 06.09.2026 nannte dieser Satz nur den Arbeitslauf; eine Bedienseite dorthin gab es bis zu jenem Tag nicht. Bis zu jener Stunde stand hier „angestoßen wird diese Zuordnung heute von keiner Stelle — weder von einer Bedienseite noch von einem Arbeitslauf, und solange das so ist, entsteht aus Ihren Sendungen auch nichts"; die zweite Hälfte trägt seit dem Start dieses Laufs nicht mehr. Bis zum späten Abend des 04.09.2026 stand hier „ausgelöst wird er heute von keiner Stelle — weder von einer Bedienseite noch von einem anderen Programmteil"; die zweite Hälfte war am Abend desselben Tages überholt, weil die Zuordnung ihn ruft. Bis zum Abend des 04.09.2026 endete dieser Satz mit „wie viele Zeilen darin stehen, hängt an Ihren Sendungen und an Ihrem Katalog, und wir sagen dazu nichts zu"; das las sich wie eine laufende Verarbeitung, und die beiden Nachbarabsätze über den Katalog und die Zuordnungsregeln führten den Vorbehalt weiter, dieser nicht. Bis zum Vormittag desselben Tages stand hier „Geschrieben wird darin heute von keinem Programmteil — der Rechenlauf, der sie erzeugt, kommt mit der Mengenermittlung." Eine eigene Angabe über Ihre Kundschaft trägt diese Tabelle nicht; sie hängt über das Paket an einer Sendung, und über deren Bestellkennung wird sie im Löschweg einer einzelnen Person gefunden und gezählt (9.5). Ändern kann die Anwendung darin nichts: Sie hat auf der Tabelle der Materialzeilen kein Änderungsrecht, auf keiner einzigen Spalte. Eine neue Rechnung ersetzt die alten Zeilen vollständig — die alten werden gelöscht, die neuen geschrieben —, und der Zeitpunkt der Berechnung sagt, wann das geschehen ist.
Der Verpackungskatalog steht seit dem 03.09.2026 im Datenbankschema, seit dem 04.09.2026 nimmt KYTH.Kolli entgegen, was Sie hineinschreiben, und seit dem Abend des 06.09.2026 gibt es die Bedienseite dafür — den Reiter „Katalog" der Verpackungsseite (4.2). Zu einer Komponente gehören dort auch ihre Maßeinheit (je Stück oder je laufendem Meter) und, wenn Sie mögen, ein Wiege-Assistent: Sie tragen mehrere eigene Wiegungen ein, KYTH.Kolli rechnet Mittelwert und Spanne aus und gibt sie zurück; gespeichert wird erst, was Sie danach als Komponente anlegen. Beides ist am Abend des 06.09.2026 nachgezogen worden. Ändern können Sie eine bereits angelegte Komponente dort noch nicht; Sie legen sie mit dem richtigen Gewicht und einem Stichtag neu an. Bis zu jenem Abend endete dieser Satz mit „eine Bedienseite dafür gibt es noch nicht". Er steht trotzdem schon hier, weil diese Aufzählung die Tabellen des Schemas abbildet und nicht ihren Füllstand. Bis zum 04.09.2026 stand hier „eine Bedienseite, über die Sie etwas eintragen könnten, gibt es noch nicht"; das nannte Weg und Seite in einem, und nur die Seite fehlt noch. Bis zum 04.09.2026 stand hier zusätzlich, er trage „bisher keine Zeile"; seit dem Bau der Fachschicht, die diese Tabellen beschreibt, sagen wir über ihren Füllstand nichts mehr zu — was darin steht, hängt an Ihrem Katalog und nicht an diesem Text. Eine Angabe über Ihre Kundschaft steht in keiner der drei — was dort einmal stehen wird, beschreibt Ihr Lager.
Drei dieser Bestände sind nachträglich nicht änderbar, und das ist Absicht. Der Zustimmungsverlauf, das Zugriffsprotokoll für geschützte Kundendaten und seit dem 04.09.2026 die Tabelle der Materialzeilen: Die Anwendung hat auf allen dreien kein Änderungsrecht, auf keiner einzigen Spalte. Ein Nachweis, den man umschreiben kann, ist keiner.
Bei zweien heißt das zugleich: Es wird nur angehängt. Der Zustimmungsverlauf und das Zugriffsprotokoll werden ausschließlich anhängend geschrieben — was einmal darin steht, bleibt so stehen, bis der Bestand als Ganzes gelöscht wird. Für die Materialzeilen gilt das nicht, und deshalb steht es hier getrennt: Sie sind ein Rechenergebnis. Wird ein Paket neu gerechnet — etwa nach einer rückdatierten Gewichtskorrektur in Ihrem Katalog —, werden die alten Zeilen dieses Pakets gelöscht und die neuen geschrieben; der Zeitpunkt der Berechnung sagt, wann das geschehen ist. Umgeschrieben wird dabei nichts, ersetzt sehr wohl. Bis zum 04.09.2026 sprach dieser Absatz von zwei Beständen; am selben Tag stand hier zunächst, alle drei würden „ausschließlich anhängend geschrieben" — das trifft für die Materialzeilen nicht zu und widersprach dem Satz weiter oben im selben Absatz, der das Ersetzen richtig beschreibt.
Gelöscht werden alle drei sehr wohl — sonst bliebe der Nachweis liegen, nachdem der Shop verschwunden ist, und das wäre eine Aufbewahrung ohne Zweck. Bis zum 04.09.2026 stand hier „Gelöscht werden beide sehr wohl", nachdem der Absatz bereits drei Bestände aufzählte; für die Materialzeilen las sich das als Aufbewahrung ohne Löschzusage, und das trifft nicht zu (9.2). Im Verpackungskatalog gilt dasselbe für einen Teil der Angaben: Gewicht, Material und Stückliste sind nachträglich nicht änderbar; eine Änderung ist dort eine neue Zeile mit eigener Gültigkeit, damit eine bereits gerechnete Menge ihre Grundlage behält.
5.2 Was ausdrücklich nicht gespeichert wird
- Ihr Session-Token (der von Shopify signierte Nachweis Ihrer angemeldeten Sitzung,
fachlich ein JSON Web Token) wird nur im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen.
Nicht in der Datenbank, nicht im Protokoll, nicht im Browserspeicher, nicht in der
Adresszeile. Aus dem Token liest das Programm die Zielangabe (Shop-Domain), die
Kennung unserer App als Empfänger sowie die Gültigkeitszeitpunkte und, seit der Fassung
1.0-2026-10-01, beim Zustimmen die von Shopify vergebene Benutzerkennung, die im Verlauf der Zustimmungen bleibt (5.3); die übrigen Felder bleiben unbenutzt. Bis zur Fassung1.0-2026-10-01blieb auch die Benutzerkennung unbenutzt. Siehe auch 5.6. - Zugangsdaten landen nie im Protokoll — weder Access-, Refresh- noch Session-Token, auch nicht gekürzt. Im Fehlerfall wird nur die Art der Ausnahme geschrieben, nie deren Meldungstext, weil dieser Teile der Nutzdaten zitieren könnte.
- Eine benannte Ausnahme, und nur diese eine: Scheitert der Tokenabruf bei Shopify vorübergehend, steht im Protokoll zusätzlich der Meldungstext dieser einen Fehlerklasse. Er stammt nicht von Shopify, sondern wird von uns selbst zusammengesetzt und besteht ausschließlich aus eigenem Text, einem HTTP-Statuscode, einer Ausnahmeart und der Shop-Domain — die ohnehin in derselben Zeile steht. Ein Token oder ein Geheimnis kann darin nicht auftauchen. Ohne diese Angabe ließe sich im Störungsfall nicht unterscheiden, ob das Netz ausgefallen war, ob unser Anwendungsgeheimnis nicht passt, ob Shopify gedrosselt hat oder ob der Datensatz zu Ihrem Shop fehlte.
- Ihre Kontaktadresse landet nicht im Protokoll. Sie wird verschlüsselt gespeichert und in keiner Protokollzeile ausgegeben.
- Das Land der Geschäftsadresse Ihres Shops fragen wir beim Verbinden ab, vergleichen es und verwerfen es danach (5.3).
- Ihr Mailserver landet nicht im Protokoll — seit dem 12.09.2026, dem Tag, an dem das Versandprogramm entstand. Scheitert eine Mail über Ihren Mailweg, schreiben wir die interne Kennung Ihres Shops, die Art der Ausnahme, die Phase (Anmeldung, Empfänger, Absender, Mailserver) und den dreistelligen Antwortcode, den Ihr Server geschickt hat — nicht den Namen des Servers, nicht seinen Port und nie die Adresse, die abgelehnt wurde. Der Name Ihres Mailservers steht in unserer Datenbank und verschwindet mit Ihrem Shop; eine Protokollzeile erreicht diese Löschung nicht.
- Der Inhalt einer Meldung von Shopify wird zur Signaturprüfung vollständig eingelesen und danach verworfen. Gespeichert wird davon die technische Kennung der Meldung, bei einer Meldung zu einer Sendung, einem Storno oder einer Erstattung, was 6.1 für das Mengenkonto nennt, und, wenn KYTH.Kolli eine Meldung nicht wie vorgesehen verarbeiten kann, ein Vorfall mit den Kennungen von Bestellung und Sendung und einem Grund aus festem Vokabular (9.9) — sonst nichts. Bis zum 27.09.2026 endete dieser Punkt mit „Gespeichert wird davon nur die technische Kennung der Meldung“; die Meldungen zu Sendungen, Stornos und Erstattungen schreiben seit dem 03.09.2026 ins Mengenkonto (4.2) und, wenn sie sich nicht verbuchen lassen, seit demselben Tag einen Vorfall.
5.3 Ihre Kontaktadresse und der Zustimmungsnachweis
Bevor KYTH.Kolli Ihren Shop verbindet, bei der ersten und bei jeder erneuten Installation,
fragen wir bei Shopify mit dem Zugangstoken, das KYTH.Kolli dafür abholt, ab, in welchem Land die
Geschäftsadresse Ihres Shops liegt. KYTH.Kolli steht nur Shops in der EU und im EWR offen
(Nutzungsvertrag § 1). Wir vergleichen das Land und speichern es nicht. Liegt es außerhalb
oder nennt Shopify keines, verwerfen wir das Zugangstoken und speichern weder Ihre
Kontaktadresse noch Ihre Zustimmung. Den Datensatz mit Ihrer Shop-Domain, den KYTH.Kolli für
diesen Schritt angelegt hat, löschen wir sofort wieder, spätestens nach 90 Tagen (9.3). Im
Anwendungsprotokoll (9.7) stehen dann nur die Shop-Domain und dieser Grund. Rechtsgrundlage
ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Maßnahmen vor Vertragsschluss auf Ihre Anfrage). Bis zur
Fassung 1.0-2026-10-01 fragten wir das Land nicht ab und hielten Ihre Zustimmung fest,
bevor KYTH.Kolli das Zugangstoken abholte.
Was wir erheben. Im Zustimmungsschritt beim Verbinden der App fragen wir eine
E-Mail-Adresse ab, unter der wir Sie erreichen können. Das Feld ist ein Pflichtfeld.
Zusammen mit Ihrer Zustimmung zu den beiden Verträgen speichern wir genau drei Angaben zu Ihrem Shop und seit der
Fassung 1.0-2026-10-01 eine vierte zu der Person, die zugestimmt hat (Absatz „Wer
zugestimmt hat“):
| Angabe | Form |
|---|---|
| wer — Ihre Kontaktadresse | verschlüsselt (AES-256-GCM), wie die Zugangstoken |
| wann — Zeitpunkt der Zustimmung | zeitzonenbewusster Zeitstempel |
| welche Fassung — die Kennung der Fassung, die Ihnen angezeigt wurde und der Sie zugestimmt haben (die App gleicht sie beim Absenden ab) | Klartext, heute 1.0-2026-10-01 (bis zum 12.09.2026 stand hier 1.0-2026-08-30, bis zum 13.09.2026 1.0-2026-09-12, bis zum 14.09.2026 1.0-2026-09-13, bis zum 15.09.2026 1.0-2026-09-14, am 15.09.2026 zuerst 1.0-2026-09-15, danach 1.0-2026-09-15-2, 1.0-2026-09-15-3 und 1.0-2026-09-15-4, bis zum 19.09.2026 zuletzt dieser, bis zum 26.09.2026 1.0-2026-09-19, bis zum 27.09.2026 1.0-2026-09-26) |
wer zugestimmt hat — die Benutzerkennung, die Shopify der Person gibt, die den Haken setzt; seit der Fassung 1.0-2026-10-01 |
Ziffernfolge, im Verlauf der Zustimmungen (5.1); kein Name, keine E-Mail-Adresse |
Die Fassungskennung setzt ausschließlich der Server. Eine vom Browser mitgeschickte Kennung
dient nur dem Abgleich: Weicht sie ab, speichern wir nichts und legen Ihnen die aktuelle
Fassung erneut vor. Sonst ließe sich eine Zustimmung zu einer Fassung protokollieren, die
Ihnen nie angezeigt wurde. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 wurde eine vom Browser
mitgeschickte Angabe nicht übernommen, aber auch nicht abgeglichen.
Die ersten drei Angaben stehen entweder alle oder gar nicht: Die Datenbank lässt einen
halben Nachweis nicht zu; die vierte darf fehlen (Absatz „Wer zugestimmt hat“). Bis zur
Fassung 1.0-2026-10-01 gab es nur die drei, und hier stand „Die drei Angaben“. Zu Ihrer Kontaktadresse wird kein Suchwert gebildet — nach der
Adresse sucht niemand, sie wird über Ihre Shop-Domain gefunden.
Wer zugestimmt hat. Seit der Fassung 1.0-2026-10-01 halten wir im Verlauf der
Zustimmungen (5.1) zusätzlich fest, welche berechtigte Person zugestimmt hat: die
Benutzerkennung, die Shopify ihr gibt und in jedem Sitzungsnachweis mitschickt — eine
Ziffernfolge, kein Name und keine E-Mail-Adresse. Weitere Angaben zu dieser Person fragen
wir bei Shopify nicht ab. Die Datenbank nimmt in diesem Feld nichts anderes als eine
Ziffernfolge an; trägt der Sitzungsnachweis keine, bleibt es leer, und Ihre Zustimmung gilt
trotzdem. Für Zustimmungen vor dieser Fassung ist keine Kennung gespeichert.
- Wozu. Um belegen zu können, dass die beiden Verträge von einer für Ihren Shop berechtigten Person geschlossen wurden. Im Adminbereich handeln oft Beschäftigte oder eine Agentur; die Kontaktadresse sagt, wohin wir schreiben, und nicht, wer den Haken gesetzt hat.
- Auf welcher Grundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse daran, den Vertragsschluss und die Person, die ihn erklärt hat, im Streitfall belegen zu können. Nicht lit. b, weil die Person, die zustimmt, oft nicht selbst Vertragspartei ist (5.6); nicht lit. c wie Zeitpunkt und Fassung, weil keine Vorschrift verlangt, die handelnde Person festzuhalten. Die Kennung ist pseudonym: Wir können sie ohne Shopify keinem Menschen zuordnen und tun es nicht.
- Wie lange. So lange wie der übrige Verlauf der Zustimmungen: bis Ihr Shop gelöscht wird (9.1 bis 9.3), in den Sicherungen bis zu deren Ablauf (9.6). Einzeln ändern oder löschen lässt sie sich in der App nicht — der Verlauf trägt kein Änderungsrecht (5.1); schreiben Sie dafür an datenschutz@kyth.systems.
- Als wer wir sie verarbeiten. Als Verantwortliche, wie Ihre Kontaktadresse, und nicht im Auftrag des Händlers: Sie belegt den Abschluss der Verträge und keine Leistung für ihn.
Was wir damit tun. Wir schreiben Ihnen an diese Adresse, wenn es einen Anlass gibt: eine
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, ein Wechsel eines
Unterauftragsverarbeiters, die Weiterleitung einer Mitteilung, mit der einer unserer
Unterauftragsverarbeiter einen Wechsel seiner eigenen Auftragsverarbeiter ankündigt (§ 6.7
des Auftragsverarbeitungsvertrags), die Kündigung des Nutzungsvertrags durch uns (§ 10 des
Nutzungsvertrags), die Weiterleitung einer Anfrage, die eine betroffene Person an uns statt
an Sie gerichtet hat, oder die Information vorab, wenn wir Ihre Daten zu einem anderen
Zweck verarbeiten wollen (13). Werbung senden wir nicht. Eine neue Fassung dieser
Erklärung, des Nutzungsvertrags oder des Auftragsverarbeitungsvertrages legen wir Ihnen in
der App vor — diese Erklärung zur Kenntnisnahme, die beiden Verträge zur Zustimmung (13). Bis zum 26.09.2026 stand unter den Anlässen auch „eine
Änderung des Auftragsverarbeitungsvertrages“: § 0.3 jenes Vertrages sah dafür eine
Mitteilung vor, die es seither nicht mehr gibt. Die Information über einen anderen Zweck
fehlte dagegen unter den Anlässen, obwohl Abschnitt 13 sie schon damals an diese Adresse
richtete. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 fehlten unter den Anlässen die Kündigung
des Nutzungsvertrags durch uns, obwohl diese Adresse unser einziger Weg zu Ihnen ist, und
die Weiterleitung nach § 6.7 des Auftragsverarbeitungsvertrags, die es bis dahin nicht gab.
Und seit dem 12.09.2026 kommen drei weitere Anlässe dazu — dieselbe Adresse ist der
Empfänger jeder Post, die die App selbst verschickt: Ihr Monatsreport, Ihre
Fristen-Erinnerung und Ihr Abschlusspaket bei der Deinstallation gehen an genau diese
Adresse (5.1, 9.3). Das Abschlusspaket trägt dabei Ihren Katalog, Ihre
Verpackungseinheiten, Ihre Meldezeiträume, Ihre Sendungsliste und, soweit vorhanden, Ihre
eingefrorenen Meldebögen und Nachweise (5.1) — vollständig zugesagt ist es nicht: Es
muss in einen Mailanhang passen, und was nicht hineinpasst,
bleibt draußen. Bei einem großen Mengenkonto trifft das zuerst die Sendungsliste. Es fehlt
außerdem, was in den zwei Minuten Bauzeit nicht mehr an die Reihe kommt, Meldebögen und
Nachweise zu den festgeschriebenen Meldezeiträumen jenseits der jüngsten 1.200 und, wenn ein
anderes Abschlusspaket den Platz zum Bauen hält und auch ein erneuter Bau keinen bekommt,
sämtliche Meldebögen und Nachweise; kommt die Löschmeldung von Shopify, bevor das Paket
gebaut ist, oder gelingt kein Bau, entsteht keines. Gebaut wird es seit der Fassung 1.0-2026-10-01 nach der
Deinstallation im Hintergrund, und fehlt etwas aus einem Grund, der vorübergehend sein kann,
wird es vor dem ersten Versand erneut gebaut; alle Gründe stehen in § 9.2 des
Auftragsverarbeitungsvertrags. Eine Textdatei im Paket nennt,
was fehlt, mit dem Grund — einzeln oder, wo eine Liste zu lang würde, als Zahl. Bis zum
26.09.2026 stand hier allein der Mailanhang als Grund, und was fehle, werde „in einer
Textdatei im Paket beim Namen genannt“. Am späten Abend des 12.09.2026
berichtigt: Hier stand „eine vollständige Kopie Ihres Mengenkontos" — unbedingt, und
§ 9.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags sagte zur selben Sache schon „Das Abschlusspaket
ist ein Ausschnitt". Wer sich auf die Zusage verließ, forderte seine Daten nicht binnen
14 Tagen an und stand nach Ablauf der Löschfrist ohne Sendungsliste da. Der Unterschied zu
den sechs Anlässen darüber: Diese sechs schreiben wir,
über unser eigenes Postfach; die drei Zustellungen der App gehen über Ihren eigenen
Mailserver hinaus, den Sie in der Administration eintragen — und Monatsreport wie
Fristen-Erinnerung bleiben ohne diesen Eintrag aus. Bis zum 12.09.2026 zählte dieser
Absatz vier Anlässe abschließend auf, und § 2a des Auftragsverarbeitungsvertrags sagte
dazu, die Adresse werde „ausschließlich" dafür verwendet — beides war zu diesem Zeitpunkt
bereits widerlegt.
Was wir damit nicht tun. Die Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben, nicht ausgewertet und nicht mit anderen Händlern in Beziehung gesetzt.
Wenn Sie uns schreiben, verarbeiten wir Ihre Nachricht und Ihre Absenderadresse, um sie zu beantworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag), soweit es um diesen geht, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse: an uns gerichtete Anfragen zu beantworten.
Adresse ändern. Schreiben Sie an datenschutz@kyth.systems. In der App lässt sie sich beim Zustimmungsschritt ändern: Steigt die Fassung dieser Texte, fragt KYTH.Kolli erneut und zeigt dabei die hinterlegte Adresse zur Bearbeitung an. Einen eigenen Bildschirm dafür gibt es nicht.
Abrechnung. KYTH.Kolli setzt seit dem 15.09.2026 die von Shopify verwalteten App-Tarife ein:
Die beiden Tarife Free und Starter sind im Shopify Partner Dashboard hinterlegt, Auswahl und
Bezahlung finden auf einer Seite von Shopify statt, nicht bei uns; der Nutzungsvertrag nennt
sie in § 5. Bis zum 19.09.2026 stand hier „Kuno soll die von Shopify verwalteten
App-Tarife einsetzen“ und „Einen Tarif hat Kuno heute nicht, und die App ist bei Shopify
noch nicht verknüpft; der Nutzungsvertrag sagt dasselbe in § 2.2 und § 5“. Beides traf seit
dem 15.09.2026 nicht mehr zu. Im Programm steht keine Abrechnungslogik — kein Preis, keine Testphasenlänge, kein
Buchungsvorgang. Was wir bei Shopify lesen, ist der Abonnementstand Ihres Shops: ob ein
aktives Abonnement besteht, unter welchem Tarifnamen und ob Shopify es als
Testabonnement ausweist; mitgefragt werden die Zahl der Testtage, das Ende der laufenden
Abrechnungsperiode und ob Shopify Ihren Shop als Entwicklungsshop ausweist. Ob das
Abonnement aktiv ist, den Tarifnamen und das
Testkennzeichen speichern wir zwischen, bei einem Testabonnement auch das Kennzeichen
„Entwicklungsshop“; die Testtage werten wir nicht aus, und das Periodenende speichern
wir nicht. Ein Testabonnement zählt nur auf einem Entwicklungsshop als der Tarif, den es
nennt; auf jedem anderen Shop, und solange Shopify die Frage nicht beantwortet, rechnen
wir es wie den Tarif Free (Nutzungsvertrag § 5). Solange Shopify Ihr Abonnement als
Testabonnement ausweist, vermerken wir das auf Ihren Meldedateien als „Testbetrieb“
(Nutzungsvertrag § 5). Bis zum 26.09.2026 endete die
Aufzählung des Mitgefragten mit dem Periodenende, und bis zur Fassung 1.0-2026-10-01
zählte ein Testabonnement auf jedem Shop als der Tarif, den es nennt. Bis zum 19.09.2026 nannte dieser Satz nur, ob ein aktives Abonnement besteht,
und den Tarifnamen, und darauf folgte „Diese Antwort speichern wir zwischen“. Der Tarifname entscheidet bei jeder Anfrage darüber, welche Auswertung oder Datei
Sie bekommen, und er wird Ihnen im Adminbereich angezeigt — auf einer eigenen Seite mit
Ihrem Tarif, den darin enthaltenen Leistungen und Ihrer Nutzung. Neben ihm wirkt der
Zeitpunkt der Verbindung zu KYTH.Karl als zweites Merkmal. Dazu liest dieselbe Prüfung aus
Ihrem Mengenkonto, in welche Länder Sie im Kalenderjahr der angefragten Meldung geliefert
haben — die Länder Ihrer von Hand nachgetragenen Zusatzmengen zählen mit —, und wie viele
Pakete auf jeden Kalendermonat des angefragten Zeitraums bis heute entfallen; maßgeblich ist
der stärkste dieser Monate. Bei der Planmenge gilt für beides der Zeitraum, aus dem sie
hochrechnet: die Pakete in jedem seiner Monate bis heute, die Länder im Kalenderjahr, in dem
er endet — nicht in dem, für das sie rechnet. Den Abonnementstand fragen wir bei Shopify frisch ab, wenn der
gespeicherte älter als 15 Minuten ist, bei einem Shop ohne aktives Abonnement bei jedem
Aufruf aus der App, wenn Shopify eine Änderung meldet und, solange Sie einen Mailweg und
eine Kontaktadresse hinterlegt haben und Ihr Tarif die Fristen-Erinnerung trägt, zusätzlich
einmal täglich, auch an Tagen ohne Mail. Bis zum 26.09.2026 hieß
es hier, die Prüfung lese, „in wie viele Länder Sie in diesem Kalenderjahr geliefert haben
und wie viele Pakete auf den betroffenen Monat entfallen“, und wann wir bei Shopify
nachfragen, stand nicht da. Zahlungsdaten — Karten-, Konto- oder
Rechnungsdaten — verarbeiten wir nicht; sie liegen bei Shopify.
Bis zum 12.09.2026 stand hier „Wir lesen bei Shopify ausschließlich die Antwort auf eine Frage: ob für Ihren Shop ein aktives Abonnement besteht.“ Das traf seit dem 11.09.2026 nicht mehr zu: An jenem Tag ist aus der einen Frage eine zweite geworden — reicht dieser Tarif für das, was hier angefragt wird? —, und seit dem 12.09.2026 steht der Tarifname samt Mengengrenzen und Leistungsliste auf einem eigenen Bildschirm der App. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist am 11.09.2026 an derselben Formulierung berichtigt worden (§ 1.3 Nr. 4 und Anlage 1 Abschnitt A, Zeile „Abonnementstand des Shops“); diese Erklärung war der einzige der vier Texte, der die engere Fassung behalten hatte — ein Text, dem Sie zustimmen, der den Umfang der Verarbeitung enger beschreibt, als er ist. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung der Fassungskennung erfasst (13 und 14).
Bis zum 01.09.2026 stand hier im Präsens „Die Tarife sind im Shopify Partner Dashboard hinterlegt" — eine Zusage über einen Bestand, den der Nutzungsvertrag in denselben beiden Paragraphen als nicht vorhanden führte. Seit dem 15.09.2026 trifft der Satz zu, und der Absatz „Abrechnung“ sagt es seit dem 19.09.2026; bis zum 19.09.2026 stand am Ende dieses Absatzes „als nicht vorhanden führt“.
5.4 App Bridge aus dem Shopify-CDN
Die eingebettete Oberfläche von KYTH.Kolli lädt die Bibliothek „App Bridge" direkt von
cdn.shopify.com. Dieser Aufruf geht aus Ihrem Browser, nicht von unserem Server.
Shopify erhält dabei die üblichen Verbindungsdaten Ihres Browsers, also IP-Adresse und
User-Agent, sowie die Herkunftsangabe.
Mitgegeben wird dabei nur die öffentliche Kennung unserer App. Es werden keine Kunden-
oder Bestelldaten und kein Token übertragen. Shopify erfährt durch die Herkunftsangabe
nur, dass der Aufruf von https://kolli.kyth.systems kommt — nicht, von welcher Unterseite,
und nicht, um welchen Shop es geht. Dafür sorgt eine Referrer-Richtlinie, die den Parameter
mit Ihrer Shop-Domain abschneidet.
Empfänger ist Shopify selbst. Öffnen Sie KYTH.Kolli im Shopify-Adminbereich, ist das dieselbe Stelle, die die umgebende Admin-Oberfläche ausliefert und Ihre IP-Adresse dabei ohnehin sieht; ein zusätzlicher Empfängerkreis entsteht dann nicht. Ruft jemand eine Seite der eingebetteten Oberfläche außerhalb des Adminbereichs auf, lädt sein Browser die Bibliothek ebenso, und Shopify erhält diese Angaben, ohne dass er den Adminbereich geöffnet hat; die Seiten zum Lesen laden sie nicht (5.7). Bis zum 19.09.2026 stand dieser Absatz ohne die Bedingung „Öffnen Sie KYTH.Kolli im Shopify-Adminbereich“; die Seiten der eingebetteten Oberfläche liefert unser Server aber auch außerhalb des Adminbereichs aus.
5.5 Keine Cookies, kein Tracking
KYTH.Kolli setzt keine eigenen Cookies und verwendet weder localStorage noch sessionStorage
(zwei Speicher, die eine Website im Browser anlegen kann). Es sind keine Analyse-,
Statistik-, Werbe- oder Tag-Dienste eingebunden. Schriftarten liegen lokal im Container; es
wird kein externer Schrift- oder Symboldienst aufgerufen. Eine Einwilligung nach § 25 TDDDG
— dem deutschen Gesetz über Cookies und Zugriffe auf Endgeräte — ist deshalb nicht
erforderlich.
5.6 Wenn Sie für einen Händler im Shopify-Adminbereich handeln
Diese Angaben gelten für Personen, die KYTH.Kolli für einen Händler öffnen, ohne selbst der Händler zu sein — Beschäftigte des Shops, Agenturen, technische Dienstleister. Für Sie gilt Art. 14 DSGVO, weil wir Ihre Daten nicht von Ihnen bekommen.
- Welche Daten. Öffnen Sie die App, schickt Ihr Browser den von Shopify signierten
Sitzungsnachweis mit. Er enthält die Shop-Domain, die Kennung unserer App,
Gültigkeitszeitpunkte und eine von Shopify vergebene Benutzerkennung. Gelesen werden davon
Shop-Domain, App-Kennung und Gültigkeitszeitpunkte; die Benutzerkennung nur, wenn Sie im
Zustimmungsschritt für den Händler zustimmen — dann bleibt sie im Verlauf der Zustimmungen
(5.3). Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01wurde die Benutzerkennung nicht ausgewertet. - Woher. Von Shopify, nicht von Ihnen (Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO).
- Wozu und auf welcher Grundlage. Prüfung, dass ein Aufruf echt ist und zu welchem Shop er gehört. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse: Aufrufe an unsere Schnittstelle zu authentifizieren und fremde Shops voneinander abzuschirmen. Stimmen Sie zu, dazu der Nachweis, welche berechtigte Person die Verträge geschlossen hat, ebenfalls nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (5.3).
- Wie lange. Der Sitzungsnachweis gar nicht: Er wird im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen (siehe 5.2). Die Benutzerkennung nach einer Zustimmung so lange wie der Verlauf der Zustimmungen (5.3).
- Wie Sie informiert werden. Über die Veröffentlichung dieser Erklärung. Eine einzelne Benachrichtigung ist uns nicht möglich, weil wir Ihre Kontaktdaten nicht kennen, den Sitzungsnachweis nicht speichern und aus der Benutzerkennung keine Kontaktdaten gewinnen (Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO).
- Ihre Rechte. Es gelten dieselben Rechte wie in Abschnitt 10.1, gerichtet an datenschutz@kyth.systems.
5.7 Wenn Sie eine Seite von KYTH.Kolli ohne Anmeldung aufrufen
Diese Angaben gelten für jeden, der eine der Seiten aufruft, die KYTH.Kolli zum Lesen ohne
Anmeldung bereitstellt: die vier Rechtstexte unter https://kolli.kyth.systems/rechtliches/
und außerdem die häufigen Fragen (/haeufige-fragen) und die Neuerungen
(/neuerungen). Diese Seiten sind auch für Leser gedacht, die KYTH.Kolli nicht installiert haben
— Sie müssen dafür weder Händler sein noch für einen handeln. Was für die übrigen Seiten der
App gilt, die unser Server ebenfalls ohne Anmeldung ausliefert, steht im Punkt „Die übrigen
Seiten der App“.
- Welche Daten. Ihr Browser baut dafür eine Verbindung zu unserem Server in Berlin auf
und schickt, wie bei jedem Seitenaufruf, Ihre IP-Adresse, die aufgerufene Adresse samt
ihrer Parameter und die üblichen Kopfzeilen Ihres Browsers mit, etwa die Browserkennung.
Der Server braucht diese Angaben, um Ihnen die Seite zu schicken, und verarbeitet sie dafür
im Arbeitsspeicher. Trägt die Adresse genau einen Parameter
shopmit einer Domain der Formname.myshopify.com, führt der Verweis „Zurück zu KYTH.Kolli“ auf der Seite in den Shopify-Adminbereich dieses Shops; sonst ist er ausgeblendet. Gespeichert wird der Wert dafür nicht. - Was dabei nicht geschieht. Ein Zugriffsprotokoll schreibt weder der vorgelagerte Proxy (9.8) noch die Anwendung selbst — sie läuft ohne das Zugriffsprotokoll ihres Webservers. Die Anwendung legt zu Ihrem Aufruf keinen Datensatz an und liest für diese Seiten keine Datenbank. Die Seiten zum Lesen setzen kein Cookie, tragen kein Skript und laden nichts von fremden Servern; anders als die eingebettete Oberfläche (5.4) holen sie auch die Bibliothek von Shopify nicht.
- Wozu und auf welcher Grundlage. Damit Sie die Seite lesen können. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse daran, Anbieterangaben, Vertragstexte und Hilfen zu KYTH.Kolli ohne Anmeldung lesbar bereitzustellen.
- Wie lange. Für die Dauer des Aufrufs.
- Ihre Rechte. Es gelten die Rechte aus 10.1 entsprechend, gerichtet an datenschutz@kyth.systems; widersprechen können Sie auch der Verarbeitung nach dieser Nummer (Art. 21 DSGVO).
- Die übrigen Seiten der App. Auch die Seiten, auf denen im Shopify-Adminbereich mit
KYTH.Kolli gearbeitet wird, liefert unser Server ohne Anmeldung aus, darunter die Startseite
unter
https://kolli.kyth.systems/. Der Grund ist technisch: Den Sitzungsnachweis, an dem wir einen Aufruf einem Shop zuordnen (5.6), besorgt die Bibliothek App Bridge erst im Browser, nachdem die Seite geladen ist. Ausgeliefert wird deshalb ein Gerüst ohne Angaben zu einem Shop; solche Angaben lädt die Seite erst mit diesem Nachweis nach. Für die Verbindung zu unserem Server gilt, was die Punkte „Welche Daten“ über die mitgeschickten Angaben und „Was dabei nicht geschieht“ über das Zugriffsprotokoll sagen; das Gerüst selbst liest keine Datenbank und legt keinen Datensatz an. Anders als die Seiten zum Lesen tragen diese Seiten Skripte und laden App Bridge voncdn.shopify.com(5.4). Rufen Sie eine davon außerhalb des Shopify-Adminbereichs auf, etwa unter der Adresse aus dem Kopf dieser Erklärung, erhält Shopify dabei Ihre IP-Adresse und Ihre Browserkennung, ohne dass Sie den Adminbereich geöffnet haben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse daran, die Oberfläche der App so auszuliefern, dass Shopify sie im Adminbereich laden kann. Für die Dauer der Verarbeitung auf unserem Server gilt der Punkt „Wie lange“ entsprechend.
Dieser Abschnitt steht seit dem 19.09.2026 hier. Die Rechtstexte liefert KYTH.Kolli schon länger ohne Anmeldung aus (3); eine Beschreibung für Leser, die weder Händler sind noch für einen handeln, fehlte bis dahin, und die übrigen Seiten der App, die der Server ebenfalls ohne Anmeldung ausliefert, kamen in dieser Erklärung nur als eingebettete Oberfläche vor (5.4).
6. Daten der Kundschaft eines Shops (wir sind Auftragsverarbeiter)
6.1 Heutiger Stand: die Tabellen stehen, und der Abgleich füllt sie
KYTH.Kolli speichert keine Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern der Kundschaft eines Shops. Für sie gibt es keine Spalte, und es ist auch keine vorgesehen.
Was seit dem 01.09.2026 besteht: die Tabellen des Mengenkontos — die Sendung, ihre Pakete und ihre Positionen. Sie nehmen je Sendung das Lieferland als Zwei-Buchstaben-Code, die von Shopify vergebenen Kennungen der Bestellung, der Sendung und ihrer Positionen und die Bestellnummer, die der Shop vergibt, auf, dazu Artikelnummer, Menge, Gewicht, Versandzeitpunkt und die Angaben zum Paket. Diese Kennungen und die Bestellnummer sind mittelbar personenbezogen — im Shop des Händlers führen sie zu einer Person, bei uns nicht. Bis zum 27.09.2026 nannte dieser Satz die Bestellnummer nicht; sie steht seit dem 01.09.2026 in derselben Tabelle wie das Lieferland. Aus einer Lieferadresse wird als einzige Angabe der Ländercode übernommen. Die Meldungen, mit denen Shopify eine Sendung, einen Storno oder eine Erstattung mitteilt, tragen daneben Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen der Kundschaft und freien Text zu Positionen und Erstattungen; KYTH.Kolli liest davon nichts aus — aus der Lieferadresse einer Sendungsmeldung allein den Ländercode, und den nur, wenn die Bestellung keinen nennt — und verwirft es mit der Meldung (4.2, Anlage 1 Abschnitt B des Auftragsverarbeitungsvertrags). Bis zum 27.09.2026 fehlte dieser Satz hier. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kundschaft haben wir bei Shopify nicht beantragt, nur die Anschrift; was Shopify gleichwohl mitschickt, lesen wir nicht (Anlage 1 Abschnitt B des Auftragsverarbeitungsvertrags, Zeile über den Inhalt der Meldungen zu Sendung und Storno).
Seit dem 04.09.2026 steht daneben eine vierte Tabelle: die berechneten Materialzeilen. Sie trägt keine eigene Angabe über Ihre Kundschaft, sondern je Paket und Materialfraktion ein Gewicht in Gramm; über das Paket hängt sie an derselben Sendung und wird deshalb im Löschweg einer einzelnen Person mitgefunden (9.5). Den Rechenlauf, der sie schreibt, gibt es seit dem 04.09.2026, und seit demselben Tag ruft ihn die Zuordnung eines Pakets; angestoßen wird diese Zuordnung seit dem Abend desselben Tages (19:56 Uhr) von einem Arbeitslauf, der mit der Anwendung startet, und seit dem 06.09.2026 zusätzlich von Ihnen selbst über die Sendungsseite (4.2). Wie viele Zeilen darin stehen, hängt seither an Ihren Sendungen, an Ihrem Katalog und an dem, was Sie dort von Hand entscheiden. Bis zum 06.09.2026 nannte dieser Satz nur den Arbeitslauf; eine Bedienseite dorthin gab es bis zu jenem Tag nicht. Bis zu jener Stunde stand hier „angestoßen wird diese Zuordnung heute von keiner Stelle — weder von einer Bedienseite noch von einem Arbeitslauf"; das galt eine Stunde und achtundfünfzig Minuten, nämlich zwischen der Zuordnungskette (17:57 Uhr) und dem Lauf, der sie ruft (19:56 Uhr). Bis zum späten Abend des 04.09.2026 stand hier „ausgelöst wird er heute von keiner Stelle — weder von einer Bedienseite noch von einem anderen Programmteil"; die zweite Hälfte trägt seit der Zuordnungskette nicht mehr. Bis zum Abend des 04.09.2026 endete dieser Satz mit „wie viele Zeilen darin stehen, hängt an Ihren Sendungen"; bis zu jener Stunde hingen sie an nichts. Bis zum Vormittag desselben Tages stand hier „Geschrieben wird darin heute von keinem Programmteil — der Rechenlauf kommt mit der Mengenermittlung". Ihre Spalten stehen in 5.1 und, spaltengenau, in Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Daneben steht die Empfängerart: privat, gewerblich oder unbekannt. Das ist eine Einstufung in eine von drei Kategorien und kein übernommenes Adressfeld — gespeichert wird die Kategorie, nicht die Angabe, aus der sie gebildet wird. Sie bezeichnet niemanden und führt für sich zu keiner Person. Die vollständige, spaltengenaue Aufzählung dessen, was in den drei Tabellen stehen kann, steht in Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags; sie wird dort Spalte für Spalte gegen das Datenbankschema geprüft.
Seit dem 02.09.2026 füllen sich diese Tabellen im laufenden Betrieb, und seit dem
03.09.2026 auf zwei Wegen. Der Abgleich (kiloAbgleich, Abschnitt 7) fragt etwa
alle 15 Minuten und einmal je Nacht nach, welche versendeten Bestellungen sich geändert
haben, und schreibt daraus die Zeilen oben. Trägt eine Bestellung mehr Sendungen, als er auf
einmal abfragt, fragt er seit dem 15.09.2026 die fehlenden einzeln ab (kiloSendungsliste,
kiloEinzelsendung); bis dahin fehlten einer solchen Bestellung ab der sechsten Sendung
alle weiteren. Er läuft, solange die App installiert ist und Sie der geltenden Fassung
dieser Erklärung und der beiden Verträge zugestimmt haben, und braucht darüber hinaus
keinen Anstoß von Ihnen. Nach einer neuen Fassung ruht er deshalb, bis Sie die App öffnen
und zustimmen. Die Meldungen, die Shopify in dieser Zeit schickt, nimmt KYTH.Kolli weiter
entgegen (die Entgegennahme, beschrieben im selben Absatz). Ruht der Abgleich länger
als 26 Stunden, sieht sich der erste Lauf danach nur die Änderungen der letzten 26 Stunden
an; eine Sendung aus der Zeit davor, die KYTH.Kolli auch nicht als Meldung erreicht hat, kann
deshalb fehlen. Eine Nacherfassung, die Sie
anfordern, liest die versendeten Bestellungen ihres Zeitraums erneut ein, soweit Shopify sie
herausgibt (4.1; Nutzungsvertrag § 2.1). Bis zum
19.09.2026 stand hier „Er läuft, solange die App installiert ist, und
braucht keinen Anstoß von Ihnen“, und dieselbe Bedingung fehlte in 1, 4.1, 4.2, 4.3, 7 und im
Hinweis im Kopf. Die Zustimmung zur geltenden Fassung verlangt der Abgleich seit dem
02.09.2026. Der zweite Weg ist die Entgegennahme: Die
Meldungen zu Sendungen, Stornos, Erstattungen und fertigen Sammelabfragen sind in der
App-Konfiguration eingeschaltet, und vier Routen nehmen sie entgegen (4.2, 4.3).
Bis zum 03.09.2026 stand hier, KYTH.Kolli „nimmt weiterhin keine Bestell- oder
Sendungsmeldung entgegen" und „die zugehörigen Meldungen sind in der
App-Konfiguration ausgeschaltet" — beide Hälften trugen an diesem Tag nicht mehr.
Der Auftrag für die Bestellhistorie steht seit demselben Tag im Programm und wird erst
erteilt, wenn ein Auftrag in der Warteschlange steht; einen solchen Auftrag legt KYTH.Kolli
seit dem 03.09.2026 auf Ihre Anforderung hin an — die Schnittstelle dafür steht, und seit dem 06.09.2026 gibt es für diese Anforderung in der App eine Stelle, seit dem 14.09.2026 eine zweite; wo sie liegen und unter welchen Bedingungen sie sich bedienen lassen, steht in § 2.1 des Nutzungsvertrags. Bis zum 19.09.2026 stand hier, die Startseite der App führe dafür die Karte „Sendungen nachladen“; es fehlten die Bedingung, unter der die Startseite sie zeigt, und die zweite Stelle im Einrichtungsassistenten. Bis zum 06.09.2026 stand hier, die Seite dafür entstehe „mit dem Ausbau der Oberfläche“ (4.1, 4.2 und 4.3). Bis zum
03.09.2026 stand hier, einen Auftrag trage „heute keine Stelle des Programms dort ein".
⚠ Bis zum 02.09.2026 stand hier: „Heute steht in diesen Tabellen keine Zeile." Das stimmte, solange keine Stelle des Programms Bestelldaten abrief; mit dem Abgleich stimmt es nicht mehr, und die Überschrift dieses Abschnitts ist am selben Tag mitgeändert worden. Am selben Tag stand hier außerdem, der Auftrag für die Bestellhistorie werde „von keiner Stelle" ausgelöst — den Lauf, der ihn erteilt, gab es damals noch nicht. Die Tabellen sind angelegt, damit die Verbuchung von Anfang an gegen ein geprüftes Schema läuft: Zeilenschutz, spaltengenaue Rechte und der Löschpfad sind an ihnen bereits gemessen.
Die Fassungskennung dieser Erklärung ist am 14.09.2026 gehoben worden — vor der ersten Installation in einem fremden Shop. Wer schon zugestimmt hätte, würde beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt (12.1 und der Hinweis im Kopf); zugestimmt hatte bis zu jenem Tag niemand. Bis zum 12.09.2026 stand hier, sie werde gehoben, sobald der laufende Ausbau abgeschlossen sei. Bis zum 01.09.2026 stand hier, die Erklärung werde geändert, bevor die erste Zeile entsteht; die Tabellen selbst sind vor der Hebung entstanden, und eine Zusage, die schon einmal nicht in dieser Reihenfolge eingehalten wurde, soll nicht unverändert stehen bleiben.
Zwei Zeitpunkte, die nicht dasselbe sind. Bis zum 01.09.2026 stand hier, die Hebung falle „vor der ersten Installation in einem fremden Shop und damit vor der ersten gespeicherten Zeile". Das „damit" trägt nicht: Eine Zeile kann auch im Entwicklungsshop von KYTH entstehen, und der ist keine fremde Installation. Was wir zusagen, ist der erste Zeitpunkt. Für den zweiten galt, was in 12.2 offen stand: Vor der ersten verbuchten Sendung war zu entscheiden, wie Auskunft und Löschung das Mengenkonto erreichen. Das ist am 02.09.2026 entschieden und in 9.5 festgehalten; diese Erklärung ist am selben Tag nachgeführt worden.
6.2 Wie lange diese Daten liegen
Für die Zeilen des Mengenkontos gilt: Sie tragen eine Shop-Zuordnung und verschwinden deshalb vollständig mit dem Shop (9.2, 9.3). Bis zum 02.09.2026 stand hier zusätzlich „Solange dort keine Zeile steht, läuft auch keine Frist" — seit der Abgleich die Zeilen anlegt (6.1), ist dieser Satz kein Zustand mehr, sondern höchstens eine Erinnerung an einen vergangenen.
Über die Löschung hinaus bewahren wir nichts davon auf, auch keine zusammengefasste
Aufstellung — abgesehen von den Sicherungen, bis deren Fristen ablaufen (9.6). Keine
Rechtsvorschrift verpflichtet uns als Auftragsverarbeiter dazu. Der Shop bekommt seine
Aufstellung mit dem Abschlusspaket zurück; ob und wie lange er sie aufbewahrt, entscheidet
er. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 stand hier, eine Frage sei noch nicht beantwortet:
wie lange ein Mengenkonto als Nachweis über abgegebene Meldungen aufzubewahren sei; bis zur
Entscheidung gelte der Löschpfad ohne Ausnahme, und der offene Punkt stehe in 12.2.
Für die drei Bestände, die festhalten, wie diese Zeilen entstanden sind, gilt seit dem 03.09.2026 zusätzlich eine eigene Frist — 90, 90 und 30 Tage, aufgezählt in 9.9. Bis zu diesem Tag war „mit dem Shop" auch für sie die einzige Regel, die hier stand.
6.3 Auf wessen Weisung wir dabei handeln
Die Verarbeitung von Daten aus dem Shop geschieht ausschließlich auf Weisung des Shops. Die Rechtsgrundlage gegenüber der betroffenen Person schafft der Shop, nicht wir — in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Kaufvertrags und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für seine eigenen Melde- und Aufzeichnungspflichten. Wir prüfen diese Rechtsgrundlage nicht und können sie nicht prüfen.
6.4 Die drei Datenschutz-Meldungen von Shopify
Shopify verpflichtet jede App, drei Meldungen zu bedienen. KYTH.Kolli tut das:
| Meldung | Was KYTH.Kolli damit macht |
|---|---|
customers/data_request |
Shopify meldet ein Auskunftsersuchen einer einzelnen Person. KYTH.Kolli liest daraus Kundenkennung, E-Mail-Adresse und die genannten Bestellungen und sucht damit in den Tabellen, die im Programm dafür eingetragen sind — seit dem 02.09.2026 die drei Tabellen des Mengenkontos und die der Verarbeitungsvorfälle, seit dem 04.09.2026 die der berechneten Materialzeilen und seit dem 08.09.2026 die der Verpackungsdaten aus KYTH.Karl —, und seit dem 24.09.2026 in Ihren Abschlusspaketen (9.5). Bis zum 27.09.2026 nannte diese Zeile nur die ersten vier Tabellen. Was getroffen wird, hängt am Bestand; bis zum 02.09.2026 stand hier „Getroffen wird heute nichts, weil dort keine Zeile steht", und seither legt der Abgleich Zeilen an (6.1). Festgehalten wird, dass die Anfrage kam und wie viele Datensätze gefunden wurden. Bis zum 02.09.2026 stand hier, es sei keine Tabelle eingetragen und es werde gar keine Abfrage gestellt |
customers/redact |
Löschungsersuchen für eine einzelne Person. Derselbe Suchweg, dieselben Tabellen. Geleert wird im Mengenkonto nichts — warum, steht in 9.5. Bis zum 02.09.2026 stand hier, die Löschfunktion treffe „heute keine Zeile" |
shop/redact |
Shopify meldet in der Regel 48 Stunden nach der Deinstallation, dass alle Daten des Shops zu löschen sind. KYTH.Kolli löscht daraufhin sämtliche Daten dieses Shops — es sei denn, Sie haben KYTH.Kolli inzwischen wieder installiert und verbunden, also die App nach der Neuinstallation geöffnet und, soweit KYTH.Kolli danach fragt, zugestimmt; dann bleiben sie, siehe 9.2 |
Shopify sendet in den ersten beiden Meldungen weitere Kundendaten mit, unter anderem
Telefonnummer und Anschrift. Ausgewertet werden nur Kundenkennung, E-Mail-Adresse und die
Kennungen der Bestellungen, die die Meldung nennt. Bis zum 27.09.2026 fehlten hier die
Bestellungen, obwohl die Zeile zu customers/data_request sie nennt und nur über sie
gesucht wird.
Der Inhalt der Meldung wird zur Signaturprüfung vollständig eingelesen und danach verworfen;
nichts davon wird gespeichert.
Für diese Verarbeitung gilt:
| Unsere Rolle | Auftragsverarbeiter — wir handeln auf Weisung des Shops |
| Rechtsgrundlage des Shops | in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Der Shop erfüllt damit seine eigenen Pflichten nach Art. 15 und Art. 17 DSGVO |
| Speicherdauer | Der Inhalt der Meldung wird nicht gespeichert |
| Was zurückbleibt | ein Eintrag im Zugriffsprotokoll für geschützte Kundendaten: Shop, Zeitpunkt, Akteur, Zweck, das vollständige Kategorienvokabular und die Anzahl der betroffenen Datensätze — für diese beiden Meldungen die Zahl dessen, was die Suche nach 9.5 findet; sie hängt seit dem 02.09.2026 am Bestand des Shops. Bis zum 27.09.2026 stand hier „die Zahl der Zeilen, die im Mengenkonto gefunden werden“; die Pakete, die KYTH.Kolli bei einer Deinstallation baut, zählen seit dem 24.09.2026 mit. Die Einträge des Ingest nennen dagegen die Zahl der gelesenen Bestellungen; die fünf Zwecke stehen im Absatz unter dieser Tabelle. Kein Name, keine Adresse, keine Kundenkennung. Bis zum 03.09.2026 stand hier „heute null" und ein Verweis auf einen Abschnitt 6.5, den es nicht gibt |
Jede eingehende Meldung wird vor jeder Verarbeitung anhand ihrer Signatur geprüft (HMAC-SHA256, ein Prüfwert, den nur Shopify mit dem gemeinsamen Geheimnis erzeugen kann). Ohne gültige Signatur passiert nichts.
Fünf Zwecke stehen im Zugriffsprotokoll, und es sind heute genau diese: die Auskunft nach Art. 15 DSGVO, die Löschung nach Art. 17 DSGVO, die Entgegennahme einer Sendungsmeldung aus Ihrem Shop, der Abgleich der versendeten Bestellungen und die Nacherfassung der Bestellhistorie. Kommt ein sechster hinzu, gehört er in diese Aufzählung, und der Prüfstand hält das gegen die Aufrufstellen im Programm.
Bis zum 03.09.2026 standen hier zwei Zwecke, und das war der Zustand des Programms: Die drei Wege, über die Ihre versendeten Bestellungen hereinkommen, lasen aus der Lieferadresse den Ländercode und schrieben dazu keinen Eintrag. Für den Weg, der praktisch alle Zugriffe auf geschützte Kundendaten ausmacht, gab es damit keinen Nachweis. Ein Eintrag entsteht je Lauf und nicht je Sendung — er nennt die Zahl der Bestellungen, deren Lieferadresse gelesen wurde, und wie bisher weder Kennung noch Wert.
7. Empfänger und Unterauftragsverarbeiter
| Empfänger | Sitz | Rolle | Was dorthin fließt |
|---|---|---|---|
| Shopify International Ltd. (für Händler im EWR), verbunden mit Shopify Inc., Kanada | Irland bzw. Kanada | Plattform, auf der KYTH.Kolli läuft — Ihr eigener Auftragsverarbeiter, nicht unserer. Sie haben Shopify beauftragt, nicht wir. Einzelheiten in § 6.4 des Auftragsverarbeitungsvertrags | (a) Ein ausgehender Serveraufruf an den Token-Endpunkt Ihres eigenen Shops mit unserer App-Kennung, unserem App-Geheimnis und dem Session- bzw. Refresh-Token. (b) Ausgehende Serveraufrufe an die Admin-API Ihres eigenen Shops mit dem Access-Token — sechs verschiedene: die Frage nach dem Land der Geschäftsadresse Ihres Shops beim Verbinden (5.3), die nichts überträgt und allein das Länderkürzel zurückbringt; die Abfrage des Abonnementstands, die nichts überträgt; der Auftrag für die Bestellhistorie (kiloBackfillStarten), der Shopify beauftragt, Ihre versendeten Bestellungen eines Zeitraums als Datei bereitzustellen, und dabei den Zeitraum samt der vollständigen Abfrage mit allen angeforderten Feldern überträgt; die Frage nach dem Stand dieses Auftrags (kiloBulkStand); der Abgleich der versendeten Bestellungen (kiloAbgleich), der ein Zeitfenster samt seiner Feldliste überträgt und die versendeten Bestellungen dieses Fensters mit ihren Sendungen zurückbringt — seit dem 15.09.2026 stellt ihn auch der Lauf für die Bestellhistorie, je Bestellung aus der Datei eines Auftrags, und überträgt dann statt des Zeitfensters die Kennung dieser Bestellung (bis zum 15.09.2026 stand hier „samt derselben Feldliste", nämlich derselben wie beim Auftrag; der Auftrag fordert seither nur Bestellkennungen an); und seit dem 03.09.2026 die Abfrage einer einzelnen Bestellung (kiloBestellung), die nichts überträgt als die Kennung der Bestellung, zu der Shopify soeben eine Sendung gemeldet hat, und sieben Felder zurückbringt: Kennung, Bestellnummer, Testkennzeichen, Stornozeitpunkt, die Versandzeile, aus der Lieferadresse als einziges Feld den Ländercode und die Kennungen der zu dieser Bestellung vorliegenden Erstattungen, von denen ausschließlich gelesen wird, OB es welche gibt. Bis zum 02.09.2026 stand hier, der Auftrag übertrage „nichts als den Zeitraum" — das war zu eng: Übertragen wird die ganze Abfrage einschließlich der Feldliste, und § 3.4 des Auftragsverarbeitungsvertrags beschreibt das seit jeher richtig. Am selben Tag zählte diese Zelle den Abgleich noch nicht mit, obwohl die übrige Erklärung ihn bereits führte. Bis zum 03.09.2026 zählte sie fünf Aufrufe; der sechste ist der jüngste (4.2, 4.3, 6.1). Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 stand zwischen der Abfrage des Abonnementstands und dem Auftrag für die Bestellhistorie die Abfrage des Shopname, die nichts übertrug und den Namen des Ladens zurückgab; keine Stelle rief sie, und mit dieser Fassung ist sie entfernt. Bis dahin zählte diese Zelle sechs verschiedene, ohne die Frage nach dem Land der Geschäftsadresse, und bis zum 26.09.2026 stand die Abfrage hier zuletzt mit dem Satz, sie stehe im Programm, aber keine Stelle rufe sie auf. Der Auftrag für die Bestellhistorie und die Frage nach seinem Stand stehen seit dem 02.09.2026 im Programm; erteilt werden sie vom Lauf für die Bestellhistorie, sobald ein Auftrag in der Warteschlange steht; einen solchen Auftrag legt KYTH.Kolli seit dem 03.09.2026 auf Ihre Anforderung hin an — die Schnittstelle dafür steht, und seit dem 06.09.2026 gibt es für diese Anforderung in der App eine Stelle, seit dem 14.09.2026 eine zweite; wo sie liegen und unter welchen Bedingungen sie sich bedienen lassen, steht in § 2.1 des Nutzungsvertrags. Bis zum 19.09.2026 stand hier, die Startseite der App führe dafür die Karte „Sendungen nachladen“; es fehlten die Bedingung, unter der die Startseite sie zeigt, und die zweite Stelle im Einrichtungsassistenten. Bis zum 06.09.2026 stand hier, die Seite dafür entstehe „mit dem Ausbau der Oberfläche“ (bis dahin stand hier, einen Auftrag trage „heute keine Stelle des Programms dort ein"). Der Abgleich über ein Zeitfenster braucht dagegen keinen Auftrag: Er läuft, solange die App installiert ist und Sie der geltenden Fassung zugestimmt haben (6.1), etwa alle 15 Minuten und zusätzlich einmal je Nacht — Shopify sichert die Zustellung seiner Ereignismeldungen nicht zu, und ohne diese Nachfrage fehlten einzelne Sendungen in Ihrer Jahresmenge. Die Abfrage der einzelnen Bestellung braucht ebenfalls keinen Auftrag, sondern einen Anlass: Sie geschieht genau dann, wenn Shopify eine Sendung meldet — die Meldung selbst sagt nicht, ob die Bestellung eine Testbestellung war, vor dem Versand storniert wurde oder eine Abholung ist, und ohne diese Angaben zählte jede Sendung mit. Was der Abgleich anfordert: Bestell- und Sendungskennungen, Bestellnummer, Testkennzeichen, Stornozeitpunkt, Versandzeitpunkt, das Lieferland als Zwei-Buchstaben-Code, Positionen mit Artikelnummer, Menge und Gewicht sowie — seit dem 02.09.2026 — die Produkt- und die Variantenkennung und die Schlagworte des Produkts, dazu Standort, Versandart und Zusteller. Bis zum 03.09.2026 nannte diese Aufzählung die drei zuletzt genannten Angaben nicht, obwohl der Abgleich sie seit dem 02.09.2026 anfordert (4.3). Der Auftrag für die Bestellhistorie fordert seit dem 15.09.2026 nur die Kennungen Ihrer versendeten Bestellungen des Zeitraums an; bis dahin stand hier „Was der Auftrag und der Abgleich anfordern", und einen Auftrag mit dieser Liste nimmt Shopify nicht an. Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern fragt KYTH.Kolli über die Admin-API nicht ab. (c) Ein ausgehender Serveraufruf an die Ergebnisablage von Shopify — die einzige Gegenstelle, die nicht bei Ihrem Shop liegt. Shopify legt die Datei, die ein Auftrag für die Bestellhistorie erzeugt, dort ab und nennt dafür eine signierte Adresse; dorthin geht nichts als diese Adresse, zurück kommt die Datei mit genau den Feldern, die der Auftrag angefordert hat — seit dem 15.09.2026 also mit den Kennungen Ihrer versendeten Bestellungen. Auch dieser Abruf steht seit dem 02.09.2026 im Programm und geschieht erst, wenn ein Auftrag in der Warteschlange steht. (d) Eingehende Meldungen von Shopify an uns. (e) Laden der App-Bridge-Bibliothek aus dem Browser, siehe 5.4 |
| IONOS SE | Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland; Verarbeitungsort Rechenzentrum Berlin | Hosting — ein virtueller Server mit Anwendungscontainern und der Datenbank | Alle in Abschnitt 5 genannten Daten. Kein Drittlandbezug |
| IONOS Cloud GmbH (Objektspeicher) | Region eu-central-3, Rechenzentrum Berlin, Deutschland; Endpunkt s3.eu-central-3.ionoscloud.com |
Ablage der täglichen Datenbanksicherungen im Eimer kilo-kyth-db-backup-worm |
Die vollständige Datenbanksicherung, also alle in Abschnitt 5 genannten Daten in dem Zustand, in dem sie in der Datenbank stehen — die verschlüsselten Felder verschlüsselt; Einzelheiten in 9.6. Kein Drittlandbezug |
Die IONOS-Gesellschaften setzen für ihre Leistung eigene Auftragsverarbeiter ein; die Liste nennen wir Ihnen auf Anfrage, und wie ein Wechsel dort abläuft, steht in § 6.7 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
KYTH.Karl — eine Quelle, kein Empfänger und kein Unterauftragsverarbeiter
Seit dem 08.09.2026 gibt es im Datenbankschema einen Bestand für Verpackungsdaten aus
KYTH.Karl (5.1). Karl steht trotzdem nicht in der Tabelle darüber — aber nicht deshalb,
weil dorthin nichts flösse. Bis zum 11.09.2026 stand hier „Dorthin fließt nichts — die
Daten kommen von dort", und die absolute Hälfte dieses Satzes traf nicht zu: Die Adresse,
an der Karl seine Meldung abliefert, antwortet auf eine angenommene Meldung mit einer
Quittung aus vier Feldern — status, sendung_id und zwei Zählungen: pakete und
ausgeschlossen. sendung_id ist eine undurchsichtige Kennung der Sendung: 32 Zeichen,
die sich nur mit einem Schlüssel unserer Anwendung und nur für Ihren Shop auf die Sendung
zurückführen lassen; außerhalb unserer Anwendung bezeichnet sie nichts. Mittelbar
personenbezogen sind die von Shopify vergebenen Kennungen von Bestellung, Sendung und
Position (Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags) — die gehen an dieser
Adresse nicht zurück. Bis zum 26.09.2026 stand hier „Quittung aus sechs Feldern —
status, sendung_id und vier Zählungen: pakete, zugeordnet, warte_auf_karl und
ausgeschlossen“, und bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 war sendung_id die interne Zeilenkennung der
Sendung, ein Zählwert unserer Datenbank. Beides verriet mehr als nötig: An den beiden
weggefallenen Zählungen ließ sich ablesen, welche Ihrer Karl-Verpackungen Sie in KYTH.Kolli mit
einer Verpackungseinheit verbunden haben, und der Abstand zweier Zählwerte zählte die
Verbuchungen, die dazwischen in allen Shops stattfanden. Bis zum Abend des 11.09.2026
stand hier zudem, sendung_id sei eine Angabe, „die Anlage 1 Abschnitt A des
Auftragsverarbeitungsvertrags mit mittelbarem Personenbezug führt" — jene Anlage sagt an
genau dieser Stelle das Gegenteil, und wer die Belegstelle nachschlug, fand es. Die zwei
Zählungen der Quittung beschreiben den Stand der ganzen Sendung — auch die Pakete, die
über Shopify hereingekommen sind und die Karl nie gesendet hat. Es geht also etwas dorthin
zurück, und zwar mehr, als von dort kam.
Eine abgewiesene Meldung antwortet anders, und auch das gehört hierher. Weist die
Eingangsprüfung die Meldung zurück, nennt die Antwort neben status zwei weitere Felder:
grund — eine Kennung aus einem festen Vokabular — und feld, den Pfad der beanstandeten
Stelle. feld ist der einzige Wert, der an dieser Adresse aus Karls eigener Meldung
zurückgespiegelt wird: Beim Grund für ein unbekanntes Feld ist es der Feldname, den Karl
geschickt hat. Er passiert dabei eine Prüfung, die nur das Alphabet der gebauten Feldpfade
und eine Länge von 64 Zeichen durchlässt; alles andere geht als feste Kennung hinaus. Ein
Wert aus der Meldung — eine Bestellnummer, ein Lieferland, ein Gewicht — steht in keiner
Antwort. Bis zum Abend des 11.09.2026 stand hier „Mehr als diese sechs Felder verlässt die
Adresse nicht"; das traf für die angenommene Meldung zu und für die abgewiesene nicht.
Was nicht zurückgeht: Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Lieferländer, Gewichte und Mengen. Der Prüfstand hält beide Aufzählungen gegen die gebauten Feldlisten im Programm.
An der Einordnung ändert das nichts, und der Auftragsverarbeitungsvertrag hat sie an derselben Stelle von Anfang an vorsichtiger formuliert („Es wird deshalb nichts an einen Dritten weitergegeben", § 6.4): Karl ist auch keine fremde Stelle. Beide Anwendungen betreibt dieselbe KYTH. Systems UG, und sie tut es für denselben Verantwortlichen: für Sie, wenn Sie beide Apps in Ihrem Shop installiert haben. Es wird also nichts an einen Dritten weitergegeben, sondern etwas innerhalb desselben Auftragsverarbeiters von einem Auftrag in den anderen übernommen.
Das ist eine Einordnung und kein Gutachten. Nach unserer Bewertung entsteht dadurch kein weiterer Unterauftragsverarbeiter. Was daraus folgt und hier ausdrücklich steht, statt still zu bleiben: Eine solche Übernahme ist eine Verarbeitung zu einem anderen Zweck als dem, zu dem Karl die Daten erhoben hat, und braucht deshalb Ihre Weisung. Wer die Einordnung anders trifft, bräuchte einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO zwischen KYTH und KYTH — also zwischen derselben Stelle. Die ausführliche Fassung steht in Anlage 1 Abschnitt A und in § 6.4 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Seit dem Abend des 08.09.2026 gibt es die Adresse, unter der Karl eine Meldung abliefert — bis zu jenem Abend stand hier, sie sei ungebaut, und die Sätze darüber beschrieben einen Bestand, in den nichts gelangen konnte. Seit dem 09.09.2026 gibt es die Stelle, an der Sie diese Übernahme anweisen: die Karte „Paketmeldungen aus KYTH.Karl" in der Administration. Ohne Ihre Anweisung nimmt KYTH.Kolli keine Meldung aus Karl an. Bis zu jenem Tag stand hier, was fehle, sei genau diese Stelle. Die Fassungskennung ist am 14.09.2026 gehoben worden (13); bis zum 12.09.2026 stand hier, das geschehe mit dem nächsten Durchgang.
Cloudflare — für die App nur DNS, kein Auftragsverarbeiter
Die DNS-Zone kyth.systems wird bei Cloudflare geführt. Für KYTH.Kolli ist Cloudflare damit
ausschließlich autoritativer Namensdienst. Der Name der App löst
unmittelbar auf die IP-Adresse des Servers in Berlin auf, ohne Proxy-Modus (zuletzt gemessen
am 15.09.2026; für den neuen Namen kolli.kyth.systems am 27.09.2026 mit Resolve-DnsName:
85.215.155.92). Die bisherige Adresse kuno.kyth.systems beantwortet derselbe Server, bis
sie abgeschaltet ist; ein neuer Empfänger entsteht dadurch nicht. Der Datenverkehr läuft nicht über Cloudflare, und Cloudflare erhält weder Händler- noch Kundendaten.
Am 12.09.2026 berichtigt. Bis dahin stand hier „Solange die App in keiner Umgebung
eingerichtet ist, gibt es diesen Eintrag noch nicht." Der Satz war an jenem Tag unwahr, und
der Kopf dieser Erklärung sagte im selben Durchgang das Gegenteil: Der Name
kuno.kyth.systems steht seit dem 06.09.2026 im DNS und löst unmittelbar auf die Adresse
des Servers in Berlin auf, ohne Proxy-Modus (gemessen am 12.09.2026 mit nslookup:
85.215.155.92). Ein Text, dem Sie zustimmen, sagte damit an zwei Stellen Gegensätzliches
über denselben Empfänger — ausgerechnet in dem Abschnitt, der begründet, warum Cloudflare
kein Unterauftragsverarbeiter ist. Was noch nicht eingerichtet ist, ist die Anwendung
hinter dem Namen; der Eintrag selbst besteht.
Die Festlegung auf den Proxy-Modus steht hier, weil sie beim Einrichten zu halten ist und weil ein späterer Wechsel auf den Proxy-Modus Cloudflare zum Unterauftragsverarbeiter machte — mit Drittlandbetrachtung und eigenem Vertrag. Diese Umstellung ist eine Einstellung und kein Umbau; sie darf deshalb erst erfolgen, nachdem Abschnitt 7 und der Auftragsverarbeitungsvertrag geändert sind.
GitHub — nur Quelltext
GitHub, Inc. (San Francisco, USA) führt das private Quelltext-Repository. Dorthin
fließen ausschließlich Quelltexte, keine Händler- und keine Kundendaten. Zugangsgeheimnisse
stehen nicht im Repository (Anlage 2 Abschnitt 1.4 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Bis
zur Fassung 1.0-2026-10-01 stand hier, sie lägen ausschließlich in der
Bereitstellungsumgebung; die reichte sie als Bauvariablen in den Bau, und die Abbilder auf dem
Server trugen sie in ihren Schichten.
Ihr eigener Mailserver — Empfänger seit dem 12.09.2026, kein Auftragsverarbeiter
Hinterlegen Sie in der Administration einen Mailweg, baut KYTH.Kolli eine ausgehende SMTP-Verbindung zu Ihrem Server auf und übergibt ihm dort drei Nachrichten: den Monatsreport, die Fristen-Erinnerung und — bei der Deinstallation — Ihr Abschlusspaket. Empfänger ist ausschließlich die Kontaktadresse, die Sie beim Zustimmungsschritt angegeben haben (5.3). Wo dieser Server steht, bestimmen Sie; wir kennen weder seinen Betreiber noch dessen Sitz und können dafür keine Drittlandprüfung führen. Ein Auftragsverarbeiter von uns entsteht dadurch nicht: Sie wählen den Server, Sie stellen die Zugangsdaten, und Sie sind Absender wie Empfänger. Tragen Sie keinen Mailweg ein, unterbleibt diese Verbindung vollständig — und mit ihr Monatsreport, Fristen-Erinnerung und die Zustellung des Abschlusspakets (9.3).
Bis zum 12.09.2026 stand dieser Abschnitt nicht hier, obwohl der Weg gebaut war; § 6.5 des Auftragsverarbeitungsvertrags nennt ihn seit demselben Tag als vierte ausgehende Verbindung.
Ausdrücklich nicht beteiligt
Gesucht und nicht vorhanden: kein Versanddienstleister für E-Mail, kein externer Schrift- oder Symboldienst, kein Analyse- oder Tag-Dienst, kein externer Fehlererfassungsdienst. Der Mailserver aus dem Abschnitt darüber ist kein Versanddienstleister in diesem Sinn: Er gehört Ihnen, nicht uns, und ein eigenes Postfach von KYTH steht in keinem Versandweg dieser App.
8. Übermittlung in Drittländer
Ein Drittlandbezug entsteht nicht durch unser Hosting — Server, Datenbank und Sicherungen liegen in Berlin —, sondern über Shopify und, seit dem 12.09.2026, über den Mailserver, den Sie selbst hinterlegen. Am späten Abend des 12.09.2026 um die zweite Hälfte ergänzt: Bis dahin nannte dieser Satz allein Shopify, obwohl der Mailweg an jenem Tag bereits die größte Datenmenge dieser App hinaustrug.
Shopify. Vertragspartnerin für Händler im EWR ist die Shopify International Limited mit Sitz in Irland. Der Konzern hat seinen Ursprung in Kanada und unterhält Gesellschaften unter anderem in den USA. Wir können nicht bestimmen und nicht überprüfen, in welchem Land Shopify die an den Token-Endpunkt und an die Admin-API gesendeten Daten, die von der Ergebnisablage abgeholte Datei und die von Shopify an uns gesendeten Meldungen verarbeitet.
Die Ergebnisablage ist dabei der einzige Shopify-Endpunkt, der nicht bei Ihrem eigenen Shop liegt (Abschnitte 1 und 7). Bis zum 15.09.2026 stand hier außerdem, sie sei „der Weg mit dem größten Umfang, den Shopify berührt"; seither trägt ihre Datei nur die Kennungen Ihrer versendeten Bestellungen, und die Bestell- und Sendungsdaten des angeforderten Zeitraums fragt KYTH.Kolli über die Admin-API ab. Bis zum 12.09.2026 hieß es hier „der einzige der drei Endpunkte" — eine Zahl über alle ausgehenden Wege, und der vierte, Ihr eigener Mailserver, bestand bereits. Hin geht nichts als die von Shopify selbst erzeugte, signierte Adresse; zurück kommt die Datei mit genau den Feldern, die der Auftrag angefordert hat und die Abschnitt 7 unter den Buchstaben (b) und (c) nennt — seit dem 15.09.2026 den Kennungen der versendeten Bestellungen des angeforderten Zeitraums. Wo Shopify diese Ablage betreibt, ist für uns ebenso wenig bestimmbar wie bei den beiden anderen. Bis zum 02.09.2026 zählte dieser Absatz nur zwei ausgehende Wege auf; die Ergebnisablage stand seit demselben Tag in den Abschnitten 1 und 7 und fehlte ausgerechnet hier, also in der Aufzählung, die den Drittlandbezug trägt.
Ihr eigener Mailserver. Wo er steht, bestimmen Sie. Wir kennen weder seinen Betreiber noch dessen Sitz und können dafür keine Drittlandprüfung führen (Abschnitt 7). Tragen Sie einen Server außerhalb des EWR ein, gehen Monatsreport, Fristen-Erinnerung und — bei der Deinstallation — Ihr Abschlusspaket dorthin; dessen Anhang trägt die größte Datenmenge dieser App. Ein Auftragsverarbeiter von uns entsteht dadurch nicht (Abschnitt 7), eine Drittlandfrage sehr wohl, und sie liegt bei Ihnen. Am späten Abend des 12.09.2026 berichtigt: Für wenige Stunden stand dieser Gedanke als einzelner Satz mitten im Absatz über die Ergebnisablage — „Er berührt kein Drittland, das wir bestimmen könnten" —, und das trug doppelt nicht: Zwischen zwei Sätzen über die Ergebnisablage blieb offen, worauf sich „Er" bezieht, und aus „wir können es nicht prüfen" wurde ein „kein Drittland". Abschnitt 7 derselben Erklärung und § 3.4 des Auftragsverarbeitungsvertrags sagen es unverändert offen.
Kanada gilt als sicheres Drittland, allerdings nur für private Unternehmen, die dem kanadischen Datenschutzgesetz PIPEDA unterliegen. Die Europäische Kommission hat das mit ihrer Entscheidung 2002/2/EG festgestellt (Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO).
Die Grundlage für alles Übrige. Shopify bezieht in sein Data Processing Addendum die
EU-Standardvertragsklauseln ein — die Klauseln aus dem Durchführungsbeschluss (EU)
2021/914 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021. Auf sie stützen sich Übermittlungen
an Shopify-Stellen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, also auch an Stellen in den
USA. Das Addendum ist unter https://www.shopify.com/legal/dpa öffentlich abrufbar; eine
Kopie der Klauseln erhalten Sie auf Anfrage an datenschutz@kyth.systems.
Was hier bewusst NICHT steht. Eine Zertifizierung der beteiligten Shopify-Gesellschaften unter dem EU-US Data Privacy Framework wird nicht behauptet: Das Addendum nennt keine, und ohne Beleg gehört sie nicht in eine Datenschutzerklärung. Die Standardvertragsklauseln tragen die Übermittlung auch ohne sie.
GitHub. Sitz in den USA. Dorthin fließen ausschließlich Quelltexte.
Cloudflare und IONOS. Kein Drittlandbezug, siehe Abschnitt 7.
9. Speicherdauer und Löschung
Die Fristen, die die Anwendung selbst durchsetzt (9.3, 9.4 und 9.9), laufen, solange sie läuft. Nach einem Neustart des Servers bleibt die Datenbank gesperrt, bis unsere Geschäftsführung sie entsperrt; in dieser Zeit ist sie für niemanden lesbar, auch nicht für uns, und die fälligen Löschungen holt der erste Aufräumlauf nach dem Entsperren nach.
9.1 Bei Deinstallation der App
Erhält KYTH.Kolli die Meldung app/uninstalled, werden sofort beide Zugangstoken gelöscht
(auf NULL gesetzt) und der Deinstallationszeitpunkt vermerkt. Die Zeile mit Shop-Domain,
Suchwert, Zeitstempeln, Berechtigungsumfang, Abonnementstand, Einrichtungsstand, den
Rechenregeln Ihres Shops, Ihrer
Kontaktadresse und dem Zustimmungsnachweis bleibt zunächst bestehen — damit verspätete
Meldungen noch korrekt zugeordnet werden können und damit Sie nicht erneut zustimmen
müssen, wenn Sie KYTH.Kolli wieder installiert und verbunden haben, bevor die Löschmeldung
ausgeführt ist (9.2) oder der Aufräumlauf die Zeile löscht (9.3). Bis zum 26.09.2026 stand
hier „bei einer Neuinstallation innerhalb der Frist nach 9.3“: Die Frist dort sind 30 Tage,
gelöscht wird aber schon mit der Löschmeldung, die Shopify in der Regel 48 Stunden nach der
Deinstallation sendet.
9.2 Endgültige Löschung
Shopify sendet in der Regel 48 Stunden nach der Deinstallation die Meldung shop/redact.
Daraufhin löscht KYTH.Kolli in einer einzigen Transaktion alle Zeilen sämtlicher Tabellen, die
eine Shop-Kennung tragen, und anschließend den Shop-Datensatz selbst. Entweder verschwindet
der Shop vollständig oder gar nicht. Das gilt nicht, wenn Sie KYTH.Kolli inzwischen wieder
installiert und verbunden haben — also die App nach der Neuinstallation geöffnet und, soweit
KYTH.Kolli danach fragt, zugestimmt haben; dann führt KYTH.Kolli die Meldung nicht aus (Absatz „Wann
KYTH.Kolli die Löschmeldung nicht ausführt“). Eine Neuinstallation, nach der Sie die App nicht
geöffnet haben, erkennt KYTH.Kolli
nicht; dann löscht die Meldung wie nach jeder Deinstallation. Bis Sie KYTH.Kolli nach einer
Neuinstallation geöffnet und verbunden haben, verbucht KYTH.Kolli eingehende Sendungs-, Storno-
und Erstattungsmeldungen nicht und legt dazu keinen Vorfall an; festgehalten wird nur kurz
die technische Kennung der Meldung (9.4).
Wann KYTH.Kolli die Löschmeldung nicht ausführt. Eine Löschmeldung kann verspätet oder ein zweites Mal eintreffen, auch nachdem Sie KYTH.Kolli wieder installiert und verbunden haben. Damit sie dann nicht die Daten Ihrer neuen Installation löscht, löscht KYTH.Kolli nicht, wenn eines der folgenden Dinge zutrifft:
- KYTH.Kolli hat für Ihren Shop keine Deinstallation vermerkt, und ein Erneuerungstoken für den Zugang zu Ihrem Shop ist hinterlegt. Dann gilt Ihr Shop als installiert.
- KYTH.Kolli hat nach dem Zeitpunkt, zu dem Shopify die Löschmeldung ausgelöst hat, noch ein Zugangstoken für Ihren Shop erhalten, oder der Datensatz Ihres Shops ist erst danach angelegt worden. Dann gehört die Meldung zu einer früheren Deinstallation, auf die eine neue Installation gefolgt ist. Token und Datensatz entstehen erst, wenn Sie die App öffnen und, soweit KYTH.Kolli danach fragt, zustimmen.
Ebenso führt KYTH.Kolli die Meldung nicht aus, wenn Sie uns weitere Daten nach § 9.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags angefordert haben, solange KYTH.Kolli installiert war, und wir sie noch nicht bereitgestellt haben; dann löscht spätestens der Aufräumlauf nach 9.3.
KYTH.Kolli bestätigt Shopify die Meldung in diesen Fällen, löscht nichts und vermerkt den Grund im Betriebsprotokoll. Ist Ihre Deinstallation vermerkt, löscht die Meldung zu Ihrer letzten Deinstallation oder spätestens der Aufräumlauf nach 9.3. Haben Sie KYTH.Kolli wieder installiert und verbunden, läuft keine Löschfrist.
Wenn die Meldung keinen Auslösezeitpunkt nennt. Nennt die Löschmeldung keinen verwertbaren Auslösezeitpunkt, lässt sich nicht prüfen, ob KYTH.Kolli danach noch ein Zugangstoken für Ihren Shop erhalten hat oder der Datensatz Ihres Shops danach angelegt wurde. Es entscheidet dann allein, ob Ihr Shop als installiert gilt, ob also keine Deinstallation vermerkt und ein Erneuerungstoken hinterlegt ist: Gilt er nicht als installiert, löscht KYTH.Kolli wie oben beschrieben, und im Betriebsprotokoll steht, dass ohne Auslösezeitpunkt entschieden wurde. Eine Neuinstallation, die Sie inzwischen wieder beendet haben, erkennt KYTH.Kolli in diesem Fall nicht: Die Meldung zu der früheren Deinstallation löscht dann Ihre Daten früher, als es die Meldung zu Ihrer letzten Deinstallation täte. Haben Sie KYTH.Kolli wieder installiert und verbunden, bleibt es dabei: KYTH.Kolli löscht nicht.
Welche Tabellen dabei geleert werden, wird zur Laufzeit aus dem Datenbankschema ermittelt
und nicht aus einer von Hand gepflegten Liste. Erfasst werden alle Tabellen im Hauptschema,
die eine Spalte mit dem Namen shop_id tragen; eine neu hinzugefügte Tabelle dieser Art
wird dadurch automatisch mitgelöscht. Genau dafür ist der Mechanismus da — die drei
Tabellen des Mengenkontos und die der berechneten Materialzeilen tragen diese Spalte und
kommen auf diesem Weg mit, ohne dass etwas nachzutragen wäre. Bis zum 04.09.2026 nannte
dieser Satz nur die drei; die vierte gibt es seit jenem Tag.
Was der Mechanismus nicht erfasst — der Quelltext benennt diese Grenzen selbst: Tabellen in einem anderen Schema, Tabellen mit abweichend benannter Shop-Spalte, Views sowie Tabellen, die nur mittelbar über einen Fremdschlüssel an einer Shop-Tabelle hängen. Für diese muss die Löschung gesondert sichergestellt werden. Der heutige Datenbestand fällt vollständig in den erfassten Bereich; mit jeder neuen Tabelle wird die Einschränkung wichtiger.
9.3 Wenn die Löschmeldung ausbleibt oder nicht ausgeführt wird: 30 Tage
Bleibt shop/redact aus — die Zustellung geht verloren, unser Endpunkt ist vorübergehend
nicht erreichbar, Shopify meldet sie nie — oder führt KYTH.Kolli sie nach 9.2 nicht aus, obwohl
Ihre Deinstallation vermerkt ist, entfernt ein Aufräumlauf die Shop-Zeile spätestens 30
Tage nach der Deinstallation vollständig, über denselben Löschpfad wie shop/redact — nach einer
Löschmeldung, die KYTH.Kolli nicht ausgeführt hat, spätestens 30 Tage nach ihrem Eingang,
auch wenn Ihre Deinstallation jünger ist (seit der Fassung 1.0-2026-10-01). Es gibt genau
eine Löschlogik, nicht zwei. Haben Sie KYTH.Kolli wieder installiert und verbunden und nicht
erneut deinstalliert, läuft diese Frist nicht: Dann gilt der Vertrag wieder. Eine
Neuinstallation, nach der Sie die App nicht geöffnet haben, hebt den vermerkten
Deinstallationszeitpunkt nicht auf; die Frist läuft dann weiter.
Auf ein Abschlusspaket, das noch nicht bei Ihnen ist, wartet dieser Aufräumlauf nicht.
Shopify verlangt die Löschung binnen 30 Tagen nach der Deinstallation, und das Paket entsteht
gleich nach der Deinstallation. Nach einer Löschmeldung, die KYTH.Kolli nicht ausgeführt hat, kann
die Löschung dem Paket zu einer späteren Deinstallation zuvorkommen: wenn Sie KYTH.Kolli
inzwischen neu installiert haben, ohne die App zu öffnen, und erst kurz vor Ablauf dieser Frist erneut deinstalliert
haben. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 wartete der Aufräumlauf auf ein
solches Paket bis zu sieben Tage, bis zu 37 Tage nach der Deinstallation.
Warum nicht kürzer: Wer die App versehentlich deinstalliert und in derselben Woche neu installiert, soll seine Zustimmung und seine Kontaktadresse nicht verloren haben. Warum überhaupt: Eine Shop-Zeile, die ohne Zweck stehen bleibt, verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO — und sie fällt niemandem auf, weil dabei nichts fehlschlägt.
Der Fall ohne Deinstallationszeitpunkt: 90 Tage. Die Frist oben rechnet ab dem Zeitpunkt der Deinstallation. Es gibt eine Lage, in der es diesen Zeitpunkt nie gibt: Sie stimmen zu, wir legen den Datensatz zu Ihrem Shop an, und der unmittelbar folgende Abruf des Zugangstokens bei Shopify scheitert — oder KYTH.Kolli verbindet Ihren Shop wegen seiner Geschäftsadresse nicht (5.3), und das sofortige Löschen des Datensatzes misslingt. Eine Deinstallationsmeldung kommt für diesen Datensatz nie, weil die App gar nicht mehr installiert ist. Derselbe Aufräumlauf löscht ihn deshalb nach 90 Tagen — vorausgesetzt, es ist weder ein Zugangs- noch ein Erneuerungstoken hinterlegt, denn dann ist belegt, dass kein Zugriff auf Ihren Shop mehr möglich ist.
Was auch das nicht erfasst: einen Datensatz, dessen Token noch hinterlegt sind, obwohl der Shop längst deinstalliert ist. Möglich wird das, wenn die Deinstallationsmeldung den Shop wegen eines nach einem Schlüsselwechsel veralteten Suchwertes nicht auflösen konnte. Dieser Fall wird dort behoben, wo er entsteht: Nach jedem Schlüsselwechsel werden die Suchwerte neu berechnet. Der Lauf dafür ist gebaut und fester Bestandteil eines Schlüsselwechsels.
Ein zweiter Fall derselben Art: Geht die Deinstallationsmeldung ganz verloren — Shopify gibt nach mehreren gescheiterten Zustellversuchen über einige Stunden auf —, vermerkt KYTH.Kolli keine Deinstallation. Hat KYTH.Kolli bis zum Eintreffen der Löschmeldung auch das Erneuerungstoken noch nicht verworfen, gilt Ihr Shop nach 9.2 als installiert, und die Löschmeldung löscht nicht. Verworfen wird das Erneuerungstoken, sobald Shopify eine Erneuerung des Zugangs ablehnt; das versucht KYTH.Kolli, sobald ein Lauf nach Ablauf des einstündigen Zugangstokens auf Ihren Shop zugreift. Bleibt es trotzdem stehen, bleibt auch der Datensatz stehen; der Aufräumlauf erfasst ihn aus dem oben genannten Grund nicht. KYTH.Kolli schreibt dann einen Fehlereintrag ins Betriebsprotokoll, und ein Prüflauf auf unserem Server zählt einmal täglich die Löschmeldungen, die KYTH.Kolli nicht ausgeführt hat, und meldet unserem Betrieb ihre Zahl, sobald es eine gibt — nur die Zahl, ohne Angaben zu Ihrem Shop. Er zählt die Einträge im Betriebsprotokoll des laufenden Programms. Mit dem Einspielen einer neuen Programmfassung beginnt dieses Protokoll neu; einen Eintrag aus der Zeit zwischen dem letzten Prüflauf und dem Einspielen kann er deshalb übersehen.
Der Auslöser läuft. Die Anwendung ruft diesen Aufräumlauf selbst auf — einmal täglich, gestartet mit dem Anwendungsprozess. Bei Kartuu war die Löschung eine Zeitlang gebaut und geprüft, aber von nichts aufgerufen: Die Frist stand in der Erklärung und war eine Absicht. KYTH.Kolli führt den Auslöser von Anfang an mit; dasselbe gilt für die Frist in 9.4, die derselbe Lauf abarbeitet.
9.4 Kennungen eingehender Meldungen: 30 Tage
Die Tabelle mit den Kennungen der eingehenden Meldungen (Duplikatschutz) trägt keine Shop-Kennung und wird deshalb vom Löschpfad des Shops nicht erfasst. Inhaltlich sind das ausschließlich von Shopify vergebene technische Kennungen ohne Personenbezug.
Ein Aufräumlauf entfernt einen Eintrag 30 Tage nach Abschluss der Verarbeitung. Shopify wiederholt eine Meldung über höchstens 48 Stunden; die 30 Tage sind Puffer für die Frage „kam diese Meldung je an?".
Einträge, deren Verarbeitung nie abgeschlossen wurde (etwa weil ein Prozess abgebrochen ist), bleiben stehen. Sie zu löschen hieße, eine Wiederholung derselben Meldung ein zweites Mal durchlaufen zu lassen. Personenbezug haben sie nicht.
9.5 Löschung einzelner Personen
Über customers/redact. Der Vorgang ist gebaut und läuft. Durchsucht werden die im Programm
dafür eingetragenen Tabellen, getroffen darin die Zeilen, die zu der gemeldeten Person
führen. Für Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern gibt es bei uns keine
Spalte, also auch keine solche Zeile. Die Tabellen des Mengenkontos nehmen mittelbar
personenbezogene Kennungen auf (6.1); seit dem 02.09.2026 sind sie eingetragen, und mit
ihnen die Tabelle der Verarbeitungsvorfälle, deren Vorfall die Bestellung nennt, an der
eine Verarbeitung hängen geblieben ist (9.9); gesucht wird darin über die Bestellungen,
die Shopify in der Meldung nennt. Bis zum 27.09.2026 nannte dieser Absatz die
Verarbeitungsvorfälle nicht, obwohl sie seit dem 02.09.2026 ebenso durchsucht werden
(6.4). Seit dem
04.09.2026 ist auch der Bestand der berechneten Materialzeilen eingetragen; er hängt
über das Paket an derselben Sendung und wird deshalb über zwei Schritte gefunden. Seit dem
08.09.2026 sind zusätzlich die Verpackungsdaten aus KYTH.Karl eingetragen; dort steht die
Bestellkennung nicht in einer eigenen Spalte, sondern innerhalb der eingegangenen
Nutzlast, und genau dort wird gesucht (5.1). Bis zum
02.09.2026 stand hier, das Ergebnis sei „trotzdem null, und zwar aus genau einem Grund: Dort
steht keine Zeile"; seit der Abgleich die Zeilen anlegt (6.1), hängt das Ergebnis am Bestand
und nicht mehr an dieser Erklärung.
Seit dem 24.09.2026 durchsucht KYTH.Kolli außerdem die Abschlusspakete des Shops (5.1). Ein Paket bleibt bis zur Löschung der Shop-Zeile stehen, und seine Sendungsliste trägt die Kennungen der Bestellungen. Trägt ein Paket keine Sendungsliste, zählt es mit, wenn einer seiner Nachweise den Versandtag und das Lieferland einer der gemeldeten Bestellungen umfasst. Geöffnet werden die zehn jüngsten Pakete des Shops; jedes ältere zählt ungelesen mit, sodass die Zahl eher eines zu viel nennt als eines zu wenig. Geändert wird auch ein Paket nicht: Es ist die Kopie des Mengenkontos, die der Händler bei der Deinstallation bekommt, und bleibt aus demselben Grund. Bis zum 27.09.2026 nannte dieser Abschnitt die Abschlusspakete nicht.
Geleert wird in diesen Tabellen nichts. Eine solche Zeile ist zugleich der Nachweis darüber, was der Händler an Verpackungsmengen gemeldet hat; die Aufbewahrung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich und geht dem Löschverlangen insoweit vor (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO). Was Sie stattdessen bekommen, ist die Zahl: wie viele Zeilen dieses Bestandes zu Ihnen gehören. Für die Verarbeitungsvorfälle gilt dasselbe Ergebnis aus einem anderen Grund: Ein Vorfall ohne die Kennung seiner Bestellung ließe sich keiner Sendung mehr zuordnen; er verschwindet stattdessen 30 Tage, nachdem er erledigt ist (9.9). Für die Verpackungsdaten aus KYTH.Karl gilt seit dem 08.09.2026 dasselbe Ergebnis, aber nicht dieselbe Begründung: Nicht die eingegangene Meldung ist der Nachweis über eine abgegebene Verpackungsmeldung, sondern die Sendung, die aus ihr entsteht. Aufbewahrt wird sie, weil sie belegt, woher eine gemeldete Menge stammt. Bis zum 11.09.2026 stand hier als zweiter Grund „und weil aus ihr nachgearbeitet wird, wenn die Auswertung gescheitert ist". Einen solchen Lauf gibt es im Programm nicht; ein gescheiterter Eingang bleibt mit seinem Fehlergrundwort liegen, bis jemand ihn ansieht. Der Grund steht deshalb nicht mehr da. Bis zum 02.09.2026 stand hier als zweiter Grund für die Null, die Tabellen seien nicht eingetragen, und dazu die Auflage, das vor der ersten verbuchten Sendung zu entscheiden; die Entscheidung ist getroffen und steht in § 7.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Bis zum 01.09.2026 stand hier als Grund „es gibt keine Tabelle mit personenbezogenen Kundenfeldern"; bis zum 01.09.2026 stand hier außerdem, mit der ersten Zeile ändere sich das — das war die Zusage einer Wirkung, die § 7.2 im selben Durchgang zurückgenommen hat. Protokolliert wird in jedem Fall, dass die Anfrage bearbeitet wurde und wie viele Datensätze betroffen waren; wie viele es sind, hängt am Bestand des Shops, bei dem Sie eingekauft haben und nicht an einer Zusage dieser Erklärung. Bis zum 03.09.2026 endete dieser Satz mit „— heute null", obwohl der Absatz über die im Programm eingetragenen Tabellen seit dem 02.09.2026 sagt, dass die Löschfunktion die Zeilen des Mengenkontos über die Bestellkennung findet und zählt.
9.6 Sicherungen — höchstens 30 Tage lokal, 95 Tage im Objektspeicher
Was gesichert wird. Von der Datenbank wird seit dem 15.09.2026 täglich nachts
eine vollständige Sicherung erstellt, verschlüsselt, auf dem Server abgelegt und an
den Objektspeicher der IONOS in Berlin übertragen (Eimer kilo-kyth-db-backup-worm, Region
eu-central-3).
Bis zum 15.09.2026 stand über diesem Absatz „als Zusage ab Inbetriebnahme“, und hier stand, KYTH.Kolli sei in keiner Umgebung eingerichtet und die Sicherung entstehe mit der ersten Einrichtung. Seit jenem Tag läuft sie: Ihr erster Abzug ist im Objektspeicher angekommen, dort gesperrt und probeweise fehlerfrei in eine getrennte Datenbank zurückgespielt worden. Eine Datenschutzerklärung, die mehr Schutz behauptet als besteht, ist genauso falsch wie eine, die zu wenig nennt.
Was nicht gesichert wird. Es gibt keinen Bestand außerhalb der Datenbank. Alles, was Abschnitt 5 aufzählt, steht in der Datenbank und geht damit in die Sicherung ein.
Wie lange sie liegt.
| Ablageort | Aufbewahrung |
|---|---|
| auf dem Server | nur die jüngste, bis die nächste im Objektspeicher bestätigt ist; keine länger als 30 Tage |
| im Objektspeicher bei IONOS | 95 Tage, davon die ersten 90 unlöschbar; endgültig entfernt am Tag danach, sobald der Objektspeicher die Regel ausführt |
Auf dem Server liegt nur die jüngste Sicherung, bis die nächste im Objektspeicher bestätigt
ist, und keine länger als 30 Tage. Sie ist wie die im Objektspeicher an den öffentlichen
Schlüssel verschlüsselt (unten), liegt nicht im verschlüsselten Datenträger der Datenbank
und wird deshalb auch gelöscht, wenn dieser nach einem Neustart gesperrt ist. Die mit einem
Kennwort verschlüsselten Sicherungen sind vom Server gelöscht; im Objektspeicher gelten für
sie die Fristen dieses Abschnitts. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 lagen auf dem
Server die Sicherungen der letzten 30 Tage, im selben verschlüsselten Datenträger wie die
Datenbank, und während einer Sperre nach einem Neustart konnte niemand eine davon löschen.
Im Objektspeicher wirken zwei Mechanismen nebeneinander. Zuerst ist die Sicherung durch
Object Lock im COMPLIANCE-Modus 90 Tage lang für niemanden löschbar — auch nicht für
uns. Danach löscht eine Lebenszyklusregel im Eimer selbst sie auf Speicherebene (Regel
sicherungen-nach-95-tagen-loeschen, gesamter Eimer, Ablauf 95 Tage nach Erstellung). Weil
der Eimer ältere Versionen eines Objekts aufbewahrt — die Sperre verlangt das —, setzt die
Regel nach 95 Tagen zunächst eine Löschmarke; die Sicherung ist dann nur noch als ältere
Version abrufbar, und dieselbe Regel entfernt sie einen Tag später endgültig. Der
Objektspeicher führt solche Regeln zeitversetzt aus; eine Sicherung kann deshalb einige Tage
länger liegen. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 stand der zweite Schritt auf 95 Tagen:
Eine Sicherung hätte als ältere Version bis zu 190 Tage nach ihrer Erstellung im Eimer
liegen können, während hier 95 standen; erreicht hat diese Grenze keine, die älteste stammt
vom 15.09.2026. Umgestellt ist die Regel am 26.09.2026 um 11:56 UTC. Dass
zwischen beiden Zahlen fünf Tage liegen, ist Absicht: Eine Sperre gilt nach Alter, eine
Aufräumregel greift zu ihrem eigenen Zeitpunkt, und auf derselben Zahl scheitert die
Aufräumregel an der Kante. Das Sicherungsskript selbst löscht im Objektspeicher nichts —
Aufräumjobs fallen still aus, Lebenszyklusregeln nicht.
Verschlüsselung — was wir zusagen und was nicht.
- Die Sicherungsdatei als Ganzes: mit AES-256 verschlüsselt, bevor sie den Server
verlässt, und zwar an einen öffentlichen Schlüssel: Den Schlüssel für die Datei erzeugt
jede Sicherung neu, und er liegt ihr nur in einer Form bei, die allein der zugehörige
private Schlüssel öffnet. Den privaten Schlüssel verwahrt ausschließlich die
Geschäftsführung von KYTH, außerhalb des Servers. Für diese Sicherungen liegt auf dem
Server kein Kennwort und kein Schlüssel, der sie öffnet. Wer den Eimer erlangt, hat damit
nichts als eine unlesbare Datei, und wer den Server übernimmt, öffnet damit keine von ihnen
(die laufende Datenbank ist eine andere Frage, siehe „Die Datenbank selbst“). Vor dem
Hochladen prüft der Server nur, dass die Datei an genau diesen Schlüssel verschlüsselt ist;
öffnen kann er sie nicht. Entschlüsselt wird eine Sicherung nur außerhalb des Servers, auf
dem Rechner der Geschäftsführung mit dem privaten Schlüssel — für die Probe, ob sie sich
öffnen lässt, und für eine Wiederherstellung.
Bis zur Fassung
1.0-2026-10-01war die Datei mit einem Kennwort verschlüsselt, das auf dem Server lag — bis zum Einzug der Sicherungen in den verschlüsselten Datenträger am 25.09.2026 unverschlüsselt auf der Systemplatte, danach ein neues Kennwort in diesem Datenträger —, und der Server öffnete sie vor dem Hochladen zur Probe. Sicherungen aus jener Zeit bleiben so verschlüsselt, bis sie nach den Fristen dieses Abschnitts verschwinden, im Objektspeicher 95 Tage nach ihrer Erstellung. Beide Kennwörter sind mit der Fassung1.0-2026-10-01vom Server genommen; bis die letzte dieser Sicherungen verschwunden ist, verwahrt sie die Geschäftsführung außerhalb des Servers. Ein Rest bleibt, und er ist befristet: Eine gelöschte Datei kann auf einem Datenträger lesbar bleiben, bis ihr Platz überschrieben ist — beim ersten Kennwort auf der Systemplatte, beim zweiten im verschlüsselten Datenträger, den lesen kann, wer den laufenden Server übernimmt. Wer den Server übernimmt oder ein Abbild seiner Systemplatte erlangt, findet dort womöglich eines dieser Kennwörter und daneben einen Zugangsschlüssel zum Objektspeicher (siehe den Feldschlüssel unten); mit beiden kann er die Sicherungen aus der Zeit vor der Fassung1.0-2026-10-01möglicherweise öffnen, solange sie im Objektspeicher liegen, längstens bis Anfang Januar 2027 — die letzte mit dem ersten Kennwort entstand am 24.09.2026, die letzte mit dem zweiten am 26.09.2026. Der Auftragsverarbeitungsvertrag führt das als befristete offene Lücke (Anlage 2 Abschnitt 7.2). - Auf dem Übertragungsweg: TLS zum IONOS-Endpunkt.
- Ruhend bei IONOS: IONOS verschlüsselt ruhende Objekte mit AES-256. Wir sagen das nicht als eigene Maßnahme zu: Die Dokumentation von IONOS beschreibt die Standardverschlüsselung für Uploads über die Weboberfläche, und ob unser Sicherungslauf über die S3-Schnittstelle dieselbe Verschlüsselung anfordert, haben wir nicht belegt. Wir behaupten hier nichts, was wir nicht geprüft haben — es ist auch nicht tragend, weil die Datei bereits verschlüsselt ankommt.
- Zusätzlich, und davon unabhängig: Die schutzbedürftigen Felder — Zugangstoken, Ihre Kontaktadresse, Benutzername und Passwort Ihres Mailwegs und die Adresse, an die ein Abschlusspaket geht — liegen innerhalb der Sicherung noch einmal feldweise mit AES-256-GCM verschlüsselt. Bis zum 27.09.2026 nannte diese Klammer nur Zugangstoken und Kontaktadresse; die übrigen Felder sind seit dem 12.09.2026 ebenso verschlüsselt (5.1). Dieser Feldschlüssel liegt nicht in der Sicherung und nicht im Objektspeicher, und er ist ein anderer als die Schlüssel der Sicherungsdatei. Er liegt aber auf dem Server bei der IONOS SE: in der Umgebung der Anwendung, unverschlüsselt auf der Systemplatte des Servers, zusammen mit dem Anwendungsgeheimnis gegenüber Shopify; der Zugangsschlüssel zum Objektspeicher liegt dort in einer Datei. Lesen können ihn die beiden Geschäftsführer von KYTH als Verwalter des Servers und jeder, der den Server oder die Verwaltungsoberfläche der Bereitstellungsumgebung übernimmt oder ein Abbild der Systemplatte erlangt — technisch auch die IONOS SE als Betreiberin des Rechenzentrums (7). Die Feldverschlüsselung schützt deshalb gegen jemanden, der nur eine Sicherung, nur einen Auszug der Datenbank oder nur ihren Inhalt erlangt, nicht gegen jemanden, der den Server selbst übernimmt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag führt das als offene Lücke (Anlage 2 Abschnitt 7.2). Bis zum 26.09.2026 stand hier, der Schlüssel stehe „nicht in der Sicherung und nicht bei IONOS“; gemeint war der Objektspeicher — auf dem Server bei IONOS lag er von Anfang an.
- Die Datenbank selbst: Sie liegt seit dem 15.09.2026 auf einem verschlüsselten Datenträger (LUKS2, AES-XTS mit 512-Bit-Schlüssel). Der Schlüssel liegt nicht auf dem Server. Nach einem Neustart des Servers bleibt die Datenbank verschlossen, bis die Geschäftsführung von KYTH sie entsperrt. Bis zum 15.09.2026 lag sie unverschlüsselt auf dem Datenträger des Servers.
Was das für eine Löschung bedeutet — bitte ausdrücklich zur Kenntnis nehmen. Löschen wir
Ihre Daten in der Datenbank — auf Ihr Verlangen, über shop/redact oder über den Aufräumlauf
nach 9.3 —, dann sind sie in bereits erstellten Sicherungen weiterhin enthalten. Sie
verschwinden von dort erst mit dem Ablauf der oben genannten Fristen, also in der Regel am
nächsten Tag, spätestens 30 Tage später auf dem Server, und 95 Tage später im
Objektspeicher, endgültig am Tag danach — dort sind die ersten 90 Tage zusätzlich für
niemanden löschbar. Ein gezieltes Herausschneiden einzelner Datensätze aus vorhandenen
Sicherungen findet nicht statt; es würde die Sicherung als Wiederherstellungspunkt
entwerten. Solange sie dort liegen, werden sie ausschließlich zur Wiederherstellung im
Störungsfall verwendet und zu keinem anderen Zweck. Shopify verlangt von Apps, die Daten
eines Händlers binnen 30 Tagen nach der Deinstallation zu löschen, soweit das anwendbare
Recht nichts anderes vorsieht. Für die Sicherungen gelten stattdessen die Fristen dieses
Abschnitts: Art. 32 Abs. 1 DSGVO verlangt, die Daten nach einem Zwischenfall rasch
wiederherstellen zu können, und ein Herausschneiden einzelner Shops würde die Sicherung als
Wiederherstellungspunkt entwerten. Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 stand hier
„spätestens 30 Tage später auf dem Server … und 95 Tage später im Objektspeicher“, ohne die
30 Tage, die Shopify verlangt.
9.7 Anwendungs- und Containerprotokolle: 14 Tage
Anwendungs- und Containerprotokolle werden 14 Tage aufbewahrt und danach verworfen. Ihr Inhalt ist in 5.1 und 5.2 beschrieben: Shop-Domain, interne Shop-Kennung und die Art einer aufgetretenen Ausnahme, bei einem Shop, den KYTH.Kolli wegen seiner Geschäftsadresse nicht verbindet, statt der Ausnahme dieser Grund (5.3) — keine Zugangsdaten, keine Kontaktadresse, keine Kundendaten. Seit dem 12.09.2026 kommt eine Angabe hinzu: Scheitert eine Mail über Ihren Mailweg, steht in der Zeile zusätzlich die Phase und der dreistellige Antwortcode Ihres Mailservers — nicht aber der Mailserver selbst und nicht sein Port (5.2). Welche Angaben ein Protokolleintrag tragen darf, entscheidet das Programm und nicht die Umgebung; das gilt deshalb ab der ersten Zeile, die überhaupt geschrieben wird.
Die Frist hält ein Lauf auf dem Server und keine Zeile im Quelltext. Er entfernt seit dem 15.09.2026 stündlich jede Zeile, die älter als 14 Tage ist, aus den Protokollen der Container von KYTH.Kolli. Bis zum 15.09.2026 stand hier, die Frist sei eine Einstellung im Betriebswerkzeug und beim Einrichten herzustellen, und solange KYTH.Kolli in keiner Umgebung eingerichtet sei, gebe es weder Protokolle noch eine Frist. KYTH.Kolli lief da schon seit dem 14.09.2026, und das Betriebswerkzeug begrenzt Protokolle nach Größe und nicht nach Alter (gemessen am 15.09.2026).
9.8 Der vorgelagerte Proxy
Es gibt keine serverseitigen Zugriffsprotokolle. Die Festlegung steht hier und nicht in einer Betriebsnotiz, weil sie darüber entscheidet, ob wir IP-Adressen verarbeiten oder nicht. Bis zum 15.09.2026 stand hier, es gebe überhaupt keinen Server, KYTH.Kolli sei in keiner Umgebung eingerichtet und der Abschnitt sei die Festlegung für die Einrichtung. KYTH.Kolli läuft seit dem 14.09.2026 auf dem Server in Berlin.
Dem Anwendungscontainer ist ein Reverse-Proxy vorgelagert (Traefik, betrieben über das Betriebswerkzeug auf demselben Server in Berlin). Seine Zugriffsprotokollierung bleibt ausgeschaltet — sie ist bei Traefik standardmäßig aus, und sie wird nicht eingeschaltet. Nachgeprüft am 15.09.2026: Der Proxy wird ohne Einstellung für ein Zugriffsprotokoll gestartet. Der Proxy speichert damit keine IP-Adressen, keine Browserkennungen und keine Abfrageparameter.
Was er dann schreibt, ist sein eigenes Betriebsprotokoll: Startmeldungen und Fehler beim Ausstellen von TLS-Zertifikaten. Darin stehen Domainnamen, keine Angaben zu Besucherinnen und Besuchern.
Rechtsgrundlage für das Betriebsprotokoll ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — das berechtigte Interesse am sicheren und störungsfreien Betrieb.
Wer die Zugriffsprotokollierung später einschaltet, muss diesen Abschnitt vorher ändern: Dann werden IP-Adressen verarbeitet, und dann braucht es auch eine Frist.
9.9 Betriebsspuren der Erfassung: 90, 90 und 30 Tage
Drei Bestände halten fest, wie die Zeilen des Mengenkontos entstanden sind. Sie tragen selbst keine Angabe über eine Person; einer von ihnen — die Verarbeitungsvorfälle — nennt allerdings die Bestellkennung, und die ist eine mittelbar personenbezogene Angabe (6.1). Deshalb stehen sie hier und nicht in einer Betriebsnotiz:
- die Abgleichläufe (je Lauf Zeitfenster, Zählwerte, Beginn und Ende) — 90 Tage nach dem Ende des Laufs. Der jüngste Lauf je Art bleibt unabhängig davon stehen: An ihm hängt, ab wann das nächste Zeitfenster beginnt; ohne ihn entstünde eine Lücke im Mengenkonto.
- die Warteschlange der Nacherfassung (je Abruf Kennung, Zeitraum, Zustand, Zählwerte) — 90 Tage, nachdem der Abruf abgeschlossen oder endgültig fehlgeschlagen ist. Der jüngste Abruf je Shop bleibt stehen: Er ist die Antwort auf die Frage, ob überhaupt schon einer gelaufen ist.
- die Verarbeitungsvorfälle — 30 Tage, nachdem Sie sie abgehakt haben oder KYTH.Kolli sie
geschlossen hat. Selbst schließt KYTH.Kolli einen Vorfall nur in drei Fällen: Eine zunächst
nicht verbuchte Sendung aus Shopify ist doch verbucht worden; eine Meldung aus KYTH.Karl
zu einer Bestellung aus Shopify, deren Verbuchung an einem vorübergehenden Fehler
gescheitert war oder die KYTH.Kolli keiner Sendung eindeutig zuordnen konnte, ist wiederholt
beziehungsweise mit der Sendungskennung nachgemeldet und verbucht worden; oder zu derselben
Sendung löst ein schwerer wiegender Widerspruch aus KYTH.Karl einen leichteren ab — dessen
Anlass steht dann im neuen Vorfall weiter. Alle anderen Vorfälle bleiben offen, bis Sie sie
abhaken, auch wenn ihr Anlass inzwischen behoben ist — etwa weil das Lieferland später
bekannt wurde, eine Regel berichtigt oder eine Verpackung zugeordnet ist. Wer erledigt hat,
sehen Sie in der Vorfallliste der Sendungsseite, die jeden Vorfall mit Grund und Datum
zeigt. Ein offener Vorfall
wird nie entfernt: Er ist die Angabe, an der Sie ablesen, was Ihnen fehlt. Bis zum 26.09.2026 nannte dieser Punkt nur Ihr Abhaken, obwohl KYTH.Kolli Vorfälle schon selbst schloss
und die Frist für beide gilt; abhaken konnten Sie einen Vorfall in der App bis zur Fassung
1.0-2026-10-01nicht.
Alle drei Fristen arbeitet derselbe tägliche Aufräumlauf ab wie die Fristen in 9.3 und 9.4. Unabhängig davon verschwindet auch hier alles mit dem Shop (9.2).
Bis zum 03.09.2026 nannte diese Erklärung für diese drei Bestände keine Frist, und es gab auch keine: Sie wuchsen unbegrenzt, während jeder andere Bestand eine Frist hat. Der Auftragsverarbeitungsvertrag hat sie am selben Tag in § 9.3 Nr. 7 zugesagt; hier standen sie bis heute nicht, sodass zwei Texte, denen Sie in einem Schritt zustimmen, über die Speicherdauer derselben Bestände Unterschiedliches sagten. 6.2 nennt als Regel für die Zeilen des Mengenkontos weiterhin „mit dem Shop" — für die Verarbeitungsvorfälle ist das seit dem 03.09.2026 nicht mehr die ganze Regel.
10. Ihre Rechte
10.1 Wenn Sie Händlerin oder Händler sind
Ihnen stehen uns gegenüber die folgenden Rechte zu:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO) — welche Daten wir zu Ihnen verarbeiten
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO) — Korrektur unrichtiger Daten
- Löschung (Art. 17 DSGVO) — Entfernung Ihrer Daten
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) — Herausgabe in einem gängigen Format
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen Verarbeitungen, die wir auf ein berechtigtes Interesse stützen (in 5.1 als Art. 6 Abs. 1 lit. f gekennzeichnet)
Schreiben Sie dafür an datenschutz@kyth.systems. Wir antworten unentgeltlich und innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Der schnellste Weg zur vollständigen Löschung ist die Deinstallation der App: Shopify löst dann automatisch den Löschvorgang aus, siehe 9.2.
10.2 Wenn Sie in einem Shop eingekauft haben
Wenden Sie sich bitte an den Shop, bei dem bestellt wurde. Der Shop ist für Ihre Daten verantwortlich; wir handeln nur in seinem Auftrag und dürfen ohne seine Weisung keine Auskunft erteilen und nichts löschen.
Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern speichern wir von Ihnen nicht; dafür gibt es keine Spalte. Angaben zu Ihrer Bestellung können aber bei uns liegen: je Sendung das Lieferland, die Bestellnummer, die Ihnen der Shop genannt hat, und die von Shopify vergebenen Kennungen von Bestellung, Sendung und Positionen — im Shop führen sie zu Ihnen, bei uns nicht (6.1). Bis zum 27.09.2026 begann dieser Absatz mit „Zum heutigen Stand liegen bei uns keine Daten über Sie.“ Das traf seit dem 02.09.2026 nicht mehr zu: Seither stehen diese Angaben im Mengenkonto, und 6.1 nennt sie mittelbar personenbezogen. Die drei Tabellen, die je Sendung das Lieferland und die von Shopify vergebenen Kennungen aufnehmen, füllen sich seit dem 02.09.2026 über den Abgleich (6.1) — bis dahin stand hier, sie trügen „heute keine Zeile", und damit auch, beide Vorgänge meldeten „deshalb null Datensätze". Fordert der Shop über Shopify eine Auskunft oder eine Löschung an, wird in diesen Tabellen über die Bestellungen gesucht, die die Meldung nennt; was dabei gefunden wird, hängt am Bestand.
Bis zum 01.09.2026 stand hier als Grund „nicht, weil sie nicht suchten, sondern weil es nichts zu finden gibt". Bis zum 02.09.2026 stand hier als Berichtigung, gesucht werde heute gar nicht, weil in der Liste der zu durchsuchenden Tabellen keine stehe. Seit dem 02.09.2026 wird gesucht — in den drei Tabellen des Mengenkontos und in der der Verarbeitungsvorfälle, seit dem 04.09.2026 zusätzlich in der der berechneten Materialzeilen, seit dem 08.09.2026 in der der Verpackungsdaten aus KYTH.Karl und seit dem 24.09.2026 in den Abschlusspaketen des Shops, über die Bestellungen, die die Meldung nennt. Bis zum 27.09.2026 endete diese Aufzählung mit den Materialzeilen. Was dabei gefunden wird, hängt am Bestand und nicht an dieser Erklärung (9.5); bis zum 02.09.2026 stand hier zusätzlich „Gefunden wird nichts, weil dort keine Zeile steht" — seit dem Abgleich trägt auch das nicht mehr.
Erreichen Sie den Shop nicht, können Sie sich auch direkt an datenschutz@kyth.systems wenden. Wir leiten Ihr Anliegen an den Shop weiter und informieren Sie darüber. Der Kanal dafür steht: Jeder Shop hinterlegt beim Verbinden der App eine Kontaktadresse (5.3), und diese Adresse zu benennen und aktuell zu halten ist eine Pflicht des Shops nach § 2a Nr. 4 des Auftragsverarbeitungsvertrages.
10.3 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Sie können sich unabhängig davon jederzeit bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes.
Für uns zuständig ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Promenade 27, 91522 Ansbach poststelle@lda.bayern.de
10.4 Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 Abs. 1 und Abs. 4 DSGVO findet nicht statt. KYTH.Kolli trifft keine Entscheidungen, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.
11. Technische und organisatorische Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen sind im Quelltext bzw. in der Betriebsdokumentation belegt. Es besteht keine Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO und keine ISO-Zertifizierung; wir behaupten auch keine.
Kurz und ohne Fachsprache: Die Zugangstoken liegen nur verschlüsselt in der Datenbank, und die Datenbank selbst liegt auf einem verschlüsselten Datenträger. Die Anwendung arbeitet mit einem Datenbankkonto, das absichtlich wenig darf. Die Daten verschiedener Shops sind voneinander getrennt. Eingehende Nachrichten werden auf Echtheit geprüft, bevor irgendetwas passiert. Und Zugangsdaten landen nicht in Protokollen.
Die vollständige Darstellung steht in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags, einschließlich des Abschnitts über die bekannten Lücken. Sie ist Bestandteil desselben Zustimmungsbestands und wird hier nicht ein zweites Mal geführt — zwei Darstellungen derselben Maßnahmen laufen auseinander, und dann liest jeder die, die ihm günstiger ist.
12. Offene Punkte
12.1 Was in dieser Fassung entschieden ist
- Kein Name, keine Anschrift, keine E-Mail-Adresse, keine Telefonnummer der Kundschaft. Dafür gibt es keine Spalte, und es ist auch keine geplant. Das ist in dieser Fassung entschieden und nicht bloß der heutige Stand.
- Die Tabellen des Mengenkontos bestehen seit dem 01.09.2026 und nehmen mittelbar personenbezogene Kennungen auf; seit dem 02.09.2026 füllt der Abgleich sie im laufenden Betrieb (6.1) — bis dahin stand hier „heute steht keine Zeile darin". Bis zum 01.09.2026 stand hier, es werde vor der ersten solchen Tabelle eine neue Fassung geben — die Tabellen sind vor der Hebung entstanden. Der Inhalt dieser Erklärung ist deshalb nachgezogen; die Fassungskennung ist am 14.09.2026 gehoben worden (siehe der Hinweis im Kopf), und zwar vor der ersten Installation in einem fremden Shop. Bis zum 12.09.2026 stand hier, sie werde gehoben, sobald der laufende Ausbau abgeschlossen sei. Bis zum 01.09.2026 stand hier zusätzlich „und damit vor der ersten gespeicherten Zeile" — das folgt nicht daraus, denn eine Zeile kann im Entwicklungsshop von KYTH entstehen (6.1).
- Der Auslöser der Löschfristen ist im Programm eingerichtet und nicht bloß beabsichtigt (9.3). Er startet mit dem Anwendungsprozess und hängt an keinem Zeitplan auf dem Server — anders als die Sicherung, die genau das braucht. Ihr Zeitplan ist seit dem 15.09.2026 eingerichtet (9.6); bis dahin stand sie deshalb in 12.2.
- Serverseitige Zugriffsprotokolle sind geklärt: Es gibt keine (9.8).
- Keine Aufbewahrung der Mengendaten über die Löschung hinaus (6.2).
12.2 Weiterhin offen
| Punkt | Stand |
|---|---|
| Kein externes Verfügbarkeitsmonitoring | offen. Der Prüflauf über die Sicherungen läuft auf demselben Server und deckt dessen Totalausfall nicht ab |
| Kein Zeilenschutz auf der Tabelle der Shops | offen. Die Tabelle mit den Händlerdaten trägt keine Shop-Spalte und deshalb keine Richtlinie; die Trennung wirkt dort über die Anwendung und über spaltenweise Rechte. Einzelheiten in Anlage 2 Abschnitt 7.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags |
| Im Mengenkonto wird auf ein Löschverlangen hin nichts geleert | entschieden am 02.09.2026 und benannt statt behoben. Auskunft und Löschung erreichen das Mengenkonto seither über die Bestellungen, die die Meldung nennt, und zählen die Zeilen; geleert wird nichts, weil die Zeile der Nachweis über eine abgegebene Meldung ist (9.5, Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO). Bis zum 02.09.2026 stand hier „Heute ohne Auswirkung, weil keine Zeile darin steht"; seit dem Abgleich (6.1) hat die Entscheidung Auswirkung. Bis zum 02.09.2026 stand hier „erreichen das Mengenkonto nicht", vor der ersten verbuchten Sendung zu entscheiden. Einzelheiten in § 7.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags |
Am 27.09.2026 gestrichen. Hier stand die Zeile „Aufbewahrung der Mengendaten nach Zweckfortfall“ mit dem Stand „offen“. Entschieden ist seit dem 26.09.2026: keine Aufbewahrung über die Löschung hinaus (6.2, 12.1).
Am 14.09.2026 gestrichen. Hier stand eine Zeile über den Zugriff read_all_orders mit
dem Stand „offen". Shopify hat ihn an jenem Tag erteilt (4.3); ein offener Punkt ist er
damit nicht mehr.
13. Änderungen dieser Erklärung
KYTH.Kolli wird weiterentwickelt. Ändert sich der Umfang der Verarbeitung, ändern wir diese
Erklärung und erhöhen die Fassungskennung; jede neue Fassung legen wir Ihnen beim nächsten
Öffnen der App vor; Sie bestätigen, dass Sie diese Erklärung zur Kenntnis genommen haben, und
stimmen den Verträgen zu; bis zu Ihrer Zustimmung ruht der Abgleich (6.1), und was in dieser Zeit
weiterläuft, steht in § 0.1 des Auftragsverarbeitungsvertrags (Absatz „Nach einer neuen
Fassung“). Bis zum 19.09.2026 stand hier „jede Fassung wird Ihnen vor der weiteren Nutzung
zur Zustimmung vorgelegt“, bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 „jede Fassung wird Ihnen
beim nächsten Öffnen der App zur Zustimmung vorgelegt“. Die jeweils geltende Fassung steht unter
https://kolli.kyth.systems/rechtliches/datenschutz.
Einmal ist das nicht in dieser Reihenfolge geschehen. Die Tabellen des Mengenkontos sind am 01.09.2026 entstanden, bevor die Kennung gehoben war. Der Inhalt dieser Erklärung ist am selben Tag nachgezogen worden, und die Hebung ist am 14.09.2026 geschehen — vor der ersten Installation in einem fremden Shop (12.1, Hinweis im Kopf). Bis zum 12.09.2026 stand hier, sie folge zum Abschluss des laufenden Ausbaus. Bis zum 01.09.2026 stand der Satz oben ohne diesen Vorbehalt da.
Steigt die Fassungskennung, werden Sie beim nächsten Öffnen der App erneut gefragt. Eine reine Tippfehlerkorrektur löst das nicht aus.
Verarbeitung zu einem anderen Zweck. Beabsichtigen wir, Ihre Daten zu einem anderen als dem ursprünglich erhobenen Zweck zu verarbeiten, informieren wir Sie vorab über diesen anderen Zweck und über alle weiteren Angaben nach Art. 13 Abs. 2 DSGVO (Art. 13 Abs. 3 DSGVO). Die Information erfolgt in Textform an die Kontaktadresse, die Sie uns nach 5.3 hinterlegt haben.
14. Stand
Fassung 1.0, 01.10.2026; abgebildeter Quelltextstand 01.10.2026. Erste Fassung.
Am 01.10.2026 ist der Stand dieser Zeile ein zweites Mal auf den Tag nachgeführt worden, auf den die siebte Hebung nachgeführt ist, und mit ihm der abgebildete Quelltextstand — der Anlass steht im Hinweis am Kopf dieser Erklärung. Bis zum 01.10.2026 nannte sie für beides den 27.09.2026.
Am 27.09.2026 ist der Stand dieser Zeile auf den Tag nachgeführt worden, auf den die siebte Hebung nachgeführt ist, und mit ihm der abgebildete Quelltextstand — der Anlass steht im Hinweis am Kopf dieser Erklärung. Bis zum 27.09.2026 nannte sie für beides den 26.09.2026.
Am 26.09.2026 ist der Stand dieser Zeile auf den Tag der siebten Hebung nachgezogen worden, und mit ihm der abgebildete Quelltextstand — der Anlass steht im Hinweis am Kopf dieser Erklärung. Bis zum 26.09.2026 nannte sie für beides den 19.09.2026.
Am 19.09.2026 ist der Stand dieser Zeile auf den Tag der sechsten Hebung nachgezogen worden, und mit ihm der abgebildete Quelltextstand — der Anlass steht im Hinweis am Kopf dieser Erklärung. Bis zum 19.09.2026 nannte sie für beides den 15.09.2026.
Am 15.09.2026 ist der Stand dieser Zeile auf den Tag der zweiten Hebung nachgezogen worden, und mit ihm der abgebildete Quelltextstand — der Anlass steht im Hinweis am Kopf dieser Erklärung. Die dritte bis fünfte Hebung am selben Tag haben diese Zeile nicht geändert: Sie nennt den Tag und nicht die Kennung.
Am 14.09.2026 ist der Stand dieser Zeile auf den Tag der einen Hebung nachgezogen worden, und mit ihm der abgebildete Quelltextstand. Am selben Tag berichtigt: Bis dahin stand hier, jener bleibe der 13.09.2026, an dem, was diese Erklärung über das Programm sagt, habe sich nichts geändert. Nachgemessen traf das nicht zu: Der Rechtsstand, den Länder-Exposure, Meldebogen und Nachweis mitdrucken, nennt seit dem 14.09.2026 denselben Tag. Es ist derselbe Fehler, den dieselbe Zeile am 13.09.2026 schon einmal getragen hat.
Am 13.09.2026 ist der Stand dieser Zeile schon einmal nachgezogen worden, und damals mit ihm der abgebildete Quelltextstand. Am selben Tag berichtigt: Bis dahin stand hier, jener bleibe der 12.09.2026, am Programm habe sich nichts geändert. Nachgemessen traf das nicht zu — am 13.09.2026 ist auch das Programm nachgezogen worden, und der Rechtsstand, den Länder-Exposure, Meldebogen und Nachweis mitdrucken, nennt seither denselben Tag.
Am 12.09.2026 berichtigt. Bis dahin stand in dieser Zeile „Fassung 1.0, 30.08.2026;
abgebildeter Quelltextstand 30.08.2026." — während die Kopftabelle desselben Dokuments in
demselben Durchgang längst auf den 12.09.2026 und auf die Kennung 1.0-2026-09-12 gehoben
war. Derselbe Text nannte damit zwei verschiedene Stände, und wer nachschlägt, welchem Stand
er zugestimmt hat, schlägt in dem Abschnitt nach, der „Stand" heißt. Die Zeile steht seither
unter demselben Wächter wie die Kopftabelle.
Warum die Kennung an drei Texten hängt und nicht an einem. Nutzungsvertrag, Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag tragen dieselbe Kennung des Zustimmungsnachweises, weil ihnen gemeinsam zugestimmt wird. Drei eigene Kennungen wären im Streitfall drei Vorgänge, von denen man zwei vergisst. Jede erteilte Zustimmung wird zusätzlich einzeln festgehalten, sodass auch der Nachweis einer älteren Fassung erhalten bleibt.
Was bei der nächsten Erhöhung nachzuführen ist. Diese Erklärung beschreibt eine App im Aufbau. Die Abschnitte 1, 3, 4, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 6.1, 6.2, 6.4, 7, 8, 9.1, 9.2, 9.3, 9.5, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 10.2, 12.1, 12.2, 13 und 14 sind die Stellen, an denen sie heute etwas verneint, was morgen zutrifft, oder einen Vorbehalt trägt; dazu der Hinweis im Kopf. Wer eine dieser Stellen berührt, hebt die Kennung — andernfalls stimmt ein Händler einer Beschreibung zu, die es nicht mehr gibt. Bis zum 01.09.2026 nannte diese Liste nur die ersten vier, dann sieben, dann zwölf; zuletzt fehlten 1, 4, 4.1, 5.1, 5.3, 7, 9.6, 9.7 und 9.8 — neun Stellen, die einen Vorbehalt tragen, ohne eine datierte Selbstkorrektur zu tragen: Abschnitt 4 nennt die App „im Aufbau", 4.1 und 5.1 zählen auf, was heute geschieht und heute gespeichert wird, 5.3 und 7 bis 9.8 sagen, was es heute noch nicht gibt. Dieselbe Lücke ist damit viermal aufgetreten; deshalb hält seit dem 01.09.2026 der Prüfstand dagegen, dass jede Stelle mit einer datierten Selbstkorrektur hier auch genannt ist. Am 04.09.2026 ist 9.2 dazugekommen: Die Aufzählung der Tabellen, die der Löschmechanismus mitnimmt, hat mit den berechneten Materialzeilen eine vierte bekommen.
Am 05.09.2026 ist der dritte Punkt in 4.2 fünfmal fortgeschrieben worden — von einer Stelle, die eine Datei formt, auf fünf —, und 6 hat die Bestände der Meldung bekommen. Der Kopf dieser Erklärung nannte dabei bis zum 12.09.2026 weiter den abgebildeten Quelltextstand 30.08.2026, während der Fließtext an mehreren Stellen den 04. und den 05.09.2026 beschreibt. Auch dieser Abstand wird von derselben einen Hebung erfasst, die im Kopf angekündigt ist; er steht hier, weil ein Vorbehalt, den nur der Kopf trägt, beim Abschluss übersehen wird. Diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck, damit die Prüfung im Prüfstand die eine Aufzählung liest und nicht zwei.
Am 06.09.2026 sind drei Stellen berichtigt worden. 4.1 endete bis dahin mit dem Stand vom 03.09.2026 und nannte weder die Mengenermittlung noch die Meldung, obwohl der Abschnitt sich selbst als vollständige Gegenwartsbeschreibung ausweist und 4.2 beides seit dem 05.09.2026 führt; 5.1 sagt neben dem Bestätigungstext nicht mehr „samt Person", weil die App den Namen daneben seit demselben Tag aus dem geprüften Sitzungstoken belegt — personenbezogen bleiben kann allein der freie Text; und die Anrede ist an neun Stellen auf die Höflichkeitsform zurückgezogen worden, die diese Erklärung sonst durchgehend führt. Berührt sind 4.1, 5.1, 6.5 und 14. Auch diese Änderungen werden von derselben einen Hebung erfasst; an dem, was verarbeitet wird, ändert die erste nichts — sie beschreibt Vorhandenes vollständiger —, und die zweite beschreibt weniger als zuvor. Auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend desselben Tages hat sich derselbe Punkt in 4.2 zur Hälfte umgedreht: Neun Adressen der App liefern seither einen Meldezeitraum und die fünf Dateien an Sie aus, jede nur auf Ihre Anfrage und jede nur an einen angemeldeten Nutzer Ihres Shops. Berührt ist Abschnitt 4.2; an dem, was verarbeitet wird, ändert der Weg nichts — dieselben Bestände, dieselben Summen, und die Bytes werden weiterhin nicht gespeichert. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 06.09.2026 sind zwei Bestände dazugekommen, mit denen Sie Ihre Meldevorgaben festhalten:
die Zielsysteme je Land und Ihr Fristenkalender (Migration 0025). Berührt ist Abschnitt
5.1 — zwei neue Zeilen in der Aufzählung und ein Absatz darunter. Beide Bestände
beschreiben einen Vorgang von Ihnen und keine Angabe über Ihre Kundschaft. Bis zum Abend
desselben Tages endete dieser Absatz mit „eine Adresse oder eine Bedienseite, über die Sie
sie füllen könnten, gibt es noch nicht"; das traf am Abend nicht mehr zu, und die
Berichtigung steht im Absatz über die Adressen zu beiden Beständen. Auch diese
Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem
eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Nachmittag desselben Tages ist Abschnitt 5.1 um einen Zusatz zum Fristenkalender ergänzt worden. Die Termine stammen, sobald es sie gibt, nicht aus Ihren Eingaben: Seit jenem Nachmittag leitet ein Programmteil sie aus Ihren Zielsystemen ab, je Land die mit geprüfter öffentlicher Quelle, und getippt ist davon allein Ihre Vertragsfrist. Auch diese Ergänzung wird von derselben einen Hebung erfasst; an dem, was verarbeitet wird, ändert sie nichts — dieselben Spalten derselben Tabelle. Verzeichnet ist sie trotzdem, weil ein abgeleiteter Bestand etwas anderes ist als ein getippter: Beim ersten stammt der Inhalt aus einer Rechnung dieser App, beim zweiten aus Ihrer Hand. Bis zum Abend desselben Tages standen in diesem Absatz zwei weitere Sätze: „Der Absatz dort sagte, es fehle die Adresse, über die Sie ein Zielsystem oder einen Termin eintragen könnten — das trifft weiter zu und steht unverändert" und „der Bestand bleibt leer, weil den Programmteil nichts anstößt". Beide trafen am Abend nicht mehr zu; die Berichtigung steht im Absatz über die Adressen zu beiden Beständen. Auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend desselben Tages sind die Adressen zu beiden Beständen dazugekommen: fünf Wege der App, über die Sie Ihre Zielsysteme lesen, eines für ein Land anlegen, ändern oder zurücknehmen, Ihren Fristenkalender lesen und einen Termin abhaken. Berührt ist Abschnitt 5.1, wo die Sätze über die fehlende Adresse und den leer bleibenden Bestand datiert berichtigt sind. Angestoßen wird der Fristenerzeuger seither von jeder Änderung an einem Zielsystem, und zwar so, dass die noch bevorstehenden offenen Termine des Landes weggeräumt und neu erzeugt werden; ein bereits überfälliger offener Termin bleibt stehen, weil ihn kein Lauf wieder anlegte, und ein abgehakter ebenfalls, weil er Ihr Nachweis über eine abgegebene Meldung ist. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst; an dem, was verarbeitet wird, ändert sie nichts — es sind dieselben Spalten derselben Tabellen, die sich nun wirklich füllen. Die Bedienelemente darauf stehen seit dem späten Abend desselben Tages — die Karten „Zielsysteme je Land" und „Fristen" der Administration; verzeichnet ist das im Absatz über die Bedienelemente von Meldungsseite und Administration. Bis zum 07.09.2026 endete dieser Absatz mit „Was weiterhin fehlt, sind die Bedienelemente darauf"; das traf seit jenem Abend nicht mehr zu, und Abschnitt 5.1 derselben Erklärung führte den richtigen Stand bereits. Auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Ebenfalls am 06.09.2026 haben vier Adressen der App ihre Seiten bekommen — Sendungen, Verpackungen, Produkte und Meldungen —, und das Menü der App führt seither sechs Punkte statt zweier. Verarbeitet wird dadurch nichts: Die vier Seiten liefern eine HTML-Datei aus, in der keine Angabe über Sie und keine über Ihre Kundschaft steht; eingesetzt werden allein die öffentliche App-Kennung, das Stylesheet, das Menü, die Fußzeile und die rechtlichen Hinweistexte, und alle fünf sind für jeden Shop dieselben. Ein Feld, einen Knopf oder einen Abruf gibt es auf keiner von ihnen — das beschreibt den Stand jenes Vormittags; drei der vier Seiten haben ihre Bedienelemente noch am selben Tag bekommen: die Sendungsseite am Nachmittag, die Verpackungsseite am Abend und die Meldungsseite am späten Abend, jede in einem eigenen Absatz weiter unten. Bis zum 07.09.2026 nannte dieser Satz zwei Seiten und verwies auf „den Absatz darunter"; ein Absatz über die Sendungsseite stand bis dahin in dieser Liste überhaupt nicht, der Verweis führte also ins Leere. Berührt ist Abschnitt 4.1, wo der Halbsatz über die Seiten, die noch nichts anzeigen, seither dazusagt, dass es die Adressen gibt. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Nachmittag desselben Tages hat die Startseite ihre Kennzahlen bekommen: Sendungen und Kilogramm, die Mengen je Zielland und je Materialfraktion samt ihrer Paarung, der Verlauf der letzten zwölf Monate, die noch offenen Posten und die nächste Frist mit ihrer Quelle; bedienbar sind dort die Anforderung der Nacherfassung, die Wahl des Meldejahres und — seit dem 14.09.2026 nur, solange die Startseite keinen offenen Schritt des Einrichtungsassistenten nennt — die drei Einrichtungspunkte. Ohne aktives Abonnement zeigt die App statt der Startseite den Schritt zur Tarifwahl (Nutzungsvertrag § 5). Dieser Satz steht seit dem 19.09.2026 hier; bis dahin nannte die Notiz Kennzahlen und Bedienelemente ohne diese Bedingungen. Erfasst wird diese Berichtigung von der sechsten Hebung. Verarbeitet wird dadurch keine neue Angabe: Es sind dieselben Bestände, die Abschnitt 6.1 führt, in Summen über Ihren Shop — keine Angabe über Ihre Kundschaft. Berührt ist Abschnitt 4.1, wo der Halbsatz über die Seiten, die noch nichts anzeigen, die Startseite nicht mehr mitmeint. Diese Notiz ist am 07.09.2026 nachgetragen worden; bis dahin verzeichnete diese Liste die Startseite nicht. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am selben Nachmittag hat die Sendungsseite ihre Bedienelemente bekommen: eine Filterzeile über Zeitraum, Lieferland, Zuordnungsquelle und den offenen Rest, darunter Ihre Sendungen mit ihren Paketen und je Paket die Materialfraktionen mit Gewicht in Gramm, dazu zwei Knöpfe, mit denen Sie mehreren Paketen zugleich eine Verpackung zuweisen oder sie von Hand aus der Zählung nehmen. Verarbeitet wird auch dadurch keine neue Angabe: Es sind dieselben pseudonymen Angaben, die Abschnitt 4.2 seit dem 03.09.2026 führt — Ländercode, Kennungen aus Shopify, Bestellnummer, Zusteller —; Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern stehen dort nicht, weil es für sie keine Spalte gibt. Berührt sind die Abschnitte 4.1 und 4.2. Auch diese Notiz ist am 07.09.2026 nachgetragen worden. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend desselben Tages hat die Verpackungsseite ihre Bedienelemente bekommen: zwei Reiter, unter denen Sie Ihre Verpackungskomponenten mit Gewicht, Materialfraktion, Belegart und Stichtag anlegen, eine Verpackungseinheit zusammensetzen oder eine fertige aus der Bibliothek übernehmen, eine geänderte Stückliste als neue Version ab einem gewählten Tag speichern und Ihre Zuordnungsregeln anlegen, vorab ansehen und beenden. Verarbeitet wird dadurch keine neue Angabe: Es sind dieselben Bestände, die Abschnitt 6.1 seit dem 03. und 04.09.2026 führt, und die Seite zeigt ausschließlich Ihre eigenen Eingaben und Zahlen aus Ihren Sendungen — keine Angabe über Ihre Kundschaft. Berührt sind die Abschnitte 3, 4.2, 4.3 und 6.1, wo die Sätze über die Bedienung von Katalog und Regeln datiert berichtigt sind. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Später am Abend desselben Tages sind auf derselben Seite die Maßeinheit einer Komponente (je Stück oder je laufendem Meter), ein Wiege-Assistent und die Fassungen je Verpackungseinheit nachgezogen worden. Verarbeitet wird auch dadurch keine neue Angabe: Die Wiegungen sind dieselben, die Abschnitt 6.1 seit dem 03.09.2026 als Angabe zur Komponente führt, und der Assistent rechnet und antwortet — gespeichert wird erst, was Sie danach als Komponente anlegen. Berührt sind die Abschnitte 6.1 und, für die Vorschau einer Regel, ebenfalls 6.1; beide Stellen sind dort datiert nachgezogen. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am späten Abend desselben Tages haben die Meldungsseite und die Administration ihre Bedienelemente bekommen. Die Meldungsseite führt vier Reiter: „Exporte" (Meldezeitraum anlegen, Vorschau der Mengenzeilen, festschreiben, Nachtragsmeldung, Dateien herunterladen), „Prognose" (Planmenge und Kostenschätzung), „Nachweise" (Nachweis und Länderübersicht) und „Zusatzmengen", der kein Bedienelement trägt und das sagt. Die Administration führt seither zusätzlich die Karten „Wie KYTH.Kolli rechnet", „Zielsysteme je Land" und „Fristen". Verarbeitet wird dadurch eine Angabe, die Abschnitt 5.1 schon führt: die Begründung, die Sie schreiben, wenn Sie einen Meldezeitraum trotz offener Pakete festschreiben — freier Text, den seit jenem Abend die Meldungsseite entgegennimmt. Alles Übrige sind dieselben Bestände und dieselben Summen. Berührt sind die Abschnitte 4.1, 4.2 und 5.1, wo die Sätze über die Bedienelemente für Meldung, Zielsysteme und Fristen datiert berichtigt sind. Diese Notiz ist am 07.09.2026 nachgetragen worden; bis dahin verzeichnete diese Liste weder die Meldungsseite noch die drei Karten, obwohl die Abschnitte 4.2 und 5.1 sie seit jenem Abend beschreiben. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
In der Nacht darauf sind aus der Prüfung zu jener Aufgabe acht Befunde nachgezogen worden. Verarbeitet wird auch dadurch keine neue Angabe: Die Meldungsseite fragt seither vor der LUCID-Meldedatei und vor dem Meldebogen nach der Kennung Ihres Systembetreibers — sie steht in der Datei, ist eine Registernummer des Betreibers und nicht Ihre eigene, und gespeichert wird sie nicht. Berührt ist Abschnitt 4.2. Auch diese Notiz ist am 07.09.2026 nachgetragen worden. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 07.09.2026 ist ein Bestand dazugekommen, mit dem Sie die Mengen festhalten, die Sie
außerhalb von Shopify verschickt haben: Ihre Mengen aus anderen Kanälen (Migration 0026).
Berührt ist Abschnitt 5.1 — eine neue Zeile in der Aufzählung und ein Absatz darunter.
Der Bestand beschreibt einen Vorgang von Ihnen und keine Angabe über Ihre Kundschaft;
Beleg-Referenz und Notiz sind freier Text, und der Vorbehalt dazu steht in 5.1. Bis zum
Abend des 07.09.2026 endete dieser Absatz mit „Eine Adresse oder eine Bedienseite, über
die Sie einen Posten eintragen könnten, gibt es noch nicht"; die Adressen gibt es seit
jenem Abend, und die Berichtigung steht im Absatz über die fünf Adressen für die Mengen
aus anderen Kanälen. Auch diese
Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem
eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am selben Tag ist derselbe Programmteil um einen Leser für Tabellendateien erweitert worden: Er nimmt eine Datei mit denselben Angaben entgegen, die Abschnitt 5.1 für diesen Bestand aufzählt, prüft jede Zeile einzeln und trägt sie erst auf ausdrückliche Anweisung ein; die Datei selbst wird nicht gespeichert. Berührt ist damit kein Abschnitt dieser Erklärung — es kommt weder eine Angabe noch ein Bestand hinzu. Bis zum Abend des 07.09.2026 endete dieser Absatz mit dem Satz, es gebe „noch keine Adresse und keine Bedienseite in diesen Bestand", Sie könnten eine solche Datei heute nicht übergeben; seit jenem Abend gibt es die Adresse, über die Sie genau das tun, und die Berichtigung steht im Absatz über die fünf Adressen für die Mengen aus anderen Kanälen. Diese Notiz steht hier, weil ein Leser dieser Liste sonst nicht erkennt, ob die Stelle geprüft und für nicht berührt befunden oder schlicht übersehen wurde, und auch sie steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend des 07.09.2026 sind die fünf Adressen dazugekommen, über die Sie die Mengen aus anderen Kanälen führen: auflisten, anlegen, löschen, eine Tabellendatei zuerst zur Ansicht prüfen und dann eintragen, die leere Vorlage dieser Datei holen. Berührt ist Abschnitt 5.1, wo der Absatz darüber datiert nachgezogen ist. Verarbeitet wird dadurch keine Angabe mehr als vorher — es sind dieselben Angaben, die 5.1 seit dem Morgen desselben Tages aufzählt, und die Vorlagedatei enthält für jeden Shop dieselben Bytes und keinen Wert aus einem Bestand. Alle fünf Adressen verlangen, dass Sie als Nutzer dieses Shops angemeldet sind; keine verlangt ein aktives Abonnement. Was weiterhin fehlt, ist die Bedienung: Der Reiter „Zusatzmengen" der Meldungsseite trägt kein Bedienelement und sagt das. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Ebenfalls am 07.09.2026 ist ein Bestand für Ihre Verpackung je Produktvariante
dazugekommen (Migration 0027) — die Stückliste des Produktes selbst, versioniert, mit den
Ländern, in denen Sie sie mitzählen. Berührt ist Abschnitt 5.1 — eine neue Zeile in der
Aufzählung und ein Absatz darunter. Verarbeitet wird dadurch keine Angabe über Ihre
Kundschaft: Was hier steht, beschreibt ein Produkt aus Ihrem Sortiment und keine
Bestellung. Freien Text nehmen die beiden Kennungen und die Länderauswahl nicht auf; die
Stückliste ist ein strukturiertes Feld, an dem das Schema nur die Form bindet, und der
Vorbehalt dazu steht in Abschnitt 5.1. Geschrieben wird in ihn über einen
eigenen Programmteil; seit dem Abend des 08.09.2026 führen drei Adressen der App dorthin,
und die Produktseite trägt die Bedienelemente dazu — ansehen, eine Fassung speichern und
alle Fassungen einer Variante zurücknehmen. Bis zu jenem Abend stand hier „eine Adresse der
App und ein Bildschirm dafür fehlen an diesem Tag — die Produktseite trägt kein
Bedienelement und sagt das". Auch diese Änderung wird von
derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne
Fettdruck.
Am Abend des 08.09.2026 rechnet KYTH.Kolli einen Meldezeitraum auf Wunsch über alle Shops einer Rechtseinheit zusammen. Ein neuer Bestand entsteht dadurch nicht — es sind dieselben Sendungen, dieselben Mengen und dieselben Belege wie zuvor. Sie stehen danach aber in EINEM Dokument nebeneinander: Der Nachweis zu einem zusammengerechneten Meldezeitraum druckt je beteiligtem Shop einen Auszug aus dessen Mengenkonto — Versanddatum, Bestellnummer, Paketnummer, Herkunft der Zuordnung, Gewicht, Belegstand und Retourenvermerk —, dazu dessen Belege aus dem Verpackungskatalog und dessen Rechenweg: Betriebsart, Regel für Nebenbestandteile, Beginn der erfassten Historie und Aufbewahrungsdauer. Die Lückenzahlen — unzugeordnete Pakete und Positionen ohne eigenen Gewichtsbeleg — summiert KYTH.Kolli über alle beteiligten Shops. Alles davon geht in das Dokument des Shops, der die Meldung erzeugt. Wer einen zweiten Shop über einen Verbindungscode in seine Rechtseinheit aufnimmt, öffnet damit dessen Mengenkonto für dieses eine Dokument; wer das nicht will, verbindet die Shops nicht. Bis zum Schlussreview zu diesem Plan endete der erste Satz mit „Verarbeitet wird dadurch keine Angabe mehr als vorher: Es sind dieselben Sendungen und dieselben Mengen, nur in einer Summe". Die erste Hälfte traf zu, die zweite nicht: „nur in einer Summe" beschrieb eine Weitergabe, die stattfindet, ausdrücklich als nicht stattfindend — und ein Shop, der über einen Verbindungscode beitritt, hatte genau diesen Satz als einzige Beschreibung gelesen. Zusammengerechnet wird ausschließlich über Shops, mit denen der anfragende Shop verbunden ist; die Kennung der Einheit nimmt KYTH.Kolli aus dem eigenen Bestand des Shops und nie aus der Anfrage. Welche LUCID-Nummer in einer Meldung steht, ändert sich dadurch heute nicht — in einer Exportdatei steht die Ihres Shops, und KYTH.Kolli liest an dieser Stelle allein die Nummer des Shops (5.1). Ob eine gemeinsame Meldung mehrerer Shops unter der Registrierungsnummer der Rechtseinheit abzugeben ist, entscheiden Sie; KYTH.Kolli beurteilt das nicht. Ein Bedienelement für die Zusammenrechnung gab es an diesem Tag nicht; die Meldungsseite führt weder ein Feld noch einen Haken dafür. Bis zum späten Abend des 08.09.2026 endete dieser Satz mit „es bleibt die Ihres Shops“ ohne diesen Vorbehalt, und der Absatz nannte kein fehlendes Bedienelement. In dieser Fassung ist die Zusammenrechnung über mehrere Shops nicht freigeschaltet (5.1). Bis zum 26.09.2026 stand im Satz über das Bedienelement „fehlt an diesem Tag noch“ — das klang nach einem Bedienelement, das nachkommt. Berührt sind Abschnitt 5.1 und der Nutzungsvertrag § 12. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Drei Grenzen dieser Prüfung, und sie stehen hier, damit die Zusage nicht größer ist als die Prüfung. Erstens misst sie nur den ausgelieferten Teil dieser Erklärung; eine Selbstkorrektur im nicht ausgelieferten Arbeitsprotokoll steht in keiner Liste. Zweitens misst sie nur die drei Rechtstexte des Zustimmungsschritts — das Impressum ist keiner und hat keine nummerierten Abschnitte, gegen die sich eine Liste führen ließe. Drittens erkennt sie eine Vorbehaltsstelle nicht, die ohne datierte Selbstkorrektur entstanden ist; genau so sind die fünf Stellen entstanden, die oben nachgetragen sind. Dafür bleibt diese Liste handgeführt. Bis zum 01.09.2026 nannte dieser Absatz nur die dritte Grenze.
Am selben Tag ist Abschnitt 8 in die Aufzählung der nachzuführenden Abschnitte aufgenommen worden — er sagt wie Abschnitt 1 im Präsens, dass Server, Datenbank und Sicherungen in Berlin liegen. Diese beiden Sätze werden mit der Inbetriebnahme wahr und sind deshalb nicht umgeschrieben, sondern verzeichnet worden; dieselben Stellen führt die Prüfliste der Einrichtung.
Am 08.09.2026 sind im Datenbankschema zwei Bestände für einen Verbund mehrerer Shops zu
einer Rechtseinheit dazugekommen, und am Abend desselben Tages sechs Adressen dazu. Der
Verbund mehrerer Shops ist nicht freigeschaltet: Die Adressen antworten nur, dass er nicht
verfügbar ist, beide Bestände bleiben leer, und für den Verbund speichern wir nichts (5.1,
Absatz „Der Verbund mehrerer Shops zu einer Rechtseinheit ist nicht freigeschaltet“).
Bis zur Fassung 1.0-2026-10-01 standen hier die Regeln des ruhenden Programmteils.
Auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Ebenfalls am 08.09.2026 ist ein Bestand dazugekommen, der Verpackungsdaten aus KYTH.Karl aufnehmen kann — der erste dieses Schemas, dessen Inhalt nicht von Shopify stammt und nicht von Ihnen selbst eingetragen wird. Berührt sind Abschnitt 5.1, der ihn seither aufzählt und die Herkunft benennt, Abschnitt 7, der Karl ausdrücklich als Quelle und nicht als Empfänger führt, und Abschnitt 9.5, dessen Aufzählung der im Löschweg durchsuchten Bestände ihn seither mitnennt. Eine Angabe über Ihre Kundschaft im Sinne von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer kommt darin nicht vor; die Bestellkennung in der Nutzlast ist mittelbar personenbezogen wie überall sonst. Diese Zusage steht mit ihrem Vorbehalt da: Die Nutzlast ist ein strukturiertes Feld, an dem das Schema nur die Form bindet — sie ruht auf dem Vertrag zwischen beiden Apps und auf der Prüfung des Eingangs. Bis zum Abend jenes Tages stand hier zusätzlich, die Adresse, unter der Karl eine Meldung abliefert, sei ungebaut; der Absatz über den Empfang aus KYTH.Karl hält fest, was seither gilt. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend desselben Tages ist der Empfang aus KYTH.Karl selbst entstanden: die Adresse, an der Karl eine Meldung abliefert, mit Signatur- und Vertragsprüfung davor. Berührt sind Abschnitt 5.1, dessen Vorbehalt seither auf einen Bestand zeigt, hinter dem eine Adresse steht, und Abschnitt 7, der die Adresse seither nennt. Bis zum Nachmittag des 09.09.2026 stand hier „Verbucht wird dahinter noch nichts", und bis zum Vormittag desselben Tages, jener Vorbehalt zeige auf „ein Bestand, der sich füllen kann"; die erste Fassung war zu weit, die zweite für einen halben Tag richtig. Beide sind berichtigt und nicht gelöscht, damit Sie den Stand nachmessen können statt ihn zu glauben. Was sich dadurch nicht ändert: Es kommt kein anderes Feld an als die, die Abschnitt 5.1 aufzählt, denn der Vertrag zwischen beiden Apps weist jede Meldung ab, die ein unbekanntes Feld trägt. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Nachmittag des 09.09.2026 sind die beiden letzten Stücke entstanden, und sie gehören zusammen: die Verbuchung — aus einer eingegangenen Meldung entstehen die Sendung, ihre Pakete und deren Materialmengen — und die Weisung, ohne die sie nicht läuft. Sie erteilen sie auf der Karte „Paketmeldungen aus KYTH.Karl" in der Administration; ohne sie wird jede Meldung abgewiesen und nichts gespeichert. Berührt sind Abschnitt 5.1 und Abschnitt 7, die beide bis dahin sagten, diese Stelle fehle. Bis zu jenem Nachmittag stand hier und dort, es fehle weiterhin die Stelle, an der Sie diese Übernahme anweisen. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am 12.09.2026 ist Ihr Mailweg dazugekommen: Damit KYTH.Kolli Ihnen den Monatsreport, die Erinnerung an Ihre Fristen und Ihr Abschlusspaket schicken kann, stehen an der Zeile Ihres Shops seit diesem Tag der Mailserver, der Port, Benutzername und Passwort Ihres Postfachs, Ihre Absender- und Ihre Antwortadresse, der Schalter für den Monatsreport und zwei Stände der Tagesläufe. Der Weg gehört Ihnen: KYTH betreibt kein Versandkonto für Händlerpost. Benutzername und Passwort stehen verschlüsselt, Mailserver, Port und die beiden Adressen im Klartext — über den Mailserver findet der Tageslauf in einer Abfrage, welche Shops überhaupt verschicken können, und Absender wie Antwortadresse stehen im Kopf jeder Mail, die Sie selbst verschicken. Die App gibt Ihnen das Passwort nie zurück. Berührt ist Abschnitt 5.1, der die Angabe seither führt; eingetragen wird der Weg über die Karte „Mailversand" der Administration. Bis zum Nachmittag des 12.09.2026 endete dieser Absatz mit „An diesem Tag geht über diesen Weg noch nichts hinaus — die drei Mails sind nicht gebaut, gespeichert ist bis dahin nur die Einstellung." Das galt für wenige Stunden: Noch am selben Tag sind der Monatsreport und die Erinnerung an Ihre Fristen gebaut worden, und seither gehen sie über Ihren Mailserver hinaus — einmal am Tag und nur, wenn es etwas zu melden gibt. Bis zum späten Abend des 12.09.2026 endete dieser Absatz mit „Was an jenem Tag weiterhin fehlt, ist allein das Abschlusspaket bei der Deinstallation.“ Noch am selben Tag ist auch das gebaut worden: Deinstallieren Sie KYTH.Kolli, entsteht vor dem Leeren des Zugangstokens ein ZIP aus Ihren eigenen Beständen — Katalog, Verpackungseinheiten, Meldezeiträume, Sendungsliste und, soweit vorhanden, die eingefrorenen Meldebögen und Nachweise —, und es geht anschließend über Ihren eigenen Mailserver an Ihre Kontaktadresse. Der Grund für diese Reihenfolge steht in Abschnitt 9: Shopify fordert 48 Stunden nach der Deinstallation die Löschung an, und danach gibt es nichts mehr, woraus sich das Paket bauen ließe. Es enthält keinen Namen, keine Anschrift und keine Bestellnummer — die Sendungsliste darin trägt Lieferland, Datum, Masse je Materialfraktion und die pseudonymen Kennungen von Bestellung und Versandvorgang. Anders als die beiden anderen Mails setzt es keinen Tarif voraus. Berührt ist wieder Abschnitt 5.1, der die neue Angabe führt. Auch diese Änderung wird von derselben einen Hebung erfasst, und auch diese Notiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck.
Am Abend desselben Tages ist dieser Absatz in zwei Punkten berichtigt worden. Erstens stand hier „höchstens einmal am Tag“; die Anwendung läuft mit vier Arbeitern, jeder hält seinen eigenen Tageslauf, und die beiden Stände werden erst nach dem Versand gesetzt, damit eine gescheiterte Mail nicht verschluckt wird — treffen zwei Arbeiter im selben Augenblick auf denselben Shop, kann dieselbe Mail an einem Tag zweimal hinausgehen. Zweitens fehlte in 5.1 der Hinweis, dass beide Mails einen Tarif voraussetzen, der sie trägt; er stand allein auf der Tarifseite der App, unter einem anderen Menüpunkt. Auch diese Berichtigung wird von derselben einen Hebung erfasst.
Am 19.09.2026 ist Abschnitt 5.7 dazugekommen und in die Aufzählung aufgenommen worden:
Er beschreibt, was beim Aufruf einer Seite geschieht, die KYTH.Kolli ohne Anmeldung ausliefert,
und verneint dabei für die Seiten zum Lesen ein Zugriffsprotokoll, ein Cookie und jede
fremde Quelle — drei Angaben, die eine Einstellung oder ein Umbau ändern kann. Am selben
Tag ist Abschnitt 5.4 aufgenommen worden: Er begründete die Übermittlung an Shopify
damit, dass Shopify die umgebende Admin-Oberfläche ohnehin ausliefert, und das trägt nur,
wenn die App im Adminbereich geöffnet wird. Am selben Tag berichtigt sind Abschnitt 1,
der eine öffentliche Abrufseite verneinte und die Übermittlung an Shopify ohne diese
Bedingung beschrieb, Abschnitt 3, der die Leser dieser Seiten nicht kannte, Abschnitt
5.3, der KYTH.Kolli ohne Tarif führte, obwohl die Tarife seit dem 15.09.2026 bei Shopify
angelegt sind, und beim Abonnementstand weniger Angaben nannte, als abgefragt werden, und
die Abschnitte 1, 4.2, 4.3, 6.1 und 7 samt dem Hinweis „Inhaltlich nachgezogen
am 01.09.2026“ im Kopf, nach denen der Abgleich
läuft, solange die App installiert ist: Er verlangt seit dem 02.09.2026 außerdem die
Zustimmung zur geltenden Fassung und ruht deshalb nach jeder Hebung, auch nach dieser, bis
der Händler die App öffnet und zustimmt. An denselben Stellen nannte die Erklärung außerdem
die Startseite als die Stelle, an der eine
Nacherfassung angefordert wird, ohne die Bedingung, unter der sie die Karte „Sendungen
nachladen“ zeigt, und ohne die zweite Stelle im Einrichtungsassistenten; sie verweist dafür
seither auf § 2.1 des Nutzungsvertrags. Die Notiz vom 06.09.2026 über die Startseite in
dieser Liste nannte deren Bedienelemente ohne die Bedingung eines aktiven Abonnements und
die drei Einrichtungspunkte ohne die Bedingung, dass die Startseite keinen offenen Schritt
des Einrichtungsassistenten nennt. Abschnitt 4.1 nannte den Abgleich ohne die Bedingung
der Zustimmung, und Abschnitt 5.1 sagte ohne die Ausnahme des Karl-Bundles, im Tarif „Free“ gehe Ihnen zu Ihren Zahlen und Terminen per Mail nichts zu. Abschnitt 4.3 nannte read_all_orders als nicht ausgeübt, Abschnitt 5.1 die Nachweise und Auswertungen ohne die Bedingung von Abonnement und Stufe, und Abschnitt 13 sagte, jede Fassung werde vor der weiteren Nutzung zur Zustimmung vorgelegt. Erfasst werden diese Änderungen von der sechsten
Hebung (Hinweis im Kopf). Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne
Fettdruck in der Aufzählung.
Am 26.09.2026 ist mit der siebten Hebung geändert worden, was KYTH.Kolli verarbeitet, entschieden von KYTH am 25.09.2026. Abschnitt 5.1 führt beim Abonnementstand das Kennzeichen „Entwicklungsshop“ und an einem eingefrorenen Meldezeitraum Betriebsart und Regel für Nebenbestandteile, wie sie beim Einfrieren eingestellt waren; Abschnitt 5.3 sagt, dass KYTH.Kolli dieses Kennzeichen bei Shopify mit abfragt und ein Testabonnement nur auf einem Entwicklungsshop als den Tarif zählt, den es nennt. Abschnitt 4.1 sagt, dass die Sendungsübersicht die Vorfälle einzeln herausgibt, und Abschnitt 9.9, in welchen Fällen KYTH.Kolli einen Vorfall selbst schließt und dass Sie ihn in der Vorfallliste abhaken. Abschnitt 6.4 und die Abschnitte 9.2 und 9.3 sagen, wann KYTH.Kolli eine Löschmeldung von Shopify nicht ausführt und was dann wann gelöscht wird. Abschnitt 7 nennt die kleinere Antwort an KYTH.Karl. Die Abschnitte 4.2 und 5.1 sagen, dass der Verbund mehrerer Shops in dieser Fassung nicht freigeschaltet ist; die Notizen vom 08.09.2026 über ihn in dieser Liste beschreiben seither einen abgeschalteten Programmteil. Abschnitt 9.6 beschreibt die Sicherung an einen öffentlichen Schlüssel, dessen privaten Teil allein die Geschäftsführung außerhalb des Servers verwahrt. Berichtigt sind Abschnitt 9.6 zum Ort des Feldschlüssels, zur Sperrzeit nach einem Neustart und zum befristeten Rest der Kennwörter älterer Sicherungen, die Abschnitte 5.1 und 5.3 zum Abschlusspaket, zur Zählung von Paketgrenze und Länderzahl und zu den Anlässen, zu denen wir Ihnen an Ihre Kontaktadresse schreiben, Abschnitt 5.1 zu den freien Textfeldern aus KYTH.Karl und die Abschnitte 1 und 7 zur Frage nach dem Shopnamen, die keine Stelle rief und die der zweite Durchgang derselben Hebung aus dem Programm entfernt hat (Notiz vom 26. und 27.09.2026 in dieser Liste). Abschnitt 9.3 steht seit demselben Tag in der Aufzählung „Was bei der nächsten Erhöhung nachzuführen ist“. Erfasst werden alle diese Änderungen von der siebten Hebung (Hinweis im Kopf). Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck in der Aufzählung.
Am 26. und 27.09.2026 ist derselbe Durchgang fortgesetzt und die siebte Hebung am 27.09.2026
auf den Tag ihres Endstands nachgeführt worden, von 1.0-2026-09-26 auf 1.0-2026-09-27;
ausgerollt war jene nicht, zugestimmt hatte ihr niemand. Geändert hat sich dabei, was KYTH.Kolli
verarbeitet: Die Abschnitte 1, 5.1, 5.2, 5.3 und 5.6 nennen die
Benutzerkennung der Person, die zustimmt, im Verlauf der Zustimmungen; die Abschnitte
4.2, 5.1, 5.3 und 9.3 den Bau des Abschlusspakets nach der Deinstallation im
Hintergrund, seinen Nachbau und die Löschung spätestens 30 Tage nach einer Löschmeldung, die
KYTH.Kolli nicht ausgeführt hat; Abschnitt 9.2, wie KYTH.Kolli eine Löschmeldung entscheidet, die
nicht nennt, wann Shopify sie ausgelöst hat, und 9.3 den Prüflauf, der nicht ausgeführte
zählt; und
an die Stelle der nie gerufenen Frage nach dem Shopnamen, die entfernt ist, ist unter den sechs Aufrufen an die
Admin-API die Frage nach dem Land der Geschäftsadresse getreten (Abschnitte 1, 4.2,
5.3 und 7). Berichtigt sind Abschnitt 9.1 zur Neuinstallation ohne
erneute Zustimmung, die Abschnitte 5.1, 6.4, 9.5 und 10.2 zur Suche einer
einzelnen Person, die das Programm seit dem 24.09.2026 auch in Ihren Abschlusspaketen und
seit dem 02.09.2026 in den Verarbeitungsvorfällen stellt, die Abschnitte 1, 6.1 und
10.2 zu den Angaben einer Bestellung, die bei uns liegen, darunter die Bestellnummer —
10.2 begann bis dahin mit dem Satz, bei uns lägen keine Daten über Sie —, die
Abschnitte 4.2, 5.2 und 6.1 zu dem, was aus einer Meldung von Shopify ankommt
und bleibt,
und Abschnitt 9.6 zu den feldweise verschlüsselten Angaben. Die Abschnitte 5.2, 5.6 und
9.1 stehen seit dem 26.09.2026 in der Aufzählung „Was bei der nächsten Erhöhung
nachzuführen ist“. Erfasst werden alle diese Änderungen von derselben siebten Hebung
(Hinweis im Kopf). Auch diese Änderungsnotiz steht in einem eigenen Absatz und ohne
Fettdruck in der Aufzählung.
Vom 27.09. bis zum 01.10.2026 ist derselbe Durchgang ein weiteres Mal fortgesetzt und
die siebte Hebung am 01.10.2026 auf den Tag ihres Endstands nachgeführt worden, von
1.0-2026-09-27 auf 1.0-2026-10-01; ausgerollt war jene nicht, zugestimmt hatte ihr
niemand. Grundlage sind Entscheidungen von KYTH vom 26.09.2026. Geändert hat sich dabei, was KYTH.Kolli
verarbeitet und wie lange: Abschnitt 5.3 sagt, dass KYTH.Kolli nur Shops mit
Geschäftsadresse in der EU oder im EWR offensteht; die Abschnitte 1, 3, 5.3
und 13, dass diese Erklärung zur Kenntnis genommen wird und kein Vertragsbestandteil
ist; 6.2 keine Aufbewahrung über die Löschung hinaus; 9.2 und 9.3 die
Anforderung weiterer Daten, die Löschung spätestens 30 Tage nach der Deinstallation ohne
Wartefrist und die Meldungen bis zum erneuten Verbinden; 9.6 nur die jüngste Sicherung
auf dem Server und die ältere Version im Objektspeicher; 5.1 und 5.3, dass kein
Abschlusspaket entsteht, wenn kein Bau gelingt. Am 27.09.2026 hat die App den Namen
KYTH.Kolli bekommen (Hinweis unter der Tabelle im Kopf). Erfasst werden alle diese
Änderungen von derselben siebten Hebung (Hinweis im Kopf). Auch diese Änderungsnotiz steht
in einem eigenen Absatz und ohne Fettdruck in der Aufzählung.